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Unterhaltsreinigung bei der VII. Bereitschaftspolizeiabteilung

Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei · Bamberg, Bayern

Aktenzeichen V3-8014.03-0173-25veröffentlicht 16.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 537 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2025 – 31.07.2029
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bamberg96052, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskriterium50 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 18 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2029
    vor 15 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Unterhaltsreinigung bei der VII. Bereitschaftspolizeiabteilung in Sulzbach-Rosenberg sowie der Außenstelle in Nabburg

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Unterhaltsreinigung bei der VII. BPA

Der Auftrag umfass die Unterhaltsreinigung in der VII. Bereitschaftspolizeiabteilung in Sulzbach-Rosenberg mit einer Gesamtjahresreinigungsfläche von ca. 3,556 Mio m². Er beinhaltet neben der Reinigung zahlreicher Gebäude (Unterkunfts-, Wirtschafts-, Lehrsaal- und Stabsgebäude, Med. Dienst, Sportzentrum, Werkstätten usw.) auch die Reinigung von Schießstätten, für die das ausführende Unternehmen eine Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen besitzen muss. Die Arbeiten dürfen nur von Befähigungsscheininhabern nach § 20 SprengG, die über die Fachkunde "Reinigung von Schießanlagen" verfügen oder unter deren Aufsicht, durchgeführt werden. Die entsprechenden Nachweise sind bei Vertragsschluss vorzulegen (s. Nr. 1.6.5 der Vertragsunterlage). Eine Objektbesichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Die Termine sind aus den Bewerbungsbedingungen ersichtlich.

4 Jahre–
2
Unterhaltsreinigung in der VII. BPA, ASt Nabburg

Der Auftrag umfass die Unterhaltsreinigung in der VII. Bereitschaftspolizeiabteilung in Sulzbach-Rosenberg, Außenstelle Nabburg, mit einer Gesamtjahresreinigungsfläche von ca. 1,699 Mio m². Er beinhaltet neben der Reinigung zahlreicher Gebäude (Unterkunfts-, Wirtschafts-, Lehrsaal- und Stabsgebäude, Sporthalle, Werkstatt usw.) auch die Reinigung von Schießstätten, für die das ausführende Unternehmen eine Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen besitzen muss. Die Arbeiten dürfen nur von Befähigungsscheininhabern nach § 20 SprengG, die über die Fachkunde "Reinigung von Schießanlagen" verfügen oder unter deren Aufsicht, durchgeführt werden. Die entsprechenden Nachweise sind bei Vertragsschluss vorzulegen (s. Nr. 1.6.5 der Vertragsunterlage). Eine Objektbesichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Die Termine sind aus den Bewerbungsbedingungen ersichtlich.

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Angebot - Angaben zum Bieter - Angaben zur Anzahl der Beschäftigten - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB - Nachweis zur Berufsausübung - Scientology-Schutzerklärung - Eigenerklärung Russland-Sanktio … ganz lesen- Angebot - Angaben zum Bieter - Angaben zur Anzahl der Beschäftigten - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB - Nachweis zur Berufsausübung - Scientology-Schutzerklärung - Eigenerklärung Russland-Sanktionen - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG - Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit (es darf nur zuverlässiges und polizeilich überprüftes Personal eingesetzt werden) - Informationen und Zustimmung zur polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung anlässlich einer Tätigkeit bei der Bayer. Bereitschaftspolizei (ist erst nach Zuschlagserteilung vorzulegen) - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG - Nachweis der Zertifizierung nach ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig - Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen - Befähigungsschein nach § 20 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen
Kriterium
- Erklärung zur Bietergemeinschaft (Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch!) - Eigenerklärung zum Umsatz - Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflicht - Erklärung eignungsrelevante Unternehmen - Erklärung Unterauftragnehmer - Verfpflichtungserklärung Unterauftragnehmer /eignungsrelevante Unternehmen
Kriterium
- Referenz (mind. eine Referenz in den letzten drei Jahren über ein Objekt mit mind. 70% der ausgeschriebenen Gesamtjahresreinigungsfläche) - Erklärung eignungsrelevante Unternehmen - Erklärung Unterauftragnehmer - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen - Nachweis … ganz lesen- Referenz (mind. eine Referenz in den letzten drei Jahren über ein Objekt mit mind. 70% der ausgeschriebenen Gesamtjahresreinigungsfläche) - Erklärung eignungsrelevante Unternehmen - Erklärung Unterauftragnehmer - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen - Nachweis der Qualifikation Objektleitung - Nachweis der Objektbesichtigung - Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen - Befähigungsschein nach § 20 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2029
Verlängerung
Verlängerungsoption 1 Jahr
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
74 DAYS
Angebotsöffnung
19.05.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Angebot - Angaben zum Bieter - Angaben zur Anzahl der Beschäftigten - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB - Nachweis zur Berufsausübung - Scientology-Schutzerklärung - Eigenerklärung Russland-Sanktio … ganz lesen- Angebot - Angaben zum Bieter - Angaben zur Anzahl der Beschäftigten - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB - Nachweis zur Berufsausübung - Scientology-Schutzerklärung - Eigenerklärung Russland-Sanktionen - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG - Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit (es darf nur zuverlässiges und polizeilich überprüftes Personal eingesetzt werden) - Informationen und Zustimmung zur polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung anlässlich einer Tätigkeit bei der Bayer. Bereitschaftspolizei (ist erst nach Zuschlagserteilung vorzulegen) - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG - Nachweis der Zertifizierung nach ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig - Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen - Befähigungsschein nach § 20 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen
Kriterium
- Erklärung zur Bietergemeinschaft (Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch!) - Eigenerklärung zum Umsatz - Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflicht - Erklärung eignungsrelevante Unternehmen - Erklärung Unterauftragnehmer - Verfpflichtungserklärung Unterauftragnehmer /eignungsrelevante Unternehmen
Kriterium
- Referenz (mind. eine Referenz in den letzten drei Jahren über ein Objekt mit mind. 70% der ausgeschriebenen Gesamtjahresreinigungsfläche) - Erklärung eignungsrelevante Unternehmen - Erklärung Unterauftragnehmer - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen - Nachweis … ganz lesen- Referenz (mind. eine Referenz in den letzten drei Jahren über ein Objekt mit mind. 70% der ausgeschriebenen Gesamtjahresreinigungsfläche) - Erklärung eignungsrelevante Unternehmen - Erklärung Unterauftragnehmer - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen - Nachweis der Qualifikation Objektleitung - Nachweis der Objektbesichtigung - Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen - Befähigungsschein nach § 20 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2029
Verlängerung
Verlängerungsoption 1 Jahr
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
74 DAYS
Angebotsöffnung
19.05.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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786vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (952 Lose mit Angabe)
359.691 €Zuschlagswert im Median
130.165 € – 841.607 €mittlere Hälfte, 222 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a9610573-84bd-4535-895f-ddfcb659ffd1.