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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Überlassung von Arbeitnehmern nach AÜG - Küchenmitarbeiter/innen

Gesundheit Nord gGmbH · Bremen, Bremen

Aktenzeichen RA602025-EV4veröffentlicht 20.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 473 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bremen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bremen (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahrbis zu 1 Verlängerung
Lose
8Angebot auf bis zu 8, Zuschlag höchstens 8 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen
Ort der Leistung
Bremen28211, Bremen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (35 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Gesundheit Nord gGmbH
    vor 16 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 16 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:15 Uhr
    Die Öffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
    vor 16 Monaten
  5. Bindefrist endet
    46 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung: Überlassung von Arbeitnehmern nach AÜG - Küchenmitarbeiter*innen / Küchenhilfe

Lose8 Lose · Angebot auf bis zu 8 · Zuschlag höchstens 8 je Bieter

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung

Die Gesundheit Nord gGmbH, Klinikverbund Bremen (GeNo) ist einer der größten kommunalen Krankenhauskonzerne in der Bundesrepublik. Zum Unternehmen gehören die vier Krankenhäuser Klinikum Bremen-Mitte, Klinikum Links der Weser, Klinikum Bremen-Ost und Klinikum Bremen-Nord sowie das medizinische Versorgungszentrum Bremen (MVZ). Der Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe/Speisenversorgung der Gesundheit Nord ist der Versorgungsschwerpunkt für den gesamten Klinikverbund und regelt die Patientenverpflegung. Organisatorisch gehört es zum Zentrum Wirtschaftsbetriebe und Logistik. Die Gesundheit Nord gGmbH beabsichtigt, kurzfristig auftretende personelle Vakanzen in den Küchen der Gesundheit Nord gGmbH im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu decken.

1 Jahr–
2
Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung

Die Gesundheit Nord gGmbH, Klinikverbund Bremen (GeNo) ist einer der größten kommunalen Krankenhauskonzerne in der Bundesrepublik. Zum Unternehmen gehören die vier Krankenhäuser Klinikum Bremen-Mitte, Klinikum Links der Weser, Klinikum Bremen-Ost und Klinikum Bremen-Nord sowie das medizinische Versorgungszentrum Bremen (MVZ). Der Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe/Speisenversorgung der Gesundheit Nord ist der Versorgungsschwerpunkt für den gesamten Klinikverbund und regelt die Patientenverpflegung. Organisatorisch gehört es zum Zentrum Wirtschaftsbetriebe und Logistik. Die Gesundheit Nord gGmbH beabsichtigt, kurzfristig auftretende personelle Vakanzen in den Küchen der Gesundheit Nord gGmbH im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu decken.

1 Jahr–
3
Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung

Die Gesundheit Nord gGmbH, Klinikverbund Bremen (GeNo) ist einer der größten kommunalen Krankenhauskonzerne in der Bundesrepublik. Zum Unternehmen gehören die vier Krankenhäuser Klinikum Bremen-Mitte, Klinikum Links der Weser, Klinikum Bremen-Ost und Klinikum Bremen-Nord sowie das medizinische Versorgungszentrum Bremen (MVZ). Der Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe/Speisenversorgung der Gesundheit Nord ist der Versorgungsschwerpunkt für den gesamten Klinikverbund und regelt die Patientenverpflegung. Organisatorisch gehört es zum Zentrum Wirtschaftsbetriebe und Logistik. Die Gesundheit Nord gGmbH beabsichtigt, kurzfristig auftretende personelle Vakanzen in den Küchen der Gesundheit Nord gGmbH im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu decken.

1 Jahr–
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Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung

Die Gesundheit Nord gGmbH, Klinikverbund Bremen (GeNo) ist einer der größten kommunalen Krankenhauskonzerne in der Bundesrepublik. Zum Unternehmen gehören die vier Krankenhäuser Klinikum Bremen-Mitte, Klinikum Links der Weser, Klinikum Bremen-Ost und Klinikum Bremen-Nord sowie das medizinische Versorgungszentrum Bremen (MVZ). Der Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe/Speisenversorgung der Gesundheit Nord ist der Versorgungsschwerpunkt für den gesamten Klinikverbund und regelt die Patientenverpflegung. Organisatorisch gehört es zum Zentrum Wirtschaftsbetriebe und Logistik. Die Gesundheit Nord gGmbH beabsichtigt, kurzfristig auftretende personelle Vakanzen in den Küchen der Gesundheit Nord gGmbH im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu decken.

1 Jahr–
5
Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung

Die Gesundheit Nord gGmbH, Klinikverbund Bremen (GeNo) ist einer der größten kommunalen Krankenhauskonzerne in der Bundesrepublik. Zum Unternehmen gehören die vier Krankenhäuser Klinikum Bremen-Mitte, Klinikum Links der Weser, Klinikum Bremen-Ost und Klinikum Bremen-Nord sowie das medizinische Versorgungszentrum Bremen (MVZ). Der Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe/Speisenversorgung der Gesundheit Nord ist der Versorgungsschwerpunkt für den gesamten Klinikverbund und regelt die Patientenverpflegung. Organisatorisch gehört es zum Zentrum Wirtschaftsbetriebe und Logistik. Die Gesundheit Nord gGmbH beabsichtigt, kurzfristig auftretende personelle Vakanzen in den Küchen der Gesundheit Nord gGmbH im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu decken.

