Unterstützung Abrechnung Coronahilfen
NBank · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen RE 2025.14veröffentlicht 24.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Hannover30177, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (38 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Stundensatz50 %
- Konzept50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 16 Monatenan NBank
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 15 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 11:01 Uhrvor 15 Monaten
- Bindefrist endetvor 14 Monaten8 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Der NBank sind seit Beginn der Corona-Pandemie zahlreiche neue Richtlinien über- tragen worden. Dies umfasste nicht nur die sog. Sofort-, November-, Dezember-, Über- brückungs- und Neustarthilfen, sondern zahlreiche Aufstocker- und Ergänzungspro- gramme. Insgesamt sind etwa 400.000 Anträge über die Sofort-, November-, Dezem- ber-, Überbrückungs- und Neustarthilfeprogramme eingereicht worden. Während die Soforthilfen weitestgehend abgerechnet sind (gut 100.000 Anträge) steht der wesent- liche Teil der Überbrückungs- und Neustarthilfe-Schlussbescheide noch aus. Die NBank hat hier seit 2020 bereits externe Unterstützung genutzt. Da die Bearbeitung nun aufgrund des Umfangs deutlich mehr Zeit benötigt, ist ein neuer Rahmenvertrag auszuschreiben. Es wird erwartet, dass die reine Bearbeitung der Schlussabrech- nungspakete bis spätestens Ende 2025 bearbeitet sein muss. Die verschiedenen Bundesprogramme für Corona-hilfen sind über ein WebPortal, wel- ches von der Init bereitgestellt wird, ausschließlich digital zu bearbeiten. Dabei werden bereits systemisch die eingereichten Schlussabrechnungspakete in ampelfarbene Gruppen eingeteilt. Es gibt grüne Rollen (einfache Bearbeitung, wenig inhaltliche Prü- fung), gelbe Rollen (es ergeben sich Abweichungen aus dem Ursprungsantrag, die hinterfragt werden müssen) und rote Rollen (es gibt erhebliche Abweichungen, Konto- Adressänderungen o.ä. oder es handelt sich um Stichprobenfälle, so dass eine detail- genaue und intensive Prüfung erforderlich ist). Da die NBank nicht über die entsprechende räumliche Infrastruktur sowie die Hard- ware verfügt und auch die erforderlichen personellen Kapazitäten in der erforderlichen Volatilität und Größenordnung nicht bis Jahresende 2025 zur Verfügung stellen kann, ist eine ausschließlich interne Umsetzung nicht möglich. 2.1.1. Zu erbringende Leistungen Es wird erwartet, dass die reine Bearbeitung der Schlussabrechnungspakete bis spätestens Ende 2025 bearbeitet sein muss. Die verschiedenen Bundesprogramme für Corona-hilfen sind über ein WebPortal, welches von der Init bereitgestellt wird, ausschließlich digital zu bearbeiten. Dabei werden bereits systemisch die eingereichten Schlussabrechnungspakete in ampel-farbene Gruppen eingeteilt. Es gibt grüne Rollen (einfache Bearbeitung, wenig in-haltliche Prüfung), gelbe Rollen (es ergeben sich Abweichungen aus dem Ur-sprungsantrag, die hinterfragt werden müssen) und rote Rollen (es gibt erhebliche Abweichungen, Konto-Adressänderungen o.ä. oder es handelt sich um Stichpro-benfälle, so dass eine detailgenaue und intensive Prüfung erforderlich ist). - Prüfungen der eingereichten Schlussabrechnungspakete aus den Coronahilfen auf Basis der von der NBank bereit gestellten Einarbeitungshil-fen wie Leistungsbeschreibungen, Förderrichtlinien, FAQ und ggf. Vollzugs-hinweise Arbeitsanweisungen und Leitfäden in den verschiedenen Rollen. Dies umfasst insbesondere: o Prüfung der im Init-Portal eingereichten Schlussabrechnungsunterla-gen auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit o Klärung und Prüfung, insb. im Stichprobenfall, der in der Schlussab-rechnung bestehenden Unklarheiten, Nachforderung von Unterlagen / Formulierung von Rück- und Verständnisfragen o Inhaltliche Prüfung, ob die Anforderungen an die Schlussabrechnun-gen der Bewilligung entsprechen und damit der Schlussbescheid er-stellt werden kann (bei Bedarf inklusive gesellschaftsrechtlicher Fra-gestellungen und Bewertungen, insbesondere zum Vorliegen eines Unternehmensverbundes) o Dokumentation der durchgeführten Prüfungen in Form von Vermer-ken (formal und inhaltlich) - Vorbereiten und Erstellen der Schlussbescheide (ggf. inkl. Widerruf / Rücknahme und Rückforderung; Teil-Widerrufe / -Rücknahmen). Dies umfasst insbesondere: o Abgeben eines verbindlichen Votums zur Anerkennung der Schluss-abrechnung oder zur Rückforderung o Erstellung von Schlussbescheiden (inkl. Widerrufsbescheide) 2.1.1.2 Los 2: - Prüfung von Widersprüchen im Rechtsbehelfsverfahren zur Sicherstellung einer fristgerechten Entscheidung inklusive Erstellung von notwendigen Prüfvermerken und Vorlage eines unterschriftsreifen Entwurfs eines Wider-spruchbescheides. 