Zum Inhalt
Menü

Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029

Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB) · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen AWB BT/2026-01veröffentlicht 13.04.2026erstmals 13.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 171 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2027 – 31.12.2029, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bayreuth95448, Landkreis Bayreuth, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 7 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.de
    vor 6 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    104 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  6. Heute
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    in 54 Tagen

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind – abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den Systembetreibern im Sinne des VerpackG für die Zeit ab 2027

• den Betrieb einer im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth gelegenen Umladestation (auch als Übernahmestelle bezeichnet), an der das unten näher bezeichnete im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth erfasste Altpapier vom Auftragnehmer zu übernehmen ist, • die Übernahme und Verwiegung des Altpapiers auf einer geeichten Fahrzeugwaage an der Umladestation, • ggf. die Bereitstellung und Herausgabe des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, • die Bereitstellung und der Transport des übrigen Altpapiers (v.a. kommunales Altpapier) zu der/den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage(n) sowie • die dortige ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung des im Auftrag des Auftraggebers übernommenen Altpapiers einschließlich der Entsorgung etwaiger Störstoffe und die • Mengenmeldung an Systembetreiber i.S. von wme-fact, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV).

Die aktuell gültige, gemäß § 22 Abs. 1 lt. VerpackG vereinbarte Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung wurde zwischen Landkreis und Systembetreibern für die Jahre 2024 bis einschl. 2028 verabredet. Im Zusammenhang damit haben sich sämtliche Systembetreiber für eine Bereitstellung der auf sie entfallenden Mengen an sie entschieden. Bis einschließlich 2028 muss der künftige Auftragnehmer den Systemen also die auf sie jeweils entfallenden Mengen gesondert bereitstellen.

Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die der Übernahme vorgelagerten Leistungen der Sammlung und Beförderung von Altpapier aus den Blauen Tonnen und den Depotcontainern. Diese werden von anderen, vom Auftraggeber gesondert beauftragten Unternehmen durchgeführt. Ggf. wird es während der hier ausgeschrieben Vertragslaufzeit ab 01.07.2028 zu einem Wechsel der Unternehmen kommen, welche die Altpapiermengen an die vom Auftragnehmer zu betreibende Umladestation anliefern. Die jeweils beauftragten Unternehmen werden dem Auftragnehmer jeweils unverzüglich benannt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zu dessen Ermittlung wird eine Bewertung anhand eines allein zu diesen Zwecken ermittelten Gesamtwertungspreises vorgenommen. Dieser Gesamtwertungspreis setzt sich zusammen aus der Summe der im Angebot gebotenen und mit der prognostizierten Mengenannahme gewichteten Preise für die Übernahme, Umladung, für die Leistungen der Bereitstellung, des Transports und der Verwertung unter Abzug des gebotenen Erlöses. Für die Gewichtung werden dabei folgende Annahmen zugrunde gelegt: - die insgesamt an die Übernahmestelle / Umladestation angelieferte Altpapiermenge aus Blauen Tonnen und Containern wird grds. pro Jahr auf rund 6.300 Mg geschätzt und diese Menge als Gewichtungsfaktor für den „Umladepreis“ angesetzt - Es wird mit einer Bereitstellung eines Mengenanteiles von jeweils 35 % der Gesamtmenge an die Systembetreiber gerechnet und dieser für die Gewichtung des „Bereitstellungspreises“ angesetzt (also 2.205 Mg pro Jahr). - Für die Verwertungsmengen und den Gewichtungsfaktor für Verwertungspreis, Transportpreis sowie Verwertungserlöse werden daher 4.095 Mg/a angesetzt. Die so ermittelten gewichteten Wertungspreise (WÜ, WT, und WV) und der Wertungserlös (WE) werden für die Zwecke der Wertung saldiert. So wird ein Gesamtwertungspreis für die Laufzeit des Vertrages ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwertungspreis gilt als das wirtschaftlichste im Sinne von § 127 Abs. 1 GWB. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los zwischen den betreffenden Angeboten.

