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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Unified Endpoint Management (UEM)

Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025-11V-29-2veröffentlicht 04.09.2025erstmals 04.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 392 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (16 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70372, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (57 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 41,2 %, Leistung und Qualität 58,8 %.

  • Gesamtwertungspreis41,2 %
  • Qualität/Leistung gem. B-Kriterien58,8 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,9 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,7 Punkte
25 % teurer−8,2 Punkte
50 % teurer−13,7 Punkte
100 % teurer−20,6 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 14 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
    vor 13 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
    vor 13 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 13 Monaten
  6. Bindefrist endet
    8 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrags zum Abruf von Leistungen (SW-Lizenzen, Erstellung Gesamtsystem und Herbeiführung Betriebsbereitschaft, Support/Wartung, Schulung und Consulting) zur Einrichtung eines Unified Endpoint Management Systems (UEM). Sofortabnahme: Mit Zuschlagserteilung werden als Sofortabnahme folgende Leistungen beauftragt: - Abruf von 50.000 Lizenzen der vereinbarten Standardsoftware gem. Nr. 4.4.1 lfd. Nr. 1 des EVB-IT Systemvertrags - Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft gem. Nr. 4.7 des EVB-IT Systemvertrags - Systemservice gem. Nr. 5 des EVB-IT Systemvertrags für die Sofortabnahmemenge der Lizenzen Mehrabnahmen und Höchstabnahmemengen: Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung sollen folgende Leistungen durch Einzelabruf beauftragt werden können: - Schulungen bis zu einer Obergrenze von 20.000 EUR netto pro Vertragsjahr - Abruf weiterer Lizenzen (bis zu 50.000 Stück) der vereinbarten Standardsoftware gem. Nr. 4.4.1 lfd. Nr. 2 des EVB-IT Systemvertrags bis zur Abnahmehöchstmenge von insgesamt 100.000 Lizenzen (Sofortabnahmemenge + geschätzte weitere Abnahmemenge). Auf den Abruf der voraussichtlichen Mehrabnahmemenge besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch, d.h. seitens des Auftraggebers besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Sofortabnahmemenge hinaus. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel kann durch den Auftraggeber nicht garantiert werden, dass die voraussichtliche Mehrabnahmemenge voll ausgeschöpft wird. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Höchstmenge nicht überschritten wird. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. Die Rahmenvereinbarung endet nicht durch Erreichen der Höchstabnahmemenge. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber in Textform mitzuteilen, wenn 80% der Höchstabnahmemenge erreicht sind. - Systemservice gem. Nr. 5 für weitere Abrufe der vereinbarten Standardsoftware - Consulting bis zu einer Obergrenze von 100.000 EUR netto pro Vertragsjahr

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gesamtwertungspreis41,2 %
Qualität/Leistung gem. B-Kriterien58,8 %
Preis
GesamtwertungspreisAus den einzelnen Angebotspreisen wird ein Gesamtwertungspreis gebildet, vgl. Anlage 1
Qualität
Qualität/Leistung gem. B-KriterienDie in der Leistungsbeschreibung - Anlage 2 gekennzeichneten B-Kriterien werden bewertet.

Eignung4 von 4 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis über das Bestehen einer marküblichen Betriebshaftpflichtversicherung gem. Nr. 17.3 EVB-IT Systemvertrag zzgl. Eigenerklärung über die Nichtkündigung (Nr. 2j - Anlage 1)
Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate), bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied oder Kopie der Gewerbeanmeldung oder -bestätigung, sofern kein Handelsregistereinstrag vorhanden ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Tag nach der Auftragserteilung. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren ab Vertragsbeginn und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende de … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Tag nach der Auftragserteilung. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren ab Vertragsbeginn und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes kündigt. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine automatische Verlängerung ist jedoch nur zwei Mal möglich. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens 4 Jahre nach Vertragsbeginn, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
8 Wochen
Angebotsöffnung
10.10.2025, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrag und Erfüllung seiner technischen-organisatorischen Maßnahmen während der gesamten Vertragslaufzeit (Anlage 6 und Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) -Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 … ganz lesenLeistung: - Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrag und Erfüllung seiner technischen-organisatorischen Maßnahmen während der gesamten Vertragslaufzeit (Anlage 6 und Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) -Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen), Anlage 12 der Vergabeunterlagen - Verpflichtung, während der gesamten Vertragslaufzeit und darüber hinaus, eine besondere Verschwiegenheit zu wahren und die Vorgaben des Merkblatts VS-NfD (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) einzuhalten.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch N … ganz lesenAuszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYMLQ#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Nauheimer Straße 101, 70372 Stuttgart
Kontakt
polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de

Bei uns erfasst

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 487 (Dienstprogramme für Softwarepakete) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 5 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 07.10.2025 auf 10.10.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 07.10.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 97892cb7-187d-4d63-b8db-595d9646caef.