2.1.1.3. Für beide Lose: - Bereitstellung entsprechender Infrastruktur in Form von Räumlichkeiten sowie der erforderlichen Hardware (durch den Auftragnehmer). Dabei er-möglicht die NBank den Zugriff auf das technische Laufwerk der NBank und das Laufwerk der Init. Die NBank stellt eine Klickanleitung bereit und einen Ansprechpartner für Rückfragen, die über die Klickanleitung hinausgehen. - Der Auftragnehmer gewährleistet jederzeit den Einsatz von Personal, dass den Mindestanforderungen entspricht und anhand der Klickanleitung eigen-ständig zur Abarbeitung der Pakete im Stande ist. Vorbereitung der Formulare, Vorlagen und der technischen Grundprogrammierung erfolgt durch die NBank und sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Schlussabrechnungspakete 2.1.2.2 Unterstützung durch die NBank Die NBank stellt ein technisches System zur Verfügung, mit dem die technische Schnittstelle zu den Systemen der NBank dargestellt wird, und stellt entsprechende Berechtigungen (Rollen) für die Mitarbeitenden des Auftragnehmers zur Verfügung, damit auf den Systemen der NBank die Aufgabenerfüllung erfolgen kann. - Sofern die technische Umgebung (Antrags- und Bearbeitungssystem) durch Dritte (z.B. den Bund vgl. Überbrückungshilfen) bereitgestellt wird, erfolgt der Zugriff des Auftragnehmers über dieses System. Die NBank ist verpflich-tet, dem Auftragnehmer dann die entsprechenden Berechtigungen einzu-richten (z.B. Zwei-Faktor-Authentifizierung). Es kann erforderlich sein, dass die Bearbeiter dafür ein Handy (es dürfte das eigene sein) benötigen. Gleichzeitig ist der Auftragnehmer verpflichtet, die üblichen IT-Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Die NBank verpflichtet sich, alle für die Durchführung erforderlichen Infor-mationen dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit die Beschaffung der Informationen nicht dem Auftragnehmer selbst oblie-gen. 3. Qualität der Leistungserbringung für beide Lose (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Leistungen gemäß der Leistungs-beschreibung, den dort definierten Mindestqualifikationen, Bearbeitungszeit je Rol-le und Bearbeitungsfristen vollständig, sachgerecht und mit der im öffentlichen Auf-tragswesen gebotenen Sorgfalt zu erbringen. Maßgeblich ist insbesondere die feh-lerfreie Erstellung prüffähiger Bescheide und Widerspruchsentscheidungen im Rahmen des festgelegten 4-Augen-Prinzips sowie die Einhaltung der durch die Rollenzuordnung bestimmten Bearbeitungszeiten. (2) Eine Leistung gilt als mangelhaft, wenn sie: die fachlichen Mindestanforderungen an das Personal (z. B. fehlende Schulung oder Nachweis) nicht erfüllt, formale oder inhaltliche Fehler in den Bescheiden oder Widerspruchsentscheidun-gen aufweist, oder gegen technische oder rechtliche Vorgaben verstößt. (3) Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle mangelhafter Leistungen - insbeson-dere bei wiederholter oder schwerwiegender Schlechtleistung - Nachbesserung zu verlangen, Bearbeiter abzulehnen, Aufträge zurückzuziehen, Vergütung zurückzu-halten bzw. zu mindern oder den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund zu kündi-gen. (4) Eine geringfügige Abweichung ist nur dann unschädlich, wenn sie im Einzelfall nicht geeignet ist, den Leistungszweck zu gefährden und vom Auftraggeber aus-drücklich schriftlich als unerheblich eingestuft wurde. Eine systematische Akzep-tanz von Schlechtleistungen findet nicht statt. (5) Die Geltendmachung von weitergehenden Rechten und Schadensersatzan-sprüchen bleibt unberührt." 4. Leistungsumfang und Leistungszeit Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen nach Auftragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größtmöglicher Sorgfalt, Organisation und personeller wie technischer Ausstattung zu erbringen. Ziel ist es, eine vollständige Leistungserbringung bis spätestens zum 31.12.2025 (Los 1) nach best-effort Grundsatz sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen ("Best Effort"-Verpflichtung). Sollten Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte Fertig-stellung gefährden könnten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informie-ren. Klarstellend zur Abarbeitungsfrist für Los 1: Das eingereichte Konzept muss eine Darstellung enthalten, wie der Auftragnehmer eine Abarbeitung bis zum 31.12.2025 ermöglichen wird. Umfang und Volumen sowie Bearbeitungs-Anzahl der Schlussabrechnungspakete (Los 1) wird derzeit auf ca. 42.500 Pakete und durchschnittlich 130.000 Einzelent-scheidungen beziffert (Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. Für Los 2 wird aufgrund von Erfahrungswerten aus der bisherigen Tätigkeit ein Um-fang von ca. 20.000 Widersprüchen geschätzt. Das Maximal-Volumen für Los 2 be-läuft sich auf die Anzahl der in Los 1 benannten Einzelfallentscheidungen (Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. 5. Leistungsort für beide Lose Die Leistung beider Lose kann remote überall innerhalb der EU, ist aber auf jeden Fall außerhalb der NBank zu erbringen, weil der Dienstleister verpflichtet ist, auf seine Verantwortung Personal, Räumlichkeiten und Hardware zur Verfügung zu stellen. 8. Abrechnungsmodalitäten Es wir nach einem Stundensatz abgerechnet (gilt für beide Lose). Es können unter-schiedliche Stundensätze für Los 1 und Los 2 festgelegt werden. 8.1.1 Maximale Bearbeitungsdauer je Rolle für Los 1 Die im folgenden angegebene maximale Bearbeitungsdauer pro Fall darf jedoch nicht überschritten werden. Bedeutet konkret: Der Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Prüfung wird i. d. R. durch das INIT-System vorgegeben. Hier sind grundsätzlich grüne, gelbe und rote Rolle vorgesehen. Aufgrund von Erfahrungswerten werden für die Rollen für Los 1 folgende max. Bearbeitungsdauern auf Einzelhilfenebene festgelegt: November-/ Dezemberhilfe Grüne Rolle 3 Stunden Gelbe Rolle 4 Stunden Rote Rolle 6 Stunden ÜBH I bis IV Grüne Rolle 7 Stunden Gelbe Rolle 9 Stunden Rote Rolle 12 Stunden Darüberhinausgehende Zeitaufwände werden durch den Auftraggeber nicht zusätzlich vergütet. 8.1.2 Maximale Bearbeitungsdauer für Los 2 Die Bearbeitungsdauer der Fälle unter Los 2 darf die Bearbeitungsdauer der Fälle in Los 1 nicht überschreiten. | 1 Jahr | – |