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufsregister für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt. Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. sechs Monate alt … ganz lesenAls Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufsregister für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt. Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. sechs Monate alt) aus dem Berufsregister vorzulegen (a) für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie (b) für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, soweit diese die Umladestation/Übernahmestelle betreiben oder Transportleistungen zur Sortieranlage/Verwertungsanlage erbringen. Auf Aufforderung sind sie auch für die Unternehmen zu übermitteln, welche für die Sortierung bzw. Verwertung des Altpapiers vorgesehen sind (z.B. Papierfabriken).
Eintragung in das Handelsregister
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Handelsregister für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt. Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. sechs Monate al … ganz lesenAls Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Handelsregister für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt. Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. sechs Monate alt) aus dem Handelsregister vorzulegen (a) für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie (b) für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, soweit diese die Umladestation/Übernahmestelle betreiben oder Transportleistungen zur Sortieranlage/Verwertungsanlage erbringen. Auf Aufforderung sind sie auch für die Unternehmen zu übermitteln, welche für die Sortierung bzw. Verwertung des Altpapiers vorgesehen sind (z.B. Papierfabriken).
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Wird der Bieter / die Bietergemeinschaft nur als Vermittler oder Makler für die Verwertung der PPK-Abfälle tätig, müssen für die Befähigung zur Berufsausübung zusätzlich die Voraussetzungen des § 53 KrWG vorliegen. Erst auf Aufforderung der Vergabestelle ist vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, d … ganz lesenWird der Bieter / die Bietergemeinschaft nur als Vermittler oder Makler für die Verwertung der PPK-Abfälle tätig, müssen für die Befähigung zur Berufsausübung zusätzlich die Voraussetzungen des § 53 KrWG vorliegen. Erst auf Aufforderung der Vergabestelle ist vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, der bzw. die in die engere Auswahl kommt, zum Nachweis eine Kopie der Anzeige nach § 53 Abs. 1 KrWG oder – soweit einschlägig – der Erlaubnis nach § 54 KrWG zu übermitteln.
Allgemeiner Jahresumsatz
Es sind Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben (2023, 2024 und 2025), sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt (vgl. Formular 6). Die Umsatzangaben sind mit dem Angebot vorzulegen (a) für den Bieter und die … ganz lesenEs sind Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben (2023, 2024 und 2025), sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt (vgl. Formular 6). Die Umsatzangaben sind mit dem Angebot vorzulegen (a) für den Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie (b) für Unterauftragnehmer/Dritter zur Eignungsleihe, welche Transportleistungen erbringen oder die Umladestation betreiben.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter / die Bietergemeinschaft und diejenigen Unternehmen, welche Transportleistungen und/oder den Betrieb der Umladestation übernehmen, müssen spätestens zum Leistungsbeginn über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Deckungssum … ganz lesenDer Bieter / die Bietergemeinschaft und diejenigen Unternehmen, welche Transportleistungen und/oder den Betrieb der Umladestation übernehmen, müssen spätestens zum Leistungsbeginn über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Deckungssummen verfügen: - 1,5 Mio. € für Personen-/Sachschäden sowie - 150.000,00 € für Vermögensschäden (jeweils bezogen auf den Einzelfall bei zweifacher Maximierung). Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale von mindestens 3,3 Mio. € für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden pauschal für alle Schadensfälle eines Jahres umfasst. Mit dem Angebot haben der Bieter sowie diejenigen Unternehmen, die die Umladestation betreiben oder Transportleistungen erbringen, entsprechende Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute hochzuladen - über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder - über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen. Formulare sind hierfür nicht vorbereitet, es können Erklärungen der Versicherungsinstitute verwendet werden.