Überleitung der Kläranlagen Herongen und Wachtendonk zur Kläranlage Grefrath
Niersverband · Viersen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 100.465veröffentlicht 26.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 78 Monate
- 01.07.2027 – 31.12.2033
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 78 Monate01.07.2027 – 31.12.2033
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Viersen41747, Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualität70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 2 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 8 MonatenLaufzeit bis 31.12.2033
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die losweise Vergabe der in den weiteren Abschnitten beschriebenen Planungsleistungen von den Überleitungen der Kläranlage Herongen zur Kläranlage Wachtendonk und der Kläranlage Wachtendonk zur Kläranlage Grefrath sowie der Umbau der Kläranlagen zu Betriebsstellen mit Pumpwerken.
Gegenstand nach CPV
- 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene LeistungenHauptgegenstand
- 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
- 71356400Technische Planungsleistungen
- 71521000Baustellenüberwachung
- 71333000Dienstleistungen im Maschinenbau
- 71334000Dienstleistungen im Bereich Maschinenbau und Elektrotechnik
- 71323100Planung von Stromversorgungssystemen
- 71314100Dienstleistungen im Elektrobereich
- 71316000Beratung in der Fernmeldetechnik
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los Nr. 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke Auf Grundlage einer Bedarfsplanung aus dem Jahr 2019 wurden die Überleitungen der Kläranlage Herongen zur Kläranlage Wachtendonk und der Kläranlage Wachtendonk zur Kläranlage Grefrath sowie der Umbau der Kläranlagen zu Betriebsstellen mit Pumpwerken beschlossen. Gegenstand dieses Loses ist die Objektplanung zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. | 78 Monate | – |
| 2 | Los Nr. 2: Fachplanung Verfahrens- und Prozesstechnik einschl. Maschinentechnik Auf Grundlage einer Bedarfsplanung aus dem Jahr 2019 wurden die Überleitungen der Kläranlage Herongen zur Kläranlage Wachtendonk und der Kläranlage Wachtendonk zur Kläranlage Grefrath sowie der Umbau der Kläranlagen zu Betriebsstellen mit Pumpwerken beschlossen. | 78 Monate | – |
| 3 | Los Nr. 3: EMSR- und Elektrotechnik Auf Grundlage einer Bedarfsplanung aus dem Jahr 2019 wurden die Überleitungen der Kläranlage Herongen zur Kläranlage Wachtendonk und der Kläranlage Wachtendonk zur Kläranlage Grefrath sowie der Umbau der Kläranlagen zu Betriebsstellen mit Pumpwerken beschlossen. Gegenstand dieses Loses ist die Objektplanung zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. | 78 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung9 von 9 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Auftraggeber bewertet die Anzahl der eingereichten Referenzen des Bewerbers, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind. Für die Referenzen gelten folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit, damit Referenzen überhaupt akzeptiert und bewertet werden: - Bearbeitung der Objek … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber bewertet die Anzahl der eingereichten Referenzen des Bewerbers, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind. Für die Referenzen gelten folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit, damit Referenzen überhaupt akzeptiert und bewertet werden: - Bearbeitung der Objektplanung für die Ingenieurbauwerke einer abwassertechnischen Anlage - Zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 - einschließlich örtlicher Bauüberwachung - bearbeitet und sind abgeschlossen. Die Leistungsphase 8 gilt bereits dann als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die Maßnahme vertraglich durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. unter Mängelvorbehalt) - Das geplante Objekt entsprach der Honorarzone II (zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke entsprechend HOAI 2013/2021) oder höher - Die Baukosten der Ingenieurbauwerke (ohne Nebenkosten) beliefen sich auf mind. 0,75 Mio. EUR (ohne MwSt.) - Leistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke wurden vom Unternehmen / Büro noch nach dem 01.01.2016 erbracht und die Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2016 Geeignet sind nur Bieter, die mindestens eine Referenz nachweisen, die alle genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllt.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Geeignet für das Los sind nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, bei denen die Gesamtzahl der für das Los anzugebenden fest angestellten Mitarbeiter sowohl im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellenäquivalent) liegt. Feste Mitarbeiter sind nur Festa … ganz lesenkürzer
Geeignet für das Los sind nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, bei denen die Gesamtzahl der für das Los anzugebenden fest angestellten Mitarbeiter sowohl im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellenäquivalent) liegt. Feste Mitarbeiter sind nur Festangestellte und mitarbeitende Büroinhaber, keine freien Mitarbeiter. Der Auftraggeber bewertet die durchschnittliche Gesamtzahl aller festen Mitarbeiter/innen in den letzten 3 Jahren mit einem Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls sein … ganz lesenkürzer
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls sein Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Auftraggeber bewertet den durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Besteht das Unternehmen noch nicht entsprechend lange, sind die Geschäftsjahre seit Bestehen anzugeben. … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber bewertet den durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Besteht das Unternehmen noch nicht entsprechend lange, sind die Geschäftsjahre seit Bestehen anzugeben. Bei kalenderjahrungleichen Geschäftsjahren und Rumpfgeschäftsjahren sind auch deren Beginn und Ende anzugeben. Es ist jeweils zwingend der Umsatz bezogen auf das Unternehmen des Bewerbers (ohne konzernverbundene Gesellschaften) anzugeben, ggf. umgerechnet in Euro. Bei Bewerbergemeinschaften sind jeweils die kumulierten Werte aller Mitglieder anzugeben, ohne dass weitere Hinweise oder Nachweise notwendig sind. Der Umsatz konzerngebundener oder sonstiger Unternehmen kann (auch bei Bewerbergemeinschaften) im Wege der Eignungsleihe mit einbezogen werden, wenn gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachgewiesen wird, dass dem Bewerber die Mittel dieser Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen. In diesem Fall ist in einer Anlage darauf hinzuweisen, in welcher Höhe und von welchem Unternehmen Drittumsätze mit einbezogen werden.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Der Bewerber ist Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls sein Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