| 2 | Prüfung von Widersprüchen 2.1.2.2 Unterstützung durch die NBank Die NBank stellt ein technisches System zur Verfügung, mit dem die technische Schnittstelle zu den Systemen der NBank dargestellt wird, und stellt entsprechende Berechtigungen (Rollen) für die Mitarbeitenden des Auftragnehmers zur Verfügung, damit auf den Systemen der NBank die Aufgabenerfüllung erfolgen kann. - Sofern die technische Umgebung (Antrags- und Bearbeitungssystem) durch Dritte (z.B. den Bund vgl. Überbrückungshilfen) bereitgestellt wird, erfolgt der Zugriff des Auftragnehmers über dieses System. Die NBank ist verpflich-tet, dem Auftragnehmer dann die entsprechenden Berechtigungen einzu-richten (z.B. Zwei-Faktor-Authentifizierung). Es kann erforderlich sein, dass die Bearbeiter dafür ein Handy (es dürfte das eigene sein) benötigen. Gleichzeitig ist der Auftragnehmer verpflichtet, die üblichen IT-Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Die NBank verpflichtet sich, alle für die Durchführung erforderlichen Infor-mationen dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit die Beschaffung der Informationen nicht dem Auftragnehmer selbst oblie-gen. 3. Qualität der Leistungserbringung für beide Lose (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Leistungen gemäß der Leistungs-beschreibung, den dort definierten Mindestqualifikationen, Bearbeitungszeit je Rol-le und Bearbeitungsfristen vollständig, sachgerecht und mit der im öffentlichen Auf-tragswesen gebotenen Sorgfalt zu erbringen. Maßgeblich ist insbesondere die feh-lerfreie Erstellung prüffähiger Bescheide und Widerspruchsentscheidungen im Rahmen des festgelegten 4-Augen-Prinzips sowie die Einhaltung der durch die Rollenzuordnung bestimmten Bearbeitungszeiten. (2) Eine Leistung gilt als mangelhaft, wenn sie: die fachlichen Mindestanforderungen an das Personal (z. B. fehlende Schulung oder Nachweis) nicht erfüllt, formale oder inhaltliche Fehler in den Bescheiden oder Widerspruchsentscheidun-gen aufweist, oder gegen technische oder rechtliche Vorgaben verstößt. (3) Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle mangelhafter Leistungen - insbeson-dere bei wiederholter oder schwerwiegender Schlechtleistung - Nachbesserung zu verlangen, Bearbeiter abzulehnen, Aufträge zurückzuziehen, Vergütung zurückzu-halten bzw. zu mindern oder den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund zu kündi-gen. (4) Eine geringfügige Abweichung ist nur dann unschädlich, wenn sie im Einzelfall nicht geeignet ist, den Leistungszweck zu gefährden und vom Auftraggeber aus-drücklich schriftlich als unerheblich eingestuft wurde. Eine systematische Akzep-tanz von Schlechtleistungen findet nicht statt. (5) Die Geltendmachung von weitergehenden Rechten und Schadensersatzan-sprüchen bleibt unberührt." 4. Leistungsumfang und Leistungszeit Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen nach Auftragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größtmöglicher Sorgfalt, Organisation und personeller wie technischer Ausstattung zu erbringen. Ziel ist es, eine vollständige Leistungserbringung bis spätestens zum 31.12.2025 (Los 1) nach best-effort Grundsatz sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen ("Best Effort"-Verpflichtung). Sollten Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte Fertig-stellung gefährden könnten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informie-ren. Klarstellend zur Abarbeitungsfrist für Los 1: Das eingereichte Konzept muss eine Darstellung enthalten, wie der Auftragnehmer eine Abarbeitung bis zum 31.12.2025 ermöglichen wird. Umfang und Volumen sowie Bearbeitungs-Anzahl der Schlussabrechnungspakete (Los 1) wird derzeit auf ca. 42.500 Pakete und durchschnittlich 130.000 Einzelent-scheidungen beziffert (Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. Für Los 2 wird aufgrund von Erfahrungswerten aus der bisherigen Tätigkeit ein Um-fang von ca. 20.000 Widersprüchen geschätzt. Das Maximal-Volumen für Los 2 be-läuft sich auf die Anzahl der in Los 1 benannten Einzelfallentscheidungen (Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. 5. Leistungsort für beide Lose Die Leistung beider Lose kann remote überall innerhalb der EU, ist aber auf jeden Fall außerhalb der NBank zu erbringen, weil der Dienstleister verpflichtet ist, auf seine Verantwortung Personal, Räumlichkeiten und Hardware zur Verfügung zu stellen. 8. Abrechnungsmodalitäten Es wir nach einem Stundensatz abgerechnet (gilt für beide Lose). Es können unter-schiedliche Stundensätze für Los 1 und Los 2 festgelegt werden. 8.1.1 Maximale Bearbeitungsdauer je Rolle für Los 1 Die im folgenden angegebene maximale Bearbeitungsdauer pro Fall darf jedoch nicht überschritten werden. Bedeutet konkret: Der Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Prüfung wird i. d. R. durch das INIT-System vorgegeben. Hier sind grundsätzlich grüne, gelbe und rote Rolle vorgesehen. Aufgrund von Erfahrungswerten werden für die Rollen für Los 1 folgende max. Bearbeitungsdauern auf Einzelhilfenebene festgelegt: November-/ Dezemberhilfe Grüne Rolle 3 Stunden Gelbe Rolle 4 Stunden Rote Rolle 6 Stunden ÜBH I bis IV Grüne Rolle 7 Stunden Gelbe Rolle 9 Stunden Rote Rolle 12 Stunden Darüberhinausgehende Zeitaufwände werden durch den Auftraggeber nicht zusätzlich vergütet. 8.1.2 Maximale Bearbeitungsdauer für Los 2 Die Bearbeitungsdauer der Fälle unter Los 2 darf die Bearbeitungsdauer der Fälle in Los 1 nicht überschreiten. | 1 Jahr | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- StundensatzIn dem angegebenen Stundensatz sind sowohl die Stunden der Qualitätssicherung des Volljuristen als auch des Sachbearbeiters mit einzukalkulieren (Mischkalkulation). Darüber hinaus können vom Auftragnehmer keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden.
