Umlenkspiegel für HI Jena in 2 Losen
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH · Darmstadt, Hessen
Aktenzeichen 23/2600016522veröffentlicht 23.05.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (70 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 29 Monatenan GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
1.1 Übersicht Am Helmholtz-Institut Jena sind Experimente mit intensiven Laserpulsen zentraler Bestandteil der Forschung. Im Rahmen des Erweiterungsbaus am HI Jena entsteht eine Target-Area für neuartige Experimente der Laserplasmaphysik. Ein zentraler Punkt ist hierbei die Kopplung der zwei bereits am HI Jena existierenden Laser JETI200 und POLARIS. Um die geplanten gemeinschaftlichen Experimente durchführen zu können ist es nötig die Laserstrahlen in Vakuumröhren über Umlenkspiegel in das neue Gebäude zu transportieren. Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von 12 Umlenkspiegeln für die Lasersysteme JETi200 und POLARIS. Das vorliegende Dokument beschreibt die Anforderungen und Spezifikationen für die zu beschaffenden Optiken. Der Auftrag soll in 2 Losen zu jeweils 6 Umlenkspiegeln vergeben werden. Das erste Los beinhaltet Optiken für das Lasersystem POLARIS und das zweite Los Optiken für das Lasersystem JETi200. ?
1.2 Anforderungen an die Optiken
1.2.1 Allgemeine Anforderungen Die räumliche und zeitliche Qualität der Laserpulse darf bei einer Reflektion oder Transmission der Optiken möglichst wenig beeinflusst werden. Durch die hohe Spitzenleistung der Laserpulse müssen sämtliche Optiken eine hohe Zerstörschwelle aufweisen. Zusätzlich zu Ihren spezifischen Eigenschaften müssen alle Optiken, aus beiden Losen, die folgenden Eigenschaften erfüllen: - Substrate aus Quarzglas, ebene Oberflächen, Keil= (10 ± 2)" über lange Achse - Die Größe der Substrate beträgt 320 mm x 230 mm - Qualität des Quarzglases: "mirror grade" - 3 mm x 45° Schutzfase an den Kanten der Substrate - Umlaufende Nut in der Mitte der Mantelfläche zur Halterung der Optiken Substraten (vgl. Abb. 1) - Die Dicke der Substrate beträgt 50 mm - Oberflächenqualität im Prüfbereich unbeschichtet 3/0.2(0.2), ?=543 nm - Rückseite Inspektionspolitur oder besser - Surface Imperfections im Prüfbereich S-D:20-10 nach MIL-PRF-13830B - Rauigkeit (micro roughness) Rq < 1 nm für räumliche Perioden < 3mm - slopeRMS bzw. RMS gradient < 1 µrad in räumlichen Perioden zwischen 3 und 33 mm - Eindeutige Kennzeichnung jeder Optik mittles einer Gravur oder ähnlichem - Die aufgebrachten Schichten müssen vakuumfest sein und dürfen unter Belüftungs- und Abpumpvorgängen nicht reißen (kein vacuum crazing) o Die spektrale Verschiebung der Reflektions- und Transmissionskurven muss kleiner als 1 nm zwischen Luft und Vakuum sein.
Gegenstand nach CPV
- 38600000Optische InstrumenteHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Los 1 - Umlenkspiegel POLARIS 1.2.2 Detaillierte Anforderungen für die POLARIS Umlenkspiegel - LOS 1 Es werden 6 Spiegel mit folgenden Anforderungen benötigt: - Für Laserpulse mit einer Dauer von 100 fs bei einer Zentralwellenlänge von 1030 nm - Prüfbereich (Clear Aperture): o Der elliptische Prüfbereich (Clear Aperture) beträgt - 270 x 190 mm2 o Ein über den elliptischen Prüfbereich hinausgehender rechteckiger Prüfbereich folgender Größe soll auf "best effort" Basis hergestellt werden: - 270 x 190 mm2 - Der "best effort" Prüfbereich ist identisch zum jeweiligen elliptischen Prüfbereich auf dem Substrat positioniert. - Der rechteckige Prüfbereich soll zusätzlich zum elliptischen Prüfbereich in jeglichen Messungen jeweils mit angegeben werden. (bspw. Messung der Oberflächenebenheit einmal mit elliptischem und einmal mit rechteckigen Prüfbereich). Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Ränder von eckigen Substraten herausfordernd zu fertigen sind. - Oberflächenqualität im Prüfbereich beschichtet 3/0.2(0.2), ?=1030 nm - Die reflektierte Wellenfront der Laserpulse (1030 nm Zentralwellenlänge) muss besser Lambda/10 sein. - Für einen der sechs Umlenkspiegel muss die Qualität der transmittierten Wellenfront besser Lambda/10 sein. Bei diesem Spiegel ist die Politur der Rückseite entsprechend der Lambda/10 Vorgabe zu wählen. - Beschichtung Vorderseite HR45° (hochreflektiv): o hochreflektierend für Einfallswinkel von 45° im Wellenlängenbereich zwischen 1000 nm und 1070 nm, Reflektivität für s- und p-polarisation > 99,9 % o Restdispersion (GDD) der reflektierten Strahlen kleiner 100 fs2 im Bereich von 1000 nm bis 1070 nm - Beschichtung Rückseite AR45° (antireflektiv) für Einfallswinkel von 45° im Wellenlängenbereich zwischen 1000 nm und 1070 nm, Transmission > 99,5 % - Beschichtung der Rückseite als AR-Stresskompensation erforderlich - Zerstörschwelle: > 1 J/cm2 für 100 fs Laserpulse bei 1030 nm | – | – |
