Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung Verwaltungsgebäude München
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Verwaltung und IT · Landshut, Bayern
Aktenzeichen L_D-2025-0004veröffentlicht 19.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 20 Monate
- 01.09.2025 – 30.04.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026
- Glasreinigung an städtischen Objekten 2-LoseStadt Fürth · FürthFrist 08.12.2026
- Unterhaltsreinigung für das ADBV CoburgFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 15.12.2026
- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 20 Monate01.09.2025 – 30.04.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigdeutsche-rentenversicherung-bund.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.
- Objektbetreuung0 %
- Qualitätschecks25 %
- Reinigungstechnik0 %
- Umwelt5 %
- Konzepte15 %
- Preis55 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5 Punkte |
| 25 % teurer | −11 Punkte |
| 50 % teurer | −18,3 Punkte |
| 100 % teurer | −27,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 19 Monatenüber deutsche-rentenversicherung-bund.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 19 Monaten
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 30.04.2027
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vertrages ist die Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung im Verwaltungsgebäude der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd in München-Neuperlach. - Jahresreinigungsfläche: 5.187.448,20 m² - Stundenleistungen pro Jahr: 4.000 Stunden - Diverse Sonderreinigungen
Die Vertragspartner vereinbaren eine Grundlaufzeit vom 01.09.2025 bis 30.04.2027. Eine über die Grundlaufzeit hinausgehende Verlängerung ist zweimalig um jeweils ein Jahr möglich. Die Verlängerungsoption tritt automatisch in Kraft, wenn 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. des Verlängerungsjahres keine Kündigung erfolgt. Der Vertag endet spätestens am 30.04.2029.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Objektbetreuungsh. Standard-Wertungsschema im LV Ziff. 2
- Qualität
- Qualitätscheckssh. Standard-Wertungsschema im LV Ziff. 3
- Qualität
- Reinigungstechniksh. Standard-Wertungsschema im LV Ziff. 4
- Qualität
- Umweltsh. Standard-Wertungsschema im LV Ziff. 5
- Qualität
- Konzeptesh. Standard-Wertungsschema im LV Ziff. 6
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen vo … ganz lesenkürzer
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft. Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise): (1) Der öAG kann verlangen, dass Bewerber oder Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. (2) Bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge kann der öAG dann, wenn Bewerber oder Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein müssen, um die betreffende Dienstleistung in ihrem Herkunftsstaat erbringen zu können, von den Bewerbern oder Bietern verlangen, ihre Berechtigung oder Mitgliedschaft nachzuweisen. Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.- Kriterium
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft. Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise): (1) Der öAG kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber oder Bieter Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Zu diesem Zweck kann er insbesondere Folgendes verlangen: 1. einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, 2. Informationen über die Bilanzen der Bewerber oder Bieter; dabei kann das in den Bilanzen angegebene Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten dann berücksichtigt werden, wenn der öAG transparente, objektive und nichtdiskriminierende Methoden und Kriterien für die Berücksichtigung anwendet und die Methoden und Kriterien in den Vergabeunterlagen angibt, oder 3. eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe. (2) Sofern ein Mindestjahresumsatz verlangt wird, darf dieser das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur überschreiten, wenn aufgrund der Art des Auftragsgegenstands spezielle Risiken bestehen. Der öAG hat eine solche Anforderung in den Vergabeunterlagen oder im Vergabevermerk hinreichend zu begründen. (3) Ist ein öffentlicher Auftrag in Lose unterteilt, finden die Absätze 1 und 2 auf jedes einzelne Los Anwendung. Der öAG kann jedoch für den Fall, dass der erfolgreiche Bieter den Zuschlag für mehrere gleichzeitig auszuführende Lose erhält, einen Mindestjahresumsatz verlangen, der sich auf diese Gruppe von Losen bezieht. (4) Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters kann der öAG in der Regel die Vorlage einer oder mehrerer der folgenden Unterlagen verlangen: 1. entsprechende Bankerklärungen, 2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (bei Personenschäden bis 5.000.000,00 € (je Versicherungsfall), bei Sach- und Vermögensschäden bis 1.000.000,000 € (je Versicherungsfall), bei Obhut- und Bearbeitungsschäden bis 100.000,00 € (je Versicherungsfall), bei Allmählichkeitsschäden bis 500.000,00 € (je Versicherungsfall), bei Schlüsselverluste bis 250.000,00 € (je Versicherungsfall)) 3. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, 4. eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; eine solche Erklärung kann höchstens für die letzten drei Geschäftsjahre verlangt werden und nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (5) Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen. Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb …- Kriterium
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft. Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise): (1) Angabe, dass U. über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Bei Lieferaufträgen, für die Verlege- oder Installationsarbeiten erforderlich sind, sowie bei Dienstleistungsaufträgen auch Fachkunde, Effizienz, Erfahrung und Verlässlichkeit. (2) Berufliche Leistungsfähigkeit kann verneint werden, wenn festgestellt ist, dass Bieter/Bewerber Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. (3) Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters können (in Abhängigkeit des Auftragsgegenstandes) ausschließlich verlangt werden: 1. Angaben zu mindestens 3 Referenzen über in den letzten drei Jahren durch den Bieter erbrachte vergleichbare Leistungen. Mit der zu vergebenden Leistung sind nur solche Leistungen vergleichbar, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen: -Leistungsart: Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung. -Gebäudegrundfläche: Mindestens 20.000 qm. -Vertragslaufzeit: Die Leistung wurde über eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren erbracht, ohne dass der Vertrag durch den Auftraggeber gekündigt wurde. 2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, insbesondere die mit Qualitätskontrolle beauftragt sind, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, 3. Beschreibung technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, 4. Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, zur Vertragserfüllung, 5. bei Leistungen komplexer Art oder bei Leistungen, die ausnahmsweise einem besonderen Zweck dienen sollen, eine Kontrolle, die vom öAG oder in dessen Namen von einer zuständigen amtlichen Stelle im Niederlassungsstaat des Unternehmens durchgeführt wird; 6. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern nicht als Zuschlagskriterium bewertet, 7. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, während der Auftragsausführung, 8. durchschnittliche jährlichen Beschäftigtenzahl, Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren, 9. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags, 10. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, 11. bei Lieferleistungen: a) Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter, wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist, oder b) Bescheinigungen, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen. Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2025
- Vertragsende
- 30.04.2027
- Verlängerung
- gem. Anlage "Vertragsbedingungen" Ziffer 1.3.
