Unterhaltungspflege öffentlicher Grünanlagen und Spielplätze der Landeshauptstadt Potsdam (3 Lose)
Landeshauptstadt Potsdam · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen 1veröffentlicht 06.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.03.2024 – 28.02.2025
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
- CPV 77000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
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- Unterhaltspflege kommunaler Grünflächen in Frankfurt (Oder)-West im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 mit der Möglichkeit der Verlängerung für den AG um 1 weiteres Jahr, längstens bis 31.12.2028Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle · 15234 Frankfurt (Oder)Frist 16.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Brandenburg (8 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.03.2024 – 28.02.2025
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam14469, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 34 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Vertragsbeginnvor 32 MonatenLaufzeit bis 28.02.2025
- Heute
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam sucht für die Grünflächenunterhaltung Auftragnehmer. Der Auftrag ist in 3 Lose aufgeteilt, Los 1: Westliche Vorstädte, Nördliche Vorstädte, Los 2: Potsdam Süd, Innenstadt, Los 3: Nördliche Ortsteile und Potsdam Nord, und beinhaltet die Grünflächenpflege von öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen sowie die Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht. Die Tätigkeiten sind auf unterschiedlichen Flächentypen auszuführen. Dazu gehören u. a. Rasenschnitt, Pflege von wassergebundenen Wegen, Pflege von Fallschutzflächen, Rabattenpflege sowie Entfernung von Unrat und Leerung von Abfallbehältern. Winterdienst und Baumpflegemaßnahmen gehören nicht zum Leistungsumfang.
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Westliche Vorstädte, Nördliche Vorstädte Das Los 1 beinhaltet die Grünflächenpflege von öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen sowie die Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht in folgenden Bereichen: - Westliche Vorstädte: Brandenburger Vorstadt, Potsdam West - Nördliche Vorstädte: Nauener Vorstadt, Jägervorstadt, Berliner Vorstadt Die Tätigkeiten sind auf unterschiedlichen Flächentypen auszuführen. Dazu gehören u. a. Rasenschnitt, Pflege von wassergebundenen Wegen, Pflege von Fallschutzflächen, Rabattenpflege sowie Entfernung von Unrat und Leerung von Abfallbehältern. Winterdienst und Baumpflegemaßnahmen gehören nicht zum Leistungsumfang. | 1 Jahr | – |
| 3 | Potsdam Süd, Innenstadt Das Los 2 beinhaltet die Grünflächenpflege von öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen sowie die Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht in folgenden Bereichen: - Potsdam Süd: Templiner Vorstadt, Schlaatz - Innenstadt: Zentrum Ost Die Tätigkeiten sind auf unterschiedlichen Flächentypen auszuführen. Dazu gehören u. a. Rasenschnitt, Pflege von wassergebundenen Wegen, Pflege von Fallschutzflächen, Rabattenpflege sowie Entfernung von Unrat und Leerung von Abfallbehältern. Winterdienst und Baumpflegemaßnahmen gehören nicht zum Leistungsumfang. | 1 Jahr | – |
| 4 | Nördliche Ortsteile, Potsdam Nord Das Los 3 beinhaltet die Grünflächenpflege von öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen sowie die Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht in folgenden Bereichen: - Nördliche Ortsteile: Marquardt, Satzkorn, Fahrland, Neu Fahrland, Groß Glienicke - Potsdam Nord: Bornim, Bornstedt, Eiche, Sacrow, Grube, Golm Die Tätigkeiten sind auf unterschiedlichen Flächentypen auszuführen. Dazu gehören u. a. Rasenschnitt, Pflege von wassergebundenen Wegen, Pflege von Fallschutzflächen, Rabattenpflege sowie Entfernung von Unrat und Leerung von Abfallbehältern. Winterdienst und Baumpflegemaßnahmen gehören nicht zum Leistungsumfang. | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Brutto-GesamtpreisBrutto-Angebotspreis über die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