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit es sich insoweit auf die Ausstattung und Ausrüstun … ganz lesenDie technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit es sich insoweit auf die Ausstattung und Ausrüstung Dritter im Wege der Eignungsleihe beruft. Im Einzelnen werden vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft mit dem Angebot Erklärungen zu folgenden Aspekten verlangt (vgl. hierzu Formular 8). Sieht ein Bieter eine Sortierung in einer von der Umladestation gesonderten Sortieranlage vor, die nicht gleichzeitig auch die Papierfabrik ist, muss er in Formular 8 also dennoch zwingend mindestens eine Verwertungsanlage angeben, in der die stoffliche Verwertung des Altpapiers und das Ende der Abfalleigenschaft bewirkt werden. Der Bieter muss zur Darlegung seiner Fähigkeit, die übernommenen Altpapierabfälle zu verwerten, in Formular 8 grds. mindestens einen Verwertungsweg vorsehen, auf den er verlässlich zurückgreifen kann. Sollen mehrere Verwertungsanlagen eingesetzt werden, sollte der Bieter im Formular 8 mindestens die beiden Anlagen angeben, die die höchsten Teilmengen erhalten sollen. Er kann auch zwei alternative Verwertungswege (z.B. mit und ohne Sortierung) vorstellen, jedoch müssen dann beide im gegebenen Fall auch verlässlich zur Verfügung stehen. Es ist also eine gewisse Klarheit zu den Verwertungsmöglichkeiten, die in Formular 8 anzugeben sind, vom Bieter verlangt. Die lt. Formular 8 für diese Verwertungswege als Betreiber und damit als Unterauftragnehmer oder Dritte in Betracht kommenden Unternehmen sind in Formular 4 zu benennen, wenn keine Identität mit dem Bieter besteht. Für die vorgesehenen einzusetzenden Unternehmen, die im Auftragsfall als Unterauftragnehmer des Auftragnehmers tätig werden, sind die für Unterauftragnehmer erforderlichen Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Formularen 1 und 2 grundsätzlich mit dem Angebot hochzuladen (also z.B. auch für die Betreiber der vorgesehenen Sortieranlage und der anvisierten Verwertungsanlage).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung der folgenden drei Leistungsbereiche verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können - Umschlag von Abfällen allgemein - Transport von Abfällen allgemein - Verwertung/Sortierung bzw. Vermark … ganz lesenDer Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung der folgenden drei Leistungsbereiche verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können - Umschlag von Abfällen allgemein - Transport von Abfällen allgemein - Verwertung/Sortierung bzw. Vermarktung von Altpapier im kommunalen Auftrag. - Erfahrung im Umgang und in der Handhabung von wme-fact (Meldesystem von Verpackungspapieren an die Systembetreiber). Als Mindestanforderungen an die fachliche Eignung gelten insoweit, - dass der Bieter oder ein Dritter, auf den er sich beruft, in jedem Leistungsbereich zumindest eine Referenz aus den letzten drei Jahren benennen kann. Zum Nachweis verlangt die Vergabestelle mit dem Angebot die Vorlage einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft nach Formular 7 mit Angaben zu erbrachten Leistungen - des Umschlags, des Transportes von Abfällen sowie der Verwertung, Sortierung oder Vermarktung von Altpapier (letzteres im kommunalen Auftrag) und der Abrechnung nach wme-fact - jeweils in den letzten drei Jahren - mit Angaben zum Leistungszeitraum sowie dem Empfänger der Leistungen unter gleichzeitiger Benennung eines dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer und Mailadresse. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seiner Erklärung nach diesem Formular damit einverstanden, dass sich die Vergabestelle bei den dort angegebenen Auftraggebern bzw. Leistungsempfängern nach deren Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durch den Bieter erkundigt. Soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf die Referenzen Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) beruft, sind mit dem Angebot darüber hinaus entsprechende Erklärungen dieser Dritten nach Formular 7 hochzuladen. Es genügt, wenn der Bieter über Referenzen in der Verwertung oder der Vermarktung von Altpapier verfügt. Hat er also bereits einen Auftrag über die Verwertung von Altpapier erbracht, wurde das Papier dabei an einen Dritten zur Verwertung übergeben (vom Bieter also nur an diesen vermarktet), kann dieser Auftrag als Referenz angegeben werden. Sofern der Bieter nicht selbst über solche Referenzen in der Verwertung oder zumindest der Vermarktung von Altpapier verfügt, kann er Referenzen dadurch belegen, dass er Referenzen eines Dritten, z.B. der Papierfabrik, nach Formular 7 vorlegt, aus dem hervorgeht, dass dieser Dritte bereits Papier verwertet oder vermarktet hat.