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Unterhaltsreinigung für die Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut

Stadt Landshut · Landshut, Bayern

Aktenzeichen 2025-046veröffentlicht 17.10.2025erstmals 17.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 355 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Landshut84034, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (70 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.

  • Preis65 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,9 Punkte
25 % teurer−13 Punkte
50 % teurer−21,7 Punkte
100 % teurer−32,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 13 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Landshut
    vor 12 Monaten
  4. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 12 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  6. Bindefrist endet
    36 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Vergabe der Unterhaltsreinigung für die nachfolgenden Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut:

- Luitpoldstraße 27, 27 b und Luitpoldstr. 29 b in 84034 Landshut

Die Unterhaltsreinigung umfasst die laufende, sich nach festgelegten Zeitabständen zeitgerecht wiederholende beschädigungsfreie, sorgfältige und fachgerechte Entfernung von nicht haftenden und haftenden Verschmutzungen gemäß den ergebnisorientierten Leistungsverzeichnissen.

Im Rahmen der Unterhaltsreinigung sind außerdem die Abfallbehälter der Reinigungsobjekte zu leeren sowie sonstiger aufgefundener Abfall jeder Art und Herkunft zu sammeln sowie Müll- und Entsorgungsbeutel zu wechseln. Die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Müll- und Entsorgungsbeutel stellt der Auftragnehmer. Der gesammelte Abfall ist in den vorgeschriebenen Müll- und Entsorgungsbeuteln am vom Auftraggeber angegebenen Sammelplatz abzulegen. Die Abfuhr /Entsorgung des Abfalls erfolgt durch den Auftraggeber. Grundsätzlich erfolgt die Mülltrennung in Papiermüll, Biomüll, Restmüll und „Gelber Sack“. Es sind die Mülltrennungskonzepte der einzelnen Objekte zu beachten.

Zur Unterhaltsreinigung zählen ferner Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen und Renovierungsarbeiten erforderlich werden, es sei denn, es handelt sich um die Folge größerer Instandsetzungen oder Bauarbeiten mit großflächiger Verschmutzung oder außergewöhnlich großem Verschmutzungsgrad, welche eine selbstständige Bauschlussreinigung, die nicht geschuldet ist, erforderlich macht.

Die Grundreinigung und Neueinpflege (Neubeschichtung) der nichttextilen Bodenbeläge und spezielle Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften und Optik sind nicht im Umfang der Unterhaltsreinigung enthalten. Das Nachfüllen bzw. Auswechseln von Toilettenpapier, Hygienebeutel, Handtuchpapier, Handtuchrollen, Handseife und Desinfektionsmittel etc. erfolgt durch das Reinigungspersonal. Die Bedarfsartikel stellt der Auftraggeber zur Verfügung. Der erforderliche Bedarf ist vom Auftragnehmer rechtzeitig beim Verantwortlichen des Auftraggebers schriftlich anzuzeigen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis65 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog35 %
Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach dem Grundsatz der wirtschaftlichsten Lösung gemäß §127 GWB i.V.m. §58 VgV. Dabei wird eine kombinierte Bewertung von Preis und Leistung vorgenommen. Grundlage ist die Methode der freien Verhältniswahl Preis/Leistung, wie sie durch die Vergabeplattform technisch umgesetzt wird. Alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen in der Rubrik "Leistungskriterien" aufgeführt: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/5f3639e1-476f-465f-bcb9-4f3fa90f1f94/awardcriteria
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach dem Grundsatz der wirtschaftlichsten Lösung gemäß §127 GWB i.V.m. §58 VgV. Dabei wird eine kombinierte Bewertung von Preis und Leistung vorgenommen. Grundlage ist die Methode der freien Verhältniswahl Preis/Leistung, wie sie durch die Vergabeplattform technisch umgesetzt wird. Alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen in der Rubrik "Leistungskriterien" aufgeführt: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/5f3639e1-476f-465f-bcb9-4f3fa90f1f94/awardcriteria

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/5f3639e1-476f-465f-bcb9-4f3fa90f1f94/suitabilitycriteria
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Vertragslaufzeit 01.01.2026 – 31.12.2027. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich danach um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate zum Monatsende gekündigt wird. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nach Ablauf von 4 Jahren, am 31.12.2029, endet die Laufzeit des Vertrags, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
36 Tage
Angebotsöffnung
18.11.2025, 08:00 Uhr. Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Objektbesichtigung (siehe Datei „07_Nachweis einer Ortsbesichtigung“) Vor Abgabe eines Angebots ist eine Objektbesichtigung zwingend erforderlich. Es muss eigenständig und rechtzeitig ein Termin mit dem Hausmeister vor Ort vereinbart werden. Die Teilnahme muss auf dem dafür vorgesehenen Formblatt d … ganz lesenObjektbesichtigung (siehe Datei „07_Nachweis einer Ortsbesichtigung“) Vor Abgabe eines Angebots ist eine Objektbesichtigung zwingend erforderlich. Es muss eigenständig und rechtzeitig ein Termin mit dem Hausmeister vor Ort vereinbart werden. Die Teilnahme muss auf dem dafür vorgesehenen Formblatt durch den Hausmeister schriflich bestätigt werden. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Objektbesichtigung“ muss mit Angebotsabgabe eingereicht werden.
Hinweis
a) Der Bieter hat anzugeben, ob und inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Zu diesem Zweck ist die „Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU)“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Die entsprechende Eigenerklärung ist im Angebotsassistenten unter dem Too … ganz lesena) Der Bieter hat anzugeben, ob und inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Zu diesem Zweck ist die „Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU)“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Die entsprechende Eigenerklärung ist im Angebotsassistenten unter dem Tool „Eignungskriterien“ hinterlegt. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. b) Die Teilnahmeanträge/Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen c) Die Kommunikation (Nachrichten) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "Nachrichten" zu verwenden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2023): Gebäude-Innenreinigung und Glasreinigung für die Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 24.10.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

786vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (952 Lose mit Angabe)
361.057 €Zuschlagswert im Median
130.000 € – 844.840 €mittlere Hälfte, 221 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 17.11.2025
  3. 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 17.11.2025
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 17.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b1e6a7a8-13bf-485d-be4e-971097c2d830.