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Unterhaltsreinigung und Glasreinigung am Fraunhofer IIS, Institutsteil EAS, Münchener Straße Dresden

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. · Erlangen, Bayern

Aktenzeichen PR1017457veröffentlicht 28.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Erlangen91058, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (69 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskriterium10 %
  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium20 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Fraunhofer IIS sucht einen Auftragnehmer, welcher die erforderliche Unterhalts- und Glasreinigung durchführt. Bei dem Institut handelt es sich um einen modernen Neubau, welcher über einen Aufzug verfügt und im Jahre 2021 in Betrieb genommen wurde.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Unterhaltsreinigung

Die Unterhaltsreinigung erfolgt gemäß dem Vergabeunterlagen beigefügten Reinigungsplans von Mo. bis Fr. in der Zeit von 15:00 bis 22:00 Uhr. Der Auftraggeber kann im Bedarfsfall (z.B. aufgrund Veranstaltungen, Schließzeiten) nach vorheriger Ankündigung andere Zeiten vereinbaren. Leistungen der Unterhaltsreinigung beinhalten sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen mit dem Ziel der Entfernung von Verschmutzungen, die im Rahmen der üblichen Nutzung auftreten. Diese sind unter anderem: - Unterhaltsreinigung der Sanitären Bereiche und Büros - Unterhaltsreinigung der Verkehrsflächen und Konferenzräume - Grundreinigung der harten Böden und Wandbelege (Fließen) sind einmal jährlich auszuführen und im Angebotspreis mit einzukalkulieren - Reinigung von Laborflächen - Reinigung von Technikräumen und Tiefgarage - Reinigung Relaisküche (wird aktuell nicht bewirtschaftet) - Entleerung der im Objekt aufgestellten Abfallbehälter Dagegen sind außergewöhnliche Verschmutzungen, z. B. Verschmutzungen, die nicht mit technischen Hilfs- und Reinigungsmitteln der Unterhaltsreinigung zu beseitigen sind, sowie außergewöhnlich hohe Verschmutzungsgrade im Rahmen von Sonderreinigungen zu entfernen. - Getränkeflecken und erhöhte Laufspuren auf textilen Belägen. - Grundreinigung der textilen Bodenbeläge Treten kleinere Renovierungsarbeiten, interne Umzüge oder kleine Instandsetzungen auf, sind die erforderlichen Reinigungsarbeiten im Rahmen der Unterhaltsreinigung zu leisten. Diese werden nicht gesondert vergütet. Weitere Informationen finden Sie in der Leistungsbeschreibung.

––
2
Los 2 - Glasreinigung

Die Leistungen der Fenster-/Glasreinigung umfasst die beidseitige Reinigung von Glasflächen innerhalb und außerhalb des Gebäudes (insbesondere Fenster, Glastüren, Innenglaswände und Glasabschlüsse), die Reinigung und Pflege der Einfassungen, Rahmen, Bekleidungen und Zargen. Der Leistungsumfang hinsichtlich der zu reinigenden Glasflächen ergibt sich aus den Angaben des Raumreinigungsplans. Die Reinigung ist so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes eingehalten werden. Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden Flächen und auch andere Bauteile sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und –einrichtung nicht beschädigt oder verschmutzt werden. Vor Beginn der Ausführung ist die Reinigungsfähigkeit und der Zustand der zu reinigenden Flächen zu prüfen. Beispielsweise sind verkratzte oder gesprungene Fenster-scheiben vor der Reinigungsausführung der zuständigen Person des Auftraggebers zu melden. Vor der Reinigung der Glasflächen sind Rahmen inklusive Falze und Beschläge zu reinigen. Die Rahmenreinigung umfasst eine Nassreinigung. Je nach Verschmutzungsart hat die Reinigung durch den Einsatz geeigneter, auf die Oberfläche abgestimmter abrasiv wirkender Mittel mit auf die Oberfläche abgestimmten Reinigungsmitteln (Allzweckreiniger, Alkoholreiniger, Spezialreiniger etc.) zu erfolgen. Die Reinigungsflotte ist bereits bei geringem Verschmutzungsgrad zu wechseln. Die Fensterflächen sind bei normaler Verschmutzung mit Wasser und geringem Reinigerzusatz, bei verfetteten Scheiben mit Reinigungsmittelzusatz zu bearbeiten. Die Reinigung erfolgt nach dem Stand der Technik. Weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Übergangskonzept
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20QM-Konzept
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Dienstleistungskonzept
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt am 01.01.2026 und wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Verlängerungsoptionen: 2 x 12 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25QM-Konzept
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Dienstleistungskonzept
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt am 01.01.2026 und wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Verlängerungsoptionen: 2 x 12 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1GRG Services Berlin GmbH & Co. KG, Dresden6
2Wackler Service GmbH & Co. KG, Chemnitz3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

786vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (952 Lose mit Angabe)
361.057 €Zuschlagswert im Median
130.000 € – 844.840 €mittlere Hälfte, 221 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e662ed46-521d-4f3e-a58e-2d9ae168f118.