Zum Inhalt
Menü

Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall

Stadt Schwabach · Schwabach, Bayern

Aktenzeichen 2024-0013veröffentlicht 25.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 893 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
5 Jahre01.01.2025 – 31.12.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Schwabach91126, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Verfahrenskonzept17 %
  • Qualität des Kompostes / der Gärreste7 %
  • Transportentfernung6 %
  • Preiskriterium70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 29 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Stadt Schwabach beabsichtigen in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme und die Verwertung von Bioabfall der Stadt Schwabach zum 01.01.2025 für fünf Jahre zuzüglich einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr neu zu vergeben.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Schwabach beabsichtigt, in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die die Übernahme und die Verwertung von Bioabfall der Stadt Schwabach zum 01.01.2025 neu zu vergeben. In der Stadt Schwabach wird Bioabfall im Holsystem erfasst. Die Biotonnen werden durch die Stadt Schwabach regelmäßig entleert und an einer Übernahmestelle angeliefert, wo sie vom Auftragnehmer übernommen werden. Der Bieter nutzt die Übergabestelle / Umladestation des AG, wo die Bioabfälle entladen und vom AG in die vom AN zu stellenden Container verladen werden können. Für die Übernahme und die Verwertung des Bioabfalls der Stadt Schwabach ist folgendes Leistungsbild erforderlich: Übernahme und die Verwertung von Bioabfall • Nutzung der Umladestation des Auftraggebers als Übernahmestelle. Die für den Transport der Bioabfälle von der Übernahmestelle zur Verwertungsanlage erforderlichen Sammelcontainer sind vom Auftragnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit zu stellen, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu reparieren. • Transport der Bioabfälle zur Verwertungsanlage Die Stadt Schwabach beabsichtigt, in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die die Übernahme und die Verwertung von Bioabfall der Stadt Schwabach zum 01.01.2025 neu zu vergeben. In der Stadt Schwabach wird Bioabfall im Holsystem erfasst. Die Biotonnen werden durch die Stadt Schwabach regelmäßig entleert und an einer Übernahmestelle angeliefert, wo sie vom Auftragnehmer übernommen werden. Der Bieter nutzt die Übergabestelle / Umladestation des AG, wo die Bioabfälle entladen und vom AG in die vom AN zu stellenden Container verladen werden können. Für die Übernahme und die Verwertung des Bioabfalls der Stadt Schwabach ist folgendes Leistungsbild erforderlich: Übernahme und die Verwertung von Bioabfall • Nutzung der Umladestation des Auftraggebers als Übernahmestelle. Die für den Transport der Bioabfälle von der Übernahmestelle zur Verwertungsanlage erforderlichen Sammelcontainer sind vom Auftragnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit zu stellen, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu reparieren. • Transport der Bioabfälle zur Verwertungsanlage • Verwiegung / Massenfeststellung der Bioabfälle • Die übernommenen Bioabfälle sind gemäß dem angebotenen Verwertungsprozess entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln (in 2023: ca. 2.500 Mg) • Stoffliche Verwertung des erzeugten Kompostes

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
VerfahrenskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 17
Qualität
Qualität des Kompostes / der GärresteGewichtung (Punkte, genau) 7
Qualität
TransportentfernungGewichtung (Punkte, genau) 6
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 70

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung über d … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV bzw. 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und 124 GWB - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen: - Gewerbeanmeldung - Berufs-/Handelsregisterauszug
Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeits … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall - für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 €, - für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000,00 €, - für Bearbeitungsschäden in Höhe von mindestens150.000,00 € - Eigenerklärung über den Abschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung im Auftragsfall, in angemessener Höhe. Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen: - entsprechende Zusicherung der Versicherungen bzw. entsprechende Versicherungsnachweise
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: - mindestens eine geeignete Referenze über Verwertung von Bioabfall, … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: - mindestens eine geeignete Referenze über Verwertung von Bioabfall, eines Auftragsumfangs von mindestens 2.000 Mg/a und einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten durch Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Leistungsumfanges (Menge), des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers. - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist - Eigenerklärung, dass die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung beachtet und eingehalten werden sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen vorliegen - Eigenerklärung, dass für die Leistungen Übernahme und Transport (Beförderung) sowie Verwertung von Bioabfall spätestens zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen) vorliegen. - Eigenerklärung, dass für den Transport von Bioabfall ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Schadstoffklasse gemäß EURO 6 Norm einhalten. Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen: - Entsorgungsfachbetriebs Zertifikat (EfB), Die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen zu 1., 2. und 3. sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblattes – Eigenerklärung zur Eignung – und unter Berücksichtigung der übrigen o.g. Vorgaben - vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann. Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen zu 1., 2. und 3. auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
Vertragsbeginn: 01.01.2025 Vertragslaufzeit: 5 Jahre Verlängerungsoption: 1 Jahr
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
94 DAYS
Angebotsöffnung
28.05.2024, 12:00 Uhr. Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadt Schwabach

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b09f330c-88a6-45ee-a727-c7080d54183c.