- Optionen
- Die Vertragspartner vereinbaren eine Grundlaufzeit vom 01.09.2025 bis 30.04.2027. Eine über die Grundlaufzeit hinausgehende Verlängerung ist zweimalig um jeweils ein Jahr möglich. Die Verlängerungsoption tritt automatisch in Kraft, wenn 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. des Verlängerungsjahres keine Kündigung erfolgt. Der Vertag endet spätestens am 30.04.2029.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- deutsche-rentenversicherung-bund.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 25.03.2025, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Überprüfungsklausel: Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber gemäß §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GWB vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern/Bieterinnen i … ganz lesenkürzer
Überprüfungsklausel: Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber gemäß §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GWB vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern/Bieterinnen in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen (sh. Ziffer 1.8 der Bewerbungsbedingungen). Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen: Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 15 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, nicht mehr zu beantworten (sh. Ziffer 1.3.2 der Bewerbungsbedingungen).- Hinweis
Ortsbesichtigung: Um sich über die Örtlichkeiten zu informieren, wird dem Bieter vor Angebotsabgabe empfohlen, die Liegenschaften zu besichtigen. Eine Verpflichtung zur Besichtigung oder Anspruch auf Besichtigung besteht nicht. Dementsprechend muss kein Nachweis über die Objektbesichtigung erbracht … ganz lesenkürzer
Ortsbesichtigung: Um sich über die Örtlichkeiten zu informieren, wird dem Bieter vor Angebotsabgabe empfohlen, die Liegenschaften zu besichtigen. Eine Verpflichtung zur Besichtigung oder Anspruch auf Besichtigung besteht nicht. Dementsprechend muss kein Nachweis über die Objektbesichtigung erbracht werden. Etwaige Unklarheiten sind vorab mit der Vergabestelle abzuklären. Für Anfragen bzw. Anmeldungen zur Besichtigung, die bis spätestens 07.03.2025, 12:00 Uhr schriftlich, elektronisch in Textform über die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingehen, können voraussichtlich Termine für die Besichtigung zugewiesen werden. Die Ortsbesichtigung muss jedoch spätestens in der Kalenderwoche 11 stattfinden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Alten Viehmarkt 2, 84028 Landshut
- Website
- drv-bayernsued.de
- Kontakt
- vergabestelle@
drv-bayernsued.de
Bei uns erfasst
- Wäschereidienstleistungen in Leasing für die Reha-Kliniken der DRV Bayern Süd03.11.2026 · 5 Angebote
- Telekommunikationsanlage RFZ Bad Füssing-Passau09.06.2026 · 3 Angebote
- RV Stromlieferung07.11.2025 · 2 Angebote
- RV Stromlieferung Austrian Power Grid29.10.2025 · 1 Angebot
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung Verwaltungsgebäude
- Zuschlag an Clean Excellence GmbH, 22 Angebote
- Zuschlag an Münchener Gebäudereinigung, K.E. Müller GmbH, 17 Angebote
- Zuschlag an Werner companies GmbH, 10 Angebote
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 26.03.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gies Dienstleistungen GmbH51 Zuschläge
- Münchener Gebäudereinigung, K.E. Müller GmbH31 Zuschläge
- Dr. Hoffmann Facility Services Group GmbH26 Zuschläge
- Luna Glanz GmbH & Co. KG25 Zuschläge
- Moritz Fürst GmbH & Co. KG25 Zuschläge
- Krätschmer Gebäudereinigung + Dienstleistungs GmbH23 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Unterhaltsreinigung für das ADBV CoburgFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -Frist 15.12.2026
- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg KommunalunternehmenFrist 30.11.2026
- Unterhalts- und Glasreinigung für die Justizgebäude in RosenheimFreistaat Bayern, vertreten durch die Direktorin des Amtsgerichts RosenheimFrist 16.12.2026
- Unterhaltsreinigung in der Regierung von Mittelfranken – Promenade 27, 91522 AnsbachRegierung von MittelfrankenFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6a522e2a-cc15-4037-8f6d-84ed088a62c0.