Umbau der Ortsdurchfahrt Unlingen im Zuge der K 7533 / K 7588, BA II, Gemeinde Unlingen
Gemeinde Unlingen · Unlingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 79/25veröffentlicht 21.07.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Baden-Württemberg (68 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Allgemeiner Teil, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Unlingen88527, Landkreis Biberach, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Tiefbau Die Gemeinde Unlingen plant gemeinsam mit dem Landkreis Biberach und dem Abwasserzweckverband Donau Riedlingen den Umbau der Ortdurchfahrt Unlingen im Zuge der K 7533 / K 7588. Die Maßnahme erstreckt sich im Süd-Westen vom Ortsbeginn aus Richtung Riedlingen kommend bis zum Ortsende in Richtung Ehingen im Nord-Osten. Dies entspricht dem Verlauf derehemaligen B311 im Ortsbereich. Die Gesamtmaßnahme ist in zwei Bauabschnitte aufgeteilt, die wiederum in zwei Teilabschnitte unterteilt sind. Bereits erstellt ist der Bauabschnitt I mit den damaligen Teilbereichen 1 und 2. Ausgeschrieben ist hier der Bauabschnitt II mit dessen Teilbereichen 1 und 2. DerTeilbereich 1 beginnt von Riedlingen kommend im Einmündungsbereich des „Vöhringer Weges“ und endet ca. 30 m vor der Brücke über die Kanzach. DerTeilbereich 1 beinhaltet auch die Sanierung derTeile derTheodor-Selig-Straße sowie derTeile der Bahnhofstraße. Der Teilbereich 2 beginnt etwa im Bereich des Gebäudes Hauptstraße 23 und endet im Bereich des Gebäudes Hauptstraße 42/1. Die Teilmaßnahmen schließen jeweils an die bereits fertiggestellten Bereiche des Bauabschnittes I an. Beide Teilbereiche sind in der Auftragsausführung gleichzeitig auszubauen, sodass es sich um zwei parallele Baustellen handelt. Der Umbau umfasst neben der Erneuerung der Verkehrs- und Verkehrsnebenflächen über weite Bereiche auch die Erneuerung der vorhandenen Ver- und Entsorgungseinrichtungen, sowie die Verlegung von Breitbandleerrohren und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Des Weiteren ist die Teilerneuerung der bestehenden Regenwasserbehandlungsanlage im Bereich RÜB Anger sowie Kompletterneuerung von 2 Regenüberläufen mit Verlegung des verdolten Möhringer Bächles beim Gasthof Sonne vorgesehen. Bauherr der Maßnahme ist die Gemeinde Unlingen, wobei der Landkreis Biberach die Kosten für die Erneuerung der Asphaltdeckschicht und Teile der Asphalttragschicht und der AZV Donau Riedlingen zu 100 % die Kosten für die Teilerneuerung des RÜB-Anger und zu 38 % die Kosten des RÜ 1060 mit Zu- und Ableitungskanälen übernimmt. Die Kosten für die Verlegung der Breitbandleerrohre trägt die Gemeinde, soweit sie gegenüber dem AN Aufträge hierfürerteilt. Soweit eine Verlegung von Breitbandleitungen im Auftrag von örtlich zuständigen Netzbetreibern erfolgt, sind diese Auftraggeber und Kostenträger. Die Maßnahme wird im Rahmen verschiedener Fördermaßnahmen mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die Bedingungen des Zuschussgebers sind dahereinzuhalten und lösen bei Nichtbeachtung Schadensersatzansprüche aus.Es gilt eine verbindliche Ausführungsfrist aller Leistungen bis spätestens zum 27.11.2026. Bei den gesamten Bauarbeiten ist mit beengten Platzverhältnissen, öffentlichen Zufahrtsstraßen mit geringer Straßenbreite, schlechterZugänglichkeit und Behinderungen durch das Arbeiten im Bestand innerhalb bebauter Ortslage mit wenig Lagerfläche, Sackgassenandienung, durch Kabel und Versorgungsleitungen im Baustellenbereich, durch die unmittelbare Nähe zum Möhringer Bächle und der Kanzach (Gewässer 2. Ordnung) mit Normalwasserabfluss von ~100 l/s im Möhringer Bächle, unmittelbare Nähe zu vorhandenen Gebäuden, mit Grundwasser usw. rechnen. Diese Erschwernisse sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise mit einzurechnen. Neben den hier ausgeschriebenen Maßnahmen beabsichtigen auch verschiedene Versorgungsunternehmen Tiefbauarbeiten im Baubereich auszuführen. Bei der Koordination dieser Arbeiten hat der AN mitzuwirken. Behinderungen diesbezüglich können nicht geltend gemacht werden. | – | – |
