Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier aus dem Stadtgebiet Dessau-Roßlau
Stadtpflege - Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen Stpfl/PPK 155/23veröffentlicht 28.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.01.2024 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 5 Jahre01.01.2024 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Dessau-Roßlau06842, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Vertragsbeginnvor 34 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind zusammengefasst
- die Übernahme und Verwiegung der von der Stadtpflege gesammelten PPK-Mengen an einer vom Bieter zu stellenden Übernahme-/Übergabestelle oder Verwertungsanlage im Radius von 20 km vom Sitz der Stadtpflege,
- der Umschlag im Sinne der anteiligen Bereitstellung von Mengen für Systembetreiber, soweit diese eine Herausgabe verlangen sollten und künftig keine gemeinsame Verwertung vereinbart werden sollte, sowie die Bereitstellung der weiteren Mengen zur Verwertung und
- die Verwertung (einschl. etwaiger Transporte von der Übergabestel-le zu Verwertungsanlage) der nach etwaiger Bereitstellung an die Systembetreiber verbleibenden Mengen.
Die von der Stadt erfassten PPK-Mengen einschl. Anteil der Systembe-treiber beliefen sich in den letzten Jahren auf gut 4.000 Mg/Jahr. Das Aufkommen ist rückläufig. Erwartet werden 2023 ca. 3.800 Mg/Jahr und in den Folgejahren ein Rückgang um ca. 100-200 Mg/Jahr. Der An-teil der Systembetreiber beläuft sich nach derzeitiger Abstimmungs-vereinbarung auf 33,5 % der Gesamterfassungsmasse.
Beschreibung des Loses
Das Leistungsspektrum des Auftragnehmers umfasst Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier. Der Begriff "Altpapier" erfasst jedenfalls einen nach der jeweils geltenden Abstimmungsvereinbarung auf die Stadt entfallenden Anteil an dem gemeinsam erfassten Gemisch aus kommunalen Altpapieren und Verkaufverpackungen im Sinne des VerpackG. Darüber hinaus hängt der Umfang der weiter zu verwertenden PPK-Mengen davon ab, inwieweit die Systembetreiber künftig die Herausgabe von Altpapier verlangen. Bislang sind die gesammelten mit den zu verwertenden Mengen quasi identisch, da alle Systembetreiber die Stadt mit der Verwertung der auf sie entfallenden Mengenanteile beauftragt haben. Je nach Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung erfasst das Leistungsspektrum des Auftragnehmers im Einzelnen Folgendes: . die Übernahme des von der Stadtpflege angelieferten Altpapiers an einer vom Auftragnehmer (oder dessen Unterauftragnehmer) zu stellenden Übernahme-/Übergabestelle im Radius von 20 km vom Sitz der Stadtpflege, . die Verwiegung der angelieferten Altpapiermengen, . den Umschlag der übernommenen Mengen in folgendem Sinne: - Bereitstellung von Altpapieranteilen zur Herausgabe an die Systembetreiber, soweit diese eine Herausgabe verlangen, - Bereitstellung der weiteren Mengen für den Transport zur Verwertung (sofern ein solcher Transport erforderlich ist, weil die Übernahmestelle nicht mit der Verwertungsanlage identisch ist), . die Verwertung der Mengenanteile, welche auf die Stadt entfallen, sowie derjenigen Mengenanteile, welche nach Bereitstellung an die Herausgabe verlangenden Systembetreiber verbleiben, . einschließlich dafür erforderlicher Transporte zu vorgesehenen Verwertungsanlagen, z. B. Papierfabrik(en), wenn nicht mit der Übergabestelle identisch, . die Verwertung und/oder Beseitigung von Störstoffen, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen, . nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung und des Entsorgungsvertrages.
Die vom Auftragnehmer geforderte Leistung bezieht sich auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummern 15 01 01 sowie 20 01 01 (Abfallbezeichnung: Papier und Pappe) gem. der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV). Wie schon dargestellt beinhaltet die Leistung zum Vertragsbeginn aufgrund von Beauftragungen der Stadt durch die Systembetreiber nicht nur die Übernahme und den Umschlag sämtlicher angelieferter PPK-Mengen, sondern auch die Verwertung der angelieferten Mengen. Sollte im Zuge der neuen Abstimmungsvereinbarung weiterhin die gemeinsame Verwertung durch die Stadtpflege vereinbart werden, wird sich an dieser Konstellation, die der derzeitigen Entsorgungspraxis zugrunde liegt, wenig ändern. Selbst wenn eine gemeinsame Verwertung künftig nicht mehr für alle Systembetreiber vereinbart werden sollte, bleiben dennoch alle angelieferten Mengen an der Übernahmestelle zu übernehmen und zu verwiegen. Es sind auch alle übernommenen Mengen umzuschlagen, wobei der Umschlag sich in den folgenden Formen darstellen kann: - Soweit Mengen von den Systembetreibern herausverlangt werden, sind diese vom Auftragnehmer im Auftrag der Stadtpflege an die Sytembetreiber herauszugeben, d. h. zur Abholung durch diese an der Übernahmestelle bereitzustellen, wobei die näheren Bestimmungen hierzu (z. B. zum Feuchtegehalt u. a.) von der Stadtpflege mit den Systembetreibern geregelt werden. - Soweit Mengen von der Stadtpflege als eigene Mengenanteile oder aber im Auftrag der Systembetreiber zu verwerten sind, sind diese Mengen wiederum zur Abholung für den weiteren Transport, der ebenfalls vom Auftragnehmer sicherzustellen ist, bereitzustellen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer das Ergebnis der Verhandlungen zur Abstimmungsvereinbarung, welche die Stadt bis Ende 2023 anstrebt, unverzüglich mit und gibt ihm an, welcher Mengenanteil ggf. für welchen Systembetreiber bereitzustellen ist.
