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Frist abgelaufenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

ÜSTRA AG - regiobus GmbH - Herstellung und Betrieb einer Gesamtlösung für Fahrgastinformationsanlagen auf Basis von eInk-Anzeiger-Technik als Software as a Service (SaaS)

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 201-2025 (CXP4Y6J5P5W) (3)veröffentlicht 01.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 401 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: Software in Niedersachsen (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahrebis zu 5 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hannover30159, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (69 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistungspunkte50 %
  • Wertungspreis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 13 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:01 Uhr
    Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
    vor 13 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA) ist ein börsennotiertes Verkehrsunternehmen und betreibt mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen das Liniennetz in der Landeshauptstadt Hannover sowie den umliegenden Städten und Gemeinden der Region Hannover. Als Mobilitätsdienstleisterin mit bis 2019 durchschnittlich 170 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie im GVH ein Partner für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Mit ihren Bahnen und Bussen fahren in der Regel mehr als 470.000 Menschen täglich. Mit über 40 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und mehr als 2.300 Beschäftigten befördert die ÜSTRA die Menschen in Hannover und ihre Gäste tagsüber im 10-Minuten-Takt. Die ÜSTRA ist Betreiberin Kritischer Infrastruktur (KRITIS). Sie ist damit das Rückgrat einer effizienten und klimaschonenden öffentlichen Mobilität der Landeshauptstadt Hannover. Die regiobus Hannover GmbH (regiobus) ist ein Nahverkehrsunternehmen in der und für die Region Hannover. Gemeinsam mit anderen Verkehrsunternehmen betreibt die regiobus Hannover GmbH den öffentlichen Personennahverkehr im Verkehrsverbund "Großraum-Verkehr Hannover" (GVH). Die regiobus Hannover GmbH wurde 1998 gegründet und entstand aus der Verschmelzung von drei Verkehrsunternehmen und einer Servicegesellschaft. Die regiobus Hannover GmbH verteilt sich auf sechs Standorte mit der Verwaltung in Hannover sowie den Betriebshöfen in Burgdorf, Mellendorf, Neustadt am Rbge., Wunstorf und Eldagsen. Aktuell nutzen 27,3 Millionen Fahrgäste die umfassenden Angebote des Unternehmens - von dem regulären Linienverkehr bis hin zu Ruftaxi oder Fahrradbus auf über 120 Linien. Das Unternehmen beschäftigt rund 800 Mitarbeiter. Mit fast 400 im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeugen (davon 260 eigene) werden jährlich ca. 28 Mio. Fahrgäste befördert. Bereits seit April 2024 tritt die regiobus unter der Marke ÜSTRA in Erscheinung und ist seit Januar 2025 in einen Gemeinschaftsbetrieb mit dieser tätig, um Ressourcen effizienter zu nutzen und Synergien zu maximieren. Die regiobus und ÜSTRA beabsichtigen, über das Förderprogramm "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" des BMDV 214 sog. ePaper-Displays zu beschaffen und damit die haltestellengebundene dynamische Fahrgastinformation - insbesondere bzgl. Echtzeitdaten und Störinformationen - deutlich zu verbessern. Die Projektpartner erwarten davon eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs und damit auch einen Beitrag zur Verschiebung des Modal-Split zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs mit entsprechender CO2 Reduktion. Der über das Förderprogramm geplante Einsatz von ePaper-Anzeigern ergänzt das bestehende Anzeiger-Portfolio konzeptionell und flächendeckender in großer Stückzahl und verbessert die Fahrgastinformation erheblich. Insbesondere im ländlichen Raum sind derzeit nur wenige Haltestellen mit digitalen Anzeigern (überwiegend LED-Buszielanzeiger, s.o.) ausgerüstet. Es wird beabsichtigt ePaper-Displays in verschiedenen Formaten und Montagearten zu beschaffen. Diese sollen zur Datenversorgung mittels SIM-Karte über Mobilfunk in die bestehenden technischen Hintergrundsysteme für die aufgeführten Anzeigertypen eingebunden werden. Bislang analoge und somit gedruckte Vitrinen-Inhalte können mit ePaper zentraler digital gesteuert und damit die Informationen vor Ort kurzfristig aktueller gestaltet werden als bislang. Viele bisher analoge Prozesse werden damit durch Digitalisierung gestrafft und optimiert. Zum Unterschied zur bisherigen stationären DFI, ist die Darstellungsvielfalt von ePaper zudem höher als z.B. über eine kurze Textzeile in Laufschrift der klassischen DFI (LED-Technik) der Buszielanzeiger. Der Fokus liegt auf Haltestellenstandorten