Unterhaltsreinigung IHK Würzburg, Mainaustraße 33-35 und Sedanstraße 25, 97082 Würzburg (Los 1) und IHK Schweinfurt, Karl-Götz-Straße 7, 97424 Schweinfurt (Los 2)
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt · Würzburg, Bayern
Aktenzeichen Los 1veröffentlicht 27.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026
- Glasreinigung an städtischen Objekten 2-LoseStadt Fürth · FürthFrist 08.12.2026
- Unterhaltsreinigung für das ADBV CoburgFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 15.12.2026
- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 32 Monatenüber subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 32 Monaten
- Bindefrist endetvor 31 Monaten42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung und Verfahrensbedingungen ist die Vergabe der Lose 1 und 2 über die Erbringung der Unterhaltsreinigungsleistungen in den sogleich genannten Reinigungsobjekten. Hier sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen zu erbringen:
Los 1 Unterhaltsreinigung in der IHK Würzburg, Mainaustraße 33-35 und Sedanstraße 25, 97082 Würzburg (Los 1)
Unterhaltsreinigung circa: 1.743.443 m² / Jahr
Los 2 Unterhaltsreinigung in der IHK Schweinfurt, Karl-Götz-Straße 7, 97424 Schwein-furt (Los 2)
Unterhaltsreinigung circa: 669.287 m² / Jahr
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den gesamten Vergabeunterlagen, insbesondere den Unterlagen zur Leistungsbeschreibung Vergabeunterlagen C.01a-C.01e (Los 1) bzw. C.02a-C.02e (Los 2) sowie dem Vertragsentwurf, Vergabeunterlage D.01. bzw. D.02.
Gegenstand nach CPV
- 90911200GebäudereinigungHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Unterhaltsreinigung IHK Würzburg, Mainaustraße 33-35 und Sedanstraße 25, 97082 Würzburg (Los 1) Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe über die Erbringung der Unterhaltsreinigungsleistungen in den nachfolgenden Reinigungsobjekten. Hier sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen zu erbringen: Los 1 Unterhaltsreinigung in der IHK Würzburg, Mainaustraße 33-35 und Sedanstraße 25, 97082 Würzburg (Los 1) Unterhaltsreinigung circa: 1.743.443 m² / Jahr Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den gesamten Vergabeunterlagen, insbesondere den Unterlagen zur Leistungsbeschreibung Vergabeunterlagen C.01a-C.01e sowie dem Vertragsentwurf, Vergabeunterlage D.01. | 3 Jahre | – |
| 2 | Unterhaltsreinigung IHK Schweinfurt, Karl-Götz-Straße 7, 97424 Schweinfurt (Los 2) Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe über die Erbringung der Unterhaltsreinigungsleistungen in den nachfolgenden Reinigungsobjekten. Hier sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen zu erbringen: Los 2 Unterhaltsreinigung IHK Schweinfurt, Karl-Götz-Straße 7, 97424 Schweinfurt (Los 2) Unterhaltsreinigung circa: 669.287 m² / Jahr Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den gesamten Vergabeunterlagen, insbesondere den Unterlagen zur Leistungsbeschreibung Vergabeunterlagen C.02a-C.02e sowie dem Vertragsentwurf, Vergabeunterlage D.02. | 3 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Insgesamt können im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien maximal 1.800 Leistungspunkte erreicht werden. Im Einzelnen: Wertungskriterien max. erreichbare Leistungspunktzahl Reinigungstechnik 300 a. Obenarbeiten max. 150 P. b. Untenarbeiten max. 150 P. Umweltfreundlichkeit 300 a. Chemieeinsatz max. 100 P. b. Dosierung max. 100 P. c. Fuhrpark max. 100 P. Qualitätssicherungsmaßnahmen 600 a. Qualitätscheck Vorarbeiter max. 200 P. b. Qualitätscheck Objektleitung max. 200 P. c. Qualitätscheck Betriebslei-tung max. 200 P. Einarbeitungskonzept 600 a. Einarbeitungsplan max. 200 P. b. Einarbeitungsteam max. 200 P. c. Erstschulungen max. 200 P. Gesamtpunktzahl 1.800 Mittels der sog. Einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet. Dies erfolgt über die Bildung eines Quotienten aus Leistung (=Leistungspunkte) durch Preis (in Euro). Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit der höchsten Kennzahl Z. Die Berechnungsformel sieht wie folgt aus: Z = L (Leistung)/P (Preis) Z = Kennzahl für Preis- Leistungsverhältnis L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) P = Gesamtpreis (€) Brutto über den gesamten Vertragszeitraum Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erhält den Zuschlag.
