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Frist abgelaufenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungen

Unterhaltsreinigung IHK Würzburg, Mainaustraße 33-35 und Sedanstraße 25, 97082 Würzburg (Los 1) und IHK Schweinfurt, Karl-Götz-Straße 7, 97424 Schweinfurt (Los 2)

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt · Würzburg, Bayern

Aktenzeichen Los 1veröffentlicht 27.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 985 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Würzburg97082, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über subreport.de
    vor 32 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 32 Monaten
  4. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 31 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung und Verfahrensbedingungen ist die Vergabe der Lose 1 und 2 über die Erbringung der Unterhaltsreinigungsleistungen in den sogleich genannten Reinigungsobjekten. Hier sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen zu erbringen:

Los 1 Unterhaltsreinigung in der IHK Würzburg, Mainaustraße 33-35 und Sedanstraße 25, 97082 Würzburg (Los 1)

Unterhaltsreinigung circa: 1.743.443 m² / Jahr

Los 2 Unterhaltsreinigung in der IHK Schweinfurt, Karl-Götz-Straße 7, 97424 Schwein-furt (Los 2)

Unterhaltsreinigung circa: 669.287 m² / Jahr

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den gesamten Vergabeunterlagen, insbesondere den Unterlagen zur Leistungsbeschreibung Vergabeunterlagen C.01a-C.01e (Los 1) bzw. C.02a-C.02e (Los 2) sowie dem Vertragsentwurf, Vergabeunterlage D.01. bzw. D.02.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Unterhaltsreinigung IHK Würzburg, Mainaustraße 33-35 und Sedanstraße 25, 97082 Würzburg (Los 1)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe über die Erbringung der Unterhaltsreinigungsleistungen in den nachfolgenden Reinigungsobjekten. Hier sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen zu erbringen: Los 1 Unterhaltsreinigung in der IHK Würzburg, Mainaustraße 33-35 und Sedanstraße 25, 97082 Würzburg (Los 1) Unterhaltsreinigung circa: 1.743.443 m² / Jahr Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den gesamten Vergabeunterlagen, insbesondere den Unterlagen zur Leistungsbeschreibung Vergabeunterlagen C.01a-C.01e sowie dem Vertragsentwurf, Vergabeunterlage D.01.

3 Jahre–
2
Unterhaltsreinigung IHK Schweinfurt, Karl-Götz-Straße 7, 97424 Schweinfurt (Los 2)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe über die Erbringung der Unterhaltsreinigungsleistungen in den nachfolgenden Reinigungsobjekten. Hier sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen zu erbringen: Los 2 Unterhaltsreinigung IHK Schweinfurt, Karl-Götz-Straße 7, 97424 Schweinfurt (Los 2) Unterhaltsreinigung circa: 669.287 m² / Jahr Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den gesamten Vergabeunterlagen, insbesondere den Unterlagen zur Leistungsbeschreibung Vergabeunterlagen C.02a-C.02e sowie dem Vertragsentwurf, Vergabeunterlage D.02.

