Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in drei Losen
Landkreis Zwickau - Landratsamt · Zwickau, Sachsen
Aktenzeichen 1225-2025-1001-OVveröffentlicht 24.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2030
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
- Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen im Stadtgebiet LeipzigLeipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · LeipzigFrist 10.11.2026
- Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten für 8 LiegenschaftenStadtverwaltung Grimma · GrimmaFrist 23.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 5-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.01.2026 – 31.12.2030, bis zu 5 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Zwickau08056, Landkreis Zwickau, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Heute
Beschreibung
Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in LOS1: einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet des Planungsraumes des Landkreises Zwickau mit Hauptstandort Zwickau-Neuplanitz LOS2: einer zentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet der Gemeinde St. Egidien LOS3: einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet des Planungsraumes IV des Landkreises Zwickau mit Hauptstandort LimbachOberfrohna
Gegenstand nach CPV
- 85310000Dienstleistungen des SozialwesensHauptgegenstand
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | LOS1 Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in LOS1: einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet des Planungsraumes des Landkreises Zwickau mit Hauptstandort Zwickau-Neuplanitz | 5 Jahre | – |
| 2 | LOS2 Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in LOS2: einer zentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet der Gemeinde St. Egidien | 59 Monate | – |
| 3 | LOS3 Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in LOS3: einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet des Planungsraumes IV des Landkreises Zwickau mit Hauptstandort LimbachOberfrohna | 56 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- In die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabe-unterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 / Los 2: 15.01.2026 – 31.12.2030 / Los 3: 01.05.2026 – 31.12.2030) 2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) 3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn (Los 1: 01.01.2026 / Los 2: 15.01.2026 / Los 3: 01.05.2026) bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Landkreis Zwickau Vergabeunterlagen Vergabe-Nr.: 1225-2025-1001-OV Teil I - Angebots- und Bewerbungsbedingungen Seite I -13 Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliederung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schulung/Semi-nar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) haben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 / Los 2: 15.01.2026 – 31.12.2030 / Los 3: 01.05.2026 – 31.12.2030) in € - erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.
- Qualität
- In die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliederung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schulung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) haben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- bis zu 5-mal: Der Landkreis hat das einseitige Optionsrecht, eine fünfmalige Verlängerung der Ver-tragslaufzeit um jeweils ein Jahr zu verlangen. Die Ausübung des Optionsrechts ist dem Betreiber schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit mitzuteilen.
- Optionen
- Darüber hinaus behält sich der AG das einseitige Optionsrecht vor, eine Erhöhung der Unterbringungsplätze in den dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkünften nach folgenden Erweiterungsstufen zu verlangen (siehe hierzu auch Teil III/Preisblätter – Kapazitätsangaben „bis zu … Plätze“): Los 1: Stufe 2: bis zu 175 Unterbringungsplätze (Höchstkapazität)
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenkürzer
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebsoder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Lose 2, 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- In die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/ https://ted.europa.eu/TED Page 3/16 Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliederung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schulung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) haben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren. Gewichtung (Punkte, genau): 80
- Qualität
- In die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliederung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schulung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) haben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren. Gewichtung (Punkte, genau): 20
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenkürzer
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebsoder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | ASB Dienste für Generationen gGmbH, Wilkau-Haßlau | 2 |
| 2 | Diakonie Westsachsen Stiftung, Zwickau | 2 |
| 3 | Pandechaion GmbH, Leipzig | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Robert-Müller-Straße 4-8, 08056 Zwickau
- Website
- landkreis-zwickau.de
- Kontakt
- zentrales.vergabebuero@
landkreis-zwickau.de - Auskünfte
- Landkreis Zwickau - Zentrales Vergabebürozentrales.vergabebuero@
landkreis-zwickau.de
Bei uns erfasst
- Beschaffung einer Softwarelösung für das Jugendamt24.09.2026
- Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft -Wohnprojekt- im Gebiet des Planungsraumes I des Landkreises Zwickau mit Hauptstandort Zwickau und den Ortsteilen Marienthal, Bahnhofsvorstadt, Nordvorstadt21.07.2026
- Lieferung von einem Gerätewagen Logistik05.02.2026
- Ausstattung der Fachräume Chemie, Biologie, Physik06.01.2026
Mehr von Landkreis Zwickau - Landratsamt
- Druck und Vertrieb des Landkreiskuriers für den Landkreis ZwickauLandkreis Zwickau - Landratsamt · ZwickauFrist 23.11.2026
- Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers inklusive MähgeräteLandkreis Zwickau - Landratsamt · ZwickauFrist 17.11.2026
Alle 2 offenen Ausschreibungen von Landkreis Zwickau - Landratsamt, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Pandechaion - Herberge e.V.4 Zuschläge
- European Homecare GmbH3 Zuschläge
- Saxonia-Catering GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- IF Sozialdienste gGmbH2 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 20.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Arbeiten in Deutschland - Orientierung und (Neu-) Start für FrauenJobcenter Schwalm-EderFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 100dfa3f-fa8d-4762-bac3-55d8d4b8a5d4.