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Frist unbekanntEU-weitIT-DienstleistungenIT und Softwaremögliche Doppelmeldung

Umrüstung Digitalfunk Lichtsignalanlage

Stadt Neu-Ulm · Neu-Ulm, Bayern

Aktenzeichen 25-VgV005veröffentlicht 26.11.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 26.11.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Neu-Ulm89231, Landkreis Neu-Ulm, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Neu-Ulm betreibt derzeit im Stadtgebiet 61 Lichtsignalanlagen (LSA). An vielen dieser Anlagen ist eine ÖPNV-Bevorrechtigung eingerichtet, die den Bus schneller durch den Knotenpunkt schleust, und somit einen attraktiven und wirtschaftlicheren Linienverkehr ermöglicht. Dies erfolgt momentan durch eine Analogfunk-Kommunikation der Fahrzeuge mit der FEA (Funk- und Auswerteeinheit), die mit dem LSA-Steuergerät in Hard- und Software verbunden ist. Gemäß Mitteilung der Bundesnetzagentur (253/2018; 418/2018; Vfg. 64/2024) wird der Analogfunk in der Kabelbandbreite 20 kHz mit Ablauf des Jahres 2028 abgeschaltet und der Frequenzbereich für den Digitalfunk bereitgestellt. Das betrifft auch die Kommunikation der ÖPNV-Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen. Die Stadt Neu-Ulm steht daher vor der Aufgabe, die Lichtsignalanlagen, die eine ÖPNV-Bevorrechtigung haben, auf die Kommunikation mit Digitalfunk umzurüsten. Da die vorhandenen FEA dazu nicht geeignet sind, müssen sie durch modernere Geräte, sogenannte „Road Side Units“ (RSU), ersetzt werden. Zusätzlich sind die neue Linieneinteilung und deren Verläufe ab dem 1.1.2027 (ÖV-Zielnetz 2027) zu berücksichtigen.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Hersteller Swarco

Bei der Stadt Neu-Ulm betreiben wir insgesamt 61 Lichtsignalanlagen (LSA), wovon 36 LSA mit einer RSU ausgestattet werden. Von den 36 LSA sind 24 Stk von der Fa. Yunex (ehemals Siemens) und 8 LSa von der Fa. Swarco. Die 36 Anlagen, die mit einer RSU (Road Side Unit) ausgestattet werden sollen, werden in 3 Chargen aufgeteilt. Die erste Charge beträgt 16 Anlagen, die in 2025 noch beauftragt werden sollen. Hierbei werden alle LSA entlang der Reuttier Str. und Memminger Str. mit RSU ausgerüstet. Die Chargen 2 und 3 werden bestehen jeweils aus 10 Anlagen, die dann 2026 und 2027 beauftragt werden.

––
2
Hersteller Yunex

Die Stadt Neu-Ulm betreibt derzeit im Stadtgebiet 61 Lichtsignalanlagen (LSA). An vielen dieser Anlagen ist eine ÖPNV-Bevorrechtigung eingerichtet, die den Bus schneller durch den Knotenpunkt schleust, und somit einen attraktiven und wirtschaftlicheren Linienverkehr ermöglicht. Dies erfolgt momentan durch eine Analogfunk-Kommunikation der Fahrzeuge mit der FEA (Funk- und Auswerteeinheit), die mit dem LSA-Steuergerät in Hard- und Software verbunden ist. Gemäß Mitteilung der Bundesnetzagentur (253/2018; 418/2018; Vfg. 64/2024) wird der Analogfunk in der Kabelbandbreite 20 kHz mit Ablauf des Jahres 2028 abgeschaltet und der Frequenzbereich für den Digitalfunk bereitgestellt. Das betrifft auch die Kommunikation der ÖPNV-Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen. Die Stadt Neu-Ulm steht daher vor der Aufgabe, die Lichtsignalanlagen, die eine ÖPNV-Bevorrechtigung haben, auf die Kommunikation mit Digitalfunk umzurüsten. Da die vorhandenen FEA dazu nicht geeignet sind, müssen sie durch modernere G

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Diese freiwillige Vorinformation erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Der hiermit angekündigte beabsichtigte Vertragsschluss erfolgt nicht vor Ablauf einer Wartefrist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Innerhalb dieser Frist müsste ein Unternehm … ganz lesenDiese freiwillige Vorinformation erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Der hiermit angekündigte beabsichtigte Vertragsschluss erfolgt nicht vor Ablauf einer Wartefrist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Innerhalb dieser Frist müsste ein Unternehmen rügen, wenn es die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union für unzulässig erachtet.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Beschaffung erfolgt aufgrund von technischen Alleinstellungsmerkmalen gem. §§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV
Hinweis
Die Lizenzierung und Zertifizierung der RSU erfolgt ausschließlich über den Steuergerätehersteller, um die Einhaltung dieser Anforderungen sicherzustellen. Die RSU bildet zusammen mit dem LSA-Steuergerät eine Einheit. Sie muss die Kommunikation mit dem Steuergerät sicher, vollständig und echtzeitfäh … ganz lesenDie Lizenzierung und Zertifizierung der RSU erfolgt ausschließlich über den Steuergerätehersteller, um die Einhaltung dieser Anforderungen sicherzustellen. Die RSU bildet zusammen mit dem LSA-Steuergerät eine Einheit. Sie muss die Kommunikation mit dem Steuergerät sicher, vollständig und echtzeitfähig unterstützen. Die Funktionen sind tief in die Steuergerätearchitektur eingebunden. Nur der Steuergerätehersteller kann garantieren, dass die von ihm zertifizierte RSU die Anforderungen in vollem Umfang erfüllt und korrekt mit der Steuergerätefirmware interagiert. Darüber hinaus müssen sicherheitsrelevante Anforderungen gewährleistet sein, wie der Schutz vor Manipulation und Fremdzugriff, sowie die Einhaltung von Datenschutz- und IT-Sicherheitsrichtlinien. Diese Anforderungen bedingen, dass die Nach- bzw. Umrüstung bestehender Anlagen nur durch den Steuergerätehersteller selbst erfolgen kann. Es werden RSU im Zeitraum von 2025 - 2027 beauftragt

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

151vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (63 Lose mit Angabe)
329.693 €Zuschlagswert im Median
216.300 € – 700.575 €mittlere Hälfte, 37 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vorabinformation Direktvergabe (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – Veröffentlichung

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fedc1f88-6c9e-43cd-bb8c-0de56581a50e.