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vergebenEU-weitDienstleistungen

Überwachung kommunaler Kläranlagen von 2025 bis 2028 in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Aschaffenburg, Deggendorf, Donauwörth, Kronach, München, Nürnberg, Regensburg, Traunstein und Weilheim

Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt · Augsburg, Bayern

Aktenzeichen 2024000464veröffentlicht 09.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 744 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Augsburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 27 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
Lose
27
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Augsburg86179, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (60 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die technische Überwachung von kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen in Bayern soll an anerkannte private Sachverständige der Wasserwirtschaft mit dem Anerkennungsbereich Technische Gewässeraufsicht Abwasseranlagen (PSW) vergeben werden. Die technische Überwachung beinhaltet unter anderem die Probenahme vor Ort, die Begehung der Anlage, die Prüfung der Eigenüberwachung sowie die Kontrolle der Jahresberichte. An PSW soll die Überwachung der kommunalen Kläranlagen in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Aschaffenburg, Deggendorf, Donauwörth, Kronach, München, Nürnberg, Regensburg, Traunstein und Weilheim vergeben werden.

Lose27 Lose

Alle 27 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
KK 08: WWA Aschaffenburg; Kreisfreie Stadt Aschaffenburg, LK Aschaffenburg, LK Miltenberg
4 Jahre–
2
KK 09: WWA Aschaffenburg; LK Kitzingen
4 Jahre–
3
KK 10: WWA Aschaffenburg; LK Main-Spessart
4 Jahre–
4
KK 11: WWA Aschaffenburg; Kreisfreie Stadt Würzburg, LK Würzburg
4 Jahre–
5
KK 16: WWA Deggendorf; Kreisfreie Stadt Straubing, LK Straubing-Bogen
4 Jahre–
6
KK 17: WWA Deggendorf; LK Freyung-Grafenau
4 Jahre–
7
KK 18: WWA Deggendorf; LK Rottal-Inn
4 Jahre–
8
KK 19: WWA Deggendorf; Kreisfreie Stadt Passau, LK Passau
4 Jahre–
9
KK 20: WWA Deggendorf; LK Deggendorf
4 Jahre–
10
KK 50: WWA Deggendorf; LK Regen
4 Jahre–
11
KK 21: WWA Donauwörth; Landkreis Günzburg, Landkreis Neu-Ulm
4 Jahre–
12
KK 22: WWA Donauwörth; LK Donau-Ries
4 Jahre–
13
KK 23: WWA Donauwörth; LK Dillingen a.d. Donau
4 Jahre–
14
KK 24: WWA Donauwörth; LK Augsburg
4 Jahre–
15
KK 25: WWA Donauwörth; Kreisfreie Stadt Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg
4 Jahre–
16
KK 35: WWA Kronach; Kreisfreie Stadt Coburg, LK Coburg, LK Kronach, LK Lichtenfels
4 Jahre–
17
KK 36: WWA Kronach; Kreisfreie Stadt Bamberg, LK Bamberg, LK Forchheim
4 Jahre–
18
KK 37: WWA München; Kreisfreie Stadt München, LK Dachau, LK Fürstenfeldbruck, LK München
4 Jahre–
19
KK 38: WWA München; LK Erding, LK Freising
4 Jahre–
20
KK 39: WWA Nürnberg; Kreisfreie Stadt Schwabach, LK Roth
4 Jahre–
21
KK 40: WWA Nürnberg; Kreisfreie Stadt Erlangen, Kreisfreie Stadt Fürth, LK Erlangen-Höchstadt, LK Fürth
4 Jahre–
22
KK 53: WWA Nürnberg; Kreisfreie Stadt Nürnberg, LK Nürnberger Land
4 Jahre–
23
KK 41: WWA Regensburg; Kreisfreie Stadt Regensburg, Landkreis Neumarkt i.d.OPf., Landkreis Regensburg
4 Jahre–
24
KK 54: WWA Regensburg; LK Cham
4 Jahre–
25
KK 44: WWA Traunstein; LK Altötting, LK Berchtesgadener Land, LK Traunstein
4 Jahre–
26
KK 47: WWA Weilheim; LK Bad Tölz-Wolfratshausen, LK Garmisch-Partenkirchen
4 Jahre–
27
KK 57: WWA Weilheim; LK Landsberg a. Lech, LK Starnberg, LK Weilheim-Schongau
4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wass … ganz lesenZusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Wird die Wirksamkeit des Zuschlags angezweifelt können Bieter und/oder Bewerber gem. § 135 Abs. 2 GWB innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Uni … ganz lesenEin wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Wird die Wirksamkeit des Zuschlags angezweifelt können Bieter und/oder Bewerber gem. § 135 Abs. 2 GWB innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union die Unwirksamkeit des Zuschlages nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren geltend machen. Ein öffentlicher Auftrag ist nur dann von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber entweder gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet war.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2025 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung w … ganz lesenSollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2025 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg
Kontakt
vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
Auskünfte
Bayerisches Landesamt für Umweltvergabeservicezentrum@lfu.bayern.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 900 (Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

51vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (65 Lose mit Angabe)
596.100 €Zuschlagswert im Median
307.382 € – 3,68 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 45719f04-552e-44a9-bc8b-ce63311ac8f9.