- Qualität
- Insgesamt können im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien maximal 1.800 Leistungspunkte erreicht werden. Im Einzelnen: Wertungskriterien max. erreichbare Leistungspunktzahl Reinigungstechnik 300 a. Obenarbeiten max. 150 P. b. Untenarbeiten max. 150 P. Umweltfreundlichkeit 300 a. Chemieeinsatz max. 100 P. b. Dosierung max. 100 P. c. Fuhrpark max. 100 P. Qualitätssicherungsmaßnahmen 600 a. Qualitätscheck Vorarbeiter max. 200 P. b. Qualitätscheck Objektleitung max. 200 P. c. Qualitätscheck Betriebsleitung max. 200 P. Einarbeitungskonzept 600 a. Einarbeitungsplan max. 200 P. b. Einarbeitungsteam max. 200 P. c. Erstschulungen max. 200 P. Gesamtpunktzahl 1.800 Mittels der sog. Einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet. Dies erfolgt über die Bildung eines Quotienten aus Leistung (=Leistungspunkte) durch Preis (in Euro). Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit der höchsten Kennzahl Z. Die Berechnungsformel sieht wie folgt aus: Z = L (Leistung)/P (Preis) Z = Kennzahl für Preis- Leistungsverhältnis L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) P = Gesamtpreis (€) Brutto über den gesamten Vertragszeitraum Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erhält den Zuschlag.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.); B) Angaben zu einer Eintrag … ganz lesenkürzer
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.); B) Angaben zu einer Eintragung ins Handelsregister oder anderen Berufsregistern, soweit die Eintragung für den Bieter bzw. für die an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen gesetzliche vorgeschrieben ist, mit Ende der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate; sowie Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Formblatt B.3). C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.4.); D) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt, einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.5.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstaben A bis D und F bis J geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Dies ist teilweise in den Formblättern bereits vorgesehen. E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.6.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.4.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).- Kriterium
F) Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - Personenschäden: 2.000.000,00 EUR - Sach- und / oder Vermögensschäden: 2.000.000,00 EUR - Obhut- und Bearbeitungsschäden: 150.000 EUR - Schlüsselrisiko: 50.000 EUR gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine s … ganz lesenkürzer
F) Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - Personenschäden: 2.000.000,00 EUR - Sach- und / oder Vermögensschäden: 2.000.000,00 EUR - Obhut- und Bearbeitungsschäden: 150.000 EUR - Schlüsselrisiko: 50.000 EUR gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen (Hinweis in Formblatt B.7). Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizubringen. G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.8). H) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters für vergleichbare Dienstleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.9).- Kriterium
I) Referenzliste über die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen in den letzten 3 Jahren (seit 2021) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (Reinigungsfläche in m²/Jahr), Jahres-umsatz des Auftrags sowie des Auftraggebers (ei … ganz lesenkürzer
I) Referenzliste über die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen in den letzten 3 Jahren (seit 2021) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (Reinigungsfläche in m²/Jahr), Jahres-umsatz des Auftrags sowie des Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind jeweils Leistungen der Unterhaltsreinigung. Mindestanforderungen: Los 1: Mindestens drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen der Unterhaltsreinigung. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Die Vorlage von Referenzen Dritter ist zulässig, wenn eine Eignungsleihe mit Formblatt B.6 erklärt wird. J) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Formblatt B.11.). K) Angabe der Anzahl technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Formblatt B.12). L) Erklärung zum Unterauftragnehmereinsatz (soweit zutreffend) (Formblatt B.13).- Kriterium
- Bedingung der Auftragsausführung / zugleich Bedingung für einen Zuschlag: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 09.04.2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B.14).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Es besteht die zweimalige Option des Auftraggebers zur Verlängerung des Vertrags um jeweils ein (1) Jahr.
