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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungen

Übernahme und Verwertung von Wertstoffen am Wertstoffhof Neunkirchen a. S.

Landratsamt Nürnberger Land · Lauf a. d. Peg., Bayern

Aktenzeichen 21344 VW 2024veröffentlicht 17.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 718 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
4 Jahre01.02.2025 – 31.01.2029
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 9 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 24 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2029
    vor 21 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit folgende Leistungen: • Übernahme der Wertstoffmengen des Wertstoffhofes Neunkirchen a.S. an der Übernahmestelle des AN • Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für die jeweiligen Wertstoffe in maxima-ler Entfernung von 50 km zum Wertstoffhof Neunkirchen a.S. • Ggf. Transport der übernommen jeweiligen Wertstoffmengen von der Übernahme-stelle zu einer Verwertungseinrichtung des AN • Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Wertstoffmengen aus dem Landkreis Nürnberger Land • Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Wertstoffmengen aus dem Landkreis Nürn-berger Land (Mengen siehe oben) • Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Gegenstand dieses Loses sind folgende Leistungen: • Übernahme der Bauabfälle des Wertstoffhofes Neunkirchen a.S. an der Übernahmestelle des AN • Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für die jeweiligen Bauabfälle in maximaler Entfernung von 50 km zum Wertstoffhof Neunkirchen a.S. • Ggf. Transport der übernommen jeweiligen Bauabfälle von der Übernahmestelle zu einer Verwertungseinrichtung des AN • Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Bauabfälle aus dem Landkreis Nürnberger Land • Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Bauabfälle aus dem Landkreis Nürnberger Land (Mengen siehe oben) • Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen Dieses Los beinhaltet folgende Fraktionen: Baumischabfälle, Leichtbaustoffe, Gipsabfälle, Flachglas, Kunststofffenster, Dämmstyropor HBCD-haltig, Dachpappe/Bitumen. Angaben zu den Mengen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

4 Jahre0 €
2
Los 2

Gegenstand diese Loses sind folgende Leistungen: • Übernahme der Altholzmengen des Wertstoffhofes Neunkirchen a.S. an der Übernahmestelle des AN • Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für die jeweiligen Altholzmengen in maximaler Entfernung von 50 km zum Wertstoffhof Neunkirchen a.S. • Ggf. Transport der übernommen jeweiligen Altholzmengen von der Übernahmestelle zu einer Verwertungseinrichtung des AN • Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Altholzmengen aus dem Landkreis Nürnberger Land • Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Altholzmengen aus dem Landkreis Nürnberger Land (Mengen siehe oben) • Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen Folgende Fraktionen werden gesammelt: Altholz AI-AIII [Mg/a]: 2.400,00; Altholz AIV [Mg/a]: 500,00. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

4 Jahre0 €
3
Los 3

Gegenstand diese Loses sind folgende Leistungen: • Übernahme der Altreifenmengen des Wertstoffhofes Neunkirchen a.S. an der Übernahmestelle des AN • Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für die jeweiligen Altreifenmengen in maximaler Entfernung von 50 km zum Wertstoffhof Neunkirchen a.S. • Ggf. Transport der übernommen jeweiligen Altreifenmengen von der Übernahmestelle zu einer Verwertungseinrichtung des AN • Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Altreifenmengen aus dem Landkreis Nürnberger Land • Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Altreifenmengen aus dem Landkreis Nürnberger Land (Mengen siehe oben) • Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen Folgende Fraktionen werden gesammelt: Altreifen [Mg/a]: 35,00. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

4 Jahre0 €
4
Los 4

Gegenstand diese Loses sind folgende Leistungen: • Übernahme der Altpapiermengen des Wertstoffhofes Neunkirchen a.S. an der Übernahmestelle des AN • Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für die jeweiligen Altpapiermengen in maximaler Entfernung von 50 km zum Wertstoffhof Neunkirchen a.S. • Ggf. Transport der übernommen jeweiligen Altpapiermengen von der Übernahmestelle zu einer Verwertungseinrichtung des AN • Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Altpapiermengen aus dem Landkreis Nürnberger Land • Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Altpapiermengen aus dem Landkreis Nürnberger Land (Mengen siehe oben) • Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen Folgende Fraktionen werden gesammelt: Altpapier (PPK) [Mg/a]: 350,00. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

4 Jahre0 €
5
Los 5

Gegenstand diese Loses sind folgende Leistungen: • Übernahme der Altmetallmengen des Wertstoffhofes Neunkirchen a.S. an der Übernahmestelle des AN • Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für die jeweiligen Altmetallmengen in maximaler Entfernung von 50 km zum Wertstoffhof Neunkirchen a.S. • Ggf. Transport der übernommen jeweiligen Altmetallmengen von der Übernahmestelle zu einer Verwertungseinrichtung des AN • Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Altmetallmengen aus dem Landkreis Nürnberger Land • Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Altmetallmengen aus dem Landkreis Nürnberger Land (Mengen siehe oben) • Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen Folgende Fraktionen werden gesammelt: Altmetall [Mg/a]: 600,00. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

4 Jahre0 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgendgenannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungenauf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachw … ganz lesenZum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgendgenannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungenauf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zuerbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann einUnternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seineEignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. §48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für dieEignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, vorAuftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich dieNachforderung von Unterlagen vor. - Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV inVerbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe L124). - Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung vonSteuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er derPflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe L124). - Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einerBerufsgenossenschaft (siehe L124). - Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbaresgesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masseabgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe L124). - Erklärung desBieters über den Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 vom 09.04.2022 (siehe Formblatt L 127)
Kriterium
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgendgenannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungenauf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachw … ganz lesenZum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgendgenannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungenauf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu 5.1.10. erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann einUnternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seineEignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. §48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für dieEignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, vorAuftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich dieNachforderung von Unterlagen vor. - Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letztenabgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe L124). -Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einerDeckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000,00EUR für Vermögensschäden oder 3.500.000,00 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden - beijeweils 2-facher Maximierung pro Jahr - sowie 150.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während desVertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L F01). - Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall eineUmwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (grds. von mindestens 3.000.000,00 EUR Deckungssummepauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden) abschließen und während des Vertragszeitraumsaufrecht halten wird (siehe Formblatt L F01)
Kriterium
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgendgenannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungenauf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachw … ganz lesenZum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgendgenannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungenauf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zuerbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann einUnternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seineEignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. §48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für dieEignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich dieNachforderung von Unterlagen vor. - Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen zur Verwertung von Wertstoffen (Aufteilung je Los) von Wertstoffhöfen, die mit der zu vergebenden Leistung je Los vergleichbar sind (Mindestmenge je Los), unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort,Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden(siehe Formblatt F01). - Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welchetechnische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Formblatt F01, detaillierteBeschreibung) - Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit derLeistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe L124). - detaillierte Beschreibung der Leistung (siehe FormblattF01) - Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (siehe Formblatt L 235) -Vorlage der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n)Zertifizierungen (ausländische Unternehmen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.01.2029
Verlängerung
(3) Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Monaten widerspricht, verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate. Der Wider-spruch gegen die Verlängerung muss schriftlich erfolgen. Eine Verlängerung ist maxi-mal 2-mal möglich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
73 DAYS
Angebotsöffnung
19.11.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Frist für Bieterfragen: 13.11.2024. Ein Anspruch auf Beantwortung von Bieterfragen die nach diesem Datum gestellt werden, besteht nicht. weiteres siehe Vergabeunterlagen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

326vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (446 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e096c94d-fc8b-4b93-b8eb-4ac7de7d6212.