Unterstützung bei der Durchführung der fachlichen Qualitätssicherung im Bereich Standortauswahl aufgeteilt nach Aufgabenbereichen
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine, Niedersachsen
Aktenzeichen STAVgV1-24-01-Lieveröffentlicht 10.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Peine.
- Erneuerung der Kantstraße in PeineStadt Peine · PeineFrist 03.12.2026
- Neubau KiTa Wipshausen - Planungsleistungen gem. HOAI §§ 34, 39, 51, 55 und Anl. 1/1.2.3, LPH 1-9Gemeinde Edemissen · EdemissenFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Peine31224, Landkreis Peine, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (19 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 23 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 23 Monaten
- Heute
- Bindefrist endetin 197481 Monaten6.012.025 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Aufgrund der vielfältigen Aufgaben und einer größeren Flexibilität bildet jeweils ein Rahmenvertrag (RV) die Grundlage für die einzelnen Lose dieser Ausschreibung. Die Aufgaben lassen sich in sechs Aufgabenbereiche (ein Aufgabenbereich entspricht einem Los) unterteilen, die unterschiedliche Spezialisierungen des Auftragnehmers (AN) erfordern: „Fachliche Qualitätssicherung von Bearbeitungsständen zu den Themen Behälterentwicklung“ (Los 1), „Fachliche Qualitätssicherung von Bearbeitungsständen zu dem Thema Übertägige Anlagenplanung“ (Los 2), „Fachliche Qualitätssicherung von Arbeitsständen zu dem Thema Übertägige Erkundung“ (Los 3), „Fachliche Qualitätssicherung geowissenschaftlicher Arbeiten“ (Los 4), „Durchführung eines Lektorats“ (Los 5) und „Fachliche Qualitätssicherung von Arbeitsständen im Themenkomplex Sicherheitsuntersuchungen und sicherheitsgerichtete Abwägung“ (Los 6). Die Bildung von Bieterkonsortien oder -gemeinschaften ist möglich. Ein Bieter kann sich auf eines oder alle Lose bewerben. Durch den AN sind dann verschiedene Leistungen entsprechend der Beschreibung der Themenkomplexe der einzelnen Lose zu erbringen. Der in Aussicht genommene Unterstützungsaufwand über einen Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsbeginn
Gegenstand nach CPV
- 71351200Geologische und geophysikalische BeratungHauptgegenstand
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Fachliche Qualitätssicherung von Bearbeitungsständen zu den Themen Behälterentwicklung Ziel der Unterstützungsleistung ist die fachliche Bearbeitung folgender möglicher Punkte. Eine Anpassung der Aufgabenschwerpunkte und Themen kann im Verlauf des Projektes erfolgen. • Synthese des Stands von Wissenschaft und Technik • Definition von Anforderungen an Endlagerbehälter • Konzeptionelle Überlegungen zu Endlagerbehältern • Prüfungen von ausgewählten Behälterkonzepten • Prüfungen von Sicherheits- und Nachweiskonzepten • Prüfungen für eine Genehmigungsstrategie | 24 Monate | – |
| 2 | Los 2: Fachliche Qualitätssicherung von Bearbeitungsständen zu dem Thema Übertägige Anlagenplanung Ziel der Unterstützungsleistung ist die fachliche Bearbeitung folgender möglicher Punkte. Eine Anpassung der Aufgabenschwerpunkte und Themen kann im Verlauf des Projektes erfolgen. • Synthese des Stands von Wissenschaft und Technik • Definition von Anforderungen an eine Übertägige Anlagenplanung • Konzeptionelle Überlegungen zur Übertägigen Anlagenplanungen inkl. der Konditionierung von hochaktiven Abfällen • Prüfungen von Sicherheits- und Nachweiskonzepten, wie u. a. Strahlenschutzkonzept, Brandschutzkonzept etc. • Prüfungen für eine Genehmigungsstrategie | 24 Monate | – |
| 3 | Los 3: Fachliche Qualitätssicherung von Arbeitsständen zu dem Thema Übertägige Erkundung Ziel der Unterstützungsleistung ist die fachliche Bearbeitung folgender möglicher Punkte. Eine Anpassung der Aufgabenschwerpunkte und Themen kann im Verlauf des Projektes erfolgen. • Review von standortbezogenen Erkundungsprogrammen und deren untersetzenden Unter-lagen für Phase II • Review von Dokumenten für die Durchführung von Erkundungen in Phase II, z. B. o Ausschreibungsunterlagen Leistungsbeschreibungen Leistungsverzeichnisse Eignungs- und Zuschlagskriterien Unterstützung bei der Auswertung von Ausschreibungsunterlagen o Qualitätssicherungsvorgaben Technische Vorschriften zur Qualitätssicherung Qualitätssicherungskonzepte zur Datenakquisition, -bearbeitung und –auswertung von seismischen, potentialgeophysikalischen und Bohrlochmessungen Qualitätssicherungskonzepte zu bohrtechnischen Arbeiten Konzepten zur Evaluierung von Dienstleistern mit Bezug auf Qualitätssicherung o HSE Vorgaben und Gefährdungsbeurteilungen Konzepte zu HSE Vorgaben und Gefährdungsbeurteilungen für seismischen, potentialgeophysikalischen und bohrlochgeophysikalischen Messkampagnen. Konzepten zur Evaluierung von Dienstleistern mit Bezug auf HSE o Projektplanungsdokumente Ablaufplanung Zeitplanung Kostenplanung Schnittstellendokumente o Geophysikalische und bohrtechnische Arbeitsprogramme Programme zur Durchführung von seismischen Messungen Programme zur Durchführung von Messungen mit Potentialverfahren Programme zur Durchführung von Bohrprogrammen Programme zur Durchführung von Bohrlochmessungen | 24 Monate | – |
