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Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier aus dem Stadtgebiet Dessau-Roßlau

Stadtpflege - Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen Stpfl/PPK 155/23veröffentlicht 28.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
5 Jahre01.01.2024 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau06842, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind zusammengefasst

- die Übernahme und Verwiegung der von der Stadtpflege gesammelten PPK-Mengen an einer vom Bieter zu stellenden Übernahme-/Übergabestelle oder Verwertungsanlage im Radius von 20 km vom Sitz der Stadtpflege,

- der Umschlag im Sinne der anteiligen Bereitstellung von Mengen für Systembetreiber, soweit diese eine Herausgabe verlangen sollten und künftig keine gemeinsame Verwertung vereinbart werden sollte, sowie die Bereitstellung der weiteren Mengen zur Verwertung und

- die Verwertung (einschl. etwaiger Transporte von der Übergabestel-le zu Verwertungsanlage) der nach etwaiger Bereitstellung an die Systembetreiber verbleibenden Mengen.

Die von der Stadt erfassten PPK-Mengen einschl. Anteil der Systembe-treiber beliefen sich in den letzten Jahren auf gut 4.000 Mg/Jahr. Das Aufkommen ist rückläufig. Erwartet werden 2023 ca. 3.800 Mg/Jahr und in den Folgejahren ein Rückgang um ca. 100-200 Mg/Jahr. Der An-teil der Systembetreiber beläuft sich nach derzeitiger Abstimmungs-vereinbarung auf 33,5 % der Gesamterfassungsmasse.

Beschreibung des Loses

Das Leistungsspektrum des Auftragnehmers umfasst Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier. Der Begriff "Altpapier" erfasst jedenfalls einen nach der jeweils geltenden Abstimmungsvereinbarung auf die Stadt entfallenden Anteil an dem gemeinsam erfassten Gemisch aus kommunalen Altpapieren und Verkaufverpackungen im Sinne des VerpackG. Darüber hinaus hängt der Umfang der weiter zu verwertenden PPK-Mengen davon ab, inwieweit die Systembetreiber künftig die Herausgabe von Altpapier verlangen. Bislang sind die gesammelten mit den zu verwertenden Mengen quasi identisch, da alle Systembetreiber die Stadt mit der Verwertung der auf sie entfallenden Mengenanteile beauftragt haben. Je nach Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung erfasst das Leistungsspektrum des Auftragnehmers im Einzelnen Folgendes: . die Übernahme des von der Stadtpflege angelieferten Altpapiers an einer vom Auftragnehmer (oder dessen Unterauftragnehmer) zu stellenden Übernahme-/Übergabestelle im Radius von 20 km vom Sitz der Stadtpflege, . die Verwiegung der angelieferten Altpapiermengen, . den Umschlag der übernommenen Mengen in folgendem Sinne: - Bereitstellung von Altpapieranteilen zur Herausgabe an die Systembetreiber, soweit diese eine Herausgabe verlangen, - Bereitstellung der weiteren Mengen für den Transport zur Verwertung (sofern ein solcher Transport erforderlich ist, weil die Übernahmestelle nicht mit der Verwertungsanlage identisch ist), . die Verwertung der Mengenanteile, welche auf die Stadt entfallen, sowie derjenigen Mengenanteile, welche nach Bereitstellung an die Herausgabe verlangenden Systembetreiber verbleiben, . einschließlich dafür erforderlicher Transporte zu vorgesehenen Verwertungsanlagen, z. B. Papierfabrik(en), wenn nicht mit der Übergabestelle identisch, . die Verwertung und/oder Beseitigung von Störstoffen, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen, . nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung und des Entsorgungsvertrages.

