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Umbau der Ortsdurchfahrt Unlingen im Zuge der K 7533 / K 7588, BA II, Gemeinde Unlingen

Gemeinde Unlingen · Unlingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 79/25veröffentlicht 21.07.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Baden-Württemberg (68 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Allgemeiner Teil, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Tiefbau

Die Gemeinde Unlingen plant gemeinsam mit dem Landkreis Biberach und dem Abwasserzweckverband Donau Riedlingen den Umbau der Ortdurchfahrt Unlingen im Zuge der K 7533 / K 7588. Die Maßnahme erstreckt sich im Süd-Westen vom Ortsbeginn aus Richtung Riedlingen kommend bis zum Ortsende in Richtung Ehingen im Nord-Osten. Dies entspricht dem Verlauf derehemaligen B311 im Ortsbereich. Die Gesamtmaßnahme ist in zwei Bauabschnitte aufgeteilt, die wiederum in zwei Teilabschnitte unterteilt sind. Bereits erstellt ist der Bauabschnitt I mit den damaligen Teilbereichen 1 und 2. Ausgeschrieben ist hier der Bauabschnitt II mit dessen Teilbereichen 1 und 2. DerTeilbereich 1 beginnt von Riedlingen kommend im Einmündungsbereich des „Vöhringer Weges“ und endet ca. 30 m vor der Brücke über die Kanzach. DerTeilbereich 1 beinhaltet auch die Sanierung derTeile derTheodor-Selig-Straße sowie derTeile der Bahnhofstraße. Der Teilbereich 2 beginnt etwa im Bereich des Gebäudes Hauptstraße 23 und endet im Bereich des Gebäudes Hauptstraße 42/1. Die Teilmaßnahmen schließen jeweils an die bereits fertiggestellten Bereiche des Bauabschnittes I an. Beide Teilbereiche sind in der Auftragsausführung gleichzeitig auszubauen, sodass es sich um zwei parallele Baustellen handelt. Der Umbau umfasst neben der Erneuerung der Verkehrs- und Verkehrsnebenflächen über weite Bereiche auch die Erneuerung der vorhandenen Ver- und Entsorgungseinrichtungen, sowie die Verlegung von Breitbandleerrohren und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Des Weiteren ist die Teilerneuerung der bestehenden Regenwasserbehandlungsanlage im Bereich RÜB Anger sowie Kompletterneuerung von 2 Regenüberläufen mit Verlegung des verdolten Möhringer Bächles beim Gasthof Sonne vorgesehen. Bauherr der Maßnahme ist die Gemeinde Unlingen, wobei der Landkreis Biberach die Kosten für die Erneuerung der Asphaltdeckschicht und Teile der Asphalttragschicht und der AZV Donau Riedlingen zu 100 % die Kosten für die Teilerneuerung des RÜB-Anger und zu 38 % die Kosten des RÜ 1060 mit Zu- und Ableitungskanälen übernimmt. Die Kosten für die Verlegung der Breitbandleerrohre trägt die Gemeinde, soweit sie gegenüber dem AN Aufträge hierfürerteilt. Soweit eine Verlegung von Breitbandleitungen im Auftrag von örtlich zuständigen Netzbetreibern erfolgt, sind diese Auftraggeber und Kostenträger. Die Maßnahme wird im Rahmen verschiedener Fördermaßnahmen mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die Bedingungen des Zuschussgebers sind dahereinzuhalten und lösen bei Nichtbeachtung Schadensersatzansprüche aus.Es gilt eine verbindliche Ausführungsfrist aller Leistungen bis spätestens zum 27.11.2026. Bei den gesamten Bauarbeiten ist mit beengten Platzverhältnissen, öffentlichen Zufahrtsstraßen mit geringer Straßenbreite, schlechterZugänglichkeit und Behinderungen durch das Arbeiten im Bestand innerhalb bebauter Ortslage mit wenig Lagerfläche, Sackgassenandienung, durch Kabel und Versorgungsleitungen im Baustellenbereich, durch die unmittelbare Nähe zum Möhringer Bächle und der Kanzach (Gewässer 2. Ordnung) mit Normalwasserabfluss von ~100 l/s im Möhringer Bächle, unmittelbare Nähe zu vorhandenen Gebäuden, mit Grundwasser usw. rechnen. Diese Erschwernisse sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise mit einzurechnen. Neben den hier ausgeschriebenen Maßnahmen beabsichtigen auch verschiedene Versorgungsunternehmen Tiefbauarbeiten im Baubereich auszuführen. Bei der Koordination dieser Arbeiten hat der AN mitzuwirken. Behinderungen diesbezüglich können nicht geltend gemacht werden.