- Optionen
- Es besteht die zweimalige Option des Auftraggebers zur Verlängerung des Vertrags um jeweils ein (1) Jahr.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 42 Tage
- Angebotsöffnung
- 26.02.2024, 23:59 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber schreibt aus eigener Entscheidung europaweit auf Grundlage der VgV aus. Ob die Vergabekammer Nordbayern im Fall eines Nachprüfungsantrags in dieser Konstellation zuständig ist, hat diese noch nicht entschieden. Sollte der Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer wegen … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber schreibt aus eigener Entscheidung europaweit auf Grundlage der VgV aus. Ob die Vergabekammer Nordbayern im Fall eines Nachprüfungsantrags in dieser Konstellation zuständig ist, hat diese noch nicht entschieden. Sollte der Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer wegen Unzuständigkeit abgelehnt werden, übernimmt der Auftraggeber hierfür keine Haftung. Rein vorsorglich weist der Auftraggeber zudem auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach richtet sich die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Weitere Hinweise zum Verfahren: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch … ganz lesenkürzer
Weitere Hinweise zum Verfahren: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Mittels der sog. Einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet. Dies erfolgt über die Bildung eines Quotienten aus Leistung (=Leistungspunkte) durch Preis (in Euro). Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit der höchsten Kennzahl Z. Die Berechnungsformel sieht wie folgt aus: Z = L (Leistung)/P (Preis) Z = Kennzahl für Preis- Leistungsverhältnis L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) P = Gesamtpreis (€) Brutto über den gesamten Vertragszeitraum Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erhält den Zuschlag.
- Qualität
- Insgesamt können im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien maximal 1.800 Leistungspunkte erreicht werden. Im Einzelnen: Wertungskriterien max. erreichbare Leistungspunktzahl Reinigungstechnik 300 a. Obenarbeiten max. 150 P. b. Untenarbeiten max. 150 P. Umweltfreundlichkeit 300 a. Chemieeinsatz max. 100 P. b. Dosierung max. 100 P. c. Fuhrpark max. 100 P. Qualitätssicherungsmaßnahmen 600 a. Qualitätscheck Vorarbeiter max. 200 P. b. Qualitätscheck Objektleitung max. 200 P. c. Qualitätscheck Betriebsleitung max. 200 P. Einarbeitungskonzept 600 a. Einarbeitungsplan max. 200 P. b. Einarbeitungsteam max. 200 P. c. Erstschulungen max. 200 P. Gesamtpunktzahl 1.800 Mittels der sog. Einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet. Dies erfolgt über die Bildung eines Quotienten aus Leistung (=Leistungspunkte) durch Preis (in Euro). Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit der höchsten Kennzahl Z. Die Berechnungsformel sieht wie folgt aus: Z = L (Leistung)/P (Preis) Z = Kennzahl für Preis- Leistungsverhältnis L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) P = Gesamtpreis (€) Brutto über den gesamten Vertragszeitraum Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erhält den Zuschlag.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.); B) Angaben zu einer Eintrag … ganz lesenkürzer
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.); B) Angaben zu einer Eintragung ins Handelsregister oder anderen Berufsregistern, soweit die Eintragung für den Bieter bzw. für die an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen gesetzliche vorgeschrieben ist, mit Ende der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate; sowie Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Formblatt B.3). C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.4.); D) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt, einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.5.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstaben A bis D und F bis J geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Dies ist teilweise in den Formblättern bereits vorgesehen. E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.6.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.4.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).- Kriterium
F) Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - Personenschäden: 2.000.000,00 EUR - Sach- und / oder Vermögensschäden: 2.000.000,00 EUR - Obhut- und Bearbeitungsschäden: 150.000 EUR - Schlüsselrisiko: 50.000 EUR gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine s … ganz lesenkürzer
F) Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - Personenschäden: 2.000.000,00 EUR - Sach- und / oder Vermögensschäden: 2.000.000,00 EUR - Obhut- und Bearbeitungsschäden: 150.000 EUR - Schlüsselrisiko: 50.000 EUR gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen (Hinweis in Formblatt B.7). Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizubringen. G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.8). H) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters für vergleichbare Dienstleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.9).- Kriterium
I) Referenzliste über die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen in den letzten 3 Jahren (seit 2021) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (Reinigungsfläche in m²/Jahr), Jahresumsatz des Auftrags sowie des Auftraggebers (ein … ganz lesenkürzer
I) Referenzliste über die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen in den letzten 3 Jahren (seit 2021) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (Reinigungsfläche in m²/Jahr), Jahresumsatz des Auftrags sowie des Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind jeweils Leistungen der Unterhaltsreinigung. Mindestanforderungen: Los 2: Mindestens drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen der Unterhaltsreinigung. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Die Vorlage von Referenzen Dritter ist zulässig, wenn eine Eignungsleihe mit Formblatt B.6 erklärt wird. J) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Formblatt B.11.). K) Angabe der Anzahl technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Formblatt B.12). L) Erklärung zum Unterauftragnehmereinsatz (soweit zutreffend) (Formblatt B.13).- Kriterium
- Bedingung der Auftragsausführung / zugleich Bedingung für einen Zuschlag: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 09.04.2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B.14).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Es besteht die zweimalige Option des Auftraggebers zur Verlängerung des Vertrags um jeweils ein (1) Jahr.
- Optionen
- Es besteht die zweimalige Option des Auftraggebers zur Verlängerung des Vertrags um jeweils ein (1) Jahr.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 42 Tage
- Angebotsöffnung
- 26.02.2024, 23:59 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber schreibt aus eigener Entscheidung europaweit auf Grundlage der VgV aus. Ob die Vergabekammer Nordbayern im Fall eines Nachprüfungsantrags in dieser Konstellation zuständig ist, hat diese noch nicht entschieden. Sollte der Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer wegen … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber schreibt aus eigener Entscheidung europaweit auf Grundlage der VgV aus. Ob die Vergabekammer Nordbayern im Fall eines Nachprüfungsantrags in dieser Konstellation zuständig ist, hat diese noch nicht entschieden. Sollte der Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer wegen Unzuständigkeit abgelehnt werden, übernimmt der Auftraggeber hierfür keine Haftung. Rein vorsorglich weist der Auftraggeber zudem auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach richtet sich die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragge-ber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Weitere Hinweise zum Verfahren: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch … ganz lesenkürzer
Weitere Hinweise zum Verfahren: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
- Art
- Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Anschrift
- Mainaustr. 33-35, 97082 Würzburg
- Website
- wuerzburg.ihk.de
- Kontakt
- info@
wuerzburg.ihk.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gies Dienstleistungen GmbH51 Zuschläge
- Münchener Gebäudereinigung, K.E. Müller GmbH31 Zuschläge
- Dr. Hoffmann Facility Services Group GmbH26 Zuschläge
- Luna Glanz GmbH & Co. KG25 Zuschläge
- Moritz Fürst GmbH & Co. KG25 Zuschläge
- Krätschmer Gebäudereinigung + Dienstleistungs GmbH23 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 82e8c6be-5cf7-4557-b1e1-741fdf2ff3dd.