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vergebenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Übernahme und Entsorgung von Restabfall

Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel · Ochtendung, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen LMK 02/2024veröffentlicht 12.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 907 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 12.04.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 116 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Preis90 %
  • Nachhaltigkeit10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
    vor 30 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 30 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 30 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (AZV) betreibt die Zentraldeponie Eiterköpfe in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Das Entsorgungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 1.620 Quadratkilometer mit rund 400.000 Einwohnern. Neben dem Betrieb der Deponie Eiterköpfe übernimmt er nach Bedarf auch weitere Aufgaben der Restabfallverwertung und -entsorgung. Im Landkreis Mayen-Koblenz hat der AZV sämtliche Aufgaben der öffentlichen Abfallerfassung und -entsorgung sowie die Satzungs- und Gebührenhoheit inne. Er erlässt daher in eigener Verantwortung die einschlägigen Satzungen und erhebt gegenüber den Abgabenschuldnern eigenständig die Gebühren. Der Abfallzweckverband hat im Landkreis Cochem-Zell die Aufgabe der Sammlung und des Transports von Siedlungsabfällen (Rest-, Bio-, Sperrabfall und Altpapier) aus privaten Haushaltungen und überlassenen Abfällen (Rest-, Bio-, Sperrabfall und Altpapier) aus anderen Herkunftsbereichen. Der AZV hat im Landkreis Mayen-Koblenz zudem die staatliche Aufgabe der unteren Abfallbehörde (Auftragsangelegenheit). Der Abfallzweckverband deponiert die in seinem Gebiet anfallenden und ihm überlassenen mineralischen Abfälle im Sinne der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) und den Vorgaben der Deponieverordnung (DepV). Der Abfallzweckverband hat neben der Gesamtverantwortung für die kommunalen Abfallfraktionen im Landkreis Mayen-Koblenz ferner die Aufgabe der Vorbereitung der Abfälle zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen Verwertung und der Beseitigung auch der folgenden ihm von der Stadt Koblenz sowie dem Landkreis Cochem-Zell überlassenen und teilweise selbst eingesammelten Abfälle: Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel wird von seinen Mitgliedskörperschaften Landkreis Cochem-Zell, Landkreis Mayen-Koblenz und Stadt Koblenz gebildet. Er ist in seinem Zuständigkeitsbereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Zu den Aufgaben des Zweckverbandes zählt unter anderem die Entsorgung des im Verbands- gebiet anfallenden Restabfalls. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Übernahme und Entsorgung von Restabfall für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel mit einem Umfang von ca. 12.000 Mg pro Jahr, wobei diese Menge einer Schwankungsbreite von +/- 20 % unterliegt. Die vertragsgegenständlichen Abfälle sind auf dem Gelände des Auftragsgebers in Ochtendung zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.07.2024 Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Zugunsten des Auftraggebers wird eine 2-malige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr vereinbart. Der Auftraggeber kann diese Option durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, die bis 3 Monate vor Ver-tragsende zugegangen sein muss, ausüben. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 30.06.2029. Es wird eine Preisanpassungsklausel für diesen Fall vereinbart. Wegen der Einzelheiten wird auf die anliegenden Vertragsunterlagen verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 90Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises für die angebotene Leistung in EUR/Mg. Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt 900, dies entspricht in der Gewichtung 90%. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: Das wertbare Angebot mit der besten Angabe, d.h. dem niedrigsten Wert, wird in Bezug auf das jeweilige Kriterium mit der Höchstpunktzahl bewertet. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Die Punktzahl wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
Qualität
NachhaltigkeitGewichtung (Punkte, genau) 10Die Bieter haben in ihrem Angebot die Entsorgungsanlagen und die entsprechen-den Jahres-Mautkilometer zu der / den Entsorgungseinrichtungsanlage/n gemäß der Erklärung zur Anlagenverfügbarkeit verbindlich zu benennen. Es sind keine Umladeanlagen in dem Preisblatt zu benennen. Die maximale, im Zuschlagskriterium Nr. 2 erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 100. Dies entspricht in der Gewichtung 10%. Das Angebot mit den geringsten so ermittelten Jahres-Maut-Kilometer erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunkt-zahl (100). Alle anderen Bieter erhalten gemessen an den Jahres-Maut-Kilometern des niedrigsten Angebots prozentual eine geringere Punktzahl (Formel: maximal mögliche Punktzahl multipliziert mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis dividiert durch den Angebotsvergleichspreis des zu bewertenden Bieters). Die Punktzahl wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.

Eignung24 von 24 angegeben

Kriterium
1) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
Kriterium
2) Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bieters.
Kriterium
3) Erklärung zum Jahresumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Kriterium
4) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Kriterium
5) Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf.
Kriterium
6) Auf gesonderte Nachforderung der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Kriterium
7) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)) durch Eigenerklärung des Bieters: Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um d … ganz lesen7) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)) durch Eigenerklärung des Bieters: Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Dies wird anhand von unternehmensbezogenen Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen durch Eigenerklärung in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen. Der Referenznachweis hat mindestens dabei Auftraggeber, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer), den Ausführungszeitraum und eine Beschreibung der erbrachten Leistung zu beinhalten. Mindestanforderung: Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren. Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen: - die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein vergleichbares Volumen (mindestens 50 % der Tonnage der vorliegend ausgeschriebenen Mengen) aufweisen, - über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und - aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln. Zur Angabe der Referenzen wird auf die Anlage 2F5 verwiesen. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen aus dem Referenzzeitraum seit 2019.
Kriterium
8) Durchschnittliche jährliche Beschäftigten-zahl
Kriterium
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat - falls erforderlich. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Kriterium
10) Erklärung/en zur Kapazitäts- oder Anlagenverfügbarkeit
Kriterium
11) Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56/57 KrWG (auf Dauer der Vertragslaufzeit zu erbringen)
Kriterium
12) Eigenerklärung eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle
Kriterium
13) Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung, Mindestversicherungssumme 1.000.000 Euro für Sachschäden, 2.500.000 Euro für Personenschäden - Nachweis zunächst durch Eigenerklärung
Kriterium
14) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
Kriterium
15) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen … ganz lesen15) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
Kriterium
20) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
Kriterium
21) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
Kriterium
22) Erklärung Unternehmensdaten
Kriterium
23) Erklärungen zur Einhaltung des Landestariftreuegesetztes (LTTG) Rheinland-Pfalz
Kriterium
24) Mustererklärung Mindestentgelt
Kriterium
25) Scientology-Schutzerklärung
Kriterium
26) Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zu-schlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Zugunsten des Auftraggebers wird eine 2-malige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr vereinbart. Der Auftraggeber kann diese Option durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, ausüben. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 30.06.2029.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 MONTHS
Angebotsöffnung
14.05.2024, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 16) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 17) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) 18) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend - 19) Eigenerklärung Russlandsanktionen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorsch … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektroni … ganz lesenA) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2.1 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" und "Scientologyschutzerklärung" einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMHF1R

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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22vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 14.05.2024 auf 16.05.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 604a97c8-c966-4337-90a3-0990c22a3a09.