Umbau Seniorenpflegeheim -Haus am Schützenplatz- von 20 Zweibettzimmern (Suiten) zu Einbettzimmern und Erweiterung von Aufenthaltsbereichen um Etagenterrassen
Stiftung "Seniorenhilfe Zeitz" · Zeitz, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen SHZ SPLveröffentlicht 01.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 363 Tsd. €
- Laufzeit
- 18 Monate
- 02.12.2024 – 01.06.2026
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 363 Tsd. €
- Laufzeit
- 18 Monate02.12.2024 – 01.06.2026
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Zeitz06712, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 27 Monaten
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 01.06.2026
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Planungsleistungen gemäß HOAI 2021, §§ 33-36 (Objektplanung für Gebäude und Innenräume), Leistungsbild nach 1-8 Für das Bauvorhaben wurde mit Schriftsatz vom 25.04.2023 ein Antrag auf Förderung im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung von Investitionen in die soziale Infrastruktur für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen (Corona-Investitionsrichtlinie) für den Umbau von Zwei- auf Einbettzimmer gestellt und mit Zuwendungsbescheid vom 14.02.2024 bewilligt. Die Aufstellung orientiert sich an den Anforderungen der Anlage Z – Bau (Anlage zur VV/VV-Gk Nr. 6 zum § 44 LHO 2018) ab Punkt 5 der Richtlinie. Durch den Umbau von derzeitig nur unzureichend nutzbaren Doppelzimmern mit nur einer Badzelle zu vollwertigen Einzelzimmern soll eine Entflechtung der Belegung, eine Verbesserung des Wohnstandards und Wohnkomforts und nicht zuletzt auch ein höherer Schutz der Bewohner vor Infektionskrankheiten erreicht werden. Gleichzeitig werden die Wohneinheiten noch durch ein Versetzen der Außenwandbereiche auf die Mindestgröße nach Heimmindestbauverordnung erweitert. Des Weiteren ist geplant, vorhandene Aufenthaltszonen um einen Freibereich in der jeweiligen Etage zu erweitern. Damit wird insbesondere bei passenden Außentemperaturen die Möglichkeit einer größeren Verteilung der Bewohner im Aufenthaltsbereich eröffnet. Damit werden die baulich möglichen Mindestabstände größer und durch den stärkeren Aufenthalt der Bewohner im Freien werden diese gesundheitlich robuster und das Immunsystem gestärkt, was sich positiv auf die Abwehrmöglichkeit auch von CORONA-Infektionen auswirkt. Der Nutzer (gleich Eigentümer), die Stiftung „Seniorenhilfe Zeitz“ muss im Zuge der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal als auch zur Erhöhung der Lebensqualität der Heimbewohner entsprechende Umbaumaßnahmen zur Entflechtung der nachteiligen Wohnsituation der Zweibettzimmer im Objekt ergreifen. Die Bereinigung dieser baulichen Zwangssituationen ist erheblich für den wirtschaftlichen Betrieb des Pflegeheimes. Im vorliegenden Objekt sind ausschließlich Einbettzimmer, die den Anforderungen an eine zeitgemäße und individuelle Unterbringung genügen und Zweibettzimmer, von denen ein Zimmer auch noch ein Durchgangszimmer darstellt und somit den Anforderungen an eine individuelle Unterbringung nicht genügen, vorhanden. Insofern ist eine Variantenuntersuchung nicht möglich, da nur der Umbau auf Einzelzimmer möglich ist. Beim vorliegenden Objekt steht die Umnutzung nicht sinnvoll nutzbarer Bereiche zu voll nutzbaren Bereichen im Vordergrund. Eine Erweiterung des Heimes ist aufgrund der baulichen Situation weder möglich, noch angesichts der vorhandenen Baupreise wirtschaftlich. In Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien wie Bestandsnutzung geht vor Neubau ist ein Umbau sowohl die praktischste als auch die kostengünstigste Lösung. Die Liegenschaft befindet sich bereits im Eigentum der Stiftung „Seniorenhilfe Zeitz“, so dass Miete oder PPP ausscheiden. Bei der Planung ist nach allen gültigen technischen Normen für den Bau / Umbau öffentlicher Pflegeeinrichtungen zu verfahren, u. a. sind folgende gesetzliche Grundlagen einzuhalten nach LbauO, ArbStättVO, DIN 18040, DIN 12464-1, UVVen sowie alle gültigen Normen der aktuellen Fassung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, jeweils im Erd-, 1., 2., 3., 4. und 5. Obergeschossbereich mit insgesamt 1.133,07m² Gebäudenutzfläche / Sanierungsfläche. Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß aktueller Honorarordnung 2021 neuester Fassung der Architekten und Ingenieur (HOAI) für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach HOAI Teil 3.1 (Objektplanung), Teil 4.1 (Fachplanung), Abschnitt 1 (Tragwerksplanung) und Teil 4.2 (Technische Ausrüstung mit Heizung / Lüftung / Sanitär und Elektroplanungen / Bauüberwachungen) für Umbaumaßnahmen im und ab Gebäude Schützenplatz 22, 06712 Zeitz, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt sind durchzuführen. Die Gesamtinvestitionssumme ist durch den Planer für die Kostengruppen 300, 400 durch Kostenberechnung zu ermitteln. Alle Planungs- und Bauüberwachungsleistungen sind in deutscher Sprache darzustellen und abzuhandeln. | 18 Monate | 206.000 € |
| 2 | Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021, §§ 49-51 (Fachplanung), Leistungsbild nach 1-6 Für das Bauvorhaben wurde mit Schriftsatz vom 25.04.2023 ein Antrag auf Förderung im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung von Investitionen in die soziale Infrastruktur für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen (Corona-Investitionsrichtlinie) für den Umbau von Zwei- auf Einbettzimmer gestellt und mit Zuwendungsbescheid vom 14.02.2024 bewilligt. Die Aufstellung orientiert sich an den Anforderungen der Anlage Z – Bau (Anlage zur VV/VV-Gk Nr. 6 zum § 44 LHO 2018) ab Punkt 5 der Richtlinie. Durch den Umbau von derzeitig nur unzureichend nutzbaren Doppelzimmern mit nur einer Badzelle zu vollwertigen Einzelzimmern soll eine Entflechtung der Belegung, eine Verbesserung des Wohnstandards und Wohnkomforts und nicht zuletzt auch ein höherer Schutz der Bewohner vor Infektionskrankheiten erreicht werden. Gleichzeitig werden die Wohneinheiten noch durch ein Versetzen der Außenwandbereiche auf die Mindestgröße nach Heimmindestbauverordnung erweitert. Des Weiteren ist geplant, vorhandene Aufenthaltszonen um einen Freibereich in der jeweiligen Etage zu erweitern. Damit wird insbesondere bei passenden Außentemperaturen die Möglichkeit einer größeren Verteilung der Bewohner im Aufenthaltsbereich eröffnet. Damit werden die baulich möglichen Mindestabstände größer und durch den stärkeren Aufenthalt der Bewohner im Freien werden diese gesundheitlich robuster und das Immunsystem gestärkt, was sich positiv auf die Abwehrmöglichkeit auch von CORONA-Infektionen auswirkt. Der Nutzer (gleich Eigentümer), die Stiftung „Seniorenhilfe Zeitz“ muss im Zuge der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal als auch zur Erhöhung der Lebensqualität der Heimbewohner entsprechende Umbaumaßnahmen zur Entflechtung der nachteiligen Wohnsituation der Zweibettzimmer im Objekt ergreifen. Die Bereinigung dieser baulichen Zwangssituationen ist erheblich für den wirtschaftlichen Betrieb des Pflegeheimes. Im vorliegenden Objekt sind ausschließlich Einbettzimmer, die den Anforderungen an eine zeitgemäße und individuelle Unterbringung genügen und Zweibettzimmer, von denen ein Zimmer auch noch ein Durchgangszimmer darstellt und somit den Anforderungen an eine individuelle Unterbringung nicht genügen, vorhanden. Insofern ist eine Variantenuntersuchung nicht möglich, da nur der Umbau auf Einzelzimmer möglich ist. Beim vorliegenden Objekt steht die Umnutzung nicht sinnvoll nutzbarer Bereiche zu voll nutzbaren Bereichen im Vordergrund. Eine Erweiterung des Heimes ist aufgrund der baulichen Situation weder möglich, noch angesichts der vorhandenen Baupreise wirtschaftlich. In Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien wie Bestandsnutzung geht vor Neubau ist ein Umbau sowohl die praktischste als auch die kostengünstigste Lösung. Die Liegenschaft befindet sich bereits im Eigentum der Stiftung „Seniorenhilfe Zeitz“, so dass Miete oder PPP ausscheiden. Bei der Planung ist nach allen gültigen technischen Normen für den Bau / Umbau öffentlicher Pflegeeinrichtungen zu verfahren, u. a. sind folgende gesetzliche Grundlagen einzuhalten nach LbauO, ArbStättVO, DIN 18040, DIN 12464-1, UVVen sowie alle gültigen Normen der aktuellen Fassung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, jeweils im Erd-, 1., 2., 3., 4. und 5. Obergeschossbereich mit insgesamt 1.133,07m² Gebäudenutzfläche / Sanierungsfläche. Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß aktueller Honorarordnung 2021 neuester Fassung der Architekten und Ingenieur (HOAI) für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach HOAI Teil 3.1 (Objektplanung), Teil 4.1 (Fachplanung), Abschnitt 1 (Tragwerksplanung) und Teil 4.2 (Technische Ausrüstung mit Heizung / Lüftung / Sanitär und Elektroplanungen / Bauüberwachungen) für Umbaumaßnahmen im und ab Gebäude Schützenplatz 22, 06712 Zeitz, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt sind durchzuführen. Die Gesamtinvestitionssumme ist durch den Planer für die Kostengruppen 300, 400 durch Kostenberechnung zu ermitteln. Alle Planungs- und Bauüberwachungsleistungen sind in deutscher Sprache darzustellen und abzuhandeln. | 18 Monate | 42.000 € |
| 3 | Planungsleistungen der technischen Ausrüstungsplanung (Technische Ausrüstung) gemäß HOAI 2021, §§ 53-56, Leistungsbild nach 1-8 Für das Bauvorhaben wurde mit Schriftsatz vom 25.04.2023 ein Antrag auf Förderung im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung von Investitionen in die soziale Infrastruktur für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen (Corona-Investitionsrichtlinie) für den Umbau von Zwei- auf Einbettzimmer gestelltund mit Zuwendungsbescheid vom 14.02.2024 bewilligt. Die Aufstellung orientiert sich an den Anforderungen der Anlage Z – Bau (Anlage zur VV/VV-Gk Nr. 6 zum § 44 LHO 2018) ab Punkt 5 der Richtlinie. Durch den Umbau von derzeitig nur unzureichend nutzbaren Doppelzimmern mit nur einer Badzelle zu vollwertigen Einzelzimmern soll eine Entflechtung der Belegung, eine Verbesserung des Wohnstandards und Wohnkomforts und nicht zuletzt auch ein höherer Schutz der Bewohner vor Infektionskrankheiten erreicht werden. Gleichzeitig werden die Wohneinheiten noch durch ein Versetzen der Außenwandbereiche auf die Mindestgröße nach Heimmindestbauverordnung erweitert. Des Weiteren ist geplant, vorhandene Aufenthaltszonen um einen Freibereich in der jeweiligen Etage zu erweitern. Damit wird insbesondere bei passenden Außentemperaturen die Möglichkeit einer größeren Verteilung der Bewohner im Aufenthaltsbereich eröffnet. Damit werden die baulich möglichen Mindestabstände größer und durch den stärkeren Aufenthalt der Bewohner im Freien werden diese gesundheitlich robuster und das Immunsystem gestärkt, was sich positiv auf die Abwehrmöglichkeit auch von CORONA-Infektionen auswirkt. Der Nutzer (gleich Eigentümer), die Stiftung „Seniorenhilfe Zeitz“ muss im Zuge der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal als auch zur Erhöhung der Lebensqualität der Heimbewohner entsprechende Umbaumaßnahmen zur Entflechtung der nachteiligen Wohnsituation der Zweibettzimmer im Objekt ergreifen. Die Bereinigung dieser baulichen Zwangssituationen ist erheblich für den wirtschaftlichen Betrieb des Pflegeheimes. Im vorliegenden Objekt sind ausschließlich Einbettzimmer, die den Anforderungen an eine zeitgemäße und individuelle Unterbringung genügen und Zweibettzimmer, von denen ein Zimmer auch noch ein Durchgangszimmer darstellt und somit den Anforderungen an eine individuelle Unterbringung nicht genügen, vorhanden. Insofern ist eine Variantenuntersuchung nicht möglich, da nur der Umbau auf Einzelzimmer möglich ist. Beim vorliegenden Objekt steht die Umnutzung nicht sinnvoll nutzbarer Bereiche zu voll nutzbaren Bereichen im Vordergrund. Eine Erweiterung des Heimes ist aufgrund der baulichen Situation weder möglich, noch angesichts der vorhandenen Baupreise wirtschaftlich. In Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien wie Bestandsnutzung geht vor Neubau ist ein Umbau sowohl die praktischste als auch die kostengünstigste Lösung. Die Liegenschaft befindet sich bereits im Eigentum der Stiftung „Seniorenhilfe Zeitz“, so dass Miete oder PPP ausscheiden. Bei der Planung ist nach allen gültigen technischen Normen für den Bau / Umbau öffentlicher Pflegeeinrichtungen zu verfahren, u. a. sind folgende gesetzliche Grundlagen einzuhalten nach LbauO, ArbStättVO, DIN 18040, DIN 12464-1, UVVen sowie alle gültigen Normen der aktuellen Fassung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, jeweils im Erd-, 1., 2., 3., 4. und 5. Obergeschossbereich mit insgesamt 1.133,07m² Gebäudenutzfläche / Sanierungsfläche. Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß aktueller Honorarordnung 2021 neuester Fassung der Architekten und Ingenieur (HOAI) für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach HOAI Teil 3.1 (Objektplanung), Teil 4.1 (Fachplanung), Abschnitt 1 (Tragwerksplanung) und Teil 4.2 (Technische Ausrüstung mit Heizung / Lüftung / Sanitär und Elektroplanungen / Bauüberwachungen) für Umbaumaßnahmen im und ab Gebäude Schützenplatz 22, 06712 Zeitz, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt sind durchzuführen. Die Gesamtinvestitionssumme ist durch den Planer für die Kostengruppen 300, 400 durch Kostenberechnung zu ermitteln. Alle Planungs- und Bauüberwachungsleistungen sind in deutscher Sprache darzustellen und abzuhandeln. | 18 Monate | 115.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
siehe separate Anlage 1 mit spezifischen textlichen Vorhabenbeschreibungen zur Vergabe von Planungsleistungen (Dienstleistungen) (Seiten 1 - 10); Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Nach Überprüfung der formalen Kriterien werden folgende Kriterien im Rahmen einer P … ganz lesenkürzer
siehe separate Anlage 1 mit spezifischen textlichen Vorhabenbeschreibungen zur Vergabe von Planungsleistungen (Dienstleistungen) (Seiten 1 - 10); Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Nach Überprüfung der formalen Kriterien werden folgende Kriterien im Rahmen einer Punktebewertung geprüft: - Referenzen der letzten 5 Jahre (Gewichtung 50 %) wie folgt: Eine Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen für Vorhaben gleicher oder ähnlicher Art mit Angaben des Rechnungswertes, des Lieferzeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (Ansprechpartner) der erbrachten Dienstleistungen - Die Angaben sind auf maximal 5 Referenzen zu beschränken. Bei Bewerbung von Bietergemeinschaften beziehen sich die maximal 5 Referenzen auf die Summe der Referenzen aller Büros. Darüberhinausgehende Referenzen werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Gibt der Bewerber mehr als 5 Referenzen an, werden nur die ersten 5 Referenzen bewertet. Darüber hinaus wird bei Bietergemeinschaften bzw. Bewerbern mit Subplanern bewertet, ob die vg. Referenzen in der gleichen Konstellation wie in der Bewerbung für diese Maßnahme bearbeitet worden sind. Ferner ist jede Referenz durch eine einseitige Beschreibung der Maßnahme zu erläutern (u. a. Projektinhalt, Zeitraum, Kosten, erbrachte Leistungsphasen). Eine Bestätigung über die erbrachten Leistungen (Leistungsbilder + Leistungsphasen) ist vom AG jeweils beizufügen, - Bewertete Kapazitäten, Honorargrößen und veranschlagte Planungs- und Bauzeit (30 %), - Lebensläufe des Projektleiters, aus denen ersichtlich wird, welche Personen mit Erfahrungen für derartige Projekte geeignet sind und der federführenden Projektmitarbeiter (20 %).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.12.2024
- Vertragsende
- 01.06.2026
- Dauer
- 18 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Zulässig
- Bindefrist
- 8 Wochen
- Angebotsöffnung
- "Stiftung Seniorenhilfe Zeitz", Schützenplatz 21, 06712 Zeitz - Beratungsraum 1. OG
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- siehe V.4.2) in separater Anlage 1 mit spezifischen textlichen Vorhabenbeschreibungen zur Vergabe von Planungsleistungen (Dienstleistungen) (Seiten 1-10)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- siehe separate Anlage 1 mit spezifischen textlichen Vorhabenbeschreibungen zur Vergabe von Planungsleistungen (Dienstleistungen) (Seiten 1 - 10)
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schützenplatz 21, 06712 Zeitz
- Website
- seniorenhilfe-zeitz.de
- Kontakt
- vergabe@
seniorenhilfe-zeitz.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- iproplan Planungsgesellschaft mbH6 Zuschläge
- A.R.T. GmbH5 Zuschläge
- IPROconsult GmbH4 Zuschläge
- EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH3 Zuschläge
- Eßmann I Gärtner I Nieper Architekten GbR3 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018f53ae-2d49-423f-8121-d430ec1bcebc.