- Qualität
- Konzept4. Qualitative Zuschlagskriterien für Los 1 - Konzept Mit der Angebotsabgabe ist für Los 1 ein Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Qualifikationen und Erfahrungen konkret für die ausgeschriebenen Leistungen und Arbeitspakete genutzt werden sollen und warum auf Grundlage der Qualifikationen und Erfahrungen eine bestmögliche Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu erwarten ist. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Konzepte grundsätzlich die folgenden Aspekte berücksichtigen werden: Konzept zu Umsetzung und Expertise (maximal 10 Seiten) - Berücksichtigung der Zeitkritikalität bei der Umsetzung insb. hinsichtlich personeller Kapazitäten - Nutzbare Erfahrung aus vergleichbaren Verträgen des Unternehmens mit ähnlichem fachlichem Schwerpunkt - mind. 10 Stammmitarbeiter, sowie alle für die Endkontrolle einzusetzenden Rechtsanwälte die für die Bearbeitung zur Verfügung stehen und eingesetzt werden, sind zu benennen und kurz vorzustellen (Kurzprofile/Referenzprofile). - Es ist zudem darzustellen, inwiefern die Erfahrungen und Qualifikationen in Bezug auf die hier ausgeschriebenen Leistungen eine bestmögliche Leistungserbringung erwarten lassen - Qualifikation und Erfahrung der zur QS eingesetzten Rechtsanwälte - Darstellung der vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Ablauforganisation (Umsetzung) Für das Bewertungskriterium - Konzept zu Expertise und Umsetzung können folgende Punkte erreicht werden: 5 Punkte = sehr gut Aus dem Konzept / den CV"s geht sehr gut hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unter- nehmen die Expertise und Erfahrung erheblich übertrifft. Mit einer bestmöglichen Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. Aus dem Konzept geht sehr gut hervor, wie der Auftragnehmer die rechtzeitige Abarbeitung bewerkstelligen wird. 4 Punkte = gut Aus dem Konzept / den CV"s geht gut hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unterneh men die Expertise und Erfahrung vollumfänglich besitzt. Mit einer guten Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten perso- nellen Ressourcen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. Aus dem Konzept geht gut hervor, wie der Auftragnehmer die rechtzeitige Abarbeitung bewerkstelligen wird 3 Punkte = befriedigend Aus dem Konzept / den CV"s geht hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung weitestgehend besitzt. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist - auch auf- grund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters - bei der Aus- führung der Aufgaben zu rechnen. Aus dem Konzept geht realistisch hervor, wie der Auftragnehmer die rechtzeitige Abarbeitung bewerkstelligen wird. 2 Punkte = ausreichend Aus dem Konzept / den CV"s geht hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung mit Abstrichen besitzt. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung mit Abstrichen ist - auch aufgrund der konzeptionellen und der dargestellten personellen Ressourcen Aussagen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. Aus dem Konzept geht hervor, wie der Auftragnehmer die rechtzeitige Abarbeitung bewerkstelligen wird 1 Punkt = mangelhaft Aus dem Konzept / den CV"s geht nicht ausreichend hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung be- sitzt. Es ist nur mit einer mangelhaften Unterstützung auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. Aus dem Konzept geht teilweise hervor, wie der Auftragnehmer die rechtzeitige Abarbeitung bewerkstelligen wird. 0 Punkt = ungenügend Aus dem Konzept /den CV"s geht nicht hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen …
Eignung10 von 10 angegeben
- Anteil der Unterauftragsvergabe
1.1.1 Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist eine Erklä-rung abzugeben, welche Leistungen von welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden, Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bie-tergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass … ganz lesenkürzer
1.1.1 Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist eine Erklä-rung abzugeben, welche Leistungen von welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden, Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bie-tergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Verga-beverfahren gegenüber der NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (Anlage 02a) 1.1.2 Einsatz von Dritten Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernve-bundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Namen vorzulegen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden. (Anlage 07, 07a, 02a)- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Angebot sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden. Mindestanforderungen an die Referenzen: - für beide Lose Mindes … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden. Mindestanforderungen an die Referenzen: - für beide Lose Mindestens 2 vergleichbare Referenzen bei Förderbanken - Vergleichbar sind Referenzen für beide Lose, wenn sie inhaltlich die Unterstützung bei der Abarbeitung von Coronawirtschaftshilfen betrafen o Das bedeutet für Los 1: Anträge, Schlussabrechnungen o Das bedeutet für Los 2 Widerspruchsbearbeitung - und vom Umfang her jeweils vergleichbar sind. Dies ist für beide Lose der Fall wenn die die jeweilige, deren Auftragswert mindestens 5.000.000 EUR um-fasste. Grds. sind sämtliche in der Anlage 06 benannten Informationen zu befüllen. Auf Anfrage der NBank muss der Bieter dazu in der Lage sein, nähere Informationen zum jeweiligen Auftraggeber inkl. namentlicher Nennung eines Ansprechpartners sowie dessen Rufnummer zur Verfügung zu stellen. Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular (Anlage 06 der Vergabeunterlagen).- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Für die Aufgabe ist nur juristisch geschultes Personal (Mindestanforderung: an ei-ner deutschen Universität eingeschriebene Studierende der Rechtswissenschaften im fortgesetzten Stadium; Zwischenprüfung oder ähnlicher Nachweis) eingesetzt werden (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Dieses … ganz lesenkürzer