- Eintragung in das Handelsregister
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: - Der Bewerber ist im Handelsregister eingetragen. - Der Bewerber ist nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls sein Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers zur Bestätig … ganz lesenkürzer
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: - Der Bewerber ist im Handelsregister eingetragen. - Der Bewerber ist nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls sein Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers zur Bestätigung seine Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2027
- Vertragsende
- 31.12.2033
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsans … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LP 3 und 4), 3. Beauftragungsstufe (LP 5 bis 7) und 4. Beauftragungsstufe (LP 8 und 9).- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verst … ganz lesenkürzer
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Lose 2, 3
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung9 von 9 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Auftraggeber bewertet die Anzahl der eingereichten Referenzen des Bewerbers, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind. Für die Referenzen gelten folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit, damit Referenzen überhaupt akzeptiert und bewertet werden: - Bearbeitung der Fachp … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber bewertet die Anzahl der eingereichten Referenzen des Bewerbers, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind. Für die Referenzen gelten folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit, damit Referenzen überhaupt akzeptiert und bewertet werden: - Bearbeitung der Fachplanung Verfahrens- und Prozesstechnik einschließlich Maschinentechnik einer abwassertechnischen Anlage - Zum Leistungsbild Technische Ausrüstung wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 bearbeitet und sind abgeschlossen - Das geplante Objekt entsprach der Honorarzone II (zum Leistungsbild Technische Ausrüstung entsprechend HOAI 2013/2021) oder höher - Die Baukosten der Fachplanung Verfahrens- und Prozesstechnik einschließlich Maschinentechnik (ohne Nebenkosten) beliefen sich auf mind. 0,25 Mio. EUR (ohne MwSt.) - Leistungen zur Fachplanung Verfahrens- und Prozesstechnik einschließlich Maschinentechnik wurden vom Unternehmen / Büro noch nach dem 01.01.2016 erbracht und die Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2016 Geeignet sind nur Bieter, die mindestens eine Referenz nachweisen, die alle genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllt.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Geeignet für das Los sind nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, bei denen die Gesamtzahl der für das Los anzugebenden fest angestellten Mitarbeiter sowohl im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellenäquivalent) liegt. Feste Mitarbeiter sind nur Festa … ganz lesenkürzer
Geeignet für das Los sind nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, bei denen die Gesamtzahl der für das Los anzugebenden fest angestellten Mitarbeiter sowohl im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellenäquivalent) liegt. Feste Mitarbeiter sind nur Festangestellte und mitarbeitende Büroinhaber, keine freien Mitarbeiter. Der Auftraggeber bewertet die durchschnittliche Gesamtzahl aller festen Mitarbeiter/innen in den letzten 3 Jahren im Bereich Verfahrens- und Prozesstechnik mit einem Hochschulabschluss in Verfahrens- oder Prozesstechnik oder Maschinenbau mit der Fachrichtung Verfahrens- oder Prozesstechnik.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls sein … ganz lesenkürzer
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls sein Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Auftraggeber bewertet den durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Besteht das Unternehmen noch nicht entsprechend lange, sind die Geschäftsjahre seit Bestehen anzugeben. … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber bewertet den durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Besteht das Unternehmen noch nicht entsprechend lange, sind die Geschäftsjahre seit Bestehen anzugeben. Bei kalenderjahrungleichen Geschäftsjahren und Rumpfgeschäftsjahren sind auch deren Beginn und Ende anzugeben. Es ist jeweils zwingend der Umsatz bezogen auf das Unternehmen des Bewerbers (ohne konzernverbundene Gesellschaften) anzugeben, ggf. umgerechnet in Euro. Bei Bewerbergemeinschaften sind jeweils die kumulierten Werte aller Mitglieder anzugeben, ohne dass weitere Hinweise oder Nachweise notwendig sind. Der Umsatz konzerngebundener oder sonstiger Unternehmen kann (auch bei Bewerbergemeinschaften) im Wege der Eignungsleihe mit einbezogen werden, wenn gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachgewiesen wird, dass dem Bewerber die Mittel dieser Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen. In diesem Fall ist in einer Anlage darauf hinzuweisen, in welcher Höhe und von welchem Unternehmen Drittumsätze mit einbezogen werden.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Der Bewerber ist Mitglied der Berufsgenossenschaft Falls sein Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
- Eintragung in das Handelsregister
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: - Der Bewerber ist im Handelsregister eingetragen. - Der Bewerber ist nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls sein Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers zur Bestätig … ganz lesenkürzer
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: - Der Bewerber ist im Handelsregister eingetragen. - Der Bewerber ist nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls sein Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers zur Bestätigung seine Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2027
- Vertragsende
- 31.12.2033
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsans … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LP 3 und 4), 3. Beauftragungsstufe (LP 5 bis 7) und 4. Beauftragungsstufe (LP 8 und 9).- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verst … ganz lesenkürzer
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Niersverband
- Anschrift
- Am Niersverband 10, 41747 Viersen
- Website
- niersverband.de
- Kontakt
- vergabeaw@
niersverband.de
Bei uns erfasst
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- Durchführung von EX-Schutz-Prüfungen und Unterweisungen gemäß BetrSichV und GefStoffV 2027 - 203205.06.2026
Mehr von Niersverband
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Alle 9 offenen Ausschreibungen von Niersverband, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1305ab47-034a-4e80-809f-51e001eed2a6.