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vergebenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Unterhalts-, Glas- und Rahmenreinigung, Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterial sowie Langzeitdesinfektionsmittel

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen

Aktenzeichen 162/2024veröffentlicht 04.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 631 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen (22 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 22 Lose · in 6 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.05.2025 – 30.04.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
22
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Erfurt99084, Dresden, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Reinigungsstunden15 %
  • Reingungskonzept35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2027
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

Lose22 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Unterhaltsreinigung - Region Dresden 1

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
2
Unterhaltsreinigung - Region Dresden 2

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
3
Unterhaltsreinigung - Region Chemnitz

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
4
Unterhaltsreinigung - Region Leipzig

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
5
Unterhaltsreinigung - Region Ostsachsen

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
6
Unterhaltsreinigung - Region Westsachsen

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
7
Unterhaltsreinigung - Region Plauen

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
8
Unterhaltsreinigung - Region Gera

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
9
Unterhaltsreinigung - Region Nordthüringen 1

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
10
Unterhaltsreinigung - Region Nordthüringen 2

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
11
Unterhaltsreinigung - Region Südthüringen 1

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
12
Unterhaltsreinigung - Region Südthüringen 2

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
13
Glas- und Rahmenreinigung - Region Dresden

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
14
Glas- und Rahmenreinigung - Region Chemnitz

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
15
Glas- und Rahmenreinigung - Region Leipzig

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
16
Glas- und Rahmenreinigung - Region Erfurt

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
17
Glas- und Rahmenreinigung - Region Gera/Plauen

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
18
Glas- und Rahmenreinigung - Region Suhl

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
19
Lieferung Sanitärhygieneverbrauchsmaterial - Region Erfurt, Gera/Plauen, Suhl

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
20
Lieferung Sanitärhygieneverbrauchsmaterial - Region Dresden, Chemnitz, Leipzig

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
21
Lieferung Langzeitdesinfektionsmittel - Thüringen

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–
22
Lieferung Langzeitdesinfektionsmittel - Sachsen

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis50 %
Reinigungsstunden15 %
Reingungskonzept35 %
Preis
Angebotspreis pro Jahr
Qualität
ReinigungsstundenReinigungsstunden pro Jahr
Qualität
ReingungskonzeptReinigungskonzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, d … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5LBY

Lose 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag erfolgt für das jeweilige Los auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, d … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5LBY

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

264vergebene Aufträge
10Angebote je Los im Median (440 Lose mit Angabe)
491.423 €Zuschlagswert im Median
253.055 € – 998.751 €mittlere Hälfte, 86 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen (22 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 14.02.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.02.2025 auf 14.02.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 12.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c00d38f2-79d8-4109-8b4d-4a7969084572.