Zum Inhalt
Menü

Unterhalts- und Glasreinigung für die Liegenschaften der Stadt Garching b. München

Stadt Garching b. München · Garching b. München, Bayern

Aktenzeichen 621-02/004veröffentlicht 17.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 858 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 79 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 28 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden in Garching

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Unterhaltsreinigung

Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden in Garching mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 5.792,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 1 wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie Sonderarbeiten auf Anforderung und wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt.

2 Jahre0 €
2
Los 2 Unterhaltsreinigung

Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden in Garching mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 10.490,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 2, wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie Sonderarbeiten auf Anforderung wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt

2 Jahre0 €
3
Los 3 Unterhaltsreinigung

Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden in Garching mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 11.600,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 3, wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie Sonderarbeiten auf Anforderung wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt

2 Jahre0 €
4
Los 4 Glasreinigung

Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden in Garching mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. ca. 15.902,00 m² für die Glasreinigung Los 4, wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie Sonderarbeiten auf Anforderung und wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt.

2 Jahre0 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von deren Mitgliedern einzeln auszufüllen. Bietergemeinschaften haben ergänzend zu den Angaben in Abschnitten a) bis i) auszufüllen! Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt weiterhin, dass (1) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für … ganz lesenErklärungen sind bei Bietergemeinschaften von deren Mitgliedern einzeln auszufüllen. Bietergemeinschaften haben ergänzend zu den Angaben in Abschnitten a) bis i) auszufüllen! Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt weiterhin, dass (1) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt ODER durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt, (2) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat, (3) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung) (4) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist ODER er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, und Angabe der Nummer, Register und Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Kriterium
Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von deren Mitgliedern einzeln auszufüllen. Bietergemeinschaften haben ergänzend zu den Angaben in Abschnitten a) bis i) auszufüllen! Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskrä … ganz lesenErklärungen sind bei Bietergemeinschaften von deren Mitgliedern einzeln auszufüllen. Bietergemeinschaften haben ergänzend zu den Angaben in Abschnitten a) bis i) auszufüllen! Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (1) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), (2) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, (3) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), (4) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (5) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (6) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), (7) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), (8) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), (9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder (10) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt zudem, dass (1) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, (2) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei, (3) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, (4) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, (5) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, (6) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder (7) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche I …
Kriterium
Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von deren Mitgliedern einzeln auszufüllen. Bietergemeinschaften haben ergänzend zu den Angaben in Abschnitten a) bis i) auszufüllen! Los 1: zwei Referenzen, die mit dem Leistungsanteil Unterhaltsreinigung dieser Vergabe nach Art (genaue Beschreibung) und Um … ganz lesenErklärungen sind bei Bietergemeinschaften von deren Mitgliedern einzeln auszufüllen. Bietergemeinschaften haben ergänzend zu den Angaben in Abschnitten a) bis i) auszufüllen! Los 1: zwei Referenzen, die mit dem Leistungsanteil Unterhaltsreinigung dieser Vergabe nach Art (genaue Beschreibung) und Umfang vergleichbar sind (mindestens 3.000 qm Reinigungsfläche), anzugeben. Sofern sich die Vergleichbarkeit nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies unter „Angaben zur Vergleichbarkeit“ erläutert werden, z. B. durch Angabe, welche Einzeleinrichtungen von welcher Größe für einen bestimmten Träger (Stadt, Landkreis etc.) gereinigt werden. Die Referenzen müssen aktuell sein (aus den letzten drei Jahren) Los 2: zwei Referenzen, die mit dem Leistungsanteil Unterhaltsreinigung dieser Vergabe nach Art (genaue Beschreibung) und Umfang vergleichbar sind (mindestens 8.000 qm Reinigungsfläche), anzugeben. Sofern sich die Vergleichbarkeit nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies unter „Angaben zur Vergleichbarkeit“ erläutert werden, z. B. durch Angabe, welche Einzeleinrichtungen von welcher Größe für einen bestimmten Träger (Stadt, Landkreis etc.) gereinigt werden. Die Referenzen müssen aktuell sein (aus den letzten drei Jahren) Los 3: zwei Referenzen, die mit dem Leistungsanteil Unterhaltsreinigung dieser Vergabe nach Art (genaue Beschreibung) und Umfang vergleichbar sind (mindestens 8.000 qm Reinigungsfläche), anzugeben. Sofern sich die Vergleichbarkeit nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies unter „Angaben zur Vergleichbarkeit“ erläutert werden, z. B. durch Angabe, welche Einzeleinrichtungen von welcher Größe für einen bestimmten Träger (Stadt, Landkreis etc.) gereinigt werden. Die Referenzen müssen aktuell sein (aus den letzten drei Jahren) Los 4: zwei Referenzen, die mit dem Leistungsanteil Glasreinigung dieser Vergabe nach Art (genaue Beschreibung) und Umfang vergleichbar sind (mindestens 12.000 qm Reinigungsfläche), anzugeben. Sofern sich die Vergleichbarkeit nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies unter „Angaben zur Vergleichbarkeit“ erläutert werden, z. B. durch Angabe, welche Einzeleinrichtungen von welcher Größe für einen bestimmten Träger (Stadt, Landkreis etc.) gereinigt werden. Die Referenzen müssen aktuell sein (aus den letzten drei Jahren). Eigenerklärung, dass das Unternehmen keinen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweist
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung des Vertrages weder durch den Auftraggeber noch durch den Auftragnehmer bis spätestens 30. November des laufenden Kalenderjahres bezogen auf ein bisheriges Vertragsende am 31. Dezember des Folgejahre mit eingeschriebenem Brief widersprochen wird, der Vertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2029.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
02.07.2024, 13:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern,, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Zu 2.1.6: Bewerber/Bieter können gem. § 123 und § 124 GWB sowie gem. § 57 VgV von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bieterfragen sind bis spätestens 24.06.2024 zu stellen. Gem. § 20 Abs. 3 VGV sind Zusatzinformationen rechtzeitig anzufordern. Bei später eingehenden Bie … ganz lesenZu 2.1.6: Bewerber/Bieter können gem. § 123 und § 124 GWB sowie gem. § 57 VgV von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bieterfragen sind bis spätestens 24.06.2024 zu stellen. Gem. § 20 Abs. 3 VGV sind Zusatzinformationen rechtzeitig anzufordern. Bei später eingehenden Bieterfragen besteht kein Anspruch auf Beantwortung. Hinweis: Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten bzw. zusätzliche Informationen vorliegen. Das Nachrichtenpostfach gehört zum Machtbereich des Bewerbers/Bieters. Hierüber können rechtserhebliche Erklärungen zugestellt werden. (Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich.) Für die Lose 1 – 3 gilt die folgende Zuschlagslimitierung: Der Bieter kann den Zuschlag auf maximal zwei Lose aus dem Bereich der Lose 1 – 3 erhalten. Hat ein Bieter in mehr als zwei dieser Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erhält er den Zuschlag auf die beiden Lose erteilt, welche das höchste Auftragsvolumen aufweisen, gemessen an der Menge der Mindest- bzw. angebotenen Jahresreinigungsstunden, je nachdem welches der höchste Wert ist. Der Bieter kann also den Zuschlag für die Glasreinigung Los 4 neben bis zu zwei Losen aus dem Bereich der Los 1 – 3 erhalten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

786vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (952 Lose mit Angabe)
361.057 €Zuschlagswert im Median
130.000 € – 844.840 €mittlere Hälfte, 221 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a7d50435-71a6-47c8-a70e-50355ea6032b.