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Unterhaltsreinigung bei der Regierung von Schwaben

Regierung von Schwaben · Augsburg, Bayern

Aktenzeichen 0270.ZV-18-24-18veröffentlicht 19.12.2024erstmals 19.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 640 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Augsburg.

  • GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026
  • GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.05.2025 – 30.04.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
4Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Augsburg86152, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (39 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 23 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Regierung von Oberbayern
    vor 21 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 21 Monaten
  5. Bindefrist endet
    43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2027
    vor 18 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Laufende ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung und ggf. Sonderreinigung der Diensträume der Regierung von Schwaben

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Hauptgebäude und Innenstadtbereich

Es ist die Unterhaltsreinigung des Hauptgebäudes und der Dienststellen in der Innenstadt der Regierung von Schwaben zu bepreisen.

2 Jahre–
2
Halderstraße 21

Es ist die Unterhaltsreinigung der Dienststelle Halderstraße 21 der Regierung von Schwaben zu bepreisen.

2 Jahre–
3
Morellstraße 30d (Gewerbeaufsicht)

Es ist die Unterhaltsreinigung der Dienststelle Morellstraße 30d (Gewerbeaufsicht) der Regierung von Schwaben zu bepreisen.

2 Jahre–
4
Kobelweg 82

Es ist die Unterhaltsreinigung der Dienststelle Kobelweg 82 der Regierung von Schwaben zu bepreisen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen"