Für die Aufgabe ist nur juristisch geschultes Personal (Mindestanforderung: an ei-ner deutschen Universität eingeschriebene Studierende der Rechtswissenschaften im fortgesetzten Stadium; Zwischenprüfung oder ähnlicher Nachweis) eingesetzt werden (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Dieses Personal muss dabei bereits über Erfahrungen in der Abrechnung der Coronahilfen verfügen oder vor Einsatz entsprechend auf Kosten des Dienstleisters geschult worden sein (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Immatrikulationsbescheinigung, Zwischenprüfungszeugnis und Schulungszertifikat oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen). Der Dienstleister verpflichtet sich die fachliche Endkontrolle der Schlussabrechnungen durch Volljuristen mit zuwendungsrechtlicher Expertise und Erfahrungen in den Coronahilfen sicherzustellen (4-Augen-Prinzip). (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a) Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Lebensläufe und Examenszeugnisse oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleich-wertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen). Die technische und fachliche Steuerung der Bearbeitungsteams ist durch den Dienstleister sicherzustellen. Fu?r die Bearbeitung von Los 1 und Los 2 ist folgendes Personalprofil erforderlich: - Fachliches Niveau: Für die Aufgabe ist nur juristisch geschultes Personal (Mindestanforderung: an einer deutschen Universität eingeschriebene Studierende der Rechtswissenschaften im fortgesetzten Stadium; Zwischenprüfung oder ähnlicher Nachweis) eingesetzt werden (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Immatrikulationsbescheinigung und Zwischenprüfungszeugnis oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen) - Spezifische Erfahrung: Nachweisbare Erfahrungen in der Bearbeitung von Corona-Hilfsprogrammen (z. B. Überbrückungs-, Neustart- oder Soforthilfe), ent-weder durch vorherige Tätigkeiten oder nachgewiesene Schulungen (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Schulungszertifikat oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen) - Endkontrolle: Die fachliche Endkontrolle der Bescheide erfolgt durch Volljuristinnen bzw. Volljuristen mit einschlägiger Erfahrung im Zuwendungsrecht und der Bearbeitung von Corona-Hilfen (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Lebensläufe und Examenszeugnisse oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen) Es gilt ein verbindliches 4-Augen-Prinzip bei allen fallabschließenden Prüfungen.- Informationssicherheit
Der Auftragnehmer betreibt zum Stichtag ein ISO 27001-konformes (oder vergleichbar) Informationssicherheitsmanagementsystem ("ISMS"). Soweit der Auftragnehmer während der Laufzeit des Hauptvertrages ein anderes ISMS einführt, wird der Auftraggeber über die jeweiligen neuen Regelungen im vollen Umfan … ganz lesenkürzer
Der Auftragnehmer betreibt zum Stichtag ein ISO 27001-konformes (oder vergleichbar) Informationssicherheitsmanagementsystem ("ISMS"). Soweit der Auftragnehmer während der Laufzeit des Hauptvertrages ein anderes ISMS einführt, wird der Auftraggeber über die jeweiligen neuen Regelungen im vollen Umfang informiert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass beide Vertragspartner ein gleiches Verständnis bezüglich der Dienstleistungen haben. Die nachfolgenden Regelungen sind für ein mögliches Folgeprodukt entsprechend anzuwenden. Sofern kein ISO 27001 Zertifikat vorliegt, müssen mindestens die folgenden Punkte vom Auftragnehmer erfüllt sein (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a): Sensibilisierung der Mitarbeitenden Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personale sind in Bezug auf Themen der Informationssicherheit durch den Auftragnehmer zu schulen. Ein Nachweis der Schulung mit Übersicht der behandelten Themen ist dem Auftragnehmer auf Anforderung auszuhändigen. Zutrittsschutz der Räumlichkeiten Vom Auftragsnehmer ist ein Zutrittsschutzkonzept zu den Räumlichkeiten, in denen die Leistungserbringung für den Auftraggeber erfolgt, erforderlich und bei Angebotsabgabe vorzulegen. In diesem muss sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen Zutritt zu diesen Räumlichkeiten erhalten. Zugriffsschutz auf die Systeme des Auftraggebers und der Applikation Init Der Auftragnehmer muss die vom Auftraggeber vergebenen Berechtigungen einer eindeutigen benannten Person zuordnen. Ein Mitarbeiterwechsel und die damit einhergehende Anpassung der berechtigten Person muss beim Auftragnehmer dokumentiert werden, so dass jederzeit nachvollziehbar ist, welcher Mitarbeitende im System Anpassungen vorgenommen hat. Die Anmeldedaten sind vertraulich zu behandeln. Eine Nutzung von Zugriffsberechtigungen als Gruppenaccount ist nicht erlaubt. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen. Härtung der eingesetzten Hardwaresysteme Es dürfen nur vom Auftragnehmer verwaltete Endgeräte verwendet werden - ausgenommen sind Handys zur Zwei-Faktor-Authentisierung. Die vom Auftragnehmer eingesetzte Hardware ist sicherheitstechnisch auf dem Stand der Technik zu betreiben. Ein Konzept zum Schutz der Systeme vor Schadsoftware ist vorhanden. Ein Virenschutz auf den Endgeräten mit aktuellen Signaturen ist obligatorisch. Nicht erforderliche Dienste und Services sind zu deaktivieren und nicht erforderliche Ports zu sperren. Die Systeme sind mit aktuellen Patches zu betreiben. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen. Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über alle Informationssicherheitsvorfälle sowie Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33 DSGVO zu informieren, die im Umfeld des Auftragnehmers oder eines seiner Nachunternehmer auftreten und Auswirkungen auf seine unmittelbare oder mittelbare Leistungserbringung haben. Die Meldung hat, sofern der Informationssicherheitsvorfall relevant für die Daten und Systeme des Auftraggebers ist, unverzüglich zu erfolgen. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen- Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Erklären Sie Ihre Sicherheitsvorkehrungen für den Umgang mit vertraulichen Daten. Aufgrund des Vorliegens einer Auftragsverarbeitung ist vor Zuschlagserteilung der in den Vergabeunterlagen enthaltene Entwurf des Auftragsverarbeitungsvertrages samt Anlage durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer … ganz lesenkürzer
Erklären Sie Ihre Sicherheitsvorkehrungen für den Umgang mit vertraulichen Daten. Aufgrund des Vorliegens einer Auftragsverarbeitung ist vor Zuschlagserteilung der in den Vergabeunterlagen enthaltene Entwurf des Auftragsverarbeitungsvertrages samt Anlage durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer zu befüllen und zu unterzeichnen (Anlage 10 und 10a). Sofern die in diesem Rahmen festgestellten datenschutzrechtlichen Bedingungen als nicht ausreichend angesehen werden, stellt dies einen Grund dar von einer Bezuschlagung abzusehen (Ausschlussgrund).- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
