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Umbau und Sanierung der Alten Schule Bösenreutin mit Anbau zu einem Bürgerzentrum, Sigmarszell-Bösenreutin - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI

Gemeinde Sigmarszell · Sigmarszell, Bayern

Aktenzeichen ARCHveröffentlicht 22.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 593 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
25 Monate01.05.2025 – 31.05.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 154 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Personelle Besetzung - Gewichtung 40%40 %
  • Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%30 %
  • Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%5 %
  • Honorarangebot - Gewichtung 25%25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2027
    vor 18 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Maßnahmenbeschreibung:

Die Alte Schule Bösenreutin (Historie): Direkt an das Stadtgebiet Lindaus grenzt der Ortsteil Bösenreutin der Gemeinde Sigmarszell an, in welchem die, im Jahre 1900 erbaute Alte Schule Bösenreutin in zentraler Lage steht. Die Alte Schule Bösenreutin dient heute nicht mehr dem Schulbetrieb. Vielmehr ist sie, nach der Schließung des letzten Gasthauses in dem Ortsteil, zum zentralen Treffpunkt für alle Vereine und Veranstaltungen der Bürgerschaft der Altgemeinde Bösenreutin geworden. Ob jung oder alt, ob Vereinsaktivität, gemeindliche Veranstaltung oder private Festivitäten (wie z.B. Hochzeiten, Tauffeiern, runde Geburtstage), die Alte Schule Bösenreutin ist zu dem Treffpunkt vom Bösenreutin geworden. Die Alte Schule ist in Bösenreutin mit ihrer Schindelfassade und ihrer historischen Bausubstanz eines der ortsprägendsten Gebäude der Altgemeinde und wird von Musikverein, Heimatverein, Narrenverein, Kirchengemeinde, Maibauverein, Kirchenchor, Frauenbund in gleicher Weise genutzt. Bei öffentlichen Veranstaltungen wurden auch immer wieder die Flüchtlinge der lange in Sichtweite gelegenen Flüchtlingsunterkunft für eine bessere Integration eingeladen. Dadurch, dass die Alte Schule einen erheblichen Investitionsstau aufweist und ihre Nutzbarkeit räumlich und technisch immer mehr an ihre Grenzen stößt, hat die Gemeinde Sigmarszell sich bei der Bayerischen Städtebauförderung für die Förderinitiative „Innen statt Außen“ beworben, um mit deren Expertise die Alte Schule als den letzten verbliebenen sozialen Treffpunkt im Ortsteil Bösenreutin zu bewahren und zukunftsfähig zu gestalten.

Bauvorhaben: Die Gemeinde Sigmarszell plant in Ihrem Ortsteil Bösenreutin das Projekt „Umbau und Sanierung der Alten Schule Bösenreutin mit Anbau zu einem Bürgerzentrum“. Dieses Projekt wurde in das Programm der Bayerischen Städtebauförderung für die Förderinitiative „Innen statt Außen“ aufgenommen. In drei Runden der Bürgerbeteiligung und sieben Arbeitsgruppensitzungen wurde ein Raum-, Nutzungs- und Betreiberkonzept von Bürgern, Vereinen und Verwaltung erarbeitet, welches durch die Regierung von Schwaben als geeignet eingestuft wurde, um die Alte Schule Bösenreutin als den letzten verbliebenen sozialen Treffpunkt im Ortsteil Bösenreutin zu erhalten und Synergien in der Nutzung noch über das bisherige Maß hinaus zu heben sowie durch einen barrierefreien Anbau älteren Bürgern und Besuchern sowie Menschen mit Handikap die gleichberechtigte Teilnahme zu ermöglichen und damit die soziale Gemeinschaft der Altgemeinde Bösenreutin dauerhaft zu bewahren. Von dem mit den bisherigen Planungsleistungen beauftragten Gesamtplanungsbüro wurde in Abstimmung mit Bürgern, Arbeitsgruppen, Vereinen, Gemeinderat, Verwaltung und Regierung von Schwaben eine Bauvoranfrage erarbeitet, welche im Juli 2024 durch das Landratsamt Lindau genehmigt wurde. Ende Oktober 2024 wurde der Bauantrag beim Landratsamt Lindau eingereicht.

Folgende Meilensteine sind geplant: - Mai 2025: Planungsstart aller Beteiligten - vsl. September 2025 - Beginn Ausschreibung der Bauleistungen - vsl. Januar 2026 - April 2027 Bauzeit Umbau und Sanierung der Alten Schule Bösenreutin mit Anbau zu einem Bürgerzentrum - Mai 2027 - Inbetriebnahme Hinsichtlich der Kosten wird aktuell von ca. 1,16 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) für den Umbau und die Sanierung des Bestandsgebäudes, sowie ca. 0,96 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) für die Erweiterung ausgegangen.

Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 5-9 gem. §§ 33 ff. HOAI. (stufenweise Beauftragung, vgl. Vertragsmuster). Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Personelle Besetzung - Gewichtung 40%40 %
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%30 %
Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%5 %
Honorarangebot - Gewichtung 25%25 %
Qualität
Personelle Besetzung - Gewichtung 40%Personelle Besetzung - Gewichtung 40% - Projektleitung (Gewichtung 15%) - Stellvertr. Projektleitung (Gewichtung 15%) - Darstellung der örtlichen Verfügbarkeit (Gewichtung 10%)
Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30% - Kosten, Termine und Qualitäten (Gewichtung 20%) - Nachhaltigkeit (Gewichtung 10%)
Qualität
Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%
Preis
Honorarangebot - Gewichtung 25%Honorarangebot - Gewichtung 25

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
31.05.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
— Leistungsphasen 5-9 gemäß § 34 HOAI (stufenweise abrufbar, vgl. Vertragsentwurf). Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine … ganz lesen— Leistungsphasen 5-9 gemäß § 34 HOAI (stufenweise abrufbar, vgl. Vertragsentwurf). Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. — Besondere Leistungen: - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung sowie in den Vergabeu … ganz lesenDer Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
wurm Gesamtplanung PartG mbB, Ravensburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c55105c2-8bc8-4b9a-910c-2d03672daf43.