| 2 | Los 2 - Wasserleitungsinstallation Die Gemeinde Unlingen plant gemeinsam mit dem Landkreis Biberach und dem Abwasserzweckverband Donau Riedlingen den Umbau der Ortdurchfahrt Unlingen im Zuge der K 7533 / K 7588. Die Maßnahme erstreckt sich im Süd-Westen vom Ortsbeginn aus Richtung Riedlingen kommend bis zum Ortsende in Richtung Ehingen im Nord-Osten. Dies entspricht dem Verlauf derehemaligen B311 im Ortsbereich. Die Gesamtmaßnahme ist in zwei Bauabschnitte aufgeteilt, die wiederum in zwei Teilabschnitte unterteilt sind. Bereits erstellt ist der Bauabschnitt I mit den damaligen Teilbereichen 1 und 2. Ausgeschrieben ist hier der Bauabschnitt II mit dessen Teilbereichen 1 und 2. DerTeilbereich 1 beginnt von Riedlingen kommend im Einmündungsbereich des „Vöhringer Weges“ und endet ca. 30 m vor der Brücke über die Kanzach. DerTeilbereich 1 beinhaltet auch die Sanierung derTeile derTheodor-Selig-Straße sowie derTeile der Bahnhofstraße. Der Teilbereich 2 beginnt etwa im Bereich des Gebäudes Hauptstraße 23 und endet im Bereich des Gebäudes Hauptstraße 42/1. Die Teilmaßnahmen schließen jeweils an die bereits fertiggestellten Bereiche des Bauabschnittes I an. Beide Teilbereiche sind in der Auftragsausführung gleichzeitig auszubauen, sodass es sich um zwei parallele Baustellen handelt. Der Umbau umfasst neben der Erneuerung der Verkehrs- und Verkehrsnebenflächen über weite Bereiche auch die Erneuerung der vorhandenen Ver- und Entsorgungseinrichtungen, sowie die Verlegung von Breitbandleerrohren und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Des Weiteren ist die Teilerneuerung der bestehenden Regenwasserbehandlungsanlage im Bereich RÜB Anger sowie Kompletterneuerung von 2 Regenüberläufen mit Verlegung des verdolten Möhringer Bächles beim Gasthof Sonne vorgesehen. Bauherr der Maßnahme ist die Gemeinde Unlingen, wobei der Landkreis Biberach die Kosten für die Erneuerung der Asphaltdeckschicht und Teile der Asphalttragschicht und der AZV Donau Riedlingen zu 100 % die Kosten für die Teilerneuerung des RÜB-Anger und zu 38 % die Kosten des RÜ 1060 mit Zu- und Ableitungskanälen übernimmt. Die Kosten für die Verlegung der Breitbandleerrohre trägt die Gemeinde, soweit sie gegenüber dem AN Aufträge hierfürerteilt. Soweit eine Verlegung von Breitbandleitungen im Auftrag von örtlich zuständigen Netzbetreibern erfolgt, sind diese Auftraggeber und Kostenträger. Die Maßnahme wird im Rahmen verschiedener Fördermaßnahmen mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die Bedingungen des Zuschussgebers sind dahereinzuhalten und lösen bei Nichtbeachtung Schadensersatzansprüche aus.Es gilt eine verbindliche Ausführungsfrist aller Leistungen bis spätestens zum 27.11.2026. Bei den gesamten Bauarbeiten ist mit beengten Platzverhältnissen, öffentlichen Zufahrtsstraßen mit geringer Straßenbreite, schlechterZugänglichkeit und Behinderungen durch das Arbeiten im Bestand innerhalb bebauter Ortslage mit wenig Lagerfläche, Sackgassenandienung, durch Kabel und Versorgungsleitungen im Baustellenbereich, durch die unmittelbare Nähe zum Möhringer Bächle und der Kanzach (Gewässer 2. Ordnung) mit Normalwasserabfluss von ~100 l/s im Möhringer Bächle, unmittelbare Nähe zu vorhandenen Gebäuden, mit Grundwasser usw. rechnen. Diese Erschwernisse sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise mit einzurechnen. Neben den hier ausgeschriebenen Maßnahmen beabsichtigen auch verschiedene Versorgungsunternehmen Tiefbauarbeiten im Baubereich auszuführen. Bei der Koordination dieser Arbeiten hat der AN mitzuwirken. Behinderungen diesbezüglich können nicht geltend gemacht werden. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co. KG, Pfullendorf | 2 |
| 2 | Schick Rohrleitungsbau GmbH, Uttenweiler | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Unlingen
- Anschrift
- Kirchgasse 11, 88527 Unlingen
- Website
- unlingen.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Baden-Württemberg (68 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ed. Züblin AG24 Zuschläge
- LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG24 Zuschläge
- Gebrüder Rückert GmbH & Co KG22 Zuschläge
- MOSER GmbH & Co. KG19 Zuschläge
- W.Müller Bedachungen GmbH & Co. KG17 Zuschläge
- Beck GmbH16 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- 3.1202 Mauerwerk Fassadenbekleidung und Einbau Stahlbeton-FassadenfertigteileVermögens- und Hochbauverwaltung Baden-WürttembergFrist 04.12.2026
- Straßenbauarbeiten, Bertoldstraße / MolkestraßeStadt Freiburg i. Br. - VergabemanagementFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 84c9a553-486e-41ac-ad89-9257297ab0cb.