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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Unterbringung und Betreuung von Tieren in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen

Landkreis Lüchow-Dannenberg · Lüchow, Niedersachsen

Aktenzeichen 30/2024veröffentlicht 27.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 739 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.01.2025 – 31.12.2029
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Lüchow-Dannenberg
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 24 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 24 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 22 Monaten
  6. Heute
  7. Bindefrist endet
    27.122.024 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 890975 Monaten

Beschreibung

Unterbringung und Betreuung von Tieren in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen für den Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinden Elbtalaue, Gartow und Lüchow (Wendland) Der Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die Samtgemeinden Elbtalaue, Gartow und Lüchow (Wendland) sind zuständig für die Einhaltung tierschutzrechtlicher Regelungen. Zu diesem Zwecke kann es zu Fortnahmen von Tieren kommen. Aufgrund der Beendigung der derzeit geschlossenen Vereinbarung steht dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Samtgemeinden Elbtalaue, Gartow und Lüchow (Wendland) ab 01.01.2025 kein vertraglich gebundenes Tierheim zur Aufnahme, Betreuung, Weitervermittlung der unter Los 1 und 2 genannten Tiere zur Verfügung. Aus diesem Grund soll mit dieser Ausschreibung ein Tierheim bzw. eine tierheimähnliche Einrichtung gefunden werden, die mit dem Transport (ggf. incl. Einfangen), der Aufnahme, der Betreuung und Unterbringung sowie der Weitervermittlung von Tieren nach behördlicher Anordnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beauftragt wird.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Transport, Aufnahme, Betreuung, Versorgung und Weitervermittlung von Tieren (ohne Katzen sowie ohne landwirtschaftliche Nutztiere).

'- Zeitgleiche Aufnahme von 12 Hunden, davon bis zu drei Hunde, die nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) als gefährlich eingestuft wurden. - Zeitgleiche Aufnahme von 10 sonstigen Tieren (u. a. Nager, Reptilien) - Zeitgleiche Aufnahme von 4 Ziervögel

5 Jahre–
2
Transport, Aufnahme, Betreuung, Versorgung und Weitervermittlung von Katzen aus Beschlagnahmungen / Fortnahmen gemäß behördlicher Anordnungen und in Verwahrung genommener Katzen (somit keine Fundkatzen).

