Zum Inhalt
Menü

Übernahme, Transport und Verwertung von Gartenabfall aus der Stadtgemeinde Bremen sowie zeitweise Containergestellung

Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts · Bremen, Bremen

Aktenzeichen 001veröffentlicht 13.11.2025erstmals 13.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 299 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
66 Monate01.07.2026 – 31.12.2031, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bremen28217, Bremen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 123 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 10 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 10 Monaten
  5. Bindefrist endet
    49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    vor 4 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Bremer Stadtreinigung schreibt für die Stadtgemeinde Bremen die Übernahme sowie die Verwertung von Gartenabfällen und Weihnachtsbäumen aus. Ferner sind der Betrieb einer Übernahmestelle zur Übernahme der Gartenabfällen und Weihnachtsbäume sowie gegebenenfalls der Umschlagtransport Gegenstand der Ausschreibung. Darüber hinaus ist bis zum 30.06.2028 die Gestellung von Containern für die Recycling- und Grün-Stationen zur Erfassung von Gartenabfällen aus der Stadtgemeinde Bremen, die Übernahme befüllter Container sowie der Transport und die Anlieferung an einer Übernahmestelle zu erbringen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister - bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall für Personen … ganz lesenZum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jährlich zweifach maximiert, vor Leistungsbeginn (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7).
Allgemeiner Jahresumsatz
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2)
Spezifischer Jahresumsatz
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der der ausgeschriebenen Leistungen Betrieb einer Übernahmestelle und Verwertung von Garten- und oder Bioabfall sowie Transport von Abfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.3)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens erstens für das Betreiben einer Übernahmestelle für Garten- und oder Bioabfall bezogen auf eine Men … ganz lesenZum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens erstens für das Betreiben einer Übernahmestelle für Garten- und oder Bioabfall bezogen auf eine Menge von mindestens 18.000 Mg/a an Garten- und / oder Bioabfall; zweitens die Verwertung von Garten- und / oder Bioabfall bezogen auf eine Menge von mindestens 18.000 Mg/a an Garten- und / oder Bioabfall sowie drittens die Übernahme mit Containergestellung und Transport von mindestens 18.000 Mg/a an Abfällen, mit Angabe der übernommenen und transportierten sowie verwerteten Abfallmenge pro Jahr (in Mg/a)), der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.4) Jede Referenz muss einen Zeitraum von mindestens einem Jahr umfassen. Auf Verlangen des AG und nach gesonderter Aufforderung durch diesen sind vom AN zu jeder Referenz innerhalb von einer Woche Ansprechpartner nebst Kontaktdaten zu benennen. Hinweis des AG: Die geforderten unterschiedlichen Leistungen müssen nicht innerhalb einer Referenz erbracht werden, sondern können sich auf verschiedene Referenzen verteilen.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Entsorgungsfachbetriebezertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für die vertragsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Abfallschlüsselnummern.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angaben zum Bieter bzw. zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.1), - Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und LkSG sowie AEntG, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, MiLoG und Aufenthaltsgesetz (sind Teil des Angebo … ganz lesen- Angaben zum Bieter bzw. zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.1), - Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und LkSG sowie AEntG, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, MiLoG und Aufenthaltsgesetz (sind Teil des Angebotsschreibens des Teils III der Vergabeunterlagen), - Im Falle von Bietergemeinschaften "Erklärung der Bietergemeinschaft" (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.6), - Mindest- und Tariflohnerklärung des AN (siehe dazu Formblatt 231HB-EU der Vergabeunterlagen), - Eigenerklärung des Bieters zum BMWK- Rundschreiben vom 14.04.2022 (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.8), - Verbindliche Angaben zu einer oder mehrerer Übernahmestelle(n), die für die Leistungserbringung genutzt werden soll(en), einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der angegebenen Übernahmestelle(n) für die Leistungen und Aufgaben, die nach den Vergabeunterlagen zu erbringen bzw. zu erfüllen sind, sowie Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der Übernahmestelle(n) (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.9), - Angaben zu einer oder mehreren Verwertungsanlage(n) für die ausschreibungsgegenständlichen Abfälle, einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der angegebenen Anlage für die Leistungen und Aufgaben, die nach den Vergabeunterlagen zu erbringen bzw. zu erfüllen sind, sowie Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.10) sowie - Transportroute aus Google Maps als Ausdruck inkl. Dokumentation der Fahrtstrecke von den Recycling- und Grün-Stationen zur Übernahmestelle nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung, - Sofern eine Eignungsleihe beabsichtigt ist: Auflistung über Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.11), - im Fall der Eignungsleihe Nachweis der Verfügbarkeit der Mittel des Drittunternehmens i. S. d. § 47 VgV (z. B. durch Verpflichtungserklärung, siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.12) sowie hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Formblätter III.3.2, III.3.3 und III.3.7, hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Formblatt III.3.4; - Übernahme- und Verwertungskonzept (dem Angebot vom Bieter gesondert beizufügen), gemäß der Gliederung des Teil I der Vergabeunterlagen und mindestens mit den dort geforderten Angaben und Erläuterungen, - Urkalkulation; - Sollte für eine oder mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nachunternehmer einzusetzen, sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: - Nachunternehmerliste; Nachunternehmer, die Übernahmestellen und Verwertungsanlagen betreiben, sowie eignungsverleihende Nachunternehmer sind bereits mit dem Angebot zu benennen; sonstige Nachunternehmer auf Verlangen (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.5); - Folgende Unterlagen sind von in die engere Wahl gelangten Bietern auf Verlangen hinsichtlich des Nachunternehmers einzureichen (Eignungsnachweise für Kriterien, für die der Bieter sich die Eignung des Nachunternehmers leiht, sind bereits mit dem Angebot vorzulegen): - Angaben zum jeweiligen Nachunternehmer (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.4.1) - Eigenerklärung des jeweiligen Nachunternehmers bzgl. Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und LkSG sowie AEntG, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, MiLoG und Aufenthaltsgesetz (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.4.2); - Vereinbarung zur Zahlung von Mindest- und Tariflöhnen durch Nachunternehmer (siehe dazu Formblatt 232HB-EU der Vergabeunterlagen); - Entsorgungsfachbetriebszertifikat des jeweiligen Nachunternehmers im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG hinsichtli …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages einmal um zwei Jahre verlängert werden (Verlängerungsoption).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 Tage
Angebotsöffnung
12.01.2026, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Bremen Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht wer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DBFMY6N# Etwaige Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich und spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Deutsche Vergabeportal mitzuteilen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bremen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 15.12.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 15.12.2025 auf 12.01.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 33afc377-1ac9-4382-aea2-6f508b77d7c4.