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Umbau der Luxemburger Straße, Lebensader Lux (LALux) 2024

Stadtwerke Hürth AöR · Hürth, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen SWH-2024-02-003veröffentlicht 27.03.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 893 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadtwerke Hürth AöR
    vor 30 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vmp-rheinland.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Hürth
    vor 29 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Generalunternehmervertrag für den Umbau der Luxemburger Straße in Hürth (LALux)

Beschreibung des Loses

Die Stadtwerke Hürth AöR wird in einem innerstädtischen Bereich die Luxemburger Straße zu einer Stadtstraße mit hoher Aufenthaltsqualität umbauen. Der umzubauende Teil war ehemals Bundesstraße B265. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Bau -und Tiefbaumaßnahmen inkl. Beleuchtung, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens nötig sind. Der Auftrag erstreckt sich auf die in der Projekt- und Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Die Einzelheiten sind den Bewerbungs- und Vertragsbedingungen zu entnehmen. Die Maßnahme ist bei eingeschränktem laufenden (Verkehrs-) Betrieb umzusetzen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
1) Jahresumsatz Der Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten 3 Geschäftsjahren muss angegeben werden. Weiter sind die Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Projekten, die mit dem vorliegenden grundsätzlich vergleichbar sind, anzugeben. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vo … ganz lesen1) Jahresumsatz Der Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten 3 Geschäftsjahren muss angegeben werden. Weiter sind die Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Projekten, die mit dem vorliegenden grundsätzlich vergleichbar sind, anzugeben. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Geschäftsabschlüsse mit Prüfberichten. 2) Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung/Pflichtversicherungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat sich zu verpflichten, folgende Versicherung mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss der Leistung vorzulegen und aufrecht zu erhalten: Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen mindestens für Personenschäden: 5 000 000 EUR, für Sachschäden: 5 000 000 EUR. In jedem Fall ist der Nachweis zuerbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Weiter hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann. 3) Bauleistungsversicherung Der Wirtschaftsteilnehmer hat sich zu verpflichten, folgende Versicherung vor Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss der Leistung vorzulegen und aufrecht zu erhalten: Bauleistungsversicherung, in welcher neben den Bauherrenrisiko auch die Leistungen Dritter mit einem geschätzten Volumen von 50.000.0000,00 Euro (in Worten: fünfzig Millionen Euro) eingeschlossen sind. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann. 4) In Argen hat jedes Arge-Mitglied die vorstehenden Nachweise vorzulegen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer. Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Bauleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert (z.B. benötigen nur Unternehmen, die im Tiefbau eingesetzt werden, die Eigenerklärung zur Gütesicherung Kanalbau). Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ebenfalls nachzuweisen, allerdings bei einer im Nachunternehmerauftrag zu vergebenden Bauleistung in angemessener Höhe, mindestens jedoch über Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro, zweifach maximiert je Jahr. Im Fall von ARGE bleibt es bei der Regelung, dass jedes ARGE-Mitglied die geforderten Eignungskriterien wie angegeben nachweisen muss. 5) Zu 1.bis 4.: Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kriterium
1) Zuverlässigkeit im Sinne von § 123 ff GWB (vgl. Art. 57 RL 2014/24/EU). Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung i.S. von § 125 GWB sind im Formblatt "Europäische Eigenerklärung der Eignung (EEE)" oder Formblatt 124 (Bund - 2019), soweit keine Präqualifik … ganz lesen1) Zuverlässigkeit im Sinne von § 123 ff GWB (vgl. Art. 57 RL 2014/24/EU). Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung i.S. von § 125 GWB sind im Formblatt "Europäische Eigenerklärung der Eignung (EEE)" oder Formblatt 124 (Bund - 2019), soweit keine Präqualifikation durch Angabe der Registrierungsnummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. nachgewiesen wird, zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung i.S. des § 125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium); 2) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsstaates (aufgelistet im Anhang XI der RL 2014/24/EU) verzeichnet; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedsstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium). 3) bestimmte Berechtigung erforderlich Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat erbringen zu können? Soweit ja, hat diese vorzuliegen (Ausschlusskriterium). 4) Nachweise zu 1. bis 3.: Eigenerklärung sowie Auszug aus dem Handels- oder Gewerbezentralregister oder vergleichbares Dokument (zum Ende der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate); auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen. Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Einsatz in Argen hat jedes Argenmitglied die vorstehenden Nachweise elektronisch (siehe oben) vorzulegen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer. Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Bauleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert (z.B. benötigen nur Unternehmen, die im Tiefbau eingesetzt werden, die Eigenerklärung zur Gütesicherung Kanalbau). Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ebenfalls nachzuweisen, allerdings bei einer im Nachunternehmerauftrag zu vergebenden Bauleistung in angemessener Höhe, mindestens jedoch über Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro, zweifach maximiert je Jahr. Im Fall von ARGE bleibt es bei der Regelung, dass jedes ARGE-Mitglied die geforderten Eignungskriterien wie angegeben nachweisen muss.
