Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
AOK Baden - Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024-12-20-SYS-CSCveröffentlicht 20.12.2024erstmals 20.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,2 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
- SbaD Digitaler Knoten Stuttgart - Baustein 3 - VP EP 2027DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) · StuttgartFrist 23.11.2026
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- Experimentelle Untersuchung des PVC-PhänomensUniversität Stuttgart · StuttgartFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,2 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70191, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (372 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Qualität40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 23 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 23 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 21 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
Beschreibung
Dienstleistungen zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
Beschreibung des Loses
Zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen haben der AOK-Bundesverband und die AOKs bereits mit unterschiedlichen Dienstleistern Auditierungen durchgeführt, Erläuterungen in Leichter Sprache (LS) und in Deutscher Gebärdensprache (DGS) erstellen lassen. Dazu wurde eine umfangreiche Dokumentation, die AOK-Guidelines "Digitale Barrierefreiheit", erstellen lassen, um die gesetzlichen Anforderungen anwendungsfreundlich aufzuarbeiten und den einzelnen Projekten im Hause der AOK bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen, z.B. über Arbeitsweisen, Umsetzungsempfehlungen, und Tool-Tips. In den Häusern der AOK wie im AOK-Bundesverband wird diese Arbeit mit externem Know-how fortgeführt, und die gesetzlichen Anforderungen laut BITV 2.0 werden weiterhin kontinuierlich verfolgt, deren interne Aufbereitung bei Bedarf aktualisiert und umgesetzt. Falls die BITV 2.0 durch eine andere Gesetzesvorgabe mit Geltungsbereich für öffentliche Stellen in Deutschland abgelöst wird, so ist auch diese im Zuge des hier ausgeschriebenen Mandats im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung umzusetzen. Auch Aktualisierungen der EN 301 549 oder deren Ablösung durch eine andere Europäische Norm sind jeweils umzusetzen, sofern sie für die digitalen Anwendungen öffentlicher Stellen in Deutschland rechtlich relevant sind. Alle digitalen Anwendungen (Web, App, Intranet, elektronische Verwaltungsabläufe) im Verantwortungsbereich des AOK-Bundesverbands und der AOKs werden dahingehend unterstützt, dass die gesetzlichen Vorgaben umfassend umgesetzt werden. Dazu wird das interne Know How rund um die gesetzlichen Anforderungen ständig aktualisiert und dokumentiert. Für dieses Vorgehen wird ein Dienstleister gesucht, der mit seinem Know-How, seiner Erfahrung und bei Bedarf unter Beauftragung und Steuerung weiterer externer Partner die Projektleiter und Produktverantwortlichen der digitalen Anwendungen im Hause der AOK über im Folgenden definierte Dienstleistungen rund um die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zentral unterstützt.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden die einzelnen Positionen des Preisblatts einzeln bewertet und jeweils mit allen weiteren Angeboten der gleichen Position rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zueinander gestellt.
- Qualität
- Die Qualität wird anhand von 16 Bewertungskriterien und deren Bepunktung bewertet.
