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Unterhalts- und Glasreinigung

Universität Koblenz · Koblenz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 4-ESS12-01/25veröffentlicht 15.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 607 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Koblenz.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Rheinland-Pfalz (11 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 41 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
4,8 Mio. €
Laufzeit
60 Monate
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Koblenz56070, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.

  • Angebotspreis55 %
  • Anzahl der Reinigungsstunden45 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5 Punkte
25 % teurer−11 Punkte
50 % teurer−18,3 Punkte
100 % teurer−27,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung Los 2: Glas-Rahmenreinigung

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung

Los 1: 1. Ziele der Reinigung und Leistungsumfang Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberkeit und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der Leistungsverzeichnisse und der Beschreibung der Arbeitsgänge durchzuführen. Die zur Reinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der in der Raumliste, den Leistungsverzeichnissen oder der Beschreibung der Arbeitsgänge aufgeführten Fußböden, Wände (Trennwände im Sanitärbereich sowie bei Umkleiden, geflieste Wände in Labors), Treppen, Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitären Anlagen, Waschanla-gen, Innenglasflächen, Spiegel und Leuchten. Im Winter sind die Eingangsbereiche notwendigenfalls intensiver zu reinigen. Insbesondere das regelmäßige Reinigen der Schmutzfangeinrichtungen (wie im Leistungsverzeichnis angegeben) ist zu beachten. Nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehört die Beseitigung von mutwilligen Verschmutzungen, wie z. B. Verstopfungen von Sanitäranlagen, Bodenabläufen und Abflüssen, Entfernen von Graffiti oder Wandschmierereien. Diese Leistungen sind auf Anforderungen der AG als Sonderleistung gegen gesonderte Vergütung zu erbringen. Die ggf. erforderliche Entfernung von Blut, Urin, Stuhl oder Erbrochenen ist im Leistungsumfang inkludiert (eine grobe Vorreinigung würden seitens der AG erfolgen). Schreibtische, Tische, Fensterbänke, usw. können nur gereinigt werden, sofern sie freigeräumt sind. Das Freiräumen ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Los 2: 1. Ziele der Reinigung und Leistungsumfang Die Glasreinigung dient der Sauberkeit und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der Leistungsverzeichnisse und der Beschreibung der Arbeitsgänge durchzuführen. Die zur Reinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Die Glas-Rahmenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Glasflächen sowie der Rahmen (innen wie außen), Beschlägen, Falze, Wetterschenkel, Dichtungen, Innen- und Außenfensterbank siehe letzte Seite. Nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehört die Beseitigung von außergewöhnlichen Verschmutzungen, die sich im Zuge einer Glas-Rahmenreinigung nur mittels besonderer Hilfsmittel entfernen lassen, z. B. Graffiti, Farbaufträge, Fensterbilder, größere Mengen an Klebestreifen. Weiterhin gehören nicht zum Reinigungsumfang Anbauteile wie Jalousien, Plissees, Rollläden und -kästen, auf der Fassade montiere Führungsschienen und vergleichbar.

60 Monate–
2
Los 2 Glas-Rahmenreinigung

Los 1: 1. Ziele der Reinigung und Leistungsumfang Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberkeit und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der Leistungsverzeichnisse und der Beschreibung der Arbeitsgänge durchzuführen. Die zur Reinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der in der Raumliste, den Leistungsverzeichnissen oder der Beschreibung der Arbeitsgänge aufgeführten Fußböden, Wände (Trennwände im Sanitärbereich sowie bei Umkleiden, geflieste Wände in Labors), Treppen, Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitären Anlagen, Waschanla-gen, Innenglasflächen, Spiegel und Leuchten. Im Winter sind die Eingangsbereiche notwendigenfalls intensiver zu reinigen. Insbesondere das regelmäßige Reinigen der Schmutzfangeinrichtungen (wie im Leistungsverzeichnis angegeben) ist zu beachten. Nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehört die Beseitigung von mutwilligen Verschmutzungen, wie z. B. Verstopfungen von Sanitäranlagen, Bodenabläufen und Abflüssen, Entfernen von Graffiti oder Wandschmierereien. Diese Leistungen sind auf Anforderungen der AG als Sonderleistung gegen gesonderte Vergütung zu erbringen. Die ggf. erforderliche Entfernung von Blut, Urin, Stuhl oder Erbrochenen ist im Leistungsumfang inkludiert (eine grobe Vorreinigung würden seitens der AG erfolgen). Schreibtische, Tische, Fensterbänke, usw. können nur gereinigt werden, sofern sie freigeräumt sind. Das Freiräumen ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Los 2: 1. Ziele der Reinigung und Leistungsumfang Die Glasreinigung dient der Sauberkeit und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der Leistungsverzeichnisse und der Beschreibung der Arbeitsgänge durchzuführen. Die zur Reinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Die Glas-Rahmenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Glasflächen sowie der Rahmen (innen wie außen), Beschlägen, Falze, Wetterschenkel, Dichtungen, Innen- und Außenfensterbank siehe letzte Seite. Nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehört die Beseitigung von außergewöhnlichen Verschmutzungen, die sich im Zuge einer Glas-Rahmenreinigung nur mittels besonderer Hilfsmittel entfernen lassen, z. B. Graffiti, Farbaufträge, Fensterbilder, größere Mengen an Klebestreifen. Weiterhin gehören nicht zum Reinigungsumfang Anbauteile wie Jalousien, Plissees, Rollläden und -kästen, auf der Fassade montiere Führungsschienen und vergleichbar.

