Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung im Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses
Deutscher Bundestag - Vergabereferat · Berlin, Berlin
Aktenzeichen ZR3-16120-2026-117-16-BI3veröffentlicht 18.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 18 Monate
- 01.10.2026 – 31.03.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Stülerbau West-Museum Berggruen - Sanierung Stülerbau West - Bau- und Feinreinigung - Vergabe 2690/2026Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz · BerlinFrist 08.12.2026
- Parkreinigung und Müllmanagement 2027 ff.Grün Berlin GmbH · BerlinFrist 30.11.2026
- Technischer Betrieb PergamonmuseumStiftung Preußischer Kulturbesitz · BerlinFrist 23.11.2026
- Reinigungsdienstleistungen für Sportobjekte des Landes BerlinSenatsverwaltung für Inneres und Sport · BerlinFrist 16.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 17 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 18 Monate01.10.2026 – 31.03.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (77 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 51 Tagen
- Vertragsbeginnvor 38 TagenLaufzeit bis 31.03.2028
- Heute
Beschreibung
Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung im Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses des Deutschen Bundestages
Beschreibung des Loses
1. Gegenstand der Leistung sind die Unterhaltsreinigung sowie sonstige Reinigungsleistungen und Sonderreinigungen im Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses (EMELH) des Deutschen Bundestages. Des Weiteren ist die Beseitigung von Schneebrettern und Eisschlag an dem Dienstgebäude EMELH des Deutschen Bundestages Vertragsbestandteil. Das EMELH ist eine der Kernliegenschaften des Deutschen Bundestages, dem neben der Büronutzung auch repräsentative Funktionen zukommen soll. Zu den zu reinigenden Flächen gehören Büroräume, Sitzungssäle, Kunstausstellungen und Archive. Die Eröffnung des Gebäudes für den regulären Betrieb steht aus. Die Eröffnung ist für das letzte Quartal 2026 geplant. Bei dem EMELH handelt es sich um ein komplexes Bauprojekt großen Umfanges, was die Fertigstellung wiederholt verzögert hat. Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eröffnungstermin erneut nach hinten verschiebt. Diesem Umstand tragen die Regelungen in Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung Rechnung.
2. Vertrags- und Leistungszeitraum
Der Vertrag beginnt am 1. Oktober 2026 und endet am 31. März 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Frühestmöglicher Leistungsbeginn ist ebenfalls der 1. Oktober 2026. Aufgrund der unter Ziffer 1 geschilderten Umstände behält sich die Auftraggeberin (AG) jedoch vor, nach Zuschlagserteilung den Leistungsbeginn auf ein späteres Datum festzulegen. Die AG wird zu diesem Zweck den Auftragnehmer (AN) regelmäßig über den Planungsstand bezüglich der Inbetriebnahme des EMELH informieren. Die AG teilt dem AN den tatsächlichen Leistungsbeginn mindestens einen Monat im Voraus mindestens in Textform mit.
Sollte nach Zuschlagserteilung absehbar sein, dass der Leistungsbeginn aufgrund weiterer Verzögerungen beim Eröffnungstermin des EMELH nicht vor dem 1. März 2027 erfolgen würde, teilt die AG dies dem AN unverzüglich mit. In diesem Fall steht beiden Parteien das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung mindestens in Textform zu. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus anderem wichtigen Grund - für die AG gemäß Ziffer 8.16 - bleibt unberührt.
3. Gesamtübersicht der zu reinigenden Flächen
Vorbehaltlich der Inbetriebnahme des Reinigungsobjekts ist im Wege der Unterhaltsreinigung eine Grundfläche von 38.129,61 m² (Jahresreinigungsfläche: 5.653.613,47 m²) zu reinigen.
Diese unterteilt sich in folgende Grundflächen:
- 34,88 Prozent Hauptnutzfläche, - 24,77 Prozent Nebennutzfläche und - 40,35 Prozent Verkehrsfläche.
Die detaillierte Aufstellung der Raumarten entnehmen Sie bitte der Ziffer 6.1.1 dieser LB.
Die Höchstmengen der Reinigungen entsprechen für die Punkte 1.1 und 1.5 der Preisangaben der dort angegebenen Menge.
Die Höchstmenge der unter Punkte 1.2 und 1.4 der Preisangaben beschriebenen Sonderdienste beträgt:
für Position 1.2.1 12.187 Stunden, für Position 1.2.2 840 Stunden, für Position 1.2.3 2.410 Stunden, für Position 1.2.4 240 Stunden, für Position 1.2.5 240 Stunden, für Position 1.2.6 1.680 Stunden, für Position 1.2.7 240 Stunden, für Position 1.2.8 4.867 Stunden,
für Position 1.4.1 7.200 m², für Position 1.4.2 1.200 m², für Position 1.4.3 1.200 m², für Position 1.4.4 3.600 m², für Position 1.4.5 3.600 m² für Position 1.4.6 3.600 m², für Position 1.4.7 2.004 m², für Position 1.4.8 2.004 m², für Position 1.4.9 1.200 m²
auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet.
Es werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden beziehungsweise die tatsächlich gereinigte Fläche vergütet. Es kann keine Mindestabnahme garantiert werden.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 90911200GebäudereinigungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2026
- Vertragsende
- 31.03.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in se … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Am 10. November 2025 hat die Auftraggeberin bereits Vergabeunterlagen bekanntgemacht, die sich auf den identischen Beschaffungsgegenstand beziehen. Das damalige Vergabeverfahren unter dem Aktenzeichen ZR3-16120-2025-317-16-BI3 musste allerdings aufgehoben werden, weil sich dessen Grundlage wesentlic … ganz lesenkürzer
Am 10. November 2025 hat die Auftraggeberin bereits Vergabeunterlagen bekanntgemacht, die sich auf den identischen Beschaffungsgegenstand beziehen. Das damalige Vergabeverfahren unter dem Aktenzeichen ZR3-16120-2025-317-16-BI3 musste allerdings aufgehoben werden, weil sich dessen Grundlage wesentlich geändert hat (§ 63 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Vergabeverordnung). Das gegenständliche Gebäude, der Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses, in dem die Unterhaltsreinigung ab dem 1. April hätte stattfinden sollen, konnte wider Erwarten nicht zu diesem Datum für den regulären Betrieb geöffnet werden. Alle Marktteilnehmer erhalten die Gelegenheit, erneut ein Angebot einzureichen oder erstmals abzugeben. - Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. - Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen. - Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen. - Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. - Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt. - Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung ab zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. - Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU). Diese Angabe dient lediglich statistischen Zwecken (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks). - Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks). -Haushaltsmittel sind nur in Höhe der jeweils geschätzten Menge vorhanden. Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt: - Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. - Auskunftsersuchen nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte rbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) beim Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Dynamik Pro GmbH, Berlin | 10 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Platz der Republik 1, 11011 Berlin
- Kontakt
- vergabereferat@
bundestag.de
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- RUWE GmbH10 Zuschläge
- Gebäudeservice248 Zuschläge
- Capital Infradienst GmbH7 Zuschläge
- 3B Dienstleistung Deutschland GmbH6 Zuschläge
- GRG Services Berlin GmbH & Co. KG6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.07.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b10d0cc3-6ed2-4e99-a80f-f6a580bae63e.