Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Erstellung eines Antrags auf einen Finanzbeitrag aus der Reserve der ‚Brexit-Anpassungsreserve‘, speziell Rechnungslegung
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 17104/004-23#013veröffentlicht 01.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 852 Tsd. €
- Laufzeit
- 37 Monate
- 15.12.2023 – 31.12.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 852 Tsd. €
- Laufzeit
- 37 Monate15.12.2023 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 36 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 36 Monaten
- Vertragsbeginnvor 35 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Bindefrist endetvor 34 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Ein Auftragnehmer (AN) soll bei der Erstellung des Antrags auf einen Finanzbeitrag aus der Brexit-Anpassungsreserve unterstützen. Der AN soll schwerpunktmäßig die Rechnungslegung eigenständig durchführen. Die Übermittlung der Finanzdaten an die Europäische Kommission obliegt dem Auftraggeber (AG); eine Unterstützung durch den AN erfolgt nach Absprache.
In diesem Rahmen obliegen dem AN konkret folgende Aufgaben (Leistungsbausteine), bei denen die im Verwaltungs- und Kontrollsystem beteiligten Strukturen und Abläufe zu berücksichtigen sind:
1. Prüfung der für die Rechnungslegung erforderlichen Daten und Informationen bei den sogenannten „zwischengeschalteten Stellen“ auf Ressortebene. „Zwischengeschalteten Stelle“ auf Ressortebene sind die im jeweiligen Ressort zuständigen Stellen für die Verwaltung der BAR. Sie sind sowohl in der Interministeriellen Vereinbarung zwischen BMWK und den Bundesressorts bzw. der Verwaltungsvereinbarung mit dem jeweiligen Bundesland sowie aus der Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems enthalten.
2. Erstellung des Antrags auf einen Finanzbeitrag aus der BAR einschließlich der Angaben zur Rechnungslegung gem. Anlage II der BAR-VO sowie Mitwirkung bei der Erstellung des Durchführungsberichts gem. Art. 10 i. V. m. Art. 11 der BAR-VO.
3. Mitwirkung bei der Erstellung der Verwaltungserklärung gem. Art. 11 i.V.m. Anhang III sowie i.V.m. Art 63 Abs. 6 der EU Haushaltsordnung VO (EU) 2018/1076 in der bestätigt wird, dass nach Ansicht der für die Mittelverwaltung zuständigen Personen
a) die Informationen ordnungsgemäß dargestellt, vollständig und sachlich richtig sind;
b) die Mittel entsprechend ihrem in den BAR-Vorschriften festgelegten Zweck verwendet wurden;
c) die eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge angemessen gewährleisten.
Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- s. Ziff. 4.1.1 VerfahrensbeschreibungProjektteam
- Qualität
- s. Ziff. 4.1.2 VerfahrensbeschreibungPersonalkonzept und Arbeitsabläufe
- Preis
- s. Ziff. 4.2 VerfahrensbeschreibungEs ist ein Preis für die gesamte Vertragslaufzeit und alle Leistungsbestandteile, d. h. einschließlich Verlängerungsoption, anzugeben (Gesamtpreis).
- Beschreibung
- Die Gesamtpunktzahl wird anhand der einfachen Richtwertmethode ermittelt.
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
- s. Ziff. 3.3.1 Verfahrensbeschreibung
- Kriterium
- s. Ziff. 3.3.2 Verfahrensbeschreibung
- Kriterium
- s. Ziff. 3.3.3 Verfahrensbeschreibung
- Kriterium
- s. Ziff. 3.3.4 Verfahrensbeschreibung
- Kriterium
- s. Ziff. 3.3.5 Verfahrensbeschreibung
- Kriterium
- s. Ziff. 3.3.6 Verfahrensbeschreibung
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früh … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.12.2023
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- einmalige Verlängerung des Vertrages um sechs Monate
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 20.11.2023, 09:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die V … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
- Website
- bmwk.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bmwk.bund.de
Bei uns erfasst
- Evaluation der beiden Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb (FRL EEW FW)“ und „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (FRL EEW Z/K)12.11.2025
- Konzeption, Organisation und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz14.10.2025
- Serviceleistungen für die IT-Fachanwendung "WSD-SQL-Server-Datenbank"22.08.2025
- Evaluation des Förderprogramms INVEST – Zuschuss für Wagniskapital13.08.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Forvis Mazars GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft5 Zuschläge
- unimed® Abrechnungsservice für Kliniken und Chefärzte GmbH3 Zuschläge
- BDO AG2 Zuschläge
- Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft2 Zuschläge
- Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 17.11.2023 auf 21.11.2023 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.11.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1da4f2b5-3414-4009-8936-1fd8a6bf11c1.