Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Bad Kissingen
Stadt Bad Kissingen · Bad Kissingen, Bayern
Aktenzeichen D460851488veröffentlicht 29.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.06.2026 – 31.05.2029
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Bad Kissingen.
- Rahmenvertrag über die Unterhaltsreinigung am Standort HammelburgBundeswehr-Dienstleistungszentrum Hammelburg · HammelburgFrist 11.11.2026
- Grundschule und Neubau Hort - GebäudereinigungGemeinde Nüdlingen · NüdlingenFrist 02.12.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 31 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.06.2026 – 31.05.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Kissingen97688, Landkreis Bad Kissingen, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (61 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60 Prozent)60 %
- jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40 Prozent)40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Vertragsbeginnvor 5 MonatenLaufzeit bis 31.05.2029
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung Unterhalts- und Grundreinigung: - Bismarckmuseum; - Henneberg-Grundschule Arnshausen; - Henneberg-Grundschule Garitz; - Henneberg-Grundschule Garitz Sporthalle; - Henneberg-Grundschule Reiterswiesen; - Kläranlage Außenstelle; - Kläranlage; - Lollbachhalle Arnshausen; - Servicebetrieb; - Wertstoffhof Container und - Wertstoffhof. | 3 Jahre | – |
| 2 | Los 2 Unterhalts- und Grundreinigung Unterhalts- und Grundreinigung: - Archiv; - Aussegnungshalle Albertshausen; - Aussegnungshalle Arnshausen; - Aussegnungshalle Garitz; - Aussegnungshalle Hausen; - Aussegnungshalle Kleinbrach; - Aussegnungshalle Reiterswiesen; - Aussegnungshalle Winkels; - Feserhaus; - Schule Außenstelle; - Sinnberg-Grundschule Container; - Sinnberg-Grundschule; - Maxstraße 18 Büros EG; - Maxstraße 18 Büros OG; - WC Tattersall; - Parkfriedhof; - Stadtbücherei; - Treff im Turm; - Toilette Bahnhof und - Toilette Feuerturm. | 3 Jahre | – |
| 3 | Los 3 Unterhalts- und Grundreinigung Unterhalts- und Grundreinigung: - Anton-Kliegl-Schule; - Bayernhalle; - Bachstraße 1 "Büros Eule"; - Jugend- und Kulturzentrum; - Klaushof Büros; - Mehrzweckhalle Hausen und - Wildpark Klaushof. | 3 Jahre | – |
| 4 | Los 4 Glasreinigung Glasreinigung: - Bismarckmuseum; - Henneberg-Grundschule Arnshausen; - Henneberg-Grundschule Garitz; - Henneberg-Grundschule Garitz Sporthalle; - Henneberg-Grundschule Reiterswiesen; - Kläranlage; - Lollbachhalle Arnshausen; - Servicebetrieb; - Wertstoffhof Container; - Wertstoffhof; - Archiv; - Feserhaus; - Schule Außenstelle; - Sinnberg-Grundschule Container; - Sinnberg-Grundschule; - Maxstraße 18 Büros EG; - Maxstraße 18 Büros OG; - Parkfriedhof; - Stadtbücherei; - Treff im Turm; - Anton-Kliegl-Schule; - Bachstraße 1 "Büros Eule"; - Jugend- und Kulturzentrum; - Klaushof Büros; - Maxstraße 23; - Rathaus Hauptgebäude; - Spitalgasse 10 und - Stadtkasse. | 3 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60 Prozent)Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
- Qualität
- jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40 Prozent)jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- 31.05.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragstellerdengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüberdemAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von ze … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragstellerdengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüberdemAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind,nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzurAngebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst indenVergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilungdes Auftraggebers,einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag aufFeststellung derUnwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Gemäß § 134 Abs.1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,über den Namendes Unternehmens,dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe dervorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlussesunverzüglich in Textformzu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügunggestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist. Gemäß § 134Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch überdas E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach derAbsendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenenBieter und Bewerberkommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1GWB nur festgestelltwerden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Informationder betroffenen Bieterund Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechsMonate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe imAmtsblatt derEuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nachVeröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Eine Objektbesichtigung ist möglich, freiwillig und wird für Bieter empfohlen, die die Objekte noch nicht kennen. Für Termine melden Sie sich bitte bei Frau Bauer und Frau Morper unter gebaeudemanagement@stadt.badkissingen.de.
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 100 Prozent)Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- 31.05.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragstellerdengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüberdemAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von ze … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragstellerdengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüberdemAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind,nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzurAngebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst indenVergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilungdes Auftraggebers,einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag aufFeststellung derUnwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Gemäß § 134 Abs.1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,über den Namendes Unternehmens,dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe dervorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlussesunverzüglich in Textformzu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügunggestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist. Gemäß § 134Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch überdas E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach derAbsendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenenBieter und Bewerberkommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1GWB nur festgestelltwerden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Informationder betroffenen Bieterund Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechsMonate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe imAmtsblatt derEuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nachVeröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Eine Objektbesichtigung ist möglich, freiwillig und wird für Bieter empfohlen, die die Objekte noch nicht kennen. Für Termine melden Sie sich bitte bei Frau Bauer und Frau Morper unter gebaeudemanagement@stadt.badkissingen.de.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | WISAG Gebäudereinigung Rhön GmbH & CO. KG, Bad Neustadt a. d. Saale | – |
| 2 | K&S Raumpflegeservice GmbH, Schweinfurt | – |
| 3 | Klüh Cleaning GmbH, Düsseldorf | – |
| 4 | Gebäudereinigung Scholl GmbH, Bad Kissingen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rathausplatz 1, 97688 Bad Kissingen
- Website
- badkissingen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Bad Kissingen
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Gies Dienstleistungen GmbH51 Zuschläge
- Münchener Gebäudereinigung, K.E. Müller GmbH31 Zuschläge
- Dr. Hoffmann Facility Services Group GmbH26 Zuschläge
- Luna Glanz GmbH & Co. KG25 Zuschläge
- Moritz Fürst GmbH & Co. KG25 Zuschläge
- Krätschmer Gebäudereinigung + Dienstleistungs GmbH23 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 30.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung abe358b4-af4c-48df-b624-408ad068db26.