Die vom Auftragnehmer geforderte Leistung bezieht sich auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummern 15 01 01 sowie 20 01 01 (Abfallbezeichnung: Papier und Pappe) gem. der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV). Wie schon dargestellt beinhaltet die Leistung zum Vertragsbeginn aufgrund von Beauftragungen der Stadt durch die Systembetreiber nicht nur die Übernahme und den Umschlag sämtlicher angelieferter PPK-Mengen, sondern auch die Verwertung der angelieferten Mengen. Sollte im Zuge der neuen Abstimmungsvereinbarung weiterhin die gemeinsame Verwertung durch die Stadtpflege vereinbart werden, wird sich an dieser Konstellation, die der derzeitigen Entsorgungspraxis zugrunde liegt, wenig ändern. Selbst wenn eine gemeinsame Verwertung künftig nicht mehr für alle Systembetreiber vereinbart werden sollte, bleiben dennoch alle angelieferten Mengen an der Übernahmestelle zu übernehmen und zu verwiegen. Es sind auch alle übernommenen Mengen umzuschlagen, wobei der Umschlag sich in den folgenden Formen darstellen kann: - Soweit Mengen von den Systembetreibern herausverlangt werden, sind diese vom Auftragnehmer im Auftrag der Stadtpflege an die Sytembetreiber herauszugeben, d. h. zur Abholung durch diese an der Übernahmestelle bereitzustellen, wobei die näheren Bestimmungen hierzu (z. B. zum Feuchtegehalt u. a.) von der Stadtpflege mit den Systembetreibern geregelt werden. - Soweit Mengen von der Stadtpflege als eigene Mengenanteile oder aber im Auftrag der Systembetreiber zu verwerten sind, sind diese Mengen wiederum zur Abholung für den weiteren Transport, der ebenfalls vom Auftragnehmer sicherzustellen ist, bereitzustellen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer das Ergebnis der Verhandlungen zur Abstimmungsvereinbarung, welche die Stadt bis Ende 2023 anstrebt, unverzüglich mit und gibt ihm an, welcher Mengenanteil ggf. für welchen Systembetreiber bereitzustellen ist.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2024
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle/Saale
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für - Bieter, - Mitglieder einer Bietergemeinschaft und - Unterauftragnehmer grds. mit dem Angebot einzureichende Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Angebotsvordru … ganz lesenDas Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für - Bieter, - Mitglieder einer Bietergemeinschaft und - Unterauftragnehmer grds. mit dem Angebot einzureichende Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Angebotsvordruck in Teil III. Ergänzung zur Punkt I.3 Kommunikation Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de. Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. Hinweise zum Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 (2) Satz 1 genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Wir weisen darauf hin, dass: 1. Nachforderungen und Abforderungen der Erklärungen und Nachweise sowie Informationen der Bieter (Absagen) nach § 19 TVergG LSA elektronisch über die eVergabe-Plattform www.eVergabe.de erfolgen. 2. Der Bestbieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens drei und höchstens fünf Werktagen vorzulegen. 3. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Hinweis
Ergänzend sei bereits an dieser Stelle auf Folgendes hingewiesen: . Alle Formularerklärungen (nach den im Angebotsvordruck beigefügen Formularvordrucken in Teil III) müssen auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter im Original nachgereicht werden. . Für die Vorlage von Fremdnachweisen (soweit … ganz lesenErgänzend sei bereits an dieser Stelle auf Folgendes hingewiesen: . Alle Formularerklärungen (nach den im Angebotsvordruck beigefügen Formularvordrucken in Teil III) müssen auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter im Original nachgereicht werden. . Für die Vorlage von Fremdnachweisen (soweit ausdrücklich gefordert) erachtet die Vergabestelle grundsätzlich die Vorlage von Kopien als ausreichend. Sie behält sich die Abforderung von Originalen vor. . Bieter- und Bietergemeinschaften sowie weitere Beteiligte aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben auf Aufforderung gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung einzureichen. . Beigebrachte Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein. Eigenerklärungen müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden, dies gilt auch für eine EEE, es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine EEE, in der dieselben Angaben enthalten sind, welche im vorliegenden Verfahren abgefragt werden. . Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen grundsätzlich für jedes Mitglied vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.1.1. werden für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert bewertet. Die weiteren Nachweise und Angaben zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 und III.1.3 werden dagegen in der Summe bewertet. . Für die Einreichung von Nachweisen und Erklärungen im Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV sowie für Unterauftragnehmer enthalten die Bewerbungsbedingungen gesondere Hinweise. Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ALBA Wertstoffmanagement GmbH, Velten2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

54vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (111 Lose mit Angabe)
1,02 Mio. €Zuschlagswert im Median
457.862 € – 2,1 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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