| 3 | Los 2 - Umlenkspiegel JETi200 1.2.3 Detaillierte Anforderungen für die JETi200-Umlenkspiegel - LOS 2 Es werden 6 Spiegel mit folgenden Anforderungen benötigt: - Für Pulse mit einer Dauer von 20 fs bei einer Zentralwellenlänge von 795 nm - Bandbreite der Laserpulse von 740 nm bis 850 nm - Prüfbereich (Clear Aperture): o Der elliptische Prüfbereich (Clear Aperture) beträgt - 270 x 190 mm2 o Ein über den elliptischen Prüfbereich hinausgehender rechteckiger Prüfbereich folgender Größe soll auf "best effort" Basis hergestellt werden: - 270 x 190 mm2 - Der "best effort" Prüfbereich ist identisch zum jeweiligen elliptischen Prüfbereich auf dem Substrat positioniert. - Der rechteckige Prüfbereich soll zusätzlich zum elliptischen Prüfbereich in jeglichen Messungen jeweils mit angegeben werden. (bspw. Messung der Oberflächenebenheit einmal mit elliptischem und einmal mit rechteckigen Prüfbereich). Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Ränder von eckigen Substraten herausfordernd zu fertigen sind. - Beschichtung Vorderseite HR45° (hochreflektiv): o hochreflektierend für Einfallswinkel von 45° im Wellenlängenbereich zwischen 740 nm und 850 nm, Reflektivität für s- und p-polarisation > 99,5 % o Resttransmission > 0,01 % von 740 nm bis 850 nm o Restdispersion (GDD) der reflektierten Strahlen kleiner 20 fs2 im Bereich von 740 nm bis 850 nm für s-Polarisation o Restdispersion (GDD) der reflektierten Strahlen kleiner 40 fs2 im Bereich von 750 nm bis 830 nm für p-Polarisation - Beschichtung Rückseite AR45° (antireflektiv) für Einfallswinkel von 45° im Wellenlängenbereich zwischen 740 nm und 850 nm, Transmission > 99,5 % - Beschichtung der Rückseite als AR-Stresskompensation erforderlich - Zerstörschwelle: > 80 mJ/cm2 für 20 fs Laserpulse unter einem AOI von 45° in p-Polarisation | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Einzureichende Unterlagen: - Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
- Kriterium
- Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
- Kriterium
- Einzureichende Unterlagen: - Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): 2 Referenzen für von der Firma gefertigte large-Aperture Spiegel (> 200 mm) die in einem High-Power Laserstrahltransport der entsprechenden Wellenlänge eingesetzt werden (Los 1 = 1030 nm, Los 2 = 800 nm).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 22 DAYS
- Angebotsöffnung
- 25.06.2024, 09:00 Uhr. 2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: .
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgeford … ganz lesenkürzer
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zu …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY13GGZC1R Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textform Die Übermittlung d … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY13GGZC1R Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus. - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen. ___________________________________________________________________________________ Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). ___________________________________________________________________________________ Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. __________________________________________________________________________________ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt: I. Eignungskriterien Referenzen/Eignung - Angabe von 2 Referenzen für von der Firma gefertigte large-Aperture Spiegel (> 200 mm) die in einem High-Power Laserstrahltransport der entsprechenden Wellenlänge eingesetzt werden (Los 1 = 1030 nm, Los 2 = 800 nm). II. Leistungskriterien Los 1: 100 % Preis Los 2: 100 % Preis _____________________________________________________________________________________ Anzahlung in Höhe von 30% pro Los gegen Anzahlungsbürgschaft: Pro Los ist - zur Materialbeschaffung - eine Anzahlung in Höhe von 30% vorgesehen. Über diesen Betrag (+ gesetzl. MwSt.) hat der Bieter nach Zuschlagserteilung eine Anzahlungsbürgschaft, die die folgenden Voraussetzungen (Mindestbedingungen) erfüllt, einzureichen: - Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB - ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht - unwiderrufliche Bürgschaften - kostenlos für GSI - ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank - in der Regel unbefristet bzw. mit einer Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist.
Los 3
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Einzureichende Unterlagen: - Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
- Kriterium
- Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
- Kriterium
- Einzureichende Unterlagen: - Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): 2 Referenzen für von der Firma gefertigte large-Aperture Spiegel (> 200 mm) die in einem High-Power Laserstrahltransport der entsprechenden Wellenlänge eingesetzt werden (Los 1 = 1030 nm, Los 2 = 800 nm).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 22 DAYS
- Angebotsöffnung
- 25.06.2024, 09:00 Uhr. 2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: .