3.1.1 Mindestentgelterklärung Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deuts … ganz lesenkürzer
3.1.1 Mindestentgelterklärung Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3.2 Berufliche Risikohaftpflichtversicherung für beide Lose Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10.000.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall besteht (nachzuweisen durch Versicherungsbestätigung der Versicherung). Der Auftragnehmer bestätigt zusätzlich, dass die genannte Versicherung mit den genannten Versicherungssummen für die Dauer des Auftrags fortbestehen wird.(Anlage 02a) 3.3 Mindestjahresumsatz Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Es wird ein Mindestjahresumsatz für Los 1 in Höhe von 20 Millionen pro Jahr und für Los 2 in Höhe von 5 Millionen pro Jahr verlangt. Als Beleg können Bankerklärungen, Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen dienen.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eintragung in das Handelsregister oder in ein relevantes Berufsregister Mit dem Angebot ist die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.1 Angaben zum Unternehmen 5.1.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurz-darstellung des Unternehmens (z. B. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit) und der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur … ganz lesenkürzer
5.1 Angaben zum Unternehmen 5.1.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurz-darstellung des Unternehmens (z. B. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit) und der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau) (Anlage 02a) 5.1.2 KMU/Großunternehmen Eigenschaft Angaben, ob das Unternehmen des Bieters ein KMU oder ein Großunternehmen ist. (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). Dies sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanz-summe sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. 5.1.3 Ansprechpartner/Stellvertreter Nennung eines Ansprechpartners und seines Stellvertreters, der den Auftrag für die NBank federführend bearbeitet. (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). 5.2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 5.2.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unter-nehmen vergeben, das nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden ist (vgl. § 122 Abs. 1 GWB). Die Eignung der Bieter wird anhand der gem. § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien geprüft. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird gem. den §§ 123, 124 GWB geprüft. Die Kriterien der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und das Fehlen von Ausschluss-grün-den sind wie folgt zu belegen: Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgrün-den akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung gem. § 50 VgV. Unternehmen und Freiberufler, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Lie-fer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) eingetragen sind, können den vorläufigen Beleg der Eignung durch Nennung der Zertifikats-nummer er-bringen. Alternativ kann das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die nach-folgende Erklärung belegt werden: 5.2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen (Anlage 03 der Vergabeunterlagen). 5.3 Preisblatt Mit dem Angebot ist je Los das jeweilige das ausgefüllte Preisblatt einzureichen (An-lage 02b der Vergabeunterlagen). 5.4 Verpflichtungserklärung zum Datenschutz Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Datenschutz einzureichen (Anlage 04 der Vergabeunterlagen).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Der Vertrag hat eine einjährige Grundlaufzeit. Er verlängert sich automatisch 3 Mal um jeweils 1 opt. Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Auftraggeber 3 Monate vor Ab-lauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (erstmalig zum Ablauf der Grundlaufzeit und da-nach zum Ablauf eines jeden opt. Jahres) gekündigt wird. Der Vertrag läuft maximal jedoch 4 Jahre gem. § 21 Abs. 6 VgV.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 8 Wochen
- Angebotsöffnung
- 25.07.2025, 11:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen nach Auf-tragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größ … ganz lesenkürzer
Leistung: Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen nach Auf-tragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größtmöglicher Sorgfalt, Organi-sation und personeller wie technischer Ausstattung zu erbringen. Ziel ist es, eine vollständige Leistungserbringung bis spätestens zum 31.12.2025 (Los 1) nach best-effort Grundsatz sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen ("Best Effort"-Verpflichtung). Sollten Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte Fertig-stellung gefährden könnten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informie-ren. Ein Anspruch auf Fertigstellung zu diesem Termin wird jedoch nicht garantiert, soweit die Verzögerung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß g … ganz lesenkürzer
Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y645NJW Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können Beteiligte die Akten bei der Vergabekammer einsehen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit d … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y645NJW Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können Beteiligte die Akten bei der Vergabekammer einsehen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB haben Sie daher die Möglichkeit, in Ihren Angebotsunterlagen, Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen (ggfls. im Rahmen eines Begleitschreibens zum Angebot). Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. d. § 165 Abs. 3 GWB auszugehen. Die vorstehende Information ist im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen worden und wird zum Bestandteil des Angebotes. Einer gesonderten Unterschrift dazu bedarf es nicht. Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden (formlos), Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren gegenüber den NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (Anlage 02a der Vergabeunterlagen).
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- StundensatzIn dem angegebenen Stundensatz sind sowohl die Stunden der Qualitätssicherung des Volljuristen als auch des Sachbearbeiters mit einzukalkulieren (Mischkalkulation). Darüber hinaus kann der Auftragnehmer keine weiteren Kosten in Rechnung stellen.