1 Jahr–
6
Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung

Die Gesundheit Nord gGmbH, Klinikverbund Bremen (GeNo) ist einer der größten kommunalen Krankenhauskonzerne in der Bundesrepublik. Zum Unternehmen gehören die vier Krankenhäuser Klinikum Bremen-Mitte, Klinikum Links der Weser, Klinikum Bremen-Ost und Klinikum Bremen-Nord sowie das medizinische Versorgungszentrum Bremen (MVZ). Der Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe/Speisenversorgung der Gesundheit Nord ist der Versorgungsschwerpunkt für den gesamten Klinikverbund und regelt die Patientenverpflegung. Organisatorisch gehört es zum Zentrum Wirtschaftsbetriebe und Logistik. Die Gesundheit Nord gGmbH beabsichtigt, kurzfristig auftretende personelle Vakanzen in den Küchen der Gesundheit Nord gGmbH im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu decken.

1 Jahr–
7
Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung

Die Gesundheit Nord gGmbH, Klinikverbund Bremen (GeNo) ist einer der größten kommunalen Krankenhauskonzerne in der Bundesrepublik. Zum Unternehmen gehören die vier Krankenhäuser Klinikum Bremen-Mitte, Klinikum Links der Weser, Klinikum Bremen-Ost und Klinikum Bremen-Nord sowie das medizinische Versorgungszentrum Bremen (MVZ). Der Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe/Speisenversorgung der Gesundheit Nord ist der Versorgungsschwerpunkt für den gesamten Klinikverbund und regelt die Patientenverpflegung. Organisatorisch gehört es zum Zentrum Wirtschaftsbetriebe und Logistik. Die Gesundheit Nord gGmbH beabsichtigt, kurzfristig auftretende personelle Vakanzen in den Küchen der Gesundheit Nord gGmbH im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu decken.

1 Jahr–
8
Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung

Die Gesundheit Nord gGmbH, Klinikverbund Bremen (GeNo) ist einer der größten kommunalen Krankenhauskonzerne in der Bundesrepublik. Zum Unternehmen gehören die vier Krankenhäuser Klinikum Bremen-Mitte, Klinikum Links der Weser, Klinikum Bremen-Ost und Klinikum Bremen-Nord sowie das medizinische Versorgungszentrum Bremen (MVZ). Der Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe/Speisenversorgung der Gesundheit Nord ist der Versorgungsschwerpunkt für den gesamten Klinikverbund und regelt die Patientenverpflegung. Organisatorisch gehört es zum Zentrum Wirtschaftsbetriebe und Logistik. Die Gesundheit Nord gGmbH beabsichtigt, kurzfristig auftretende personelle Vakanzen in den Küchen der Gesundheit Nord gGmbH im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu decken.

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Stundensatz100 %
Preis
StundensatzDer Auftraggeber bewertet die Angebote anhand des Zuschlagskriteriums "Stundensatz" (100 %).

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Ausdruck der Eintragung beizufügen, der nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist is … ganz lesenSofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Ausdruck der Eintragung beizufügen, der nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Für Unternehmen, die nicht im Handels-/Partnerschaftsregister eingetragen sind, ist eine Eigenerklärung abzugeben.
Spezifischer Jahresumsatz
Angabe der erzielten Netto-Gesamtumsätze über Leistungen, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Aktueller Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters / aller Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe der derzeitigen Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden, die bis zur Beendigung des Vertrags aufrecht zu erhalten ist. Mindeststandar … ganz lesenAktueller Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters / aller Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe der derzeitigen Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden, die bis zur Beendigung des Vertrags aufrecht zu erhalten ist. Mindeststandard: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für Sachschäden in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung des Bieters / aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind. Es ist die Anzahl des für den AN zur Verfügung stehenden Küchenpersonals anzugeben.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems des Unternehmens, z. B. nach DIN EN ISO 9001 oder eine ähnliche gleichwertige Zertifizierung oder eigenes Qualitätsmanagementsystem.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es sind zwei Referenzen des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft über vergleichbare ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) erbrachten Leistungen mit Angabe der Art und Umfang der ausgeführten Leistungen, des Leistungszeitraums, des jährlichen Au … ganz lesenEs sind zwei Referenzen des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft über vergleichbare ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) erbrachten Leistungen mit Angabe der Art und Umfang der ausgeführten Leistungen, des Leistungszeitraums, des jährlichen Auftragsvolumens sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers anzugeben. Mindeststandard: Bei den zwei Referenzen muss eine Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) von Personal mit Gastroerfahrung im Bereich Küche nachgewiesen werden, davon muss mind. eine Referenz für die ANÜ von Personal für die Küche in einem Krankenhaus nachgewiesen werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag wird für die Dauer von 1 Jahr geschlossen. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten bis zu einem Stichtag gekündigt wird. Nach Ablauf von maximal zwei Jahren endet dieser Vertrag automatisch, ohne dass er einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
46 Tage
Angebotsöffnung
22.07.2025, 10:15 Uhr. Die Öffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftret … ganz lesenLeistung: - Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. - Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. - Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nach § 1 AÜG: Der Auftraggeber betrachtet nur solche Bieter als geeignet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe übereine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG verfügen. Die Erlaubnis ist als Scan mit dem Angebot einzureichen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenDie Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5P5XA3

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ca10ff77-7feb-4cad-ab7e-c49f9f311f9f.