(1) Erklärung zu Referenzen: Benennen Sie 3 unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren, beginnend ab Ende Angebotsfrist, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Die Referenzaufträge müssen abgeschlossen sein oder der Leistungsbeginn muss mindestens ein … ganz lesenkürzer
(1) Erklärung zu Referenzen: Benennen Sie 3 unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren, beginnend ab Ende Angebotsfrist, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Die Referenzaufträge müssen abgeschlossen sein oder der Leistungsbeginn muss mindestens ein Jahr ab Ende Angebotsfrist zurückliegen. Vergleichbare Leistungen sind gärtnerische Pflegearbeiten in öffentlichen Grünanlagen, Parks, repräsentativen Gartenanlagen oder Gartenschauen in einer Gesamtfläche von mind. 15.000 m² pro Auftrag. Tätigkeiten der Baumpflege, Gehwegreinigung und Winterdienst können hierbei nicht berücksichtigt werden. In dieser Fläche von mind. 15.000 m² pro Auftrag müssen - mind. 2.000 m² Gehölzflächen und - mind. 300 m² Staudenflächen und - mind. 3.500 m² öffentlich zugängliche Spielplatzfläche mit dem Fokus Spiel- und Fallschutzflächen enthalten sein. (Formblatt 4.6)- Kriterium
(2) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für … ganz lesenkürzer
(2) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden. Die Bietergemeinschaftserklärung ist für jedes Los, auf das ein Angebot eingereicht wird, gesondert auszufüllen oder es muss kenntlich gemacht werden, dass die Erklärung für alle angebotenen Lose gilt. (Formblatt 4.2 EU) (3) ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen. (Formblatt 4.3 EU) Die Erklärung zur Eignungsleihe ist für jedes Los, auf das ein Angebot eingereicht wird, gesondert auszufüllen oder es muss kenntlich gemacht werden, dass die Erklärung für alle angebotenen Lose gilt. (Formblatt 4.3 EU) (4) ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich Eignungsleihe (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (Formblatt 4.4 EU).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2024
- Vertragsende
- 28.02.2025
- Verlängerung
- Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr. Sie beginnt am 01.03.2024, spätestens jedoch am Tag nach Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei 6 Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt. Der Vertrag endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 67 DAYS
- Angebotsöffnung
- angegeben
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer hat ausschließlich qualifiziertes Personal mit der Ausführung des Auftrags zu betrauen. 1. Organisatorisch verantwortlich für die Pflegedurchführung Die leitende Person, die die Leistungsausführung organisiert und überwacht,muss über einen Abschluss als Ingenieur, Techni … ganz lesenkürzer
Leistung: Der Auftragnehmer hat ausschließlich qualifiziertes Personal mit der Ausführung des Auftrags zu betrauen. 1. Organisatorisch verantwortlich für die Pflegedurchführung Die leitende Person, die die Leistungsausführung organisiert und überwacht,muss über einen Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Meister im Fachgebiet Garten-und Landschaftsbau, Gartenbau, Landschaftspflege oder gleichwertig verfügen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt hierbei dem Bieter. 2. Verantwortliche für die Arbeitskolonne Für die Personen, denen die tatsächliche Leitung der Leistungsausführung vor Ort obliegt, wird ein Abschluss als Gärtner im Fachgebiet Garten-und Landschaftsbau, Gartenbau, Landschaftspflege oder gleichwertig gefordert. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt hierbei dem Bieter. Der Auftragnehmer muss nach Auftragserteilung die vorgenannten Personen namentlich benennen und Kopien der Nachweise (Abschlusszeugnisse,Urkunden,Zertifikate) über die genannte Qualifikation vorlegen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengelt … ganz lesenkürzer
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6NG5 (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6NG5 (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam
- Kontakt
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rathaus.potsdam.de
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fedd2050-85ae-4e59-83e9-a2e491c0d906.