3 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Insgesamt können im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien maximal 1.800 Leistungspunkte erreicht werden. Im Einzelnen: Wertungskriterien max. erreichbare Leistungspunktzahl Reinigungstechnik 300 a. Obenarbeiten max. 150 P. b. Untenarbeiten max. 150 P. Umweltfreundlichkeit 300 a. Chemieeinsatz max. 100 P. b. Dosierung max. 100 P. c. Fuhrpark max. 100 P. Qualitätssicherungsmaßnahmen 600 a. Qualitätscheck Vorarbeiter max. 200 P. b. Qualitätscheck Objektleitung max. 200 P. c. Qualitätscheck Betriebslei-tung max. 200 P. Einarbeitungskonzept 600 a. Einarbeitungsplan max. 200 P. b. Einarbeitungsteam max. 200 P. c. Erstschulungen max. 200 P. Gesamtpunktzahl 1.800 Mittels der sog. Einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet. Dies erfolgt über die Bildung eines Quotienten aus Leistung (=Leistungspunkte) durch Preis (in Euro). Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit der höchsten Kennzahl Z. Die Berechnungsformel sieht wie folgt aus: Z = L (Leistung)/P (Preis) Z = Kennzahl für Preis- Leistungsverhältnis L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) P = Gesamtpreis (€) Brutto über den gesamten Vertragszeitraum Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erhält den Zuschlag.
Qualität
Insgesamt können im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien maximal 1.800 Leistungspunkte erreicht werden. Im Einzelnen: Wertungskriterien max. erreichbare Leistungspunktzahl Reinigungstechnik 300 a. Obenarbeiten max. 150 P. b. Untenarbeiten max. 150 P. Umweltfreundlichkeit 300 a. Chemieeinsatz max. 100 P. b. Dosierung max. 100 P. c. Fuhrpark max. 100 P. Qualitätssicherungsmaßnahmen 600 a. Qualitätscheck Vorarbeiter max. 200 P. b. Qualitätscheck Objektleitung max. 200 P. c. Qualitätscheck Betriebsleitung max. 200 P. Einarbeitungskonzept 600 a. Einarbeitungsplan max. 200 P. b. Einarbeitungsteam max. 200 P. c. Erstschulungen max. 200 P. Gesamtpunktzahl 1.800 Mittels der sog. Einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet. Dies erfolgt über die Bildung eines Quotienten aus Leistung (=Leistungspunkte) durch Preis (in Euro). Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit der höchsten Kennzahl Z. Die Berechnungsformel sieht wie folgt aus: Z = L (Leistung)/P (Preis) Z = Kennzahl für Preis- Leistungsverhältnis L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) P = Gesamtpreis (€) Brutto über den gesamten Vertragszeitraum Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erhält den Zuschlag.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.); B) Angaben zu einer Eintrag … ganz lesenA) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.); B) Angaben zu einer Eintragung ins Handelsregister oder anderen Berufsregistern, soweit die Eintragung für den Bieter bzw. für die an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen gesetzliche vorgeschrieben ist, mit Ende der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate; sowie Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Formblatt B.3). C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.4.); D) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt, einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.5.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstaben A bis D und F bis J geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Dies ist teilweise in den Formblättern bereits vorgesehen. E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.6.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.4.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Kriterium
F) Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - Personenschäden: 2.000.000,00 EUR - Sach- und / oder Vermögensschäden: 2.000.000,00 EUR - Obhut- und Bearbeitungsschäden: 150.000 EUR - Schlüsselrisiko: 50.000 EUR gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine s … ganz lesenF) Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - Personenschäden: 2.000.000,00 EUR - Sach- und / oder Vermögensschäden: 2.000.000,00 EUR - Obhut- und Bearbeitungsschäden: 150.000 EUR - Schlüsselrisiko: 50.000 EUR gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen (Hinweis in Formblatt B.7). Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizubringen. G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.8). H) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters für vergleichbare Dienstleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.9).
Kriterium
I) Referenzliste über die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen in den letzten 3 Jahren (seit 2021) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (Reinigungsfläche in m²/Jahr), Jahres-umsatz des Auftrags sowie des Auftraggebers (ei … ganz lesenI) Referenzliste über die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen in den letzten 3 Jahren (seit 2021) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (Reinigungsfläche in m²/Jahr), Jahres-umsatz des Auftrags sowie des Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind jeweils Leistungen der Unterhaltsreinigung. Mindestanforderungen: Los 1: Mindestens drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen der Unterhaltsreinigung. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Die Vorlage von Referenzen Dritter ist zulässig, wenn eine Eignungsleihe mit Formblatt B.6 erklärt wird. J) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Formblatt B.11.). K) Angabe der Anzahl technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Formblatt B.12). L) Erklärung zum Unterauftragnehmereinsatz (soweit zutreffend) (Formblatt B.13).
Kriterium
Bedingung der Auftragsausführung / zugleich Bedingung für einen Zuschlag: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 09.04.2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B.14).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Es besteht die zweimalige Option des Auftraggebers zur Verlängerung des Vertrags um jeweils ein (1) Jahr.
Optionen
Es besteht die zweimalige Option des Auftraggebers zur Verlängerung des Vertrags um jeweils ein (1) Jahr.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
26.02.2024, 23:59 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber schreibt aus eigener Entscheidung europaweit auf Grundlage der VgV aus. Ob die Vergabekammer Nordbayern im Fall eines Nachprüfungsantrags in dieser Konstellation zuständig ist, hat diese noch nicht entschieden. Sollte der Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer wegen … ganz lesenDer Auftraggeber schreibt aus eigener Entscheidung europaweit auf Grundlage der VgV aus. Ob die Vergabekammer Nordbayern im Fall eines Nachprüfungsantrags in dieser Konstellation zuständig ist, hat diese noch nicht entschieden. Sollte der Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer wegen Unzuständigkeit abgelehnt werden, übernimmt der Auftraggeber hierfür keine Haftung. Rein vorsorglich weist der Auftraggeber zudem auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach richtet sich die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Weitere Hinweise zum Verfahren: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch … ganz lesenWeitere Hinweise zum Verfahren: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Mittels der sog. Einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet. Dies erfolgt über die Bildung eines Quotienten aus Leistung (=Leistungspunkte) durch Preis (in Euro). Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit der höchsten Kennzahl Z. Die Berechnungsformel sieht wie folgt aus: Z = L (Leistung)/P (Preis) Z = Kennzahl für Preis- Leistungsverhältnis L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) P = Gesamtpreis (€) Brutto über den gesamten Vertragszeitraum Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erhält den Zuschlag.
