Unterhaltsreinigung für fünf Schulen und ein Verwaltungsgebäude in Pritzwalk
Landkreis Prignitz · Perleberg, Brandenburg
Aktenzeichen RPA.VST.029.26/offV EUveröffentlicht 02.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.08.2026 – 30.07.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.08.2026 – 30.07.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Perleberg19348, Landkreis Prignitz, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 169 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- unproduktive Objektleiterstunden10 %
- Reinigungsstunden30 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 7 Monatenan Landkreis Prignitz
- Angebotsfrist 13:15 Uhrvor 6 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 13:15 Uhrvor 6 MonatenBerliner Straße 49, 19348 Perleberg
- Bindefrist endetvor 4 Monaten54 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 30.07.2030
- Heute
Beschreibung
Unterhaltsreinigung für fünf Schulen und ein Verwaltungsgebäude in Pritzwalk. Jahresreinigungsfläche 2.085.641,57 Quadratmeter. 1. Joh.-W.-v.-Goethe-Gymnasium Pritzwalk, Giesensdorfer Weg 3, 16928 Pritzwalk; 2. Oberstufenzentrum Pritzwalk, An der Promenade 5, 16928 Pritzwalk; 3. Oberschule Pritzwalk, Nordstraße 18, 16928 Pritzwalk; 4. Förderschule Pritzwalk, Zur Hainholzmühle 27, 16928 Pritzwalk; 5. Musikschule Pritzwalk, Meyenburger Tor 3, 16928 Pritzwalk; 6. Gesundheitsamt Pritzwalk, Havelberger Straße 31, 16928 Pritzwalk.
Gegenstand nach CPV
- 90911200GebäudereinigungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- unproduktive ObjektleiterstundenGewichtung (Punkte, genau) 10Unproduktive Objektleiterstunden (10 Punkte): Die höchste Stundenanzahl erhält die volle Punktzahl. Nachfolgende Stundenanzahl wird über das mathematische Verfahren des Dreisatzes bewertet.
- Qualität
- ReinigungsstundenGewichtung (Punkte, genau) 30Reinigungsstunden (30 Punkte): Die höchste Stundenanzahl erhält die volle Punktzahl. Nachfolgende Stundenanzahl wird über das mathematische Verfahren des Dreisatzes bewertet.
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 60Preis (60 Punkte): Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl. Nachfolgende Angebotspreise werden linear über das mathematische Verfahren des Dreisatzes bewertet.
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung, Handwerkskammer etc.) und die Gewerbeanmeldung. Hinweis: Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wird ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Verfügung gestellt.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Angabe von drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren mit Angabe von Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; stichwortartige Benennung des Leistungsumfanges für vergleichbare Aufträge in den letzten drei Jahren. Vergleichbar ist die Referenz ab einer Auftragssumme von 15.000 EUR.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-versicherungssummen: 1.000.000 EUR für Personenschäden, 500.000 EUR für Sach- u. Personenschäden, 50.000 EUR für Bearbeitungsschäden, 100.000 EUR für Allmählichkeitsschäden, 25.000 EUR für Schlüsselverlust Da … ganz lesenkürzer
Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-versicherungssummen: 1.000.000 EUR für Personenschäden, 500.000 EUR für Sach- u. Personenschäden, 50.000 EUR für Bearbeitungsschäden, 100.000 EUR für Allmählichkeitsschäden, 25.000 EUR für Schlüsselverlust Dabei ist die Vorlage einer Absichtserklärung des Versicherers, den entsprechenden Versicherungsschutz im Zuschlagsfall zu gewähren, ausreichend. Der Versicherungsnachweis ist im Auftragsfall innerhalb von vier Wochen vorzulegen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zum Nachweis der Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Abgaben und Steuern hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen als Nachweis vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als sechs Monate) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der S … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Abgaben und Steuern hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen als Nachweis vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als sechs Monate) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Sozialversicherungsträger/s (Krankenkasse/n), bei dem die meisten Arbeitnehmer angemeldet sind, nicht älter als sechs Monate), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Minijobzentrale (nur bei Einsatz von solchen Arbeitskräften), - Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2026
- Vertragsende
- 30.07.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 54 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.05.2026, 13:15 Uhr. Berliner Straße 49, 19348 Perleberg. Bieter sind nicht zugelassen
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Ergänzenden Vertragsbedingungen BbgVergG und die Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG sowie die Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen werden wie das Leistungsverzeichnis Vertragsbestandteil.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemach … ganz lesenkürzer
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2 am 19.05.2026 um 13:00 Uhr. Spätere Geltendmachung ist nicht möglich.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Bei Bedarf besteht die Möglichkeit zur Besichtigung der Objekte. Die Besichtigung wäre im Zeitraum vom 04.05.2026 - 08.05.2026. Termine können über den Vergabemarktplatz angefragt werden.
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9Y50HNCY#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Berliner Str. 49, 19348 Perleberg
- Website
- landkreis-prignitz.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Brandenburg (10 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Niki Gebäudemanagement GmbH8 Zuschläge
- 2M Gruppe GmbH6 Zuschläge
- WISAG Gebäudereinigung Berlin GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Zehm Vertrieb und Service GmbH6 Zuschläge
- FAM Gebäudedienstleistungen GmbH5 Zuschläge
- Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 19.05.2026 auf 02.06.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 15e7b536-692f-411a-bcb5-415eb794a4d0.