Unterhalts- und Glasreinigung ALE Oberbayern / Mühldorf am Inn
Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern · München, Bayern
Aktenzeichen 2026H3000001veröffentlicht 19.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 53 Tagenan Zentrale Vergabestelle im Ressort des StMELF
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 44 Tagennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Heute
- Bindefrist endetin 54 Tagen98 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, schreibt die Unterhaltsreinigung (Los 1) sowie die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) für ihren Hauptsitz in Mühldorf am Inn aus. Für Los 1 Unterhaltsreinigung beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf rund 4642,05m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 356815,90m².
Für Los 2 Glas- und Rahmenreinigung beläuft sich die Grundfläche auf rund 1028,70m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 1028,70m².
Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (1 Jahr feste Laufzeit + 3x jährliche Verlängerungsoption).
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Unterhaltsreinigung Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, Dienstort München, schreibt die Unterhaltsreinigung für sein Gebäude aus. | – | – |
| 2 | Glas- und Rahmenreinigung inkl. Falze und Beschläge Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, Dienstort München, schreibt die Glasreinigung für sein Gebäude aus. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung7 von 7 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens: -1.500.000 Euro für Personenschäden -500.000 Euro für Sachschäden -500.000 Euro für Bearbeitungsschäden -500.000 Euro für Umweltschäden -500.000 Euro für Vermögensschäden -50.000 Euro für … ganz lesenkürzer
Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens: -1.500.000 Euro für Personenschäden -500.000 Euro für Sachschäden -500.000 Euro für Bearbeitungsschäden -500.000 Euro für Umweltschäden -500.000 Euro für Vermögensschäden -50.000 Euro für Schlüsselverlust bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen? Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgesehenen Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderung angepasst werden wird. Diese Eigenerklärung ist als Anlage mit dem Angebot im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hochzuladen. - Durchschnittlicher Jahresumsatz
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und … ganz lesenkürzer
Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. - Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Gebäudereinigung), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern entsprechende Angaben nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld … ganz lesenkürzer
Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Gebäudereinigung), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern entsprechende Angaben nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. - Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters über wesentliche Dienstleistungen in der Gebäudereinigung aus den letzten drei Jahren, mit Angabe des Werts, des Erbringungsze … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters über wesentliche Dienstleistungen in der Gebäudereinigung aus den letzten drei Jahren, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers anzugeben. Es müssen MINDESTENS ZWEI geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren angegeben werden. - Anteil der Unterauftragsvergabe
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen. … ganz lesenkürzer
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: 3x jährliche Verlängerung möglich
- Optionen
- 1 Jahr feste Vertragslaufzeit
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 98 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße geg … ganz lesenkürzer
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eigenerklärung RUS, ggfs. Eigenerklärung Unterauftragnehmer, Information zu statistischen Angaben, ggfs. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, ggfs. Verpflichtungserklärung nichtbeamteter Personen. Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung7 von 7 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens: -1.500.000 Euro für Personenschäden -500.000 Euro für Sachschäden -500.000 Euro für Bearbeitungsschäden -500.000 Euro für Umweltschäden -500.000 Euro für Vermögensschäden -50.000 Euro für … ganz lesenkürzer
Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens: -1.500.000 Euro für Personenschäden -500.000 Euro für Sachschäden -500.000 Euro für Bearbeitungsschäden -500.000 Euro für Umweltschäden -500.000 Euro für Vermögensschäden -50.000 Euro für Schlüsselverlust bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen? Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgesehenen Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderung angepasst werden wird. Diese Eigenerklärung ist als Anlage mit dem Angebot im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hochzuladen. - Allgemeiner Jahresumsatz
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und … ganz lesenkürzer
Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. - Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Gebäudereinigung), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern entsprechende Angaben nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld … ganz lesenkürzer
Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Gebäudereinigung), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern entsprechende Angaben nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. - Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters über wesentliche Dienstleistungen in der Glasreinigung aus den letzten drei Jahren, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers anzugeben.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen. … ganz lesenkürzer
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen. - Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 98 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße geg … ganz lesenkürzer
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eigenerklärung RUS, ggfs. Eigenerklärung Unterauftragnehmer, Information zu statistischen Angaben, ggfs. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, ggfs. Verpflichtungserklärung nichtbeamteter Personen. Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Infanteriestraße 1, 80797 München
- Website
- landentwicklung.bayern.de
- Kontakt
- poststelle@
ale-ob.bayern.de - Auskünfte
- Zentrale Vergabestelle im Ressort des StMELFzentrale-vergabestelle@
fueak.bayern.de
Bei uns erfasst
- Neumöblierung ALE Oberbayern in Mühldorf a. Inn01.07.2026 · 14 Angebote
- Unterhalts- und Glasreinigung ALE Oberbayern09.12.2024 · 11 Angebote
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Unterhalts- und Glasreinigung ALE Oberbayern
- Zuschlag an Strässer & Reitmeir GmbH, 11 Angebote
- Zuschlag an Münchener Gebäudereinigung, K.E. Müller GmbH, 4 Angebote
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 09.12.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gies Dienstleistungen GmbH51 Zuschläge
- Münchener Gebäudereinigung, K.E. Müller GmbH31 Zuschläge
- Dr. Hoffmann Facility Services Group GmbH27 Zuschläge
- Luna Glanz GmbH & Co. KG25 Zuschläge
- Moritz Fürst GmbH & Co. KG25 Zuschläge
- Krätschmer Gebäudereinigung + Dienstleistungs GmbH23 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 24.09.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 24.09.2026
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Unterhaltsreinigung in der Regierung von Mittelfranken – Promenade 27, 91522 AnsbachRegierung von MittelfrankenFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2d54d761-313a-4ec4-a7e7-9a3e7b03a402.