Unterhalts-, Glas- und Rahmenreinigung, Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterial sowie Langzeitdesinfektionsmittel
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen
Aktenzeichen 162/2024veröffentlicht 04.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.05.2025 – 30.04.2027
- Lose
- 22
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
- Gebäudereinigung - Sächsisches Staatsarchiv, HauptstaatsarchivStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · DresdenFrist 01.12.2026
- Reinigungsleistungen Raumschießanlage im Behördenzentrum (BHZ) Leipzig PaunsdorfStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · DresdenFrist 25.11.2026
- Gebäudereinigung - TU Bergakademie Freiberg, Ledebur-BauStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · DresdenFrist 24.11.2026
- Reinigung Bertolt-Brecht-GymnasiumLandeshauptstadt Dresden, GB Bildung, Jugend und Sport, Amt für Schulen · DresdenFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen (22 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 22 Lose · in 6 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.05.2025 – 30.04.2027, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 22
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Reinigungsstunden15 %
- Reingungskonzept35 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 30.04.2027
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS.
Lose22 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Unterhaltsreinigung - Region Dresden 1 Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 2 | Unterhaltsreinigung - Region Dresden 2 Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 3 | Unterhaltsreinigung - Region Chemnitz Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 4 | Unterhaltsreinigung - Region Leipzig Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 5 | Unterhaltsreinigung - Region Ostsachsen Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 6 | Unterhaltsreinigung - Region Westsachsen Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 7 | Unterhaltsreinigung - Region Plauen Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 8 | Unterhaltsreinigung - Region Gera Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 9 | Unterhaltsreinigung - Region Nordthüringen 1 Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 10 | Unterhaltsreinigung - Region Nordthüringen 2 Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 11 | Unterhaltsreinigung - Region Südthüringen 1 Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 12 | Unterhaltsreinigung - Region Südthüringen 2 Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 13 | Glas- und Rahmenreinigung - Region Dresden Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 14 | Glas- und Rahmenreinigung - Region Chemnitz Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 15 | Glas- und Rahmenreinigung - Region Leipzig Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 16 | Glas- und Rahmenreinigung - Region Erfurt Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 17 | Glas- und Rahmenreinigung - Region Gera/Plauen Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 18 | Glas- und Rahmenreinigung - Region Suhl Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 19 | Lieferung Sanitärhygieneverbrauchsmaterial - Region Erfurt, Gera/Plauen, Suhl Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 20 | Lieferung Sanitärhygieneverbrauchsmaterial - Region Dresden, Chemnitz, Leipzig Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 21 | Lieferung Langzeitdesinfektionsmittel - Thüringen Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
| 22 | Lieferung Langzeitdesinfektionsmittel - Sachsen Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS. | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Angebotspreis pro Jahr
- Qualität
- ReinigungsstundenReinigungsstunden pro Jahr
- Qualität
- ReingungskonzeptReinigungskonzept
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2025
- Vertragsende
- 30.04.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, d … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5LBY
Lose 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag erfolgt für das jeweilige Los auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2025
- Vertragsende
- 30.04.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, d … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5LBY
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt
- Kontakt
- vergabestelle@
plus.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen (22 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Apleona Infra Services GmbH36 Zuschläge
- HT Service GmbH33 Zuschläge
- TIP-TOP Dienstleistungen GmbH25 Zuschläge
- Serval Gebäudemanagement und Industrietechnik GmbH21 Zuschläge
- Viventus GmbH21 Zuschläge
- Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co.KG13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 14.02.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.02.2025 auf 14.02.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 12.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c00d38f2-79d8-4109-8b4d-4a7969084572.