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Frist abgelaufenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Unterhaltsreinigung in der Liegenschaft Modulbau

Deutscher Bundestag - Vergabereferat · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ZR3-16120-2026-207-16-BI3veröffentlicht 30.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 8 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Berlin (10 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Monate01.01.2027 – 31.03.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin11011, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (77 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 38 Tagen
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 8 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 12:30 Uhr
    vor 8 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    36 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 28 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    in 55 Tagen

Beschreibung

Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung in der Liegenschaft Modulbau des Deutschen Bundestages

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Vertrages sind die Unterhaltsreinigung sowie sonstige Reinigungsleistungen und Sonderreinigungen in dem Dienstgebäude Modulbau des Deutschen Bundestages (MODB). Des Weiteren ist die Beseitigung von Schneebrettern und Eisschlag an dem Dienst-gebäude MODB Vertragsbestandteil.

Der MODB ist ein aus 400 Modulen bestehender Gebäudekomplex. Er dient im Wesentlichen der Unterbringung der Abgeordnetenbüros und der dazugehörigen Servicebüros der Bundestagsverwaltung. Diese Liegenschaft stellt somit hohe Anforderungen an das repräsentative Erscheinungsbild.

Zum Leistungsumfang gehören die Reinigung der Büroräume, Besprechungsräume, Teeküchen, Verkehrsflächen und Sanitärräume.

Jährlich ist eine Gesamtfläche von 1.784.182,13 m² zu reinigen. Diese unterteilt sich in folgende Grundflächen: - 58,30 % Hauptnutzfläche, - 5,95 % Nebennutzfläche und - 35,75 % Verkehrsfläche.

Die detaillierte Aufstellung der Raumarten ist Punkt 6.1.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Die Höchstmengen der Reinigungen entsprechen für die Preispositionen 1.1 und 1.6 der Preisangaben der dort angegebenen Menge.

Die Höchstmenge der unter Preispositionen 1.2 und 1.4 der Preisangaben beschriebenen Sonderdienste beträgt:

für Position 1.2.1 8.340Stunden, für Position 1.2.2 150 Stunden, für Position 1.2.3 750 Stunden, für Position 1.2.4 75 Stunden, für Position 1.2.5 75 Stunden, für Position 1.2.6 600 Stunden, für Position 1.2.7 75 Stunden,

für Position 1.4.1 300 m², für Position 1.4.2 300 m², für Position 1.4.3 3.000 m², für Position 1.4.4 3.000 m², für Position 1.4.5 3.000 m²

auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet.

Es werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden beziehungsweise die tatsächlich gereinigte Fläche vergütet. Es kann keine Mindestabnahme garantiert werden.

Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe von drei Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich Unterhaltsreinigungen in mindestens einem ähnlich großen Bürogebäude. Bei einer Referenz muss das Auftragsvolumen in Euro … ganz lesenAngabe von drei Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich Unterhaltsreinigungen in mindestens einem ähnlich großen Bürogebäude. Bei einer Referenz muss das Auftragsvolumen in Euro (netto) mindestens 60 Prozent der eigenen Angebotssumme netto für die gesamte Vertragslaufzeit betragen. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks und mit diesem vorzulegen).
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Unterlage, die auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden muss: Gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder, soweit verfügbar, einen EMAS-Nachweis mit aktueller Revalidierung (oder jeweils eine gleichwertige Bescheinigung, Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks, dort zudem Eige … ganz lesenUnterlage, die auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden muss: Gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder, soweit verfügbar, einen EMAS-Nachweis mit aktueller Revalidierung (oder jeweils eine gleichwertige Bescheinigung, Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks, dort zudem Eigenerklärung). Falls Sie dieses/n Zertifikat/Nachweis (noch) nicht vorlegen können beziehungsweise Sie nicht zertifiziert sind, besteht die Möglichkeit, anhand von Eigenerklärungen die Gleichwertigkeit zu den genannten Normen hinsichtlich der Umsetzung nachzuweisen. Aus der Eigenerklärung müssen alle Ziele der jeweiligen Norm eindeutig hervorgehen. Die Zertifizierung/Nachweise sind über den Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls auf Anfrage der Auftraggeberin während des Vertragszeitraumes nachzuweisen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Unterlage, die auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden muss: Gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks, dort zudem Eigenerklärung). Falls Sie dieses Zertifikat (noch) nicht vorlegen können beziehungsweise Sie nicht zer … ganz lesenUnterlage, die auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden muss: Gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks, dort zudem Eigenerklärung). Falls Sie dieses Zertifikat (noch) nicht vorlegen können beziehungsweise Sie nicht zertifiziert sind, besteht die Möglichkeit, anhand von Eigenerklärungen die Gleichwertigkeit zu der genannten Norm hinsichtlich der Umsetzung nachzuweisen. Aus der Eigenerklärung müssen alle Ziele der Norm eindeutig hervorgehen. Die Zertifizierung ist auf Anfrage der Auftraggeberin während des Vertragszeitraumes nachzuweisen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Unterlage, die auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden muss: Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis: Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personenschäden und 1.000.000 Euro für Sachschäden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
36 Tage
Angebotsöffnung
30.10.2026, 12:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und … ganz lesen- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. - Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen. - Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen. - Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. - Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung ab zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. - Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU). Diese Angabe dient lediglich statistischen Zwecken (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks und mit diesem vorzulegen). - Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks und mit diesem vorzulegen). -Haushaltsmittel sind nur in Höhe der jeweils geschätzten Menge vorhanden. Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden: - Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. - Auskunftsersuchen nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte rbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) beim Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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168vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (320 Lose mit Angabe)
790.662 €Zuschlagswert im Median
330.163 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1b615222-a7e5-4cb3-9670-81586b988662.