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Unterhaltsreinigung Hamburg

Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen DP-2025000036veröffentlicht 12.09.2025erstmals 12.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 389 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 12.09.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (66 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (144 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 14 Monaten
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Dataport AöR
    vor 13 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 13 Monaten
  5. Bindefrist endet
    78 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages für die Unterhaltsreinigung in den von Dataport genutzten Dienstgebäuden in Hamburg.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
DHC

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages für die Unterhaltsreinigung in den von Dataport genutzten Dienstgebäuden in Hamburg. Los 1 beinhaltet die Flächen im Dataport-Hanse-Center ("DHC") im Wikingerweg 1,20537 Hamburg.

––
2
Billstraße

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages für die Unterhaltsreinigung in den von Dataport genutzten Dienstgebäuden in Hamburg. Los 2 beinhaltet die Flächen bei den Adressen Billstr. 79-81 und Billstr. 82, 20539 Hamburg.

––
3
BTC

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages für die Unterhaltsreinigung in den von Dataport genutzten Dienstgebäuden in Hamburg. Los 3 beinhaltet die Flächen im Berliner-Tor-Center (BTC), Strohhause 31, 20097 Hamburg.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Beschreibung
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermit-telt: In diesem Verfahren haben die Variabl … ganz lesenDie Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermit-telt: In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis pro Jahr (brutto) Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl in der Leistungsbewertungsmatrix erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbe-werbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens drei im We-sentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.08.2022 erfolgreich abge-schlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Refer … ganz lesenAnforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens drei im We-sentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.08.2022 erfolgreich abge-schlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Abgeschlossene Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie sich mindestens über eine Projektlaufzeit von sechs Monaten erstreckt haben. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzei-tig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Aufträ-ge/Projekte. Im Wesentlichen vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) und aus der Leis-tungsbeschreibung ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber, Umfeld) im Wesentlichen entspricht. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenan-zahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestel-le auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Aller-dings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfä-higkeit eine Betrachtung von 1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-3 ver-gleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzu-reichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu kön-nen. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibungen gemäß der ANLAGE Referenzbe-schreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksich-tigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung be-schrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Refe-renzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines An-sprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewer-tung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Aus-führung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qual …
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
b) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: [Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement] Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu ma-chen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin über-prüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN E … ganz lesenb) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: [Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement] Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu ma-chen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin über-prüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder eine gleichwertige andere Zertifizierung besitzt. Gleichwertig bedeutet: für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das den Inhalten einer Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2015 gleichwertig ist. Zertifikate sind vom Bewerber als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE Qualitätsma-nagement Zertifikat“ dem Angebot beizufügen. Sollte das Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das An-gebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis in Form eines Zertifikates von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
78 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein In … ganz lesenVergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf-trag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Verga-bevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, ei-ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bie-terassistenten der eVergabe zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Un-terhaltsreinigung in den von Dataport genutzten Dienstgebäuden am Standort Hamburg. Weitere Leistungen können vom Auftraggeber bei Bedarf beauftragt werden. Der Vertrag ist unbefristet. Die Mindestvertragslaufzeit … ganz lesenGegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Un-terhaltsreinigung in den von Dataport genutzten Dienstgebäuden am Standort Hamburg. Weitere Leistungen können vom Auftraggeber bei Bedarf beauftragt werden. Der Vertrag ist unbefristet. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.01.2026. Der jeweilige Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertrags-laufzeit jährlich um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um 12 Monate gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Auftragnehmer kann den Vertrag spätestens zum Ablauf des vierten Vertragsjahres mit einer Frist von sechs Monate ganz oder teilweise kündigen. Nähere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung und den besonderen Vertrags-bedingungen (Teil B1 und B2 der Vergabeunterlagen). Im Zeitraum vom KW 38.2025 – KW 39.2025 bietet der Auftraggeber interessierten Unter-nehmen geführte Objektbesichtigungen an allen Standorten an. Die Teilnahme ist für Bieter freiwillig und nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Dazu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Anmeldeformular „Besichtigungstermin“ für das jeweilige Los zu verwenden. Einzelheiten sind in Teil B1 - Leistungsbeschreibung zu finden. Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche be-sondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzli-chen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetz-ten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auf-traggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftrag-nehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz
Kontakt
dataportvergabestelle@dataport.de

Bei uns erfasst

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

97vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (109 Lose mit Angabe)
510.573 €Zuschlagswert im Median
373.326 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 31 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 14.10.2025
  3. 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 14.10.2025
  4. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 14.10.2025
  5. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 14.10.2025
  6. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 14.10.2025 auf 16.10.2025 verschoben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 53d8c0e3-56ba-4e36-a6dc-c41500421870.