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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Überleitung der Kläranlagen Herongen und Wachtendonk zur Kläranlage Grefrath

Niersverband · Viersen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 100.465veröffentlicht 26.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 73 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
78 Monate01.07.2027 – 31.12.2033
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  3. Heute
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2033
    in 8 Monaten

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die losweise Vergabe der in den weiteren Abschnitten beschriebenen Planungsleistungen von den Überleitungen der Kläranlage Herongen zur Kläranlage Wachtendonk und der Kläranlage Wachtendonk zur Kläranlage Grefrath sowie der Umbau der Kläranlagen zu Betriebsstellen mit Pumpwerken.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los Nr. 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke

Auf Grundlage einer Bedarfsplanung aus dem Jahr 2019 wurden die Überleitungen der Kläranlage Herongen zur Kläranlage Wachtendonk und der Kläranlage Wachtendonk zur Kläranlage Grefrath sowie der Umbau der Kläranlagen zu Betriebsstellen mit Pumpwerken beschlossen. Gegenstand dieses Loses ist die Objektplanung zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

78 Monate–
2
Los Nr. 2: Fachplanung Verfahrens- und Prozesstechnik einschl. Maschinentechnik

Auf Grundlage einer Bedarfsplanung aus dem Jahr 2019 wurden die Überleitungen der Kläranlage Herongen zur Kläranlage Wachtendonk und der Kläranlage Wachtendonk zur Kläranlage Grefrath sowie der Umbau der Kläranlagen zu Betriebsstellen mit Pumpwerken beschlossen.

78 Monate–
3
Los Nr. 3: EMSR- und Elektrotechnik

Auf Grundlage einer Bedarfsplanung aus dem Jahr 2019 wurden die Überleitungen der Kläranlage Herongen zur Kläranlage Wachtendonk und der Kläranlage Wachtendonk zur Kläranlage Grefrath sowie der Umbau der Kläranlagen zu Betriebsstellen mit Pumpwerken beschlossen. Gegenstand dieses Loses ist die Objektplanung zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

78 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis30 %
Qualität70 %

Eignung9 von 9 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Auftraggeber bewertet die Anzahl der eingereichten Referenzen des Bewerbers, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind. Für die Referenzen gelten folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit, damit Referenzen überhaupt akzeptiert und bewertet werden: - Bearbeitung der Objek … ganz lesenDer Auftraggeber bewertet die Anzahl der eingereichten Referenzen des Bewerbers, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind. Für die Referenzen gelten folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit, damit Referenzen überhaupt akzeptiert und bewertet werden: - Bearbeitung der Objektplanung für die Ingenieurbauwerke einer abwassertechnischen Anlage - Zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 - einschließlich örtlicher Bauüberwachung - bearbeitet und sind abgeschlossen. Die Leistungsphase 8 gilt bereits dann als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die Maßnahme vertraglich durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. unter Mängelvorbehalt) - Das geplante Objekt entsprach der Honorarzone II (zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke entsprechend HOAI 2013/2021) oder höher - Die Baukosten der Ingenieurbauwerke (ohne Nebenkosten) beliefen sich auf mind. 0,75 Mio. EUR (ohne MwSt.) - Leistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke wurden vom Unternehmen / Büro noch nach dem 01.01.2016 erbracht und die Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2016 Geeignet sind nur Bieter, die mindestens eine Referenz nachweisen, die alle genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllt.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Geeignet für das Los sind nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, bei denen die Gesamtzahl der für das Los anzugebenden fest angestellten Mitarbeiter sowohl im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellenäquivalent) liegt. Feste Mitarbeiter sind nur Festa … ganz lesenGeeignet für das Los sind nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, bei denen die Gesamtzahl der für das Los anzugebenden fest angestellten Mitarbeiter sowohl im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellenäquivalent) liegt. Feste Mitarbeiter sind nur Festangestellte und mitarbeitende Büroinhaber, keine freien Mitarbeiter. Der Auftraggeber bewertet die durchschnittliche Gesamtzahl aller festen Mitarbeiter/innen in den letzten 3 Jahren mit einem Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls sein … ganz lesenAngaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls sein Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Auftraggeber bewertet den durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Besteht das Unternehmen noch nicht entsprechend lange, sind die Geschäftsjahre seit Bestehen anzugeben. … ganz lesenDer Auftraggeber bewertet den durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Besteht das Unternehmen noch nicht entsprechend lange, sind die Geschäftsjahre seit Bestehen anzugeben. Bei kalenderjahrungleichen Geschäftsjahren und Rumpfgeschäftsjahren sind auch deren Beginn und Ende anzugeben. Es ist jeweils zwingend der Umsatz bezogen auf das Unternehmen des Bewerbers (ohne konzernverbundene Gesellschaften) anzugeben, ggf. umgerechnet in Euro. Bei Bewerbergemeinschaften sind jeweils die kumulierten Werte aller Mitglieder anzugeben, ohne dass weitere Hinweise oder Nachweise notwendig sind. Der Umsatz konzerngebundener oder sonstiger Unternehmen kann (auch bei Bewerbergemeinschaften) im Wege der Eignungsleihe mit einbezogen werden, wenn gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachgewiesen wird, dass dem Bewerber die Mittel dieser Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen. In diesem Fall ist in einer Anlage darauf hinzuweisen, in welcher Höhe und von welchem Unternehmen Drittumsätze mit einbezogen werden.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Bewerber ist Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls sein Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Eintragung in das Handelsregister
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: - Der Bewerber ist im Handelsregister eingetragen. - Der Bewerber ist nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls sein Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers zur Bestätig … ganz lesenEintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: - Der Bewerber ist im Handelsregister eingetragen. - Der Bewerber ist nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls sein Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers zur Bestätigung seine Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2027
Vertragsende
31.12.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsans … ganz lesenDer Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LP 3 und 4), 3. Beauftragungsstufe (LP 5 bis 7) und 4. Beauftragungsstufe (LP 8 und 9).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verst … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Lose 2, 3

