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vergebenEU-weitDienstleistungen

Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 2025-43 Los 1veröffentlicht 09.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 530 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22089, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Sport und Bewegung unterstützen die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz, wirken sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit aus und fördern die soziale Teilhabe. Diese Aspekte sollen im Fokus der BGW-Kletterinitiative stehen. Ziel ist es, am Beispiel des Klettersports aufzuzeigen, dass dieser Sport nicht nur der Prävention im klassischen Sinn dient, sondern auch der Förderung eines inklusiven Umfelds, in dem alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, sich physisch und sozial weiterzuentwickeln. Die BGW möchte mithilfe der Kletterinitiative Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Gesunderhaltung am Arbeitsplatz der Mitarbeitenden und Beschäfttigten unterstützen sowie deren Beschäftigungsfähigkeit fördern und die Stärkung der sozialen Teilhabe vorantreiben. Klettern ist hierfür in besonderer Weise geeignet, da es der ideale Sport ist, um Menschen miteinander zu verbinden und Inklusion zu fördern.

Die weiteren Informationen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative

Sport und Bewegung unterstützen die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz, wirken sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit aus und fördern die soziale Teilhabe. Diese Aspekte sollen im Fokus der BGW-Kletterinitiative stehen. Ziel ist es, am Beispiel des Klettersports aufzuzeigen, dass dieser Sport nicht nur der Prävention im klassischen Sinn dient, sondern auch der Förderung eines inklusiven Umfelds, in dem alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, sich physisch und sozial weiterzuentwickeln. Die BGW möchte mithilfe der Kletterinitiative Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Gesunderhaltung am Arbeitsplatz der Mitarbeitenden und Beschäfttigten unterstützen sowie deren Beschäftigungsfähigkeit fördern und die Stärkung der sozialen Teilhabe vorantreiben. Klettern ist hierfür in besonderer Weise geeignet, da es der ideale Sport ist, um Menschen miteinander zu verbinden und Inklusion zu fördern. Die Kletterinitiative bezieht daher mehrere Zielgruppen mit ein: 1. Führungskräfte in der Werkstatt/ Einrichtung: Diese Zielgruppe soll für die positiven Effekte des Klettersport auf die körperliche Fitness und das Wohlergehen der Beschäftigten sensibilisiert werden. Zu diesem Zweck soll Sport als Instrument der Prävention wahrgenommen und eingesetzt werden und einen höheren Stellenwert in der Einrichtung erlangen. 2. Mitarbeitende ( Betreuungs- und Fachkräfte der Werkstatt): Diese Zielgruppe soll eine Vorbildfunktion für die Beschäftigten einnehmen. Durch Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Methoden zum Klettersport soll sie befähigt werden, diesen Sport nicht nur selber auszuüben, sondern auch eine inklusive Klettergruppe für ihre Einrichtung in der Region aufzubauen und anzuleiten. 3. Beschäftigte der Werkstatt: Durch das Ausprobieren des inklusiven Kletterns soll diese Zielgruppe für den Klettersport begeistert und motiviert werden, regelmäßig klettern zu gehen, damit nicht nur die physische Gesundheit gestärkt, sondern auch die Teilhabe an der Gemeinschaft mit anderen Sportpartnern gefördert wird. Im Zentrum steht ein initialer Kletter-Aktionstag, der die Einrichtungen mit ihren Beschäftigten, Führungs- und Betreuungskräften neugierig macht und durch das Ausprobieren zeigt, dass alle Menschen mit und ohne Handicap klettern können. Der Erlebnischarakter steht im Mittelpunkt und soll für den Sport begeistern. Dieser Tag soll darüber hinaus Informationen, Hilfestellung, Wegweisung und Unterstützung bei der Umsetzung des Vorhabens Inklusives Klettern mit verschiedenen Modulen bieten, die frei wählbar sind.

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2
Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative Modul B Los 2

Sport und Bewegung unterstützen die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz, wirken sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit aus und fördern die soziale Teilhabe. Diese Aspekte sollen im Fokus der BGW-Kletterinitiative stehen. Ziel ist es, am Beispiel des Klettersports aufzuzeigen, dass dieser Sport nicht nur der Prävention im klassischen Sinn dient, sondern auch der Förderung eines inklusiven Umfelds, in dem alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, sich physisch und sozial weiterzuentwickeln. Die BGW möchte mithilfe der Kletterinitiative Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Gesunderhaltung am Arbeitsplatz der Mitarbeitenden und Beschäfttigten unterstützen sowie deren Beschäftigungsfähigkeit fördern und die Stärkung der sozialen Teilhabe vorantreiben. Klettern ist hierfür in besonderer Weise geeignet, da es der ideale Sport ist, um Menschen miteinander zu verbinden und Inklusion zu fördern. Die Kletterinitiative bezieht daher mehrere Zielgruppen mit ein: 1. Führungskräfte in der Werkstatt/ Einrichtung: Diese Zielgruppe soll für die positiven Effekte des Klettersport auf die körperliche Fitness und das Wohlergehen der Beschäftigten sensibilisiert werden. Zu diesem Zweck soll Sport als Instrument der Prävention wahrgenommen und eingesetzt werden und einen höheren Stellenwert in der Einrichtung erlangen. 2. Mitarbeitende ( Betreuungs- und Fachkräfte der Werkstatt): Diese Zielgruppe soll eine Vorbildfunktion für die Beschäftigten einnehmen. Durch Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Methoden zum Klettersport soll sie befähigt werden, diesen Sport nicht nur selber auszuüben, sondern auch eine inklusive Klettergruppe für ihre Einrichtung in der Region aufzubauen und anzuleiten. 3. Beschäftigte der Werkstatt: Durch das Ausprobieren des inklusiven Kletterns soll diese Zielgruppe für den Klettersport begeistert und motiviert werden, regelmäßig klettern zu gehen, damit nicht nur die physische Gesundheit gestärkt, sondern auch die Teilhabe an der Gemeinschaft mit anderen Sportpartnern gefördert wird. Im Zentrum steht ein initialer Kletter-Aktionstag, der die Einrichtungen mit ihren Beschäftigten, Führungs- und Betreuungskräften neugierig macht und durch das Ausprobieren zeigt, dass alle Menschen mit und ohne Handicap klettern können. Der Erlebnischarakter steht im Mittelpunkt und soll für den Sport begeistern. Dieser Tag soll darüber hinaus Informationen, Hilfestellung, Wegweisung und Unterstützung bei der Umsetzung des Vorhabens Inklusives Klettern mit verschiedenen Modulen bie-ten, die frei wählbar sind.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Preis
Qualität
Qualität

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammer … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Climb High! e. V., Köln–
2Ich will da rauf! e. V., München–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.05.2025

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