Eignung10 von 10 angegeben
- Anteil der Unterauftragsvergabe
1.1.1 Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist eine Erklä-rung abzugeben, welche Leistungen von welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden, Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bie-tergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass … ganz lesenkürzer
1.1.1 Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist eine Erklä-rung abzugeben, welche Leistungen von welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden, Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bie-tergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Verga-beverfahren gegenüber der NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (Anlage 02a) 1.1.2 Einsatz von Dritten Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernve-bundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Namen vorzulegen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden. (Anlage 07, 07a, 02a)- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Angebot sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden. Mindestanforderungen an die Referenzen: - für beide Lose Mindes … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden. Mindestanforderungen an die Referenzen: - für beide Lose Mindestens 2 vergleichbare Referenzen bei Förderbanken - Vergleichbar sind Referenzen für beide Lose, wenn sie inhaltlich die Unterstützung bei der Abarbeitung von Coronawirtschaftshilfen betrafen o Das bedeutet für Los 1: Anträge, Schlussabrechnungen o Das bedeutet für Los 2 Widerspruchsbearbeitung - und vom Umfang her jeweils vergleichbar sind. Dies ist für beide Lose der Fall wenn die die jeweilige, deren Auftragswert mindestens 5.000.000 EUR um-fasste. Grds. sind sämtliche in der Anlage 06 benannten Informationen zu befüllen. Auf Anfrage der NBank muss der Bieter dazu in der Lage sein, nähere Informationen zum jeweiligen Auftraggeber inkl. namentlicher Nennung eines Ansprechpartners sowie dessen Rufnummer zur Verfügung zu stellen. Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular (Anlage 06 der Vergabeunterlagen).- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Für die Aufgabe ist nur juristisch geschultes Personal (Mindestanforderung: an ei-ner deutschen Universität eingeschriebene Studierende der Rechtswissenschaften im fortgesetzten Stadium; Zwischenprüfung oder ähnlicher Nachweis) eingesetzt werden (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Dieses … ganz lesenkürzer
Für die Aufgabe ist nur juristisch geschultes Personal (Mindestanforderung: an ei-ner deutschen Universität eingeschriebene Studierende der Rechtswissenschaften im fortgesetzten Stadium; Zwischenprüfung oder ähnlicher Nachweis) eingesetzt werden (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Dieses Personal muss dabei bereits über Erfahrungen in der Abrechnung der Coronahilfen verfügen oder vor Einsatz entsprechend auf Kosten des Dienstleisters geschult worden sein (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Immatrikulationsbescheinigung, Zwischenprüfungszeugnis und Schulungszertifikat oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen). Der Dienstleister verpflichtet sich die fachliche Endkontrolle der Schlussabrechnungen durch Volljuristen mit zuwendungsrechtlicher Expertise und Erfahrungen in den Coronahilfen sicherzustellen (4-Augen-Prinzip). (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a) Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Lebensläufe und Examenszeugnisse oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleich-wertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen). Die technische und fachliche Steuerung der Bearbeitungsteams ist durch den Dienstleister sicherzustellen. Fu?r die Bearbeitung von Los 1 und Los 2 ist folgendes Personalprofil erforderlich: - Fachliches Niveau: Für die Aufgabe ist nur juristisch geschultes Personal (Mindestanforderung: an einer deutschen Universität eingeschriebene Studierende der Rechtswissenschaften im fortgesetzten Stadium; Zwischenprüfung oder ähnlicher Nachweis) eingesetzt werden (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Immatrikulationsbescheinigung und Zwischenprüfungszeugnis oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen) - Spezifische Erfahrung: Nachweisbare Erfahrungen in der Bearbeitung von Corona-Hilfsprogrammen (z. B. Überbrückungs-, Neustart- oder Soforthilfe), ent-weder durch vorherige Tätigkeiten oder nachgewiesene Schulungen (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Schulungszertifikat oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen) - Endkontrolle: Die fachliche Endkontrolle der Bescheide erfolgt durch Volljuristinnen bzw. Volljuristen mit einschlägiger Erfahrung im Zuwendungsrecht und der Bearbeitung von Corona-Hilfen (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Lebensläufe und Examenszeugnisse oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen) Es gilt ein verbindliches 4-Augen-Prinzip bei allen fallabschließenden Prüfungen.- Informationssicherheit
Der Auftragnehmer betreibt zum Stichtag ein ISO 27001-konformes (oder vergleichbar) Informationssicherheitsmanagementsystem ("ISMS"). Soweit der Auftragnehmer während der Laufzeit des Hauptvertrages ein anderes ISMS einführt, wird der Auftraggeber über die jeweiligen neuen Regelungen im vollen Umfan … ganz lesenkürzer
Der Auftragnehmer betreibt zum Stichtag ein ISO 27001-konformes (oder vergleichbar) Informationssicherheitsmanagementsystem ("ISMS"). Soweit der Auftragnehmer während der Laufzeit des Hauptvertrages ein anderes ISMS einführt, wird der Auftraggeber über die jeweiligen neuen Regelungen im vollen Umfang informiert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass beide Vertragspartner ein gleiches Verständnis bezüglich der Dienstleistungen haben. Die nachfolgenden Regelungen sind für ein mögliches Folgeprodukt entsprechend anzuwenden. Sofern kein ISO 27001 Zertifikat vorliegt, müssen mindestens die folgenden Punkte vom Auftragnehmer erfüllt sein (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a): Sensibilisierung der Mitarbeitenden Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personale sind in Bezug auf Themen der Informationssicherheit durch den Auftragnehmer zu schulen. Ein Nachweis der Schulung mit Übersicht der behandelten Themen ist dem Auftragnehmer auf Anforderung auszuhändigen. Zutrittsschutz der Räumlichkeiten Vom Auftragsnehmer ist ein Zutrittsschutzkonzept zu den Räumlichkeiten, in denen die Leistungserbringung für den Auftraggeber erfolgt, erforderlich und bei Angebotsabgabe vorzulegen. In diesem muss sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen Zutritt zu diesen Räumlichkeiten erhalten. Zugriffsschutz auf die Systeme des Auftraggebers und der Applikation Init Der Auftragnehmer muss die vom Auftraggeber vergebenen Berechtigungen einer eindeutigen benannten Person zuordnen. Ein Mitarbeiterwechsel und die damit einhergehende Anpassung der berechtigten Person muss beim Auftragnehmer dokumentiert werden, so dass jederzeit nachvollziehbar ist, welcher Mitarbeitende im System Anpassungen vorgenommen hat. Die Anmeldedaten sind vertraulich zu behandeln. Eine Nutzung von Zugriffsberechtigungen als Gruppenaccount ist nicht erlaubt. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen. Härtung der eingesetzten Hardwaresysteme Es dürfen nur vom Auftragnehmer verwaltete Endgeräte verwendet werden - ausgenommen sind Handys zur Zwei-Faktor-Authentisierung. Die vom Auftragnehmer eingesetzte Hardware ist sicherheitstechnisch auf dem Stand der Technik zu betreiben. Ein Konzept zum Schutz der Systeme vor Schadsoftware ist vorhanden. Ein Virenschutz auf den Endgeräten mit aktuellen Signaturen ist obligatorisch. Nicht erforderliche Dienste und Services sind zu deaktivieren und nicht erforderliche Ports zu sperren. Die Systeme sind mit aktuellen Patches zu betreiben. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen. Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über alle Informationssicherheitsvorfälle sowie Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33 DSGVO zu informieren, die im Umfeld des Auftragnehmers oder eines seiner Nachunternehmer auftreten und Auswirkungen auf seine unmittelbare oder mittelbare Leistungserbringung haben. Die Meldung hat, sofern der Informationssicherheitsvorfall relevant für die Daten und Systeme des Auftraggebers ist, unverzüglich zu erfolgen. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen- Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Erklären Sie Ihre Sicherheitsvorkehrungen für den Umgang mit vertraulichen Daten. Aufgrund des Vorliegens einer Auftragsverarbeitung ist vor Zuschlagserteilung der in den Vergabeunterlagen enthaltene Entwurf des Auftragsverarbeitungsvertrages samt Anlage durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer … ganz lesenkürzer
