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vergebenEU-weitHochbauBau

Umbau Erweiterung Carl-Orff-Gymnasium - Vorabmaßnahmen Freianlagen

Stadt Unterschleißheim Rathausplatz 1 / SG 51 85716 Unterschleißheim · Unterschleißheim, Bayern

Aktenzeichen 17H2024veröffentlicht 06.06.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 977 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis München.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Bayern (85 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Monate07.04.2024 – 09.08.2024
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 09.08.2024
    vor 31 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Für die Erweiterung des Carl-Orff-Gymnasiums werden vorab bestehende Freiflächen abgebrochen und folgende neue Flächen erstellt: Allwetterplätze und Fahrradabstellplätze mit Überdachungen Bestehende Fertiggaragen sind zu versetzen und um eine neue zu ergänzen. Die Freiflächen werden begrünt/eingegrünt: Baumpflanzungen, Wiesen, Hecken

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Die Gewichtung der Angebote erfolgt zu 100% nach Preis. Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
07.04.2024
Vertragsende
09.08.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Anforderungen nach Satz 1 gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Pausenzeiten sind gem. Beschreibung LV bei den Anlieferungen zu berücksichtigen. Auf den Schulbetrieb ist Rücksicht zu nehmen. Dieser darf nicht beeinträchtigt werden. Die Auswahl von Gerätschaften ist hinsichtlich Geräuschimmission soweit möglichdarauf abzustimmen. Unterbaute Flächen dürfen nicht … ganz lesenPausenzeiten sind gem. Beschreibung LV bei den Anlieferungen zu berücksichtigen. Auf den Schulbetrieb ist Rücksicht zu nehmen. Dieser darf nicht beeinträchtigt werden. Die Auswahl von Gerätschaften ist hinsichtlich Geräuschimmission soweit möglichdarauf abzustimmen. Unterbaute Flächen dürfen nicht überfahren werden. FW-Zufahrten/Flächen dürfen nicht blockiert werden. Die bestehenden Allwetterplätze sind rechtzeitig zum Baubeginn Hochbau abzubrechen. Die neuen Allwetterplätze und Fahrradstellplätze müssen zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt sein, da sie als Ersatz für die bestehenden Allwetterplätze dienen, welche Gleichzeitig Sammelpunkt und Pausenfläche sind. Für die spätere Beleuchtung der Allwetterplätze sind durch Gewerk GaLa Kabelgräben zu erstellen und Leerrohre zu verlegen. Die Kabel werden im Rahmen der Hauptmaßnahme durch ELT verlegt. Die nach den Fällarbeiten im Boden verbliebenen Wurzelstücke sind zu entfernen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Haderstorfer GmbH, Ergolding–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Unterschleißheim Rathausplatz 1 / SG 51 85716 Unterschleißheim
Anschrift
Rathausplatz 1 85716 Unterschleißheim Deutschland, 85716 Unterschleißheim
Kontakt
ausschreibung@ush.bayern.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

4.443vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.676 Lose mit Angabe)
319.798 €Zuschlagswert im Median
124.283 € – 974.419 €mittlere Hälfte, 2.488 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 05.03.2024
  3. BekanntmachungFrist 05.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 922315df-bf3a-4c00-87b8-660a9520c254.