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären. * Das Dokument "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur … ganz lesenUnter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären. * Das Dokument "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. (Ausschlusskriterium)
Kriterium
I.) Eigenerklärung Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Ausschlusskriterium): Es wird ein Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages i. H. v. 163.372,65 Euro (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022 und 2023) verlangt. * Zum Beleg dessen … ganz lesenI.) Eigenerklärung Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Ausschlusskriterium): Es wird ein Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages i. H. v. 163.372,65 Euro (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022 und 2023) verlangt. * Zum Beleg dessen ist i. R. d. Dokuments "Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Unterhaltsreinigungsdienstleistungen) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023) anzugeben. * Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, (eine) entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.. * * * * * II.) Eigenerklärung Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium): Im Auftragsfall ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme je Schadensfall abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten: - Personenschäden i. H. v. 2.500.000 €, - Sachschäden i. H. v. 2.500.000 €, - Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht (siehe Bundesdatenschutzgesetz) i. H. v. 250.000 €, - Abhandenkommen von Sachen i. H. v. 250.000 €, - Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten/Transpondern i. H. v. 250.000 €, - Obhutsschäden und Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden i. H. v. 250.000 €, - Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress i. H. v. 2.500.000 €. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme. * Hierzu ist gemäß dem Dokument "Eigenerklärung Berufs-Betriebshaftpflichtversicherung (Lose)" eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
Kriterium
I.) Es sind mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten höchstens fünf Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsabgabefrist) erbrachte Unterhaltsreinigungsdienstleistungen mit dem Angebot vorzulegen.(Ausschlusskriterium). * Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. … ganz lesenI.) Es sind mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten höchstens fünf Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsabgabefrist) erbrachte Unterhaltsreinigungsdienstleistungen mit dem Angebot vorzulegen.(Ausschlusskriterium). * Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen ZWINGEND erfüllen müssen, also „Mindestanforderungen“ an die Referenzen): • Die Leistung muss mindestens jeweils für einen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. • Die auf Büroräume und die anteiligen sonstigen Flächen (Flure, Treppenhäuser, Besprechungsräume, Toiletten) entfallende Jahres-Reinigungsfläche der Referenzobjekte muss mindestens jeweils 395.186,67 m² betragen, also jeweils 50% der ausgeschriebenen gesamten Jahres-Reinigungsfläche. * Als Beleg der Eignung sind mindestens drei geeignete Referenzen in dem Dokument "Angaben zu Referenzen" zu vermerken. Pro Referenz sind in dem Dokument insbesondere Angaben • zum Auftragnehmer des Referenzauftrags, • zur Bezeichnung der Leistung, • zum Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende), • zum jährlichen Nettoauftragswert in Euro, • zur Angabe des Namensund der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber desReferenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten, • zur Beschreibung der ausgeführtenLeistungen nach Art und Umfang, insbesondere unter Berücksichtigung der zuvorgeforderten Mindestanforderungen, zu machen. * Das ausgefüllte Dokument "Angaben zu Referenzen" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, das ausgefüllte Formblatt mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeitsich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Da die Referenzenzum Nachweis von Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistung dienen, wird darauf hingewiesen, dass hier nur Referenzen von Unternehmen berücksichtigt werden, welche an der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung ganz oder zum Teil mitwirken. * Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss alle geforderten Angaben enthalten und der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob die Referenzen die Eignungsanforderungen erfüllen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle vor, die angegebenen Referenzen beim Auftraggeber der Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. * Da das Austauschen einer nicht bedingungsgemäßen Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von mehr als drei bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von drei geeigneten Referenzen. * * * * * II.) Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens (Ausschlusskriterium). Als Beleg der Eignung wird eine Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder eine gleichwertige Zertifizierung verlangt. Die Zertifizierung über das bestehende Qualitätssicherungssystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden sein. * * * * * III.) Angaben zu den Umweltmanagementmaßnahmen des Unternehmens (Ausschlusskriterium). Als Beleg der Eignung wird eine Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach DIN ENISO 14001 (Umweltmanagement) oder eine gleichwertige Zertifizierung verlangt. Die Zertifizierung über das bestehende Umweltmanagementsystem muss von einer u …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag beginnt am 01.05.2025 um 00:00 Uhr zu laufen und endet nach einer Laufzeit von 24 Monaten am 30.04.2027 um 24:00 Uhr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Textform gekündigt wi … ganz lesenDer Vertrag beginnt am 01.05.2025 um 00:00 Uhr zu laufen und endet nach einer Laufzeit von 24 Monaten am 30.04.2027 um 24:00 Uhr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Textform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.04.2029 um 24:00 Uhr. Der Vertrag für die Heilig-Kreuz-Straße 10 und die Berliner Allee 28 beginnt am 01.05.2025 um 00:00 Uhr zu laufen und endet voraussichtlich nach einer Laufzeit von 11 Monaten am 31.03.2026 um 24:00 Uhr.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
43 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; de … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. * * * * * Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist nicht zwing … ganz lesenDieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. * * * * * Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe – bis spätestens (einschließlich) 23.01.2025 – besichtigt werden. Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende mindestens zwei Kalendertage, aber spätestens am 19.01.2025 zur Ortsbesichtigung anmeldet. Nähere Informationen zur Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. * * * * * Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: * "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach (§§ 31, 35 UVgO; §§ 42, 48 VgV i. V. m.) §§ 123, 124 GWB"; * "Abfrage des Wettbewerbsregisters/(ggfs.) Gewerbezentralregisters" [ In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g. Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Hierzu dient das Dokument "Abfrage Wettbewerbsregister". ]
Hinweis
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe – bis spätestens (einschließlich) 23.01.2025 – besichtigt werden. Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich d … ganz lesenEine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe – bis spätestens (einschließlich) 23.01.2025 – besichtigt werden. Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende mindestens zwei Kalendertage, aber spätestens am 19.01.2025 zur Ortsbesichtigung anmeldet: Ansprechperson ist Herr Reuss, E-Mail: florian.reuss@reg-schw.bayern.de, Tel. +49(0) 821-327 2739. Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

786vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (952 Lose mit Angabe)
359.691 €Zuschlagswert im Median
130.165 € – 841.607 €mittlere Hälfte, 222 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 05.02.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 05.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 455c76fa-364e-4540-b79e-3c6cadf27e3e.