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vergebenEU-weitDienstleistungen

Umzugsarbeiten im Rahmen der Sanierung der Gesamtschule Rosenhöhe SEK I

Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · Bielefeld, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZVS 2025 0165veröffentlicht 17.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 515 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bielefeld33602, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (105 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (227 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Bielefeld schreibt Umzugsarbeiten im Rahmen der Sanierung der Gesamtschule Rosenhöhe SEK I als offenes Verfahren entsprechend der Vergabeverordnung und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus.

Beschreibung des Loses

Während einer angedachten umfassenden und notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahme des bestehenden Schulgebäudes der Gesamtschule Rosenhöhe Sekundarstufe I, muss für die Bauphase (ca. zwei Jahre) das Bestandsgebäude frei gezogen werden. Damit die Schüler und Schülerinnen über den Zeitraum der Bauphase weiterhin am Standort unterrichtet werden können, sollen hierzu Ersatzräumlichkeiten eingerichtet werden, die mit Schul- und Fachunterrichtsräumen, sowie Lehrerräumen ausgestattet als Interimsschule (Ersatzschule) genutzt werden sollen. Nach Abschluss der Umbauarbeiten zieht die Sekundarstufe I (Sek I) wieder zurück in das sanierte Hauptgebäude, so dass im Anschluss die Ersatzschule aufgegeben und zurückgebaut werden kann. Umzugskartons, Inventar, Mobiliar oder sonstige Einrichtungsgegenstände, welche für die Zeit der Sanierung der SEK I von der Schule nicht benötigt werden sind für zwei Jahre einzulagern. Anschließend erfolgt der Rücktransport zum Schulhof der SEK I.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftr … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Umzug soll in den Sommerferien 2025 in NRW stattfinden. Die vorbereitenden Abstimmungen mit der Schule sollen ca. 2-3 Wochen vor Beginn der Ferien stattfinden. Beginnend mit vorauss. Block A+B in KW 31, anschließend Block C in KW 32 und 33. Die Zeiten können hier, je nach Errichtungsstand der Co … ganz lesenDer Umzug soll in den Sommerferien 2025 in NRW stattfinden. Die vorbereitenden Abstimmungen mit der Schule sollen ca. 2-3 Wochen vor Beginn der Ferien stattfinden. Beginnend mit vorauss. Block A+B in KW 31, anschließend Block C in KW 32 und 33. Die Zeiten können hier, je nach Errichtungsstand der Container, variieren, müssen jedoch zum Ende der KW 33 fertiggestellt sein. Die Zwischenlagerung für ausgelagerte Umzugskartons, Inventar, Mobiliar oder sonstige Einrichtungsgegenstände, welche für die Zeit der Sanierung der SEK I von der Schule nicht benötigt werden, beträgt 2 Jahre. Anschließend erfolgt der Rücktransport zum Schulhof der SEK I. Das Abrufen der eingelagerten Möbel erfolgt spätestens 6 Wochen vor Rückumzug.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDYT9J82UM9 Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
H.E. Herbst GmbH & Co. KG, Detmold2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

200vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (252 Lose mit Angabe)
372.364 €Zuschlagswert im Median
175.801 € – 850.633 €mittlere Hälfte, 59 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.06.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fc759fb6-7051-4100-b77b-fde82910ab12.