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Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis und der Stadt Cuxhaven

Landkreis Cuxhaven (Auftraggeber Los 2) · Cuxhaven, Niedersachsen

Aktenzeichen LOT-0001 Vergabe-Nr. 25-106EU-L-66veröffentlicht 25.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 346 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 38 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2027 – …, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    in 54 Tagen

Beschreibung

Der Landkreis Cuxhaven sowie die Stadt Cuxhaven schreiben die Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Sperrmüll aus dem Gebiet des Landkreises inkl. der Stadt Cuxhaven in einem EU-weiten offenen Vergabeverfahren neu aus. Die Ausschreibung gliedert sich in folgende Leistungen für die jeweiligen Auftraggeber: • Los 1: Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Sperrmüll aus der Stadt Cuxhaven • Los 2: Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Cuxhaven (ohne Stadt Cuxhaven)

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Sperrmüll aus der Stadt Cuxhaven

Ausschreibungsgegenstand sind Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Sperrmüll aus der Stadt Cuxhaven. Auftraggeber für dieses Los ist die Stadt Cuxhaven.

3 Jahre–
2
Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Cuxhaven

Ausschreibungsgegenstand sind Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Cuxhaven (ohne Stadt Cuxhaven). Auftraggeber für dieses Los ist der Landkreis Cuxhaven.

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Entscheidungsbarwert100 %
Preis
EntscheidungsbarwertEinziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Zuschlag wird pro Los auf das unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste Angebot erteilt (siehe untenstehende Ausführungen). Das wirtschaftlichste Angebot ist das (wertbare) Angebot mit dem niedrigsten Ent-scheidungsbarwert. Dieser Entscheidungsbarwert bestimmt sich anhand • der angebotenen Entgelte und Vergütungen unter Berücksichtigung der Prognosemengen pro Jahr, • unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklauseln, • unter Berücksichtigung der ggf. angebotenen Rabatte auf die Loskombination sowie • unter Berücksichtigung des Transportkostenmalus für die Entfernung des Übernahmestellen-Standorts. Der Zuschlag auf eine rabattierte Loskombination wird nur dann erteilt, wenn das Rabattangebot für die angebotenen Einzellose, unter Berücksichtigung des Rabattes das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Barwert darstellt – d.h., es erfolgt eine Einzelbetrachtung der einzelnen Lose.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Leistungen sind für beide Lose im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 (3 Jahre feste Laufzeit) zu erbringen. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich bis zum 31.12.2032 (weitere 3 Jahre – 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2028 durch den jeweiligen Auftraggeber … ganz lesenDie Leistungen sind für beide Lose im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 (3 Jahre feste Laufzeit) zu erbringen. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich bis zum 31.12.2032 (weitere 3 Jahre – 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2028 durch den jeweiligen Auftraggeber des Loses gekündigt wurde. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 31.12.2035 (weitere 3 Jahre – 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2031 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Bürgschaft: Vom Auftragnehmer wird eine Bürgschaft gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen gefordert. (2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb: Es wird eine Efb-Zertifizierung gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen gefordert. (3) Haftpflichtversicherung: Es wird das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen gefordert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH, Bremerhaven–
2Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH, Bremerhaven–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landkreis Cuxhaven (Auftraggeber Los 2)
Anschrift
Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven
Kontakt
vergabestelle@landkreis-cuxhaven.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

138vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (163 Lose mit Angabe)
536.876 €Zuschlagswert im Median
345.411 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b8cace2f-227c-48d6-9b72-743f96894cb3.