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Leistungspflichten nach diesem Vertrag beginnen am 01.01.2027. Der Vertrag endet am 31.12.2029. Der Vertrag verlängert sich anschließend um jeweils zwei Jahre (max. jedoch bis zum 31.12.2033), sofern er nicht mit einer Frist von einem Jahr zum jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber oder … ganz lesenDie Leistungspflichten nach diesem Vertrag beginnen am 01.01.2027. Der Vertrag endet am 31.12.2029. Der Vertrag verlängert sich anschließend um jeweils zwei Jahre (max. jedoch bis zum 31.12.2033), sofern er nicht mit einer Frist von einem Jahr zum jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer gekündigt wird. Maßgeblich für die fristgemäße Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Vertragspartei. (§ 13 Absatz 1, Teil III - Besondere Vertragsbedingungen)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
104 Tage
Angebotsöffnung
20.05.2026, 12:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen, Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Pstfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin, • dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschrifte … ganz lesenBitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin, • dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; ebenso, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; • dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist; • dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Mindestanforderungen an die Leistung (s. Ziff. 1.4 Teil I - Bewerbungsbedingungen): a) Die vom Bieter anzubietende Übernahmestelle / Umladestation muss sich in einem Radius von max. 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth befinden (s. auch Leistungsbeschreibung Teil II). Der Bieter hat im dafür vorgesehene … ganz lesenMindestanforderungen an die Leistung (s. Ziff. 1.4 Teil I - Bewerbungsbedingungen): a) Die vom Bieter anzubietende Übernahmestelle / Umladestation muss sich in einem Radius von max. 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth befinden (s. auch Leistungsbeschreibung Teil II). Der Bieter hat im dafür vorgesehenen Formular 8 zum Angebot (Angebotsvordruck, Teil IV) zu benennen, an welchem Standort sich die für die Leistungserbringung vorgesehene Übernahmestelle befindet, an der die Übergabe, Verwiegung und Umladung des Altpapiers vom Auftraggeber durch dessen Beauftragten an den Auftragnehmer stattfinden kann. Die Lage der Verwertungsanlagen / Papierfabriken bzw. Sortieranlagen wird dagegen nicht vorgegeben. b) Der Bieter/die Bietergemeinschaft bzw. der von ihm/ihr für diese Leistungserbringung eingesetzte Dritte hat zu Leistungsbeginn über eine Zertifizierung des Betriebsstandortes der Umladestation nach der EfbV für die Leistungen des Lagerns von Altpapier zu verfügen bzw. (falls er schon darüber verfügt) aufrechtzuerhalten. Zum Leistungsbeginn hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unaufgefordert das diesbezügliche EfbV-Zertifikat für die Umladestation vorzulegen bzw. (nach seiner Wahl) elektronisch zu übermitteln. c) Für die Erbringung der Transportleistungen ist sicherzustellen, dass für diese Leistungserbringung nur Fahrzeuge eingesetzt werden, welche die Anforderungen der Euro-Norm 5 oder besser einhalten. Die Einhaltung der Euro-Norm 5 ist daher eine ausführungsbezogene Mindestbedingung, die für alle Transporte gilt. Zum Leistungsbeginn hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen unaufgefordert nachzuweisen, dass die eingesetzten Fahrzeuge mindestens die Anforderungen der Euro-Norm 5 einhalten. Vorzulegen sind dann Kopien der Fahrzeugscheine für die einzusetzenden Kraftfahrzeuge, denen sich deren Einstufung nach Euro-Norm entnehmen lässt. d) Arbeiter und Arbeitnehmer, die zur Ausführung der operativen Leistungen an der Umladestation und/oder beim Transport des Altpapieres eingesetzt werden, dürfen im Auftragsfalle nicht unter den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entlohnt werden. Es sind mindestens die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu gewähren, insbesondere die Mindestlöhne zu zahlen, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder durch für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes festgelegt sind. Auf Aufforderung sind von den für diese Leistungserbringung vorgesehenen Unternehmen entsprechende Erklärungen zu übermitteln, für die Formular 9 verwendet werden kann, dem sich der erforderliche Erklärungsinhalt entnehmen lässt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)
Anschrift
Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
Website
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 20.05.2026
  3. BekanntmachungFrist 20.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019db5dc-cf28-4f7e-9b69-d725d4d1b541.