––
2
Los 2 - Wasserleitungsinstallation

Die Gemeinde Unlingen plant gemeinsam mit dem Landkreis Biberach und dem Abwasserzweckverband Donau Riedlingen den Umbau der Ortdurchfahrt Unlingen im Zuge der K 7533 / K 7588. Die Maßnahme erstreckt sich im Süd-Westen vom Ortsbeginn aus Richtung Riedlingen kommend bis zum Ortsende in Richtung Ehingen im Nord-Osten. Dies entspricht dem Verlauf derehemaligen B311 im Ortsbereich. Die Gesamtmaßnahme ist in zwei Bauabschnitte aufgeteilt, die wiederum in zwei Teilabschnitte unterteilt sind. Bereits erstellt ist der Bauabschnitt I mit den damaligen Teilbereichen 1 und 2. Ausgeschrieben ist hier der Bauabschnitt II mit dessen Teilbereichen 1 und 2. DerTeilbereich 1 beginnt von Riedlingen kommend im Einmündungsbereich des „Vöhringer Weges“ und endet ca. 30 m vor der Brücke über die Kanzach. DerTeilbereich 1 beinhaltet auch die Sanierung derTeile derTheodor-Selig-Straße sowie derTeile der Bahnhofstraße. Der Teilbereich 2 beginnt etwa im Bereich des Gebäudes Hauptstraße 23 und endet im Bereich des Gebäudes Hauptstraße 42/1. Die Teilmaßnahmen schließen jeweils an die bereits fertiggestellten Bereiche des Bauabschnittes I an. Beide Teilbereiche sind in der Auftragsausführung gleichzeitig auszubauen, sodass es sich um zwei parallele Baustellen handelt. Der Umbau umfasst neben der Erneuerung der Verkehrs- und Verkehrsnebenflächen über weite Bereiche auch die Erneuerung der vorhandenen Ver- und Entsorgungseinrichtungen, sowie die Verlegung von Breitbandleerrohren und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Des Weiteren ist die Teilerneuerung der bestehenden Regenwasserbehandlungsanlage im Bereich RÜB Anger sowie Kompletterneuerung von 2 Regenüberläufen mit Verlegung des verdolten Möhringer Bächles beim Gasthof Sonne vorgesehen. Bauherr der Maßnahme ist die Gemeinde Unlingen, wobei der Landkreis Biberach die Kosten für die Erneuerung der Asphaltdeckschicht und Teile der Asphalttragschicht und der AZV Donau Riedlingen zu 100 % die Kosten für die Teilerneuerung des RÜB-Anger und zu 38 % die Kosten des RÜ 1060 mit Zu- und Ableitungskanälen übernimmt. Die Kosten für die Verlegung der Breitbandleerrohre trägt die Gemeinde, soweit sie gegenüber dem AN Aufträge hierfürerteilt. Soweit eine Verlegung von Breitbandleitungen im Auftrag von örtlich zuständigen Netzbetreibern erfolgt, sind diese Auftraggeber und Kostenträger. Die Maßnahme wird im Rahmen verschiedener Fördermaßnahmen mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die Bedingungen des Zuschussgebers sind dahereinzuhalten und lösen bei Nichtbeachtung Schadensersatzansprüche aus.Es gilt eine verbindliche Ausführungsfrist aller Leistungen bis spätestens zum 27.11.2026. Bei den gesamten Bauarbeiten ist mit beengten Platzverhältnissen, öffentlichen Zufahrtsstraßen mit geringer Straßenbreite, schlechterZugänglichkeit und Behinderungen durch das Arbeiten im Bestand innerhalb bebauter Ortslage mit wenig Lagerfläche, Sackgassenandienung, durch Kabel und Versorgungsleitungen im Baustellenbereich, durch die unmittelbare Nähe zum Möhringer Bächle und der Kanzach (Gewässer 2. Ordnung) mit Normalwasserabfluss von ~100 l/s im Möhringer Bächle, unmittelbare Nähe zu vorhandenen Gebäuden, mit Grundwasser usw. rechnen. Diese Erschwernisse sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise mit einzurechnen. Neben den hier ausgeschriebenen Maßnahmen beabsichtigen auch verschiedene Versorgungsunternehmen Tiefbauarbeiten im Baubereich auszuführen. Bei der Koordination dieser Arbeiten hat der AN mitzuwirken. Behinderungen diesbezüglich können nicht geltend gemacht werden.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co. KG, Pfullendorf2
2Schick Rohrleitungsbau GmbH, Uttenweiler1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Unlingen
Anschrift
Kirchgasse 11, 88527 Unlingen
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.882vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.983 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.402 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.458 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 84c9a553-486e-41ac-ad89-9257297ab0cb.