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgeford … ganz lesenkürzer
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zu …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# 1.4 Ausschlusskriterien, Erläuterungen zum Angebot, Referenzen/Eignung und Anzahlungsbürgschaft Erfüllt das angebotene Produkt die technischen Anforderungen der erforderlichen Spezifikationen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließe … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:selbst# 1.4 Ausschlusskriterien, Erläuterungen zum Angebot, Referenzen/Eignung und Anzahlungsbürgschaft Erfüllt das angebotene Produkt die technischen Anforderungen der erforderlichen Spezifikationen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Erläuterung zum Angebot: Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (technische Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Insbesondere sind Stellungnahmen zu den folgenden Parametern erwünscht: - Zerstörschwelle: Muss durch Messungen belegt werden, eine eventuelle Extrapolation von anderen Messwerten mit unterschiedlicher Pulsdauer muss erläutert werden. Referenzen / Eignung: - Angabe von 2 Referenzen für von der Firma gefertigte large-Aperture Spiegel (> 200 mm) die in einem High-Power Laserstrahltransport der entsprechenden Wellenlänge eingesetzt werden (Los 1 = 1030 nm, Los 2 = 800 nm). Anzahlung in Höhe von 30% pro Los gegen Anzahlungsbürgschaft: Pro Los ist - zur Materialbeschaffung - eine Anzahlung in Höhe von 30% vorgesehen. Über diesen Betrag (+ gesetzl. MwSt.) hat der Bieter nach Zuschlagserteilung eine Anzahlungsbürgschaft, die die folgenden Voraussetzungen (Mindestbedingungen) erfüllt, einzureichen: - Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB - ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht - unwiderrufliche Bürgschaften - kostenlos für GSI - ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank - in der Regel unbefristet bzw. mit einer Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY13GGZC1R Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textform Die Übermittlung d … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY13GGZC1R Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus. - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen. ___________________________________________________________________________________ Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). ___________________________________________________________________________________ Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. __________________________________________________________________________________ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt: I. Eignungskriterien Referenzen/Eignung - Angabe von 2 Referenzen für von der Firma gefertigte large-Aperture Spiegel (> 200 mm) die in einem High-Power Laserstrahltransport der entsprechenden Wellenlänge eingesetzt werden (Los 1 = 1030 nm, Los 2 = 800 nm). II. Leistungskriterien Los 1: 100 % Preis Los 2: 100 % Preis _____________________________________________________________________________________ Anzahlung in Höhe von 30% pro Los gegen Anzahlungsbürgschaft: Pro Los ist - zur Materialbeschaffung - eine Anzahlung in Höhe von 30% vorgesehen. Über diesen Betrag (+ gesetzl. MwSt.) hat der Bieter nach Zuschlagserteilung eine Anzahlungsbürgschaft, die die folgenden Voraussetzungen (Mindestbedingungen) erfüllt, einzureichen: - Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB - ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht - unwiderrufliche Bürgschaften - kostenlos für GSI - ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank - in der Regel unbefristet bzw. mit einer Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Planckstraße 1, 64291 Darmstadt
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Bei uns erfasst
- Anpassungen Kältemaschine07.11.2026
- Precisely - Vertragsverlängerung mit Änderungen - 450019524206.11.2026
- RV E-Sign für GSI und FAIR 2026 - 203205.11.2026 · 3 Angebote
- Starre RF-Leitung30.10.2026
Mehr von GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
- Rahmenvereinbarung Werkschutz 2027-2033GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH · DarmstadtFrist 10.11.2026
- Sanierung Experimentierhalle (EH) - BrandschutzarbeitenGSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH · 64291 DarmstadtFrist 18.11.2026
- Wirtschaftsprüfungsleistungen der Wirtschaftsjahre 2027-2030 (GSI)GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH · DarmstadtFrist 25.11.2026
- Rahmenvertrag Bearbeitung von Reisekostenabrechnungen nach BRKGGSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH · DarmstadtFrist 17.11.2026
Alle 11 offenen Ausschreibungen von GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 25.06.2024 auf 08.07.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 08.07.2024
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Photonic Test Head_ENAS_14.1_Los3,5,6 - PR1300818-2050-PFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12Frist 04.12.2026
- FotoergänzungssytemUniversität PotsdamFrist 23.11.2026
- Dreiachs-Faseroptische Kreiseleinheit (Drehratensensor)Zentrum für Telematik e.V.Frist 01.12.2026
- Sternensensoren für SatellitenmissionZentrum für Telematik e.V.Frist 01.12.2026
- Optical components for an IFUMax-Planck-Institut für extraterrestrische Physik (MPE)Frist 04.12.2026
- Laserbeugungs-Partikelgrößenanalysator für die NassdispergierungUniversität PotsdamFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 465788a1-cf57-401d-a102-0a1152e4c0c8.