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Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das Gabrieli-Gymnasium Eichstätt

Freistaat Bayern vertreten durch das Gabrieli-Gymnasium Eichstätt · Eichstätt, Bayern

Aktenzeichen LAS-2.3-0212-26/8veröffentlicht 28.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 130 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 21 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
600 Tsd. €
Laufzeit
19 Monate01.01.2027 – 31.07.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eichstätt85072, Landkreis Eichstätt, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Unterhalts- und Grundreinigung (UR und GR)
19 Monate560.861 €
2
Glasreinigung (GLR)
19 Monate39.177 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erforderliche Zusatzaufträge (Regieleistungen), auch kurzfristiger Art z. B. nach einem Wasserrohrbruch sowie nach größeren Umbau- oder Handwerksarbeiten zu übernehmen. Die erforderlichen Arbeiten sind schriftlich zu beauftragen und werden zu den je … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erforderliche Zusatzaufträge (Regieleistungen), auch kurzfristiger Art z. B. nach einem Wasserrohrbruch sowie nach größeren Umbau- oder Handwerksarbeiten zu übernehmen. Die erforderlichen Arbeiten sind schriftlich zu beauftragen und werden zu den jeweiligen Einzelpreisen aus der Angebotskalkulation unter Vorlage sorgsam und nachvollziehbar geführter sowie durch den Auftraggeber unmittelbar nach Abschluss schriftlich bestätigter Arbeitsnachweise vergütet. Pro Schuljahr können Regieleistungen im Wert von max. 28.000,00 Euro brutto (Obergrenze) beauftragt werden (für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.07.2027 gilt ein max. Wert von 18.000,00 Euro brutto).
Optionen
Dieser Vertrag wird für die Dauer von 1 Jahr und 7 Monaten geschlossen und tritt am 01.01.2027 in Kraft. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr (01.08. – 31.07.), wenn der Vertrag nicht spätestens zum 30.04.2028, bzw. zum 30.04.2029, vom AG schriftlich gekündigt wird. Er endet spätestens automatisch am 31.07.2030. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber n … ganz lesenDie Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der geschätzte Auftragswert i. H. v. 600.037,56 Euro wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 11 Nr. 1 VgV. --- Der Vertrag endet weiter sobald der maximal geschätzte Auftragswert oder der maximal bekanntgemachte Auftragszeitraum (Mindestvertragslaufzeit und Verlängerungsoption) erreicht w … ganz lesenDer geschätzte Auftragswert i. H. v. 600.037,56 Euro wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 11 Nr. 1 VgV. --- Der Vertrag endet weiter sobald der maximal geschätzte Auftragswert oder der maximal bekanntgemachte Auftragszeitraum (Mindestvertragslaufzeit und Verlängerungsoption) erreicht wurde, je nachdem welches der beiden Ereignisse früher eintritt. Die Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleiben unberührt. Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Dieser Vertrag wird für die Dauer von 1 Jahr und 7 Monaten geschlossen und tritt am 01.01.2027 in Kraft. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr (01.08. – 31.07.), wenn der Vertrag nicht spätestens zum 30.04.2028, bzw. zum 30.04.2029, vom AG schriftlich gekündigt wird. Er endet spätestens automatisch am 31.07.2030. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber n … ganz lesenDie Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Für die Erstellung eines Angebots haben die Bieter an einer Objektbesichtigung teilzunehmen oder eine Verzichtserklärung abzugeben.
Hinweis
Der geschätzte Auftragswert i. H. v. 600.037,56 Euro wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 11 Nr. 1 VgV. --- Der Vertrag endet weiter sobald der maximal geschätzte Auftragswert oder der maximal bekanntgemachte Auftragszeitraum (Mindestvertragslaufzeit und Verlängerungsoption) erreicht w … ganz lesenDer geschätzte Auftragswert i. H. v. 600.037,56 Euro wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 11 Nr. 1 VgV. --- Der Vertrag endet weiter sobald der maximal geschätzte Auftragswert oder der maximal bekanntgemachte Auftragszeitraum (Mindestvertragslaufzeit und Verlängerungsoption) erreicht wurde, je nachdem welches der beiden Ereignisse früher eintritt. Die Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleiben unberührt. Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Münchener Gebäudereinigung, K.E. Müller GmbH, Kirchheim13
2CRA Dienstleistungen, Ottobrunn7

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freistaat Bayern vertreten durch das Gabrieli-Gymnasium Eichstätt
Anschrift
Luitpoldstraße 40, 85072 Eichstätt
Website
Kontakt
vergabe@las.bayern.de
Auskünfte
Bayerisches Landesamt für Schulevergabe@las.bayern.de

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

786vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (952 Lose mit Angabe)
361.057 €Zuschlagswert im Median
130.000 € – 844.840 €mittlere Hälfte, 221 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 808a5717-633f-4c62-bf5e-6d4686eb1f9e.