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis30 %
Qualität70 %

Eignung9 von 9 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Auftraggeber bewertet die Anzahl der eingereichten Referenzen des Bewerbers, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind. Für die Referenzen gelten folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit, damit Referenzen überhaupt akzeptiert und bewertet werden: - Bearbeitung der Fachp … ganz lesenDer Auftraggeber bewertet die Anzahl der eingereichten Referenzen des Bewerbers, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind. Für die Referenzen gelten folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit, damit Referenzen überhaupt akzeptiert und bewertet werden: - Bearbeitung der Fachplanung Verfahrens- und Prozesstechnik einschließlich Maschinentechnik einer abwassertechnischen Anlage - Zum Leistungsbild Technische Ausrüstung wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 bearbeitet und sind abgeschlossen - Das geplante Objekt entsprach der Honorarzone II (zum Leistungsbild Technische Ausrüstung entsprechend HOAI 2013/2021) oder höher - Die Baukosten der Fachplanung Verfahrens- und Prozesstechnik einschließlich Maschinentechnik (ohne Nebenkosten) beliefen sich auf mind. 0,25 Mio. EUR (ohne MwSt.) - Leistungen zur Fachplanung Verfahrens- und Prozesstechnik einschließlich Maschinentechnik wurden vom Unternehmen / Büro noch nach dem 01.01.2016 erbracht und die Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2016 Geeignet sind nur Bieter, die mindestens eine Referenz nachweisen, die alle genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllt.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Geeignet für das Los sind nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, bei denen die Gesamtzahl der für das Los anzugebenden fest angestellten Mitarbeiter sowohl im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellenäquivalent) liegt. Feste Mitarbeiter sind nur Festa … ganz lesenGeeignet für das Los sind nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, bei denen die Gesamtzahl der für das Los anzugebenden fest angestellten Mitarbeiter sowohl im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellenäquivalent) liegt. Feste Mitarbeiter sind nur Festangestellte und mitarbeitende Büroinhaber, keine freien Mitarbeiter. Der Auftraggeber bewertet die durchschnittliche Gesamtzahl aller festen Mitarbeiter/innen in den letzten 3 Jahren im Bereich Verfahrens- und Prozesstechnik mit einem Hochschulabschluss in Verfahrens- oder Prozesstechnik oder Maschinenbau mit der Fachrichtung Verfahrens- oder Prozesstechnik.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls sein … ganz lesenAngaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls sein Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Auftraggeber bewertet den durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Besteht das Unternehmen noch nicht entsprechend lange, sind die Geschäftsjahre seit Bestehen anzugeben. … ganz lesenDer Auftraggeber bewertet den durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Besteht das Unternehmen noch nicht entsprechend lange, sind die Geschäftsjahre seit Bestehen anzugeben. Bei kalenderjahrungleichen Geschäftsjahren und Rumpfgeschäftsjahren sind auch deren Beginn und Ende anzugeben. Es ist jeweils zwingend der Umsatz bezogen auf das Unternehmen des Bewerbers (ohne konzernverbundene Gesellschaften) anzugeben, ggf. umgerechnet in Euro. Bei Bewerbergemeinschaften sind jeweils die kumulierten Werte aller Mitglieder anzugeben, ohne dass weitere Hinweise oder Nachweise notwendig sind. Der Umsatz konzerngebundener oder sonstiger Unternehmen kann (auch bei Bewerbergemeinschaften) im Wege der Eignungsleihe mit einbezogen werden, wenn gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachgewiesen wird, dass dem Bewerber die Mittel dieser Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen. In diesem Fall ist in einer Anlage darauf hinzuweisen, in welcher Höhe und von welchem Unternehmen Drittumsätze mit einbezogen werden.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Bewerber ist Mitglied der Berufsgenossenschaft Falls sein Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Eintragung in das Handelsregister
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: - Der Bewerber ist im Handelsregister eingetragen. - Der Bewerber ist nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls sein Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers zur Bestätig … ganz lesenEintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: - Der Bewerber ist im Handelsregister eingetragen. - Der Bewerber ist nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls sein Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers zur Bestätigung seine Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2027
Vertragsende
31.12.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsans … ganz lesenDer Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LP 3 und 4), 3. Beauftragungsstufe (LP 5 bis 7) und 4. Beauftragungsstufe (LP 8 und 9).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verst … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1305ab47-034a-4e80-809f-51e001eed2a6.