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vergebenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das Gymnasium Max-Josef-Stift München

Freistaat Bayern vertreten durch das Gymnasium Max-Josef-Stift München · München, Bayern

Aktenzeichen LAS-2.3-0212-5/18veröffentlicht 14.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
933 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre01.08.2024 – 31.07.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München81677, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das Gymnasium Max-Josef-Stift München

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Unterhalts- und Grundreinigung (UR+GR)
2 Jahre867.024 €
2
Glasreinigung (GLR)
2 Jahre49.154 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die „Erweiterte Richtwertmethode“ nach UfAB 2018 (http://www.cio.bund.de) in folgenden Schritten angewandt: • Leistungsbewertung (vgl. Leistungskriterien) • Ermittlung des Wertungspreises (vgl. Leistungsverzeichnis) • Ermittlung der Kennzahl zum Leistungs-/Preis-Verhältnis (Z). → Z = Leistungspunkte (LP) geteilt durch Wertungspreis (WP) (Z = LP/WP) • Anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus dem Leistungs-Preis- Verhältnis (Zmax) des führenden Angebots (höchste Kennzahl) und einer weiteren Kennzahl (Zmin) ermittelt, die sich aus Zmax minus 10% ergibt. Die Kennzahlen werden ebenfalls mit 2 Nachkommastellen (kaufmännische Rundung) ermittelt. • Im nächsten Schritt werden alle Angebote ausgewählt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. • Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist bei Los 1 (UR+GR) die höchste Leistungspunktzahl; Für den Fall, dass nach Anwendung der „Erweiterten Richtwertmethode“ bei führenden Angeboten der Wert des Entscheidungskriteriums identisch ist, entscheidet bei Los 1 (UR+GR) der niedrigste Wertungspreis. Soweit auch hier eine Gleichheit vorliegt, entscheidet zwischen diesen Angeboten die höchste Anzahl an Produktivstunden.
Qualität
Die Leistungspunkte (siehe Vergabekriterium Preis) werden ermittelt aus den Bewertungskriterien: 1.2.3 Produktivstunden, 1.2.4 Wöchentliche Qualitätskontrollen, 1.2.5 Einbindung AG in Dokumentation, 1.2.6 Kurzfristiger Personalausfall, 1.2.7 Objektleitung Qualifikation, 1.2.8 Ruhende Arbeitsverhältnisse, 1.2.9 Einsatz eines Scheuersaugautomaten, 1.2.10 Umweltverträglichkeit ReinigungsmittelKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang7 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2026
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen und tritt am 01.08.2024 in Kraft. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens zum 30.04.2026, bzw. zum 30.04.2027, vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach vier Schuljahren am 31.07.2028.
Optionen
Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen und tritt am 01.08.2024 in Kraft. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens zum 30.04.2026, bzw. zum 30.04.2027, vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach vier Schuljahren am 31.07.2028.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.000.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Biet … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der geschätzte Auftragswert i. H. v. 867.023,91 Euro netto wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 11 Nr. 1 VgV. --- Der Vertrag endet weiter sobald der maximale Auftragswert i. H. v. 1.000.000,00 Euro (netto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswert erlischt … ganz lesenDer geschätzte Auftragswert i. H. v. 867.023,91 Euro netto wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 11 Nr. 1 VgV. --- Der Vertrag endet weiter sobald der maximale Auftragswert i. H. v. 1.000.000,00 Euro (netto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswert erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Die Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleiben unberührt. --- Sofern von der Verlängerungsoption nicht Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag weiter sobald der maximale Auftragswert in Höhe von 500.000,00 Euro (netto) erreicht wird. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswert erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Die Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleiben unberührt. --- Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Hinweis
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die „Erweiterte Richtwertmethode“ nach UfAB 2018 (http://www.cio.bund.de) in folgenden Schritten angewandt: • Leistungsbewertung (vgl. Leistungskriterien) • Ermittlung des Wertungspreises (vgl. Leistungsverzeichnis) • Ermittlung der Kennzahl zum Leistungs-/Preis-Verhältnis (Z). → Z = Leistungspunkte (LP) geteilt durch Wertungspreis (WP) (Z = LP/WP) • Anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus dem Leistungs-Preis- Verhältnis (Zmax) des führenden Angebots (höchste Kennzahl) und einer weiteren Kennzahl (Zmin) ermittelt, die sich aus Zmax minus 10% ergibt. Die Kennzahlen werden ebenfalls mit 2 Nachkommastellen (kaufmännische Rundung) ermittelt. • Im nächsten Schritt werden alle Angebote ausgewählt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. • Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist bei Los 2 (GLR) der niedrigste Wertungspreis; Für den Fall, dass nach Anwendung der „Erweiterten Richtwertmethode“ bei führenden Angeboten der Wert des Entscheidungskriteriums identisch ist, entscheidet bei Los 2 (GLR) die höchste Leistungspunktzahl. Soweit auch hier eine Gleichheit vorliegt, entscheidet zwischen diesen Angeboten die höchste Anzahl an Produktivstunden.
Qualität
Die Leistungspunkte (siehe Vergabekriterium Preis) werden ermittelt aus den Bewertungskriterien: 2.2.3 Produktivstunden, 2.2.4 Vorarbeiter - Berufserfahrung, 2.2.5 Vorarbeiter - QualifikationKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang7 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2026
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen und tritt am 01.08.2024 in Kraft. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens zum 30.04.2026, bzw. zum 30.04.2027, vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach vier Schuljahren am 31.07.2028.
Optionen
Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen und tritt am 01.08.2024 in Kraft. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens zum 30.04.2026, bzw. zum 30.04.2027, vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach vier Schuljahren am 31.07.2028.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
150.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Biet … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der geschätzte Auftragswert i. H. v. 66.008,28 Euro netto wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 11 Nr. 1 VgV. --- Der Vertrag endet weiter sobald der maximale Auftragswert i. H. v. 150.000,00 Euro (netto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswert erlischt die … ganz lesenDer geschätzte Auftragswert i. H. v. 66.008,28 Euro netto wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 11 Nr. 1 VgV. --- Der Vertrag endet weiter sobald der maximale Auftragswert i. H. v. 150.000,00 Euro (netto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswert erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Die Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleiben unberührt. --- Sofern von der Verlängerungsoption nicht Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag weiter sobald der maximale Auftragswert in Höhe von 75.000,00 Euro (netto) erreicht wird. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswert erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Die Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleiben unberührt. --- Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Hinweis
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1MT Gebäudeservice GmbH, München11
2CRA Dienstleistungen, Ottobrunn8

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freistaat Bayern vertreten durch das Gymnasium Max-Josef-Stift München
Anschrift
Mühlbaurstraße 15, 81677 München
Kontakt
vergabe@las.bayern.de
Auskünfte
Bayerisches Landesamt für Schulevergabe@las.bayern.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

786vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (952 Lose mit Angabe)
361.057 €Zuschlagswert im Median
130.000 € – 844.840 €mittlere Hälfte, 221 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a32997e2-f728-40f2-a3d4-49083a66c1b2.