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Umstellung der Finanzsoftware von OK.FIS auf OK.FINN

Stadtverwaltung Hürth · Hürth, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 13 ZVS 2026-032.1veröffentlicht 03.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.09.2026 – 31.08.2030
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2030
    vor 2 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Hürth plant die Umstellung der bislang genutzten Finanzsoftware OK.FIS auf die webbasierte Weiterentwicklung OK.FINN. Der Umstieg soll sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030 erfolgen. Beide Softwarelösungen werden von der AKDB entwickelt und betrieben. Beabsichtigt ist nunmehr eine unmittelbare Beauftragung der AKDB, Hansastraße 12-16 in 80686 München entsprechend des § 14 Absatz 4 Nr. 2b und Nr. 5 VgV im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.

Beschreibung des Loses

Die AKDB wurde im Jahr 2006 über das städtische Rechenzentrum kdvz mit dem Betrieb der Finanzsoftware OK.FIS für die Stadt Hürth beauftragt. Die Software befindet sich seitdem im Einsatz und greift auf verschiedene vorhandene Datenbanken zurück. Stand 2026 ist festzustellen, dass die Software OK.FIS nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen sowie den aktuellen technischen und digitalen Herausforderungen entspricht. Die Stad Hürth beabsichtigt daher unter Berücksichtigung der in der Verwaltung vorhandenen personellen und technischen Ressourcen im Zeitraum von 2026 bis 2030 auf die aktuelle Finanzsoftware OK.FINN umzusteigen. Der Umstieg soll kontinuierlich durch die Ablösung und Neuinstallation einzelner Module von OK.FINN erfolgen, während die anderen Module aus OK.FIS weiterhin in Betrieb bleiben und somit durchgehend ein vollfunktionsfähiges Finanzsystem zur Verfügung steht. Im Einzelnen sind folgende Module betroffen: 1. Dezentrale Ansatzerfassung 2. Bewirtschaftung 3. Veranlagung (Hundesteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer) 4. Zahlungsabwicklung 5. Anlagenbuchhaltung 6. Kosten- und Leistungsrechnung Darüber hinaus wird die AKDB das Projekt im Rahmen eines Projektmanagements begleiten. Diese Begleitung ist zum einen zwingend notwendig, um bei der Ablöse der einzelnen Module jederzeit sicherstellen zu können, dass ein Zugriff auf die notwendigen Datenbanken von allen Modulen gewährleistet ist - dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Umstellung von OK.FIS auf OK.FINN auch eine vollständige Verlagerung des Datenhostings an das Rechenzentrum der AKDB beabsichtigt ist, um weitere Synergieeffekte in der Betreuung des Finanzverfahrens zu schaffen. Ergänzend dazu umfasst die Begleitung des Projektmanagements auch die notwendigen Schulungen für die Nutzer, die Überleitung von Schnittstellen und evtl. notwendige Softwareanpassungen (Beratung und Customizing) sowie Softwaretests. Nach Abschluss des Umstiegs auf die Finanzsoftware OK.FINN übernimmt die AKDB zudem die jährliche Systembetreuung und bleibt für das Datenhosting verantwortlich.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Rangfolge 1Gesamtpreis für den Umstieg von OK.FIS auf OK.FINN inklusive der Kosten für Hosting, Support und Softwarepflege.
Beschreibung
Der Wettbewerb wurde im vorliegenden Vergabeverfahren ausschließlich auf die AKDB AöR beschränkt. Eine Bewertung anhand von Bewertungskriterien und Gewichtungen ist damit entbehrlich.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
31.08.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Versto … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDBDUAB# 1. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Stadt Hürth vertritt entsprechend dieser Bekanntmachung die Auffassung, dass die unmittelbare Beauftragung der AKDB im Rahmen ei … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDBDUAB# 1. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Stadt Hürth vertritt entsprechend dieser Bekanntmachung die Auffassung, dass die unmittelbare Beauftragung der AKDB im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Absatz 4 Nr. 2b und 5 VgV zulässig ist und ein Wettbewerb entfallen kann. 2. Die Angabe des Tags der Zuschlagsentscheidung in dieser Bekanntmachung bezieht sich nur auf den Entschluss der Stadt Hürth, die AKDB zu beauftragen. Die beabsichtigte Beauftragung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Stadtverwaltung Hürth
Anschrift
Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth
Website
huerth.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

527vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
303.758 €Zuschlagswert im Median
195.400 € – 705.601 €mittlere Hälfte, 59 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eaa3a87d-5ec5-4490-8999-31eca0d6d268.