der Umlandkommunen. Die Kategorisierung erfolgt nach Einsteigerzahlen pro Richtungshaltestelle, dort verkehrender Linien und netzstrategischer Bedeutung. Der Auftrag umfasst zunächst die Lieferung, Montag und Inbetriebnahme von ca. 206 13-Zoll-Anzeiger und von ca. 30 32-Zoll-Anzeiger in E-Ink-Technik für die Fahrgastinformation, als auch die Bereitstellung eines adäquaten Fahrgastinformationssystem in Form einer Software as a Service Lösung. Ggf. sollen Bestandsgeräte des Auftraggebers ebenfalls, wenn technisch möglich, in den Betrieb aufgenommen werden. Perspektivisch sollen während der Laufzeit des Vertrages, unter Voraussetzung der Annahme der Leistung durch die NutzerInnen, möglichst viele Bus-Haltestellen der Auftraggeber mit E-Ink Anzeiger ausgestattet werden. Die maximale Obergrenze beträgt jedoch 450 13-Zoll-Anzeiger und 75 32-Zoll-Anzeiger, hiervon ausgenommen sind etwaige Nachbestellungen aufgrund des Ausfalls eines Anzeigers. Es handelt sich um eine Auftragsvergabe der ÜSTRA und der regiobus im Rahmen eines Fördermittelprojekt der Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Der Auftraggeber hat im Vorfeld dieses Vergabeverfahrens eine förmliche Markterkundung gemäß § 26 SektVO durchgeführt. Die Markterkundung wurde über das Deutsche Vergabeportal am 24.03.2025 EU-weit veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgte im ABl. S Nummer 58/2025, mit der Nummer 186871-2025. Interessierte Unternehmen hatten Gelegenheit bis 04.04.2025 die gestellten Fragen zu beantworten. Nach Eingang der ersten Rückmeldung durch interessierte Unternehmen, hat der Auftraggeber die Frist für den Eingang der Antworten auf Bitte mit Veröffentlichung vom 04.04.2025, im ABl. S Nr. 67/2025 auf den 17.04.2025 verlängert. Insgesamt haben sich 8 Unternehmen an der Markterkundung mit einer Rückmeldung beteiligt. Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover handelt in diesem Verfahren als zentrale Beschaffungsstelle gemäß § 120 Abs. 4 GWB für die regiobus Hannover GmbH, Georgstraße 54, 30159 Hannover.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieses Auftrags ist: a. der Abschluss einer Teil-Rahmenvereinbarung, die die Bedingungen und das Verfahren zum Abschluss von Einzelaufträgen über Liefer- und Montageleistungen von e-Ink-Anzeigern festlegt UND die Lieferung von eInk-Anzeigern, in verschiedenen Größen, Ausführungen und Montagearten b. Montage der gelieferten Anzeiger und Übernahme der vorbeugenden Maßnahmen und Störungsbeseitigung (Systemservice) dieser Anzeiger, c. die Bereitstellung und der Betrieb eines Fahrgastinformationssystem (FIS) auf Basis eines Software as a Service Modells (SaaS) und Anbindung an die Datenschnittstellen des Auftraggebers, d. die Integration der Anzeiger in ein Fahrgastinformations-Gesamtsystem und Herstellung der Betriebsbereitschaft des Fahrgastinformations-Gesamtsystem unter Zusicherung einer Gesamtverfügbarkeit, e. Erbringung von Supportleistungen f. die vollständige Dokumentation sämtlicher Leistungen g. die Übernahme von Einweisungen und Schulungen h. das Projektmanagement zur Einfügung der angebotenen Lösung beim Auftraggeber durch den Auftragnehmer, (2) Die vollständige Lieferung, Montage und Integration der Anzeiger sowie die Bereitstellung des Cloudservice muss spätestens bis zum 30.06.2026 abgeschlossen sein. Diese Ausführungsfrist ist Vertragsstrafen relevant, siehe auch Nr. 8 des Teil-Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems, mit Teil-Rahmenvereinbarung für e-Ink-Anzeiger. (3) Die Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Die vollständige Lieferung, Montage und Integration der Anzeiger sowie die Bereitstellung des Cloudservice muss spätestens bis zum 30.06.2026 abgeschlossen sein. Diese Ausführungsfrist ist Vertragsstrafen relevant.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistungspunkte50 %
Wertungspreis50 %
Qualität
LeistungspunkteLeistungspunkte gemäß Leistungsverzeichnis
Preis
WertungspreisWertungspreis gemäß Preisblatt

Eignung7 von 7 angegeben

Anteil der Unterauftragsvergabe
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpar … ganz lesen1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Bereitstellung und Betrieb von Fahrgastinformationssystemen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung / Inhaber b) Softwareentwicklung c) Cloud Architektur … ganz lesen3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Bereitstellung und Betrieb von Fahrgastinformationssystemen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung / Inhaber b) Softwareentwicklung c) Cloud Architektur d) Montage / Systemservice - Vor-Ort e) Sonstige Beschäftigte Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2022), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es sind mindestens 2 Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erf … ganz lesen3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2022), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es sind mindestens 2 Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Vergleichbar sind Projekte: Bei denen der Auftragnehmer a. ein Fahrgastinformationssystem in Form einer Software as a Service Lösung bereitgestellt hat (UND - kumulativ) b. mindestens 50 Anzeiger von ihm geliefert und montiert wurden, wobei in mindestens einem (1) der Referenzprojekte mindestens 50 Anzeiger als batteriebetriebene Anzeiger geliefert und montiert worden sein müssen (UND - kumulativ) c. die Anzeiger des lit. b) in das vom Bieter bereitgestellte Fahrgastinformationssystem des lit. a) betriebsbereit integriert wurden. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung - Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme) - Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)
Allgemeiner Jahresumsatz
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024 (ggf. noch vorläufig)). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, - 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung m … ganz lesen2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, - 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
bis zu 5-mal: Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag mehrmals um 12 bzw. 24 Monate zu verlängern.
Optionen
Der Auftragnehmer hat die Leistungen während der Laufzeit der Teil-Verträge / Teil-Rahmenvereinbarung nach den bei Abruf der Einzelaufträge geltenden anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Sollten durch den aktuellen Stand der Technik Leistungsvarianten möglich sein, z.B. verbesserte e-Ink-Anz … ganz lesenDer Auftragnehmer hat die Leistungen während der Laufzeit der Teil-Verträge / Teil-Rahmenvereinbarung nach den bei Abruf der Einzelaufträge geltenden anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Sollten durch den aktuellen Stand der Technik Leistungsvarianten möglich sein, z.B. verbesserte e-Ink-Anzeiger-Technik oder z.B. Änderung in der mobilen Datenübertragung durch technische Innovationen oder anderer Nachfolger der vorhandenen Funkstandards (z.B. 6G - als Nachfolger des 5G-Standards) oder andere Batterietechniken verfügbar werden etc. oder durch gesetzliche oder organisatorische Anforderungen Änderungen bei der Leistungsausführung eintreten, so hat der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber ebenfalls anzubieten. Soweit möglich, steht dem Auftraggeber in diesem Fall ein Wahlrecht zu, welche Leistungsvarianten im Rahmen etwaiger Einzelaufträge oder durch Anpassung von Teil- oder Gesamtleistungen ausgeführt werden sollen. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftragnehmer wird dies nicht unbillig verweigern.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
02.10.2025, 11:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.. Es sind keine Bewerber zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift (durch Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots) - Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag … ganz lesenBewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein vorausgehendes Vergabeverfahren aufgehoben werden musste, da keine Angebote vorlagen, die den Bedingungen der Vergabeunterlagen entsprochen haben. Bekanntmachung: EU-Amtsblatt vom 20.05.2025, Nr. 96/2025, Veröffentlichungsnummer 323238-2025 Berichtigung: … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass ein vorausgehendes Vergabeverfahren aufgehoben werden musste, da keine Angebote vorlagen, die den Bedingungen der Vergabeunterlagen entsprochen haben. Bekanntmachung: EU-Amtsblatt vom 20.05.2025, Nr. 96/2025, Veröffentlichungsnummer 323238-2025 Berichtigung: EU-Amtsblatt vom 30.05.2025, Nr. 103/2025, Veröffentlichungsnummer 348340-2025 Bekanntmachung nach Rückversetzung: EU-Amtsblatt vom 25.06.2025, Nr. 119/2025, Veröffentlichungsnummer 405768-2025 Berichtigung: EU-Amtsblatt vom 02.07.2025, Nr. 124/2025, Veröffentlichungsnummer 426009-2025 Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Angebote im Wesentlichen ausgeschlossen werden mussten, da Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit nicht erfüllt wurden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5P5W Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5P5W Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Für die Nachweise in diesem Verfahren sind zunächst formlose Eigenerklärungen ausreichend, soweit nicht anderweitig angegeben. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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13vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 5 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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