| 4 | Los 4: Fachliche Qualitätssicherung geowissenschaftlicher Arbeiten Ziel der Unterstützungsleistung ist die fachliche Bearbeitung folgender möglicher Punkte. Eine An-passung der Aufgabenschwerpunkte und Themen kann im Verlauf des Projektes erfolgen. • Review entscheidungsrelevanter geowissenschaftlicher Arbeiten der Geosynthese u. a.: o Quantitative Interpretation bohrlochgeophysikalischer Messungen o Interpretation von Gravimetrie, Magnetik und weiterer Potenzialverfahren o Interpretation von Reflexionsseismik, Einhängen von Bohrungen in die Seismik und das Erstellen von Geschwindigkeitsmodellen für die Zeit-Tiefen-Konvertierung o Das Erstellen geologischer 3D-Modelle (einschließlich der Integration der Daten) o Interdisziplinäre Integration der oben genannten und weiteren Komponenten (z. B. Fazies, Struktur, Salztektonik etc.) mit dem Ziel gebietsspezifische Entscheidungen im Rahmen der Standortregionensuche zu untermauern (eine Prüfung auf Verfahrenskon-formität ist nicht vorgesehen.) o Erfassung der relevanten qualitativen und quantitativen Ungewissheiten der Daten, der erstellten Modelle und der Interpretationen o Der aus Kenntnisdefiziten abgeleiteten Erkundungsbedarfe • Die Reviews beziehen sich auf die geowissenschaftliche Interpretation aller vier Wirtsge-steinstypen: Kristallin, Tongestein, Steinsalz in stratiformer Lagerung, Steinsalz in steiler La-gerung. Die Reviews der unterschiedlichen Wirtsgesteine sollen auf Basis definierter Prüfkri-terien erfolgen, um die Konsistenz zu gewährleisten. • Gegenstand der Qualitätssicherung können sowohl Berichte als auch Datenprojekte sein. | 24 Monate | – |
| 5 | Los 5: Durchführung eines Lektorats Zur Unterstützung des Bereichs STA bei der Qualitätssicherung von Unterlagen soll der AN Aufgaben eines Lektorats übernehmen. Dieses befasst sich vorrangig mit den folgenden Kategorien: • Rechtschreibliche Verbesserung von Texten • Grammatikalische Verbesserung von Texten • Stilistische Verbesserung von Texten • Inhaltliche Verbesserung von Texten Die Kriterien der einzelnen Kategorien werden im „Leitfaden zur Durchführung eines Lektorates im Bereich STA“ (Anlage 4) ausgeführt. Der Umfang und die anzuwendenden Kriterien werden vor jeder Beauftragung zwischen AN und AG abgestimmt und festgelegt. Als Ergebnis des Lektorats überreicht der AN dem AG ein von den oben genannten Fehlern bereinigtes Textdokument ohne Kommentare und Anmerkungen. Rückfragen des AN werden direkt an den AG gerichtet und nicht als Kommentare oder Anmerkungen im Textdokument formuliert. Dar-über hinaus überreicht der AN dem AG ein weiteres Textdokument im Änderungsmodus, so dass Änderungen und Korrekturen seitens des AN vom AG nachvollzogen und überprüft werden können. | 24 Monate | – |
| 6 | Los 6: Fachliche Qualitätssicherung von Arbeitsständen im Themenkomplex Sicherheitsuntersuchungen und sicherheitsgerichtete Abwägung Ziel der Unterstützungsleistung ist die fachliche Bearbeitung folgender möglicher Punkte. Eine Anpassung der Aufgabenschwerpunkte und Themen kann im Verlauf des Projektes erfolgen. • Review methodischer Grundlagen für die Sicherheitsuntersuchungen und die Anwendung geowissenschaftlicher Abwägungskriterien o Grundlagen und Herleitungen zur Bewertung der Sicherheit und Robustheit des Endlagersystems o Bewertung von Kriterien und Anforderungen in den Sicherheitsuntersuchungen o Zur Relevanz und Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien o Zur Transportmodellierung und Prüfung des Massen- und Stoffmengenaustragskriteriums und Bewertung der Möglichkeit des sicheren Einschlusses auf Grundlage der zu erwartenden Entwicklungen o Zur Modellierung von Geomechanik und Geochemie o Bewertung von Ungewissheiten o Zur sicherheitsgerichteten Abwägung potenzieller Endlagerstandorte o Ableitung von zu erwartenden und abweichenden Entwicklungen o Entwicklung von Sicherheitskonzepten o Bewertung der hydrogeologischen und hydrochemischen Situation in den Sicherheitsuntersuchungen und in den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien • Review entscheidungsrelevanter Arbeiten in den Sicherheitsuntersuchungen und der geowissenschaftlichen Abwägung o Ergebnisse aus der Ableitung von zu erwartenden und abweichenden Entwicklungen (es ist sicherzustellen, dass aufgrund der Bearbeitung von Textbausteinen und Datenbankeinträgen keine Dopplung von Reviews stattfindet. Es ist zu klären, ob Datenbanken oder deren Extrakte die fachliche QS durchlaufen.) o Ergebnisse aus der Bewertung der Möglichkeit des sicheren Einschlusses auf Grundlage der zu erwartenden Entwicklungen (Prüfschritt 3) o Entscheidungen zur Einstufung von Gebieten in die Kategorien A bis D in den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien und zur sicherheitsgerichteten Auswahl von Standortregionen o Ergebnisse aus der Bewertung der Ungewissheiten o Ergebnisse zur Relevanz der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien o Ergebnisse zur Ableitung des Erkundungs- Forschungs- und Entwicklungsbedarfes o Sicherheitsuntersuchungsberichte (es ist sicherzustellen, dass aufgrund der Bearbeitung von Textbausteinen und Datenbankeinträgen keine Dopplung von Reviews stattfindet.) • Gegenstand der Qualitätssicherung können sowohl Berichte als auch Datenprojekte sein. | 24 Monate | – |
Bedingungen6 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Preis 30 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 40 % Bearbeitungskonzept zur Aufgabendurchführung 30 %
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
• Mindestens 10 Jahre aktive Erfahrung in den Bereichen der Korrosion, der numerischen strukturmechanischen Berechnungen mit FEM Systemen, Gebirgsmechanisch/hydromechanischen Berechnungen, Entwicklung und/oder Herstellung schweißtechnischer Komponenten sowie numerischen thermodynamischen Berechnunge … ganz lesenkürzer
• Mindestens 10 Jahre aktive Erfahrung in den Bereichen der Korrosion, der numerischen strukturmechanischen Berechnungen mit FEM Systemen, Gebirgsmechanisch/hydromechanischen Berechnungen, Entwicklung und/oder Herstellung schweißtechnischer Komponenten sowie numerischen thermodynamischen Berechnungen und Auslegungen. • Mindestens 10 Jahre aktive Erfahrung bei der Synthese des Stands von Wissenschaft und Technik von komplexen Themengebieten im akademischen Umfeld • Mindestens 10 Jahre aktive Erfahrung bei der Definition von Anforderungen für die Entwicklung von technischen Komponenten im kerntechnischen Umfeld inklusive konzeptioneller Überlegungen bis zur Herstellung. • Mindestens 10 Jahre aktive Erfahrung bei der Erstellung oder Prüfungen von Sicherheits- und Nachweiskonzepten sowie von Genehmigungsunterlagen im kerntechnischen Umfeld.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- bankruptcy
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6.012.025 Tage
- Angebotsöffnung
- 06.12.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsve … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Preis 30 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 40 % Bearbeitungskonzept zur Aufgabendurchführung 30 %
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
- • Mindestens 10 Jahre aktive Erfahrung auf dem Gebiet der Konditionierung von radioaktiven Abfällen, insbesondere auch hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle. • Mindestens 10 Jahre aktive Erfahrung in der Auslegung von Gebäuden und Technischen Einrichtungen von Kerntechnischen Anlagen mit Bezug zu hochradioaktiven Stoffen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- bankruptcy
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6.122.025 Tage
- Angebotsöffnung
- 06.12.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsve … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Preis 30 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 50 % Bearbeitungskonzept zur Aufgabendurchführung 20 %
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
• Aktive Industrieerfahrung bei Planung und Durchführung von mindestens 15 Projekten mit mindestens je 5 Projekten auf dem Gebiet von seismischen, potentialgeophysikalischen und Bohrlochmessungen mit Datenakquisition und Bearbeitung/Processing. • Aktive Industrieerfahrung bei Durchführung von mindes … ganz lesenkürzer
