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vergebenEU-weitDienstleistungen

Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft -Wohnprojekt- im Gebiet des Planungsraumes I des Landkreises Zwickau mit Hauptstandort Zwickau und den Ortsteilen Marienthal, Bahnhofsvorstadt, Nordvorstadt

Landkreis Zwickau - Landratsamt · Zwickau, Sachsen

Aktenzeichen 1225-2026-1001-OVveröffentlicht 27.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 233 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.01.2027 – 31.12.2031, bis zu 5 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Zwickau08056, Landkreis Zwickau, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Qualität20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 08:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 8 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Landratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
    vor 8 Monaten
  5. Bindefrist endet
    135 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  6. Heute
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 80In die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto) auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (01.01.2027 – 31.12.2031) 2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2032 – 31.12.2036) 3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Be-reich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn 01.01.2027 bis 31.12.2031 bzw. vom 01.01.2032 bis 31.12.2036 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchstmögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal sowie die Mitarbeiter der sozialen Betreuung. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliederung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schulung / Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) haben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen für den festen Vertragszeitraum (01.01.2027 – 31.12.2031) in € - erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 20In die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto) auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (01.01.2027 – 31.12.2031) 2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2032 – 31.12.2036) 3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Be-reich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn 01.01.2027 bis 31.12.2031 bzw. vom 01.01.2032 bis 31.12.2036 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchstmögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal sowie die Mitarbeiter der sozialen Betreuung. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliederung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schulung / Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) haben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen für den festen Vertragszeitraum (01.01.2027 – 31.12.2031) in € - erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahre

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Aufstellung der geforderten Erklärungen / Nachweise bzw. zwingenden Bestandteile des Angebotes: Vollständige Aufstellung von den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweislich erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Leistungsgegenst … ganz lesenAufstellung der geforderten Erklärungen / Nachweise bzw. zwingenden Bestandteile des Angebotes: Vollständige Aufstellung von den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweislich erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Leistungsgegenstand, Ausführungszeitraum, Auftraggeber und Kontaktdaten der Auftraggeber (Referenzen), Erklärungen/Nachweise gemäß Teil IV der Vergabeunterlagen soweit zutreffend (F1 bis F11), Übersicht über den Bieter (F1), Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (F2), Angaben zum Bieter/Unterauftragnehmer (Unternehmensstruktur, Mitarbeiter, Umsätze) (F3), Erklärung des Bieters über erbrachte Dienstleistungen (F4), Erklärung des Bieters (F5), Erklärung der Bietergemeinschaft (F6), Eigenerklärung des Bieters (F7), Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (F7); Eigenerklärung zum Mindestlohn (F7), Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (F7a), Erklärung über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (F8), Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (F9), Terminplan (F10), Personelle Ausstattung (F11), Führungszeugnisse (des Bieters, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. deren juristischen Vertretern, des Unterauftragnehmers) jeweils nicht älter als drei Monate (gerechnet ab dem Angebotsabgabedatum), Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaft nicht älter als drei Monate (gerechnet ab dem Angebotsabgabedatum), Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht (vom Bieter, von allen Bietern, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft), Beschreibung der Organisation der Leistungserbringung (vgl. Teil IV der Vergabeunterlagen) Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
bis zu 5-mal: Darüber hinaus behält sich der AG das einseitige Optionsrecht vor, eine Erhöhung der Unter-bringungsplätze in der dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft nach folgenden Erweite-rungsstufen zu verlangen (siehe hierzu auch Teil III/Preisblätter – Kapazitätsangaben): Stufe 2: 225 Un … ganz lesenbis zu 5-mal: Darüber hinaus behält sich der AG das einseitige Optionsrecht vor, eine Erhöhung der Unter-bringungsplätze in der dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft nach folgenden Erweite-rungsstufen zu verlangen (siehe hierzu auch Teil III/Preisblätter – Kapazitätsangaben): Stufe 2: 225 Unterbringungsplätze Stufe 3: 300 Unterbringungsplätze (Höchstkapazität) Die Ausübung des Optionsrechts ist dem AN schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsersten mitzuteilen. Der AG ist berechtigt, bereits ab Vertragsbeginn eine höhere Kapazität zu beanspruchen. Die Option einer höheren Stufe kann direkt ausgeübt werden, ohne vorherige Ausübung der niedrigeren Stufen. Die Rücknahme einer Erweiterungsoption ist dem AN schriftlich mit einer Frist von acht Monaten zum Ende des Kalendermonats mitzuteilen.
Optionen
Der Vertrag hat eine Festlaufzeit bis 31.12.2030 mit der Option zur 5-maligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Option kann ausschließlich durch den AG und muss bis spätestens drei Monate vor Vertragsende ausgeübt werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
135 Tage
Angebotsöffnung
19.03.2026, 09:00 Uhr. Landratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau. Zur Angebotsöffnung sind BIeter nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

27vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung da09d13a-8676-4361-8648-08cb3a274fa0.