Gegenstand nach CPV
- 90514000Recycling von SiedlungsabfällenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2024
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle/Saale
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für - Bieter, - Mitglieder einer Bietergemeinschaft und - Unterauftragnehmer grds. mit dem Angebot einzureichende Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Angebotsvordru … ganz lesenkürzer
Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für - Bieter, - Mitglieder einer Bietergemeinschaft und - Unterauftragnehmer grds. mit dem Angebot einzureichende Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Angebotsvordruck in Teil III. Ergänzung zur Punkt I.3 Kommunikation Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de. Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. Hinweise zum Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 (2) Satz 1 genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Wir weisen darauf hin, dass: 1. Nachforderungen und Abforderungen der Erklärungen und Nachweise sowie Informationen der Bieter (Absagen) nach § 19 TVergG LSA elektronisch über die eVergabe-Plattform www.eVergabe.de erfolgen. 2. Der Bestbieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens drei und höchstens fünf Werktagen vorzulegen. 3. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.- Hinweis
Ergänzend sei bereits an dieser Stelle auf Folgendes hingewiesen: . Alle Formularerklärungen (nach den im Angebotsvordruck beigefügen Formularvordrucken in Teil III) müssen auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter im Original nachgereicht werden. . Für die Vorlage von Fremdnachweisen (soweit … ganz lesenkürzer
Ergänzend sei bereits an dieser Stelle auf Folgendes hingewiesen: . Alle Formularerklärungen (nach den im Angebotsvordruck beigefügen Formularvordrucken in Teil III) müssen auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter im Original nachgereicht werden. . Für die Vorlage von Fremdnachweisen (soweit ausdrücklich gefordert) erachtet die Vergabestelle grundsätzlich die Vorlage von Kopien als ausreichend. Sie behält sich die Abforderung von Originalen vor. . Bieter- und Bietergemeinschaften sowie weitere Beteiligte aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben auf Aufforderung gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung einzureichen. . Beigebrachte Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein. Eigenerklärungen müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden, dies gilt auch für eine EEE, es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine EEE, in der dieselben Angaben enthalten sind, welche im vorliegenden Verfahren abgefragt werden. . Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen grundsätzlich für jedes Mitglied vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.1.1. werden für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert bewertet. Die weiteren Nachweise und Angaben zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 und III.1.3 werden dagegen in der Summe bewertet. . Für die Einreichung von Nachweisen und Erklärungen im Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV sowie für Unterauftragnehmer enthalten die Bewerbungsbedingungen gesondere Hinweise. Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| ALBA Wertstoffmanagement GmbH, Velten | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wasserwerkstraße 13, 06842 Dessau-Roßlau
- Kontakt
- stadtpflege.ausschreibungen@
dessau-rosslau.de
Bei uns erfasst
- Ersatzbeschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges06.10.2026 · 2 Angebote
- Baumpflege Innerstädtisch Mitte und Süd25.09.2026
- Baumpflege Kleinkühnau und Siedlung 202623.09.2026
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- Vorhaben zur Modernisierung der städtischen Außen- und Verkehrsbeleuchtung in den Jahren 2023-2026Stadtpflege - Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau · 06842 Dessau-RoßlauFrist 12.11.2026
- Ersatzbeschaffung einer mobilen ArbeitsbühneStadtpflege - Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau · 06847 Dessau-RoßlauFrist 11.11.2026
Alle 2 offenen Ausschreibungen von Stadtpflege - Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Abfallwirtschaft Nordharz GmbH4 Zuschläge
- Harz-Humus Recycling GmbH3 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- REMONDIS Mitteldeutschland GmbH3 Zuschläge
- Schatz Umwelt GmbH3 Zuschläge
- Veolia Klärschlammverwertung Deutschland GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4b858b33-4846-4658-98d8-d8e553ce9be9.