60 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 55Das Angebot mit dem niedrigsten Jahrespreis für Unterhaltsreinigung für alle ausgeschrie-benen Gebäude sowie den Kosten für die Vorarbeiterin/den Vorarbeiter (Preis netto p. a.) erhält die Höchstpunktzahl. Alle anderen Angebote erhalten Punkte im Verhältnis des Angebotspreises zum niedrigsten Preis nach der folgenden Berechnung: niedrigster Angebotspreis Punkte = ------------------------------------ x 55 Punkte zu wertender Angebotspreis Die Berechnung der Punktzahl erfolgt mit 2 Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet).
Qualität
Anzahl der ReinigungsstundenGewichtung (Punkte, genau) 45Das Angebot mit der höchsten Jahresstundenzahl (Produktivstunden für die Unterhaltsreini-gung aller Gebäude) erhält die Höchstpunktzahl. Alle anderen Angebote erhalten Punkte im Verhältnis der angebotenen Stundenzahl zur höchsten Stundenzahl nach der folgenden Berechnung: zu wertende Stunden Punkte = ------------------------------------ x 45 Punkte höchste Stundenzahl Die Berechnung der Punktzahl erfolgt mit 2 Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
siehe § 18 Vertragsmuster (Anlage 15 und 15a): § 18, Änderung der Leistung 1. Wird bei Änderungen der Leistung auf Verlangen der AG eine erhöhte Vergütung beansprucht, so muss der AN dies der AG unverzüglich vor der Ausführung der Leistung der Höhe nach schriftlich mitteilen. 2. Die AG behält sic … ganz lesensiehe § 18 Vertragsmuster (Anlage 15 und 15a): § 18, Änderung der Leistung 1. Wird bei Änderungen der Leistung auf Verlangen der AG eine erhöhte Vergütung beansprucht, so muss der AN dies der AG unverzüglich vor der Ausführung der Leistung der Höhe nach schriftlich mitteilen. 2. Die AG behält sich vor, Flächen, Leistungen oder Tätigkeiten zu ändern, anzupassen oder einer Korrektur zu unterziehen. 3. Der AG hat gem. § 132 Abs. 2 GWB die Option, die Unterhaltsreinigung um ein zusätzliches vierstöckiges Bürogebäude von ca. 5.600 m² zu erweitern. Die Detailausgestaltung des Gebäudes ist noch nicht bekannt. Die Nutzung soll durch den Fachbe-reich 4: Informatik erfolgen, so dass die Nutzung der Beschreibung der Gebäude A und B entsprechen wird. Die Vergütung für die Übernahme der Reinigungsleistungen soll anhand der vorliegenden m²-Preise der jeweiligen Reinigungsgruppe erfolgen. Die Ausübung der Option muss dem AN in schriftlicher Form, spätestens vier Monate vor Beginn der Unterhaltsreinigung mitge-teilt werden. Mit der Ausübung der Option wird der AN verpflichtet, die zusätzlichen Unterhaltsleistungen für die angegebene Fläche von ca 5.600 m² qm gemäß den vertraglich festgelegten Bedingungen zu dem vom AG benannten Zeitpunkt zu erbrin-gen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstr. 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla- gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange- botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü- gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor- schriften innerhalb e … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla- gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange- botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü- gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor- schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender- tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol- len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel- len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge- ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt- machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam- keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi- schen Union vergeben hat, ohne dass dies auf- grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam- keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü- fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi- schen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt- machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zuschlagskriterien nach Lose, siehe Anlage 01 Zuschlagskriterien
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDSYA5E

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Gies Dienstleistungen GmbH, Hennef28
2Braun GmbH & Co. KG, Bonn13

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Universitätsstr. 1, 56070 Koblenz
Kontakt
beschaffung@uni-koblenz.de

Bei uns erfasst

43Bekanntmachungen
11Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

98vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (189 Lose mit Angabe)
405.879 €Zuschlagswert im Median
210.398 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 806bb23c-55b9-4b49-9d6d-521c29c0a8b1.