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vergebenEU-weitBau

Um- und Neubau Rathaus Grefrath - Linoleum-Bodenbelagsarbeiten

Gemeinde Grefrath · Grefrath, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen S-GREF-2026-0032veröffentlicht 27.10.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 33 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Viersen.

Alle Ausschreibungen: Bau in Nordrhein-Westfalen (794 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate25.01.2027 – 02.04.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 57 Tage (30 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (35 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 02.04.2027
    in 3 Monaten

Beschreibung

Die Gemeinde Grefrath plant die Modernisierung und Neugestaltung des Rathauses - hierzu soll der denkmalwürdige Altbestand modernisiert und durch einen neuen zwei- bzw. dreigeschossigen (Splitlevel), nicht unterkellerten Neubau erweitert werden. Dieser schließt mittels eines kleinen Verbindungsbaus barrierefrei an den bestehenden Altbau an. Der bauseitige Rohbau besteht aus einem Stahlbeton-Kern in überwiegend Ortbetonbauweise sowie aus einschaligem Mauerwerk der Außenwände (Nordfassade und beide Giebelseiten). Die Zimmerarbeiten ergänzen den Rohbau durch ein zweigeschossiges Holz-Tragwerk und einen vorgelagerten Balkon auf der Südseite sowie das Dachtragwerk auf Nord- und Südseite. Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Hauptleistungen inkl. aller Vor- und Nacharbeiten: - 1.700 m² Linoleum-Bodenbelagsarbeiten - ca. 1.650 m Sockelleisten aus Nadelholz

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.01.2027
Vertragsende
02.04.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es gelten folgende als Vertragsfristen vereinbarte Einzelfristen: Linoleumsarbeiten Neubau: 25.01.2027 bis 16.03.2027 Linoleumsarbeiten Altbau: 18.03.2027 bis 02.04.2027
Hinweis
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmach … ganz lesen1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird; 2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o.g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren; 3. Jeder Bewerber /jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen entsprechend vorzulegen; 4. Jeder Bewerber /jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot zusätzlich die Eigenerklärung zur Eignung, die Eigenerklärung-Sanktionen-EU (unterschrieben) und die Abfrage KMU einzureichen. 5. Jeder Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wie folgt zu bestätigen: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6e Abs. 1, 4 VOB/A/EU; § 6e Abs. 6 VOB/A/EU; §§ 123, 124 GWB; § 21 AEntG; § 98c AufenthG; § 19 MiLoG; § 21 SchwarzArbG / Art. 5k VO (EU) 833/2014) Das Nichtvorliegen der vorstehend genannten Ausschlussgründe ist nach Maßgabe der Eigenerklärungen in den Vergabeunterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Dies umfasst auch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (Russland-Sanktionen). Das Fehlen oder die Unvollständigkeit der geforderten Eigenerklärungen kann zum Ausschluss führen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung ergänzende Nachweise oder Bescheinigungen zu verlangen. 6. Nach Auftragsvergabe und vor Baubeginn ist die Urkalkulation einzureichen. Die nach der Auftragsvergabe einzureichende Urkalkulation bleibt verschlossen. Dem Auftraggeber ist es jedoch gestattet, die Urkalkulation zur Prüfung von Nachträgen, zur Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung sonstiger vertraglicher Leistungen zu öffnen und einzusehen. Nach Abnahme der Gesamtleistung wird die Urkalkulation dem Auftragnehmer zurückgegeben. 7. Der Auftragnehmer hat einen eigenen Baufristenplan als detaillierten Balkenplan über seine vertraglichen Leistungen aufzustellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Vertraglich vereinbarte Zwischentermine sind aufzunehmen. Die Festlegungen des AG, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Baufristenplan des AN ist dem AG spätestens 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitung unverzüglich, zu übergeben. 8. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer min. 1 der deutschen Sprache befähigter, ausgebildeter Facharbeiter und/oder Meister seines Unternehmens auf der Baustelle anwesend ist. 9. Die Umweltdaten des Bodenbelages für den gesamten Lebenszyklus mittels gültiger EPD müssen nachgewiesen werden: Das zu verwendende Linoleum muss als CO2-neutrales Bauprodukt nachgewiesen werden. Das zu verwendende Linoleum muss zu mindestens 95% aus natürlichen Rohstoffen bestehen. Das zur Produktion verwendete Holzmehl im Linoleum muss nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichba …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Austermann GmbH, Dülmen-Hiddingsel6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Johannes-Girmes-Straße 21, 47929 Grefrath
Kontakt
vergabestelle@kreis-viersen.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.958vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (1.108 Lose mit Angabe)
140.551 €Zuschlagswert im Median
66.800 € – 335.300 €mittlere Hälfte, 725 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.10.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8a60143c-b718-4386-bb94-1b7510a63fa2.