• Aktive Industrieerfahrung bei Planung und Durchführung von mindestens 15 Projekten mit mindestens je 5 Projekten auf dem Gebiet von seismischen, potentialgeophysikalischen und Bohrlochmessungen mit Datenakquisition und Bearbeitung/Processing. • Aktive Industrieerfahrung bei Durchführung von mindestens 10 Projekten zur Erstellung und Auditierung von Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9001. • Aktive Industrieerfahrung bei Durchführung von mindestens 10 Projekten zur Erstellung und Auditierung von HSE-Systemen und Gefährdungsbeurteilungen. • Aktive Industrieerfahrung bei Durchführung von mindestens 10 Projekten im Projektmanagement. • Aktive Industrieerfahrung bei Planung und Durchführung von mindestens 5 Tiefbohrprojekten.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- bankruptcy
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Nicht zulässig
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 06.12.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsve … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Preis 30 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 40 % Bearbeitungskonzept zur Aufgabendurchführung 30 %
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
• Erfahrung in der Interpretation und Integration geowissenschaftlicher Daten des Untergrun-des (z. B. für die Rohstoffindustrie, Geothermie, Geotechnik, Geo Consulting etc.). Die Er-fahrung soll u. a. folgende Fachrichtungen abdecken: o Quantitative Auswertung geophysikalischer Bohrlochmessungen o … ganz lesenkürzer
• Erfahrung in der Interpretation und Integration geowissenschaftlicher Daten des Untergrun-des (z. B. für die Rohstoffindustrie, Geothermie, Geotechnik, Geo Consulting etc.). Die Er-fahrung soll u. a. folgende Fachrichtungen abdecken: o Quantitative Auswertung geophysikalischer Bohrlochmessungen o Interpretation von Gravimetrie, Magnetik und anderer Potenzialverfahren o Interpretation von 2D und 3D Reflexionsseismik, Erstellen von Geschwindigkeitsmodel-len und Zeit-Tiefenkonvertierung o Erfahrung in der Konstruktion von 3D Geomodellen- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- bankruptcy
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6.012.025 Monate
- Angebotsöffnung
- 06.12.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsve … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Los 5
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Preis 40 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 40 % Bearbeitungskonzept zur Aufgabendurchführung 20 %
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
- • Mindestens 5 Jahre aktive Erfahrung im Wissenschaftslektorat • Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Geowissenschaften (Geophysik und Mineralogie), Materialwissenschaften, Bauingenieurwesen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- bankruptcy
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6.012.025 Tage
- Angebotsöffnung
- 06.12.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsve … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Los 6
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Preis 30 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 55 % Bearbeitungskonzept zur Aufgabendurchführung 15 %
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
• Mindestens 10 Jahre aktive Erfahrung in der Bearbeitung und Interpretation von Endlagersystemen für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Bezug auf Sicherheit und Robustheit: Entwicklung von Sicherheits- und Nachweiskonzepten, Ableitung von Szenarien (Entwicklungen) sowie der Radionuklid-Tr … ganz lesenkürzer
• Mindestens 10 Jahre aktive Erfahrung in der Bearbeitung und Interpretation von Endlagersystemen für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Bezug auf Sicherheit und Robustheit: Entwicklung von Sicherheits- und Nachweiskonzepten, Ableitung von Szenarien (Entwicklungen) sowie der Radionuklid-Transportmodellierung • Mindestens 10 Jahre aktive Erfahrung in der Modellierung von Geomechanik, Geochemie, thermischen, hydraulischen und gekoppelten THMC Prozessen • Mindestens 10 Jahre aktive Erfahrung in der Bewertung von Ungewissheiten- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- bankruptcy
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6.012.025 Tage
- Angebotsöffnung
- 06.12.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsve … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Eschenstr. 55, 31224 Peine
- Website
- bge.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bge.de
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Alle 9 offenen Ausschreibungen von Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Assmann Beraten + Planen GmbH7 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult6 Zuschläge
- GRBV Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Ingenieurbüro Tajik GmbH6 Zuschläge
- BSF Swissphoto GmbH5 Zuschläge
- EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b5b9a325-c4cb-4e5c-a087-9c6309eb4cd6.