Kriterium
1) In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens 3 Projekte der Größenordnung ab 10.000.000,00EUR netto als Generalunternehmer durchgeführt (Nachweis erforderlich). Weiter hat der Wirtschaftsteilnehmer Referenzen für nachfolgender einzelnen Leistung in der angegebenden Hö … ganz lesen1) In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens 3 Projekte der Größenordnung ab 10.000.000,00EUR netto als Generalunternehmer durchgeführt (Nachweis erforderlich). Weiter hat der Wirtschaftsteilnehmer Referenzen für nachfolgender einzelnen Leistung in der angegebenden Höhe nachzuweisen: -Freianlagen inkl. Beleuchtung: mindestens 5.000.000,00EUR -Verkehrsanlagen inkl. Beleuchtung: mindestens 4.000.000,00EUR -Wasser inkl. Tiefbau: mindestens 250.000,00EUR -Fernwärme inkl. Tiefbau: mindestens 500.000,00EUR -Kanal inkl. Tiefbau: mindestens 1.000.000,00EUR. Vorstehende Beträge sind netto Beträge. Es ist vom Wirtschaftsteilnehmer ferner eine Liste der vom Wirtschaftsteilnehmer erbrachten Projekte, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Die Liste hat möglichst die Projekte anzugeben, die Kosten, den Auftraggeber, die Leistungsarten und Leistungszeiträume sowie die Referenzen von Ansprechpartnern zu enthalten. 2) Der Wirtschaftsteilnehmer muss für die Ausführungen der Leistungen über die erforderliche Fachkunde verfügen. 3) Angabe der Beschäftigtenanzahl mit Qualifizierungsangaben; 4) Angabe der ständigen Erreichbarkeit. 5) Zu 1. bis 4.: Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer. Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Bauleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert (z.B. benötigen nur Unternehmen, die im Tiefbau eingesetzt werden, die Eigenerklärung zur Gütesicherung Kanalbau). Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ebenfalls nachzuweisen, allerdings bei einer im Nachunternehmerauftrag zu vergebenden Bauleistung in angemessener Höhe, mindestens jedoch über Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro, zweifach maximiert je Jahr. Im Fall von ARGE bleibt es bei der Regelung, dass jedes ARGE-Mitglied die geforderten Eignungskriterien wie angegeben nachweisen muss.
Kriterium
Bei Ausschlussgrund §§123 und 124 GWB sowie bei fehlender Selbstreinigung (§125 GWB). Die Bieter können die Zuverlässigkeit durch die Angabe der Registrierungsnummer im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nachweisen oder durch Angaben im Formblatt 124 (Bund-2019) oder EEE (Europäisch … ganz lesenBei Ausschlussgrund §§123 und 124 GWB sowie bei fehlender Selbstreinigung (§125 GWB). Die Bieter können die Zuverlässigkeit durch die Angabe der Registrierungsnummer im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nachweisen oder durch Angaben im Formblatt 124 (Bund-2019) oder EEE (Europäische Eigenerklärung der Eignung). Es wird darauf hingewiesen, dass die weiteren Eignungskriterien unabhängig von vorstehender Präqualifikation nachzuweisen sind.
Kriterium
Gemäß Formblatt 522 EU - Eigenerklärung Mindestlohn 06-2022
Kriterium
Eigenerklärung Güteschutz Kanalbau ist gemäß den Vorgaben EFB 212 und EFB 214 zu erbringen (HK2).
Kriterium
Gemäß Vorgabe des Bundesministeriums (siehe Bewerbungsbedingungen).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es können zusätzliche Bauleistungen, die derzeit in der Planung sind, vergeben werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vmp-rheinland.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 DAYS
Angebotsöffnung
28.05.2024, 10:00 Uhr. Hürth
Sicherheiten
verlangt: Sicherheiten für Vertragserfüllung sowie für Mängelansprüche

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es findet keine Losaufteilung statt.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Stadtwerke Hürth AöR weist auf die besonderen Vorschriften des deutschen Vergaberechts für die Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere die Präklusionstatbestände (§ 160 Abs. 3 GWB) hin. Es sind anzuw … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Stadtwerke Hürth AöR weist auf die besonderen Vorschriften des deutschen Vergaberechts für die Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere die Präklusionstatbestände (§ 160 Abs. 3 GWB) hin. Es sind anzuwenden: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. weiter: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYMY1K11637W

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth
Kontakt
vergabe@stadtwerke-huerth.de
Auskünfte
Stadtwerke Hürth AöRvergabe@stadtwerke-huerth.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

3.970vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (2.164 Lose mit Angabe)
462.873 €Zuschlagswert im Median
149.831 € – 1,63 Mio. €mittlere Hälfte, 1.447 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 82b8cea9-247f-44f5-9ad7-e26f28b93688.