Qualität
Insgesamt können im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien maximal 1.800 Leistungspunkte erreicht werden. Im Einzelnen: Wertungskriterien max. erreichbare Leistungspunktzahl Reinigungstechnik 300 a. Obenarbeiten max. 150 P. b. Untenarbeiten max. 150 P. Umweltfreundlichkeit 300 a. Chemieeinsatz max. 100 P. b. Dosierung max. 100 P. c. Fuhrpark max. 100 P. Qualitätssicherungsmaßnahmen 600 a. Qualitätscheck Vorarbeiter max. 200 P. b. Qualitätscheck Objektleitung max. 200 P. c. Qualitätscheck Betriebsleitung max. 200 P. Einarbeitungskonzept 600 a. Einarbeitungsplan max. 200 P. b. Einarbeitungsteam max. 200 P. c. Erstschulungen max. 200 P. Gesamtpunktzahl 1.800 Mittels der sog. Einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet. Dies erfolgt über die Bildung eines Quotienten aus Leistung (=Leistungspunkte) durch Preis (in Euro). Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit der höchsten Kennzahl Z. Die Berechnungsformel sieht wie folgt aus: Z = L (Leistung)/P (Preis) Z = Kennzahl für Preis- Leistungsverhältnis L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) P = Gesamtpreis (€) Brutto über den gesamten Vertragszeitraum Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erhält den Zuschlag.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.); B) Angaben zu einer Eintrag … ganz lesenA) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.); B) Angaben zu einer Eintragung ins Handelsregister oder anderen Berufsregistern, soweit die Eintragung für den Bieter bzw. für die an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen gesetzliche vorgeschrieben ist, mit Ende der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate; sowie Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Formblatt B.3). C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.4.); D) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt, einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.5.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstaben A bis D und F bis J geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Dies ist teilweise in den Formblättern bereits vorgesehen. E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.6.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.4.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Kriterium
F) Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - Personenschäden: 2.000.000,00 EUR - Sach- und / oder Vermögensschäden: 2.000.000,00 EUR - Obhut- und Bearbeitungsschäden: 150.000 EUR - Schlüsselrisiko: 50.000 EUR gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine s … ganz lesenF) Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - Personenschäden: 2.000.000,00 EUR - Sach- und / oder Vermögensschäden: 2.000.000,00 EUR - Obhut- und Bearbeitungsschäden: 150.000 EUR - Schlüsselrisiko: 50.000 EUR gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen (Hinweis in Formblatt B.7). Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizubringen. G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.8). H) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters für vergleichbare Dienstleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.9).
Kriterium
I) Referenzliste über die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen in den letzten 3 Jahren (seit 2021) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (Reinigungsfläche in m²/Jahr), Jahresumsatz des Auftrags sowie des Auftraggebers (ein … ganz lesenI) Referenzliste über die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen in den letzten 3 Jahren (seit 2021) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (Reinigungsfläche in m²/Jahr), Jahresumsatz des Auftrags sowie des Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind jeweils Leistungen der Unterhaltsreinigung. Mindestanforderungen: Los 2: Mindestens drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen der Unterhaltsreinigung. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Die Vorlage von Referenzen Dritter ist zulässig, wenn eine Eignungsleihe mit Formblatt B.6 erklärt wird. J) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Formblatt B.11.). K) Angabe der Anzahl technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Formblatt B.12). L) Erklärung zum Unterauftragnehmereinsatz (soweit zutreffend) (Formblatt B.13).
Kriterium
Bedingung der Auftragsausführung / zugleich Bedingung für einen Zuschlag: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 09.04.2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B.14).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Es besteht die zweimalige Option des Auftraggebers zur Verlängerung des Vertrags um jeweils ein (1) Jahr.
Optionen
Es besteht die zweimalige Option des Auftraggebers zur Verlängerung des Vertrags um jeweils ein (1) Jahr.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
26.02.2024, 23:59 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber schreibt aus eigener Entscheidung europaweit auf Grundlage der VgV aus. Ob die Vergabekammer Nordbayern im Fall eines Nachprüfungsantrags in dieser Konstellation zuständig ist, hat diese noch nicht entschieden. Sollte der Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer wegen … ganz lesenDer Auftraggeber schreibt aus eigener Entscheidung europaweit auf Grundlage der VgV aus. Ob die Vergabekammer Nordbayern im Fall eines Nachprüfungsantrags in dieser Konstellation zuständig ist, hat diese noch nicht entschieden. Sollte der Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer wegen Unzuständigkeit abgelehnt werden, übernimmt der Auftraggeber hierfür keine Haftung. Rein vorsorglich weist der Auftraggeber zudem auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach richtet sich die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragge-ber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Weitere Hinweise zum Verfahren: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch … ganz lesenWeitere Hinweise zum Verfahren: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Art
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Anschrift
Mainaustr. 33-35, 97082 Würzburg
Kontakt
info@wuerzburg.ihk.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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7Angebote je Los im Median (952 Lose mit Angabe)
361.057 €Zuschlagswert im Median
130.000 € – 844.840 €mittlere Hälfte, 221 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 82e8c6be-5cf7-4557-b1e1-741fdf2ff3dd.