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außer … ganz lesenkürzer
Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.- Kriterium
Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätz … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannte Erklärung für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).- Kriterium
Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittel … ganz lesenkürzer
Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.- Kriterium
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag den Auftraggeberinnen nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschafts … ganz lesenkürzer
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag den Auftraggeberinnen nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 Euro sowie 500.000 Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall abdeckt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.- Kriterium
Anzugeben sind jeweils mindestens zwei Referenzen aus folgenden Leistungsbereichen, die vom Auftragnehmer oder von in der Liste der Dritt- bzw. Nachunternehmer benannten Unternehmen erbracht wurden: a) Beratung von Unternehmen zur BITV 2.0 laut 4.3.1 Leistungsbeschreibung b) Durchführung von BITV-Te … ganz lesenkürzer
Anzugeben sind jeweils mindestens zwei Referenzen aus folgenden Leistungsbereichen, die vom Auftragnehmer oder von in der Liste der Dritt- bzw. Nachunternehmer benannten Unternehmen erbracht wurden: a) Beratung von Unternehmen zur BITV 2.0 laut 4.3.1 Leistungsbeschreibung b) Durchführung von BITV-Tests laut 4.3.2 Leistungsbeschreibung c) Erstellung von Erläuterungen in Leichter Sprache nach BITV 2.0 laut 4.3.4 Leistungsbeschreibung d) Erstellung von Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache nach BITV 2.0 laut 4.3.5 Leistungsbeschreibung e) Erstellung und Überarbeitung von barrierefreien PDFs laut 4.3.6 Leistungsbeschreibung Diese Referenzen müssen in den letzten drei Jahren erbracht worden sein und nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein. Werden nicht pro Leistungsbereich mindestens zwei Referenzen eingereicht, bei denen mindestens eine der im jeweiligen Leistungsbereich aufgeführten Leistungen (siehe unten) erbracht wurde, führt dies zum Ausschluss des Angebots. a. Beratung von Unternehmen zur BITV 2.0 laut 4.3.1 Leistungsbeschreibung: Vergleichbar ist eine Referenz, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen darüber erbracht wurde: - Aufbereitung der gesetzlichen Vorgaben laut BITV 2.0 für einen Auftraggeber - Nachverfolgung von Änderungen der gesetzlichen Vorgaben und Erarbeitung von Umsetzungsstrategien für einen Auftraggeber - Klärung von Detailfragen zur Auslegung der gesetzlichen Vorgaben für einen Auftraggeber - Fachliche Überprüfung der Arbeitsergebnisse Dritter bezogen auf sämtliche Leistungen laut Leistungsbeschreibung sowie auf technische Umsetzungen laut WCAG 2.1 - Erstellung von Erklärungen zur Barrierefreiheit laut BITV 2.0 b. Durchführung von BITV-Tests laut 4.3.2 Leistungsbeschreibung: Vergleichbar ist eine Referenz, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen darüber erbracht wurde: - Durchführung von BITV-Tests für Web-Anwendungen - Durchführung von BITV-Tests für App-Anwendungen c. Erstellung von Erläuterungen in Leichter Sprache nach BITV 2.0 laut 4.3.4 Leistungsbeschreibung: Vergleichbar ist eine Referenz, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen darüber erbracht wurde: - Erstellung von neuen Erläuterungen in Leichter Sprache laut BITV 2.0 - Überarbeitung von bestehenden Erläuterungen in Leichter Sprache laut BITV 2.0 d. Erstellung von Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache nach BITV 2.0 laut 4.3.5 Leistungsbeschreibung: Vergleichbar ist eine Referenz, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen darüber erbracht wurde: - Erstellung von Videos in Gebärdensprache - Erstellung von neuen Erläuterungen in DGS laut BITV 2.0 - Überarbeitung von bestehenden Videos in DGS laut BITV 2.0 e. Erstellung und Überarbeitung von barrierefreien PDFs laut 4.3.6 Leistungsbeschreibung: Vergleichbar ist eine Referenz, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen darüber erbracht wurde: - Erstellung von barrierefreien PDFs auf Grundlage von optisch fertig formatierten Vorlagen - Nachbereitung bestehender PDFs hinsichtlich der Optimierung der Barrierefreiheit. Anonymisierte Referenzen erfüllen die Anforderungen nicht. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es wird daher darum gebeten, einen Ansprechpartner des Referenzauftraggebers anzugeben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage den Auftraggeberinnen durch Vorlage geeigneter Do … ganz lesenkürzer
Leistung: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage den Auftraggeberinnen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen vorzulegen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5HBV
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Gesundheit
- Anschrift
- Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
- Kontakt
- vergabestelle@
bv.aok.de
Bei uns erfasst
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- Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)AOK Baden-Württemberg · StuttgartFrist 20.10.2027
Alle 4 offenen Ausschreibungen von AOK Baden - Württemberg, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 27.01.2025
- BekanntmachungFrist 27.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 75395134-2a29-49c1-a77e-27e506f8c4a9.