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Unterhaltsreinigung des Berufsbildungszentrum Schleswig in Teilbereichen

Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat · Schleswig, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 2024-019-1222veröffentlicht 12.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 872 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Schleswig-Holstein (7 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.09.2024 – 31.08.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (39 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Durchschnittliches Flächenreinigungsmaß30 %
  • Konzept zur Qualitätssicherung30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2026
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der Leistungsbeschreibung und der Reinigungspläne durchzuführen. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Unterhaltsreinigung statt. Innerhalb des durch den Reinigungsplan fixierten Zeitrahmens kann die Gebäudeverwaltende Stelle die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsgänge verlangen (z. B. Anpassung an Schlechtwetterlage). Die Unterhaltsreinigung beinhaltet: - Reinigung der Gegenstände der Innen- und Raumausstattung, - Reinigung der Wände von Griff- und Fußspuren, - Reinigung der Fußbodenbeläge, - Reinigung der sanitären Einrichtungen, - Reinigung der haustechnischen Einrichtungen bzw. Anlagen. Grundlage für die Reinigungsarbeiten sind alle im Raumgruppenblatt aufgeführten Flächen und die beschriebenen Leistungskriterien des Leistungsverzeichnisses. Für Sonderleistungen erfolgt die schriftliche Festlegung über den Umfang und den Termin nach vorheriger Absprache zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Grundlage für die Berechnung ist der Stundenverrechnungssatz für Regiearbeiten. Die zeitliche Aufwendung muss nachweisbar durch den Auftragnehmer erfolgen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Durchschnittliches Flächenreinigungsmaß30 %
Konzept zur Qualitätssicherung30 %
Qualität
Durchschnittliches Flächenreinigungsmaß
Qualität
Konzept zur Qualitätssicherung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2024
Vertragsende
31.08.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende (31.08.2026) durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit ist jedoch begrenzt auf maximal 4 Jahre (31.08.2028).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber ni … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, FAQ-Listen, geänderte Unterlagen) für die Bewerber bzw. Bieter. Die Vergabeunterlagen werden über die eVergabe-Plattform BI-Medien zur Verfügung gestellt. Bewerber bzw. Bieter können Teilnahm … ganz lesenRichtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, FAQ-Listen, geänderte Unterlagen) für die Bewerber bzw. Bieter. Die Vergabeunterlagen werden über die eVergabe-Plattform BI-Medien zur Verfügung gestellt. Bewerber bzw. Bieter können Teilnahmeanträge bzw. Angebote nur in elektronischer Form über die eVergabe-Plattform BI-Medien einreichen. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass eine kostenlose Registrierung auf der eVergabe-Plattform BI-Medien für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge bzw. Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen bei der Prüfung und Wertung nicht berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Bewerber / Bieter ändert sich der Prozessablauf nicht. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform oder in Textform per E Mail an zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de. Bei Bedarf wird ein Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ-Liste) auf der Seite https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D454241663 bei den Vergabeunterlagen veröffentlicht. Für die Angebotsabgabe über die e Vergabeplattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister von der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe eingeholt wird. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Vergabe sind in elektronischer Form bis zum 04.06.2024 zu stellen. Es gilt deutsches Recht. Eine Objektbesichtigung ist zwingend erforderlich. Terminanfragen richten Sie bitte an die Zentrale Vergabestelle des Kreises entweder über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform oder per E-Mail an zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de. Angebote von Bietern, die nicht an einer Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Qualitätssicherung einzureichen, welches im Rahmen der Zuschlagskriterien in die Angebotswertung einfließt. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formblatt EU-RUS Sanktionen gemäß Vergabeunterlagen), dass kein Verbot einer Auftragsvergabe nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt, einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Beyersdorf Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Handewitt6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

97vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (109 Lose mit Angabe)
510.573 €Zuschlagswert im Median
373.326 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 31 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite) · Korrektur – Veröffentlichung
  2. Bekanntmachung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 17.06.2024
  3. BekanntmachungFrist 10.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 83d02620-ab84-45ce-8cd5-9d46e7b9570c.