Aufnahme von 30 Katzen zeitgleich

5 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100%

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Es muss eine Erlaubnis zum Betreiben eines Tierheimes oder einer ähnlichen Einrichtung nach § 11 Tierschutzgesetz von mindestens fünf Jahren und mit dem Angebot nachgewiesen werden. personelle Erfordernisse: •Nachweis, dass die verantwortliche Person über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, eine sac … ganz lesenEs muss eine Erlaubnis zum Betreiben eines Tierheimes oder einer ähnlichen Einrichtung nach § 11 Tierschutzgesetz von mindestens fünf Jahren und mit dem Angebot nachgewiesen werden. personelle Erfordernisse: •Nachweis, dass die verantwortliche Person über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, eine sachkundige Haltung und Pflege der Tiere zu gewährleisten. Dies ist in der Regel durch eine abgeschlossene Ausbildung, insbesondere als Tierpfleger für Heim- und Pensionstiere, die Absolvierung eines entsprechenden Lehrgangs einer anerkannten Tierschutzorganisation bzw. eine langjährige Tätigkeit gegeben, •Eigenerklärung zur Anzahl der laufend beschäftigten, sachkundigen Personen in den Geschäftsjahren 2022 und 2023, die zur Erfüllung der genannten Leistungen beitragen, •Nachweis einer vertraglichen Bindung an einen Tierarzt bzw. Tierärztin / eine Tierklinik sowie Nachweis der tierärztlichen Versorgung der untergebrachten Tiere. Dieses umfasst insbesondere eine Erstuntersuchung aller Tiere bei Übernahme, inkl. Erstbehandlung zum Schutz des Tierbestandes, weiterhin die zeitnahe tierärztliche Versorgung im Krankheits-/ Verletzungsfall, •Nachweis, dass mindestens ein sachkundige/r Hundetrainer/in zur Verfügung steht, der/die die Resozialisierung von als gefährlich eingestuften Hunden durchführen kann. Dies ist in der Regel durch eine mehrjährige Ausbildung, inkl. Abschluss an einem anerkannten Institut zum Umgang mit Hunden oder durch eine entsprechende Zertifizierung einer anerkannten Stelle gegeben, •Nachweis, in welchem Umfang Mitarbeitende (auch ehrenamtliche) die Bewegung, Beschäftigung und Betreuung der aufgenommenen Tiere sichern.
Kriterium
•Eigenerklärung, dass und in welcher Form die ständige Erreichbarkeit gewährleistet wird, •Nachweis einer Hygieneordnung für neu aufgenommene oder erkrankte Tiere, •Nachweis eines Tierbestandsbuchs und der Dokumentation von Gesundheits- und Behandlungsdaten, •Eigenerklärung / Nachweis über den durch … ganz lesen•Eigenerklärung, dass und in welcher Form die ständige Erreichbarkeit gewährleistet wird, •Nachweis einer Hygieneordnung für neu aufgenommene oder erkrankte Tiere, •Nachweis eines Tierbestandsbuchs und der Dokumentation von Gesundheits- und Behandlungsdaten, •Eigenerklärung / Nachweis über den durchschnittlichen Zeitraum bis zur Erstvermittlung bei Fundtieren aus den letzten drei Jahren (2021 und 2023), •Eigenerklärung zu vorab oder im Nachhinein durchgeführten Kontrollen bei Vermittlung von Tieren, •Eigenerklärung / Nachweis über die Erstvermittlungsrate (Tiere, die nach einer ersten Vermittlung nicht wieder ins Tierheim zurückgebracht werden), •Eigenerklärung zu nutzbaren Vernetzungen mit anderen Tierheimen und Auffangstationen, •Eigenerklärung, wie der durch diesen Auftrag zusätzliche Platz- und Betreuungsbedarf generiert wird
Kriterium
•Nachweis, dass eine Quarantänemöglichkeit für die Tierarten, die üblicherweise untergebracht werden sollen, vorgehalten wird, •Nachweis eines Raumes für veterinärmedizinische Behandlungen, •Nachweis von Räumlichkeiten für die Unterbringung kranker Tiere, sofern in den Haltungen kein Zugang zu behe … ganz lesen•Nachweis, dass eine Quarantänemöglichkeit für die Tierarten, die üblicherweise untergebracht werden sollen, vorgehalten wird, •Nachweis eines Raumes für veterinärmedizinische Behandlungen, •Nachweis von Räumlichkeiten für die Unterbringung kranker Tiere, sofern in den Haltungen kein Zugang zu beheizbaren Räumlichkeiten besteht, •Bilddokumentation der Unterbringung von Tieren entsprechend der Anforderungen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie des Merkblatts 110 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V., •Nachweis der Kapazitäten zur gleichzeitigen Aufnahme von Tieren (Mindestanforderung: gleichzeitig 12 Hunde, davon 3 als gefährlich eingestufte Hunde, 10 Sonstige (Reptilien, Nager) , 4 Ziervögel sowie temporäre Notfallunterkunft von einzelnen anderen Tieren), •Zur Gewährleistung einer ungestörten nachhaltigen Resozialisierung sollen die Hundezwinger über den Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung bemessen und mit einem abtrennbaren Zugang nach außen sowie zu einem beheizbaren, gut beleuchteten und gruppengeeigneten (für 2 mittelgroße Hunde) Innenraum ausgestaltet sein, so dass grundsätzlich auch eine Gruppenhaltung für mehrere mittelgroße Hunde möglich ist, •Für mindestens drei gleichzeitig gehaltene, als gefährlich eingestufte Hunde sind zweiräumige Einzelzwinger mit Zugang zu einem beheizbaren, gut beleuchteten und geräumigen Innenraum vorzuhalten, •Es müssen sicher umzäunte, geräumige, strukturierte Ausläufe für Hunde vorhanden sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
27.122.024 Tage
Angebotsöffnung
28.10.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100% Preis

