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Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung im Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses

Deutscher Bundestag - Vergabereferat · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ZR3-16120-2026-117-16-BI3veröffentlicht 18.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate01.10.2026 – 31.03.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin11011, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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Wird verhandelt?

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Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (77 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 51 Tagen
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 38 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung im Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses des Deutschen Bundestages

Beschreibung des Loses

1. Gegenstand der Leistung sind die Unterhaltsreinigung sowie sonstige Reinigungsleistungen und Sonderreinigungen im Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses (EMELH) des Deutschen Bundestages. Des Weiteren ist die Beseitigung von Schneebrettern und Eisschlag an dem Dienstgebäude EMELH des Deutschen Bundestages Vertragsbestandteil. Das EMELH ist eine der Kernliegenschaften des Deutschen Bundestages, dem neben der Büronutzung auch repräsentative Funktionen zukommen soll. Zu den zu reinigenden Flächen gehören Büroräume, Sitzungssäle, Kunstausstellungen und Archive. Die Eröffnung des Gebäudes für den regulären Betrieb steht aus. Die Eröffnung ist für das letzte Quartal 2026 geplant. Bei dem EMELH handelt es sich um ein komplexes Bauprojekt großen Umfanges, was die Fertigstellung wiederholt verzögert hat. Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eröffnungstermin erneut nach hinten verschiebt. Diesem Umstand tragen die Regelungen in Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung Rechnung.

2. Vertrags- und Leistungszeitraum

Der Vertrag beginnt am 1. Oktober 2026 und endet am 31. März 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Frühestmöglicher Leistungsbeginn ist ebenfalls der 1. Oktober 2026. Aufgrund der unter Ziffer 1 geschilderten Umstände behält sich die Auftraggeberin (AG) jedoch vor, nach Zuschlagserteilung den Leistungsbeginn auf ein späteres Datum festzulegen. Die AG wird zu diesem Zweck den Auftragnehmer (AN) regelmäßig über den Planungsstand bezüglich der Inbetriebnahme des EMELH informieren. Die AG teilt dem AN den tatsächlichen Leistungsbeginn mindestens einen Monat im Voraus mindestens in Textform mit.

Sollte nach Zuschlagserteilung absehbar sein, dass der Leistungsbeginn aufgrund weiterer Verzögerungen beim Eröffnungstermin des EMELH nicht vor dem 1. März 2027 erfolgen würde, teilt die AG dies dem AN unverzüglich mit. In diesem Fall steht beiden Parteien das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung mindestens in Textform zu. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus anderem wichtigen Grund - für die AG gemäß Ziffer 8.16 - bleibt unberührt.

3. Gesamtübersicht der zu reinigenden Flächen

Vorbehaltlich der Inbetriebnahme des Reinigungsobjekts ist im Wege der Unterhaltsreinigung eine Grundfläche von 38.129,61 m² (Jahresreinigungsfläche: 5.653.613,47 m²) zu reinigen.

Diese unterteilt sich in folgende Grundflächen:

- 34,88 Prozent Hauptnutzfläche, - 24,77 Prozent Nebennutzfläche und - 40,35 Prozent Verkehrsfläche.

Die detaillierte Aufstellung der Raumarten entnehmen Sie bitte der Ziffer 6.1.1 dieser LB.

Die Höchstmengen der Reinigungen entsprechen für die Punkte 1.1 und 1.5 der Preisangaben der dort angegebenen Menge.

Die Höchstmenge der unter Punkte 1.2 und 1.4 der Preisangaben beschriebenen Sonderdienste beträgt:

für Position 1.2.1 12.187 Stunden, für Position 1.2.2 840 Stunden, für Position 1.2.3 2.410 Stunden, für Position 1.2.4 240 Stunden, für Position 1.2.5 240 Stunden, für Position 1.2.6 1.680 Stunden, für Position 1.2.7 240 Stunden, für Position 1.2.8 4.867 Stunden,

für Position 1.4.1 7.200 m², für Position 1.4.2 1.200 m², für Position 1.4.3 1.200 m², für Position 1.4.4 3.600 m², für Position 1.4.5 3.600 m² für Position 1.4.6 3.600 m², für Position 1.4.7 2.004 m², für Position 1.4.8 2.004 m², für Position 1.4.9 1.200 m²

auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet.

Es werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden beziehungsweise die tatsächlich gereinigte Fläche vergütet. Es kann keine Mindestabnahme garantiert werden.

Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in se … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Am 10. November 2025 hat die Auftraggeberin bereits Vergabeunterlagen bekanntgemacht, die sich auf den identischen Beschaffungsgegenstand beziehen. Das damalige Vergabeverfahren unter dem Aktenzeichen ZR3-16120-2025-317-16-BI3 musste allerdings aufgehoben werden, weil sich dessen Grundlage wesentlic … ganz lesenAm 10. November 2025 hat die Auftraggeberin bereits Vergabeunterlagen bekanntgemacht, die sich auf den identischen Beschaffungsgegenstand beziehen. Das damalige Vergabeverfahren unter dem Aktenzeichen ZR3-16120-2025-317-16-BI3 musste allerdings aufgehoben werden, weil sich dessen Grundlage wesentlich geändert hat (§ 63 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Vergabeverordnung). Das gegenständliche Gebäude, der Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses, in dem die Unterhaltsreinigung ab dem 1. April hätte stattfinden sollen, konnte wider Erwarten nicht zu diesem Datum für den regulären Betrieb geöffnet werden. Alle Marktteilnehmer erhalten die Gelegenheit, erneut ein Angebot einzureichen oder erstmals abzugeben. - Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. - Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen. - Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen. - Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. - Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt. - Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung ab zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. - Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU). Diese Angabe dient lediglich statistischen Zwecken (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks). - Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks). -Haushaltsmittel sind nur in Höhe der jeweils geschätzten Menge vorhanden. Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt: - Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. - Auskunftsersuchen nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte rbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) beim Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Dynamik Pro GmbH, Berlin10

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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167vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (310 Lose mit Angabe)
790.662 €Zuschlagswert im Median
330.163 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.07.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b10d0cc3-6ed2-4e99-a80f-f6a580bae63e.