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vergebenEU-weitDienstleistungen

Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in drei Losen

Landkreis Zwickau - Landratsamt · Zwickau, Sachsen

Aktenzeichen 1225-2025-1001-OVveröffentlicht 24.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 597 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 5-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.01.2026 – 31.12.2030, bis zu 5 Verlängerungen
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Zwickau08056, Landkreis Zwickau, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in LOS1: einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet des Planungsraumes des Landkreises Zwickau mit Hauptstandort Zwickau-Neuplanitz LOS2: einer zentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet der Gemeinde St. Egidien LOS3: einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet des Planungsraumes IV des Landkreises Zwickau mit Hauptstandort LimbachOberfrohna

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
LOS1

Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in LOS1: einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet des Planungsraumes des Landkreises Zwickau mit Hauptstandort Zwickau-Neuplanitz

5 Jahre–
2
LOS2

Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in LOS2: einer zentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet der Gemeinde St. Egidien

59 Monate–
3
LOS3

Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in LOS3: einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet des Planungsraumes IV des Landkreises Zwickau mit Hauptstandort LimbachOberfrohna

56 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
In die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabe-unterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 / Los 2: 15.01.2026 – 31.12.2030 / Los 3: 01.05.2026 – 31.12.2030) 2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) 3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn (Los 1: 01.01.2026 / Los 2: 15.01.2026 / Los 3: 01.05.2026) bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Landkreis Zwickau Vergabeunterlagen Vergabe-Nr.: 1225-2025-1001-OV Teil I - Angebots- und Bewerbungsbedingungen Seite I -13 Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliederung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schulung/Semi-nar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) haben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 / Los 2: 15.01.2026 – 31.12.2030 / Los 3: 01.05.2026 – 31.12.2030) in € - erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.
Qualität
In die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliederung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schulung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) haben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
bis zu 5-mal: Der Landkreis hat das einseitige Optionsrecht, eine fünfmalige Verlängerung der Ver-tragslaufzeit um jeweils ein Jahr zu verlangen. Die Ausübung des Optionsrechts ist dem Betreiber schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit mitzuteilen.
Optionen
Darüber hinaus behält sich der AG das einseitige Optionsrecht vor, eine Erhöhung der Unterbringungsplätze in den dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkünften nach folgenden Erweiterungsstufen zu verlangen (siehe hierzu auch Teil III/Preisblätter – Kapazitätsangaben „bis zu … Plätze“): Los 1: Stufe 2: bis zu 175 Unterbringungsplätze (Höchstkapazität)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebsoder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Lose 2, 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
In die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/ https://ted.europa.eu/TED Page 3/16 Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliederung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schulung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) haben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren. Gewichtung (Punkte, genau): 80
Qualität
In die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliederung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schulung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) haben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren. Gewichtung (Punkte, genau): 20

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.01.2026
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebsoder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1ASB Dienste für Generationen gGmbH, Wilkau-Haßlau2
2Diakonie Westsachsen Stiftung, Zwickau2
3Pandechaion GmbH, Leipzig2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

27vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 100dfa3f-fa8d-4762-bac3-55d8d4b8a5d4.