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Es muss eine Erlaubnis zum Betreiben eines Tierheimes oder einer ähnlichen Einrichtung nach § 11 Tierschutzgesetz bei Vertragsabschluss vorliegen und dem Auftraggeber nachgewiesen werden. Nachweis, dass die verantwortliche Person über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, eine sachkundige Haltung und … ganz lesenEs muss eine Erlaubnis zum Betreiben eines Tierheimes oder einer ähnlichen Einrichtung nach § 11 Tierschutzgesetz bei Vertragsabschluss vorliegen und dem Auftraggeber nachgewiesen werden. Nachweis, dass die verantwortliche Person über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, eine sachkundige Haltung und Pflege der Katzen zu gewährleisten. Dies ist in der Regel durch eine abgeschlossene Ausbildung, insbesondere als Tierpfleger für Heim- und Pensionstiere, die Absolvierung eines entsprechenden Lehrgangs einer anerkannten Tierschutzorganisation bzw. eine langjährige Tätigkeit oder Vorlage eines Sachkundenachweises gegeben. Sofern mehrere Tiere aus unterschiedlicher Herkunft gleichzeitig an einem Ort / in einer Pflegestelle aufgenommen werden: Nachweis einer vertraglichen Bindung an einen Tierarzt sowie Nachweis der tierärztlichen Versorgung der untergebrachten Tiere. Dieses umfasst insbesondere eine Erstuntersuchung aller Tiere bei Übernahme inkl. Erstbehandlung zum Schutz des Tierbestandes, weiterhin die zeitnahe tierärztliche Versorgung im Krankheits-/ Verletzungsfall
Kriterium
• Eigenerklärung, dass und in welcher Form die ständige Erreichbarkeit gewährleistet wird, • Sofern mehrere Katzen aus unterschiedlicher Herkunft gleichzeitig an einem Ort / in einer Pflegestelle aufgenommen werden: Nachweis einer Hygieneordnung für neu aufgenommene und erkrankte Katzen, • Eigenerk … ganz lesen• Eigenerklärung, dass und in welcher Form die ständige Erreichbarkeit gewährleistet wird, • Sofern mehrere Katzen aus unterschiedlicher Herkunft gleichzeitig an einem Ort / in einer Pflegestelle aufgenommen werden: Nachweis einer Hygieneordnung für neu aufgenommene und erkrankte Katzen, • Eigenerklärung / Nachweis über den durchschnittlichen Zeitraum bis zur Erstvermittlung aus den letzten drei Jahren (2021 bis 2023), • Eigenerklärung zu vorab oder im Nachhinein durchgeführten Kontrollen bei Vermittlung von Tieren, • Eigenerklärung / Nachweis über die Erstvermittlungsrate (Katzen, die nach einer ersten Vermittlung nicht wieder ins Tierheim zurückgebracht werden), • Eigenerklärung zu nutzbaren Vernetzungen mit anderen Tierheimen und Auffangstationen, • Eigenerklärung, wie der durch diesen Auftrag zusätzliche Platz- und Betreuungsbedarf generiert wird.
Kriterium
•Einhaltung der Bestimmungen in den einschlägigen Merkblättern 110, 189 und 190 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V., Bei Ausgliederung von Einzeltieren in Pflegestellen können ggf. Vorgaben zur Quarantänisierung erleichtert werden, •Sofern mehrere Tiere aus unterschiedlicher Herkunft … ganz lesen•Einhaltung der Bestimmungen in den einschlägigen Merkblättern 110, 189 und 190 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V., Bei Ausgliederung von Einzeltieren in Pflegestellen können ggf. Vorgaben zur Quarantänisierung erleichtert werden, •Sofern mehrere Tiere aus unterschiedlicher Herkunft gleichzeitig an einem Ort / in einer Pflegestelle aufgenommen werden: Nachweis, dass eine Quarantänemöglichkeit vorgehalten wird, •Nachweis von Räumlichkeiten für die Unterbringung kranker Tiere, •Nachweis der Kapazitäten zur gleichzeitigen Aufnahme von Tieren (Mindestanforderung: gleichzeitig 30 Katzen), •Sofern mit Pflegestellen gearbeitet werden soll, muss ein plausibles Konzept mit Nachweis tierschutzgerechter Unterbringung der Katzen vorgelegt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
27.122.024 Tage
Angebotsöffnung
28.10.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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15vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0ada422f-6a6e-4c53-96b4-870e263b4aa4.