Erklären Sie Ihre Sicherheitsvorkehrungen für den Umgang mit vertraulichen Daten. Aufgrund des Vorliegens einer Auftragsverarbeitung ist vor Zuschlagserteilung der in den Vergabeunterlagen enthaltene Entwurf des Auftragsverarbeitungsvertrages samt Anlage durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer zu befüllen und zu unterzeichnen (Anlage 10 und 10a). Sofern die in diesem Rahmen festgestellten datenschutzrechtlichen Bedingungen als nicht ausreichend angesehen werden, stellt dies einen Grund dar von einer Bezuschlagung abzusehen (Ausschlussgrund).- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
3.1.1 Mindestentgelterklärung Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deuts … ganz lesenkürzer
3.1.1 Mindestentgelterklärung Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3.2 Berufliche Risikohaftpflichtversicherung für beide Lose Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10.000.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall besteht (nachzuweisen durch Versicherungsbestätigung der Versicherung). Der Auftragnehmer bestätigt zusätzlich, dass die genannte Versicherung mit den genannten Versicherungssummen für die Dauer des Auftrags fortbestehen wird.(Anlage 02a) 3.3 Mindestjahresumsatz Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Es wird ein Mindestjahresumsatz für Los 1 in Höhe von 20 Millionen pro Jahr und für Los 2 in Höhe von 5 Millionen pro Jahr verlangt. Als Beleg können Bankerklärungen, Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen dienen.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eintragung in das Handelsregister oder in ein relevantes Berufsregister Mit dem Angebot ist die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.1 Angaben zum Unternehmen 5.1.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurz-darstellung des Unternehmens (z. B. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit) und der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur … ganz lesenkürzer
5.1 Angaben zum Unternehmen 5.1.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurz-darstellung des Unternehmens (z. B. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit) und der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau) (Anlage 02a) 5.1.2 KMU/Großunternehmen Eigenschaft Angaben, ob das Unternehmen des Bieters ein KMU oder ein Großunternehmen ist. (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). Dies sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanz-summe sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. 5.1.3 Ansprechpartner/Stellvertreter Nennung eines Ansprechpartners und seines Stellvertreters, der den Auftrag für die NBank federführend bearbeitet. (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). 5.2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 5.2.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unter-nehmen vergeben, das nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden ist (vgl. § 122 Abs. 1 GWB). Die Eignung der Bieter wird anhand der gem. § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien geprüft. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird gem. den §§ 123, 124 GWB geprüft. Die Kriterien der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und das Fehlen von Ausschluss-grün-den sind wie folgt zu belegen: Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgrün-den akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung gem. § 50 VgV. Unternehmen und Freiberufler, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Lie-fer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) eingetragen sind, können den vorläufigen Beleg der Eignung durch Nennung der Zertifikats-nummer er-bringen. Alternativ kann das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die nach-folgende Erklärung belegt werden: 5.2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen (Anlage 03 der Vergabeunterlagen). 5.3 Preisblatt Mit dem Angebot ist je Los das jeweilige das ausgefüllte Preisblatt einzureichen (An-lage 02b der Vergabeunterlagen). 5.4 Verpflichtungserklärung zum Datenschutz Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Datenschutz einzureichen (Anlage 04 der Vergabeunterlagen).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Der Vertrag hat eine einjährige Grundlaufzeit. Er verlängert sich automatisch 3 Mal um jeweils 1 opt. Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Auftraggeber 3 Monate vor Ab-lauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (erstmalig zum Ablauf der Grundlaufzeit und da-nach zum Ablauf eines jeden opt. Jahres) gekündigt wird. Der Vertrag läuft maximal jedoch 4 Jahre gem. § 21 Abs. 6 VgV.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 8 Wochen
- Angebotsöffnung
- 25.07.2025, 11:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen nach Auf-tragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größ … ganz lesenkürzer
Leistung: Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen nach Auf-tragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größtmöglicher Sorgfalt, Organi-sation und personeller wie technischer Ausstattung zu erbringen. Ziel ist es, eine vollständige Leistungserbringung bis spätestens zum 31.12.2025 (Los 1) nach best-effort Grundsatz sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen ("Best Effort"-Verpflichtung). Sollten Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte Fertig-stellung gefährden könnten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informie-ren. Ein Anspruch auf Fertigstellung zu diesem Termin wird jedoch nicht garantiert, soweit die Verzögerung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß g … ganz lesenkürzer
Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y645NJW Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können Beteiligte die Akten bei der Vergabekammer einsehen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit d … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y645NJW Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können Beteiligte die Akten bei der Vergabekammer einsehen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB haben Sie daher die Möglichkeit, in Ihren Angebotsunterlagen, Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen (ggfls. im Rahmen eines Begleitschreibens zum Angebot). Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. d. § 165 Abs. 3 GWB auszugehen. Die vorstehende Information ist im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen worden und wird zum Bestandteil des Angebotes. Einer gesonderten Unterschrift dazu bedarf es nicht. Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden (formlos), Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren gegenüber den NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (Anlage 02a der Vergabeunterlagen).
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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- NBank
- Anschrift
- Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover
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- ausschreibungen@
nbank.de
Bei uns erfasst
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- Vergabeverfahren Veranstaltungsmanagement07.10.2026 · 22 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.07.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 25.07.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 62b785eb-d50c-48e1-a682-47d7d1bd1c74.