Überlassung Standardsoftware IdentityManager mit dem Modul One Identity Safeguard PASM und Konnektoren
Investitionsbank des Landes Brandenburg · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen ILB-2026-186veröffentlicht 23.08.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam14473, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 43 Tagenan Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 32 Tagennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 32 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 28 Tagen60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung der Standardsoftware IdentityManager mit den genannten Modulen. Dies schließt ein: - Recht zur Nutzung der Funktionen der Applikationen, einschl. der genann-ten Module für einzelne Benutzer gemäß der Gesamtheit in der weiter un-ten definierten Menge - Kosten, die durch den Betrieb der Software beim Hersteller entstehen unter der Vorgabe, dass die Software samt den genannten Modulen und einschl. der gesamten Datenhaltung auf Systemen laufen muss, die innerhalb der EU durch die Vorgaben der DSGVO geschützt sind - Kosten, die durch den Betrieb der Software beim Hersteller entstehen unter der Vorgabe, dass für die Ausführung der Software dezidiert, getrennte vir-tuelle/logische Infrastruktur durch den Hersteller genutzt wird, die eine strikte Trennung der von der ILB genutzten Software-Instanz samt Daten-haltung sowie anderen Kunden, die dieselben Funktionen beim Hersteller nutzen. - Standardsupport beim Produkt-Hersteller - Recht, verschiedene Konnektoren innerhalb des Zeitrahmens zu nutzen, der durch das Recht erworben wird, die Software zu nutzen. - Getrennte Instanzen für Produktiv-Systeme ("Produktions-Instanz") sowie Entwicklung- und Test-Systeme ("Test-Instanz") Weitere Information zur Beschaffenheit und Funktionalität der gegenständlichen Software sind in Teil B Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dies wird anhand folgender Zuschlagskriterien mit der angegebenen Gewichtung ermittelt: Preis (100 %) Es ist das Preisblatt (Anlage Preisblatt) zu befüllen, der sich hieraus ergebende Angebotsgesamtpreis (inkl. USt.) fließt in das Gesamtbewertungsergebnis ein. Der Preis für die Lizenzen ist entsprechend der Anforderungen des beigefügten Preisblatts (Teil D Anlage 12) abzugeben. Für die Angebotswertung wird der Angebotsgesamtpreis inkl. USt. (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 100 Punkten übertragen: - 100 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Angebotspreis gemäß Preisblatt. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die Berechnung erfolgt gemäß der folgenden Formel: 1000 x [(niedrigste Wertungssumme x 2,0) - Wertungssumme des jeweiligen Bieters] / niedrigste Wertungssumme
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eigenerklärungen über die Eintragung in Berufs- oder Handelsregister (Formblatt Teil D Anlage 3 Eigenerklärung zur Eintragung in Berufs- oder Handelsregister) - aktueller (nicht älter als sechs Monate) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Im Falle der Bietergemei … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärungen über die Eintragung in Berufs- oder Handelsregister (Formblatt Teil D Anlage 3 Eigenerklärung zur Eintragung in Berufs- oder Handelsregister) - aktueller (nicht älter als sechs Monate) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen - Im Falle der Eignungsleihe vom Drittunternehmen (eignungsrelevanter Unterauftragnehmer) einzureichen - Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein!- Informationssicherheit
Der Sitz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft sowie gegebenenfalls der eingesetzten Subunternehmer befindet sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Der/Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft erbringt den Nachweis durch … ganz lesenkürzer
Der Sitz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft sowie gegebenenfalls der eingesetzten Subunternehmer befindet sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Der/Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft erbringt den Nachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung in Teil D Anlage 3 Eigenerklärungen Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Besondere Einreichungspflichten: - Im Falle der Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. - Im Falle der Eignungsleihe ist der Nachweis auch vom Drittunternehmen einzureichen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung - Sach- und Vermögensschäden: mind. 1 Mio. EUR, zweifach maximiert
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Autorisierter One Identity-Partner - Nachweis als autorisierter One Identity-Partner, wenn der Bieter nicht selbst der Hersteller ist. - Sofern der Bieter nicht selbst der Hersteller der angebotenen Software ist, hat er mit dem Angebot nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über ei … ganz lesenkürzer
Autorisierter One Identity-Partner - Nachweis als autorisierter One Identity-Partner, wenn der Bieter nicht selbst der Hersteller ist. - Sofern der Bieter nicht selbst der Hersteller der angebotenen Software ist, hat er mit dem Angebot nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über einen aktiven und offiziellen Partnerstatus des Herstellers One Identity verfügt (mindestens Partnerstufe [z. B. Registered, Silver, Gold oder Platinum Partner]). - Der Nachweis ist durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Partnerzertifikat des Herstellers OneIdentity oder durch einen entsprechenden, verifizierbaren Link auf das offizielle Partnerverzeichnis des Herstellers zu erbringen. - Sofern ein Bieter nicht offiziell gelisteter Partner ist, aber durch eine aktuelle, projektbezogene Herstellererklärung nachweist, dass er vom Hersteller für dieses konkrete Vergabeverfahren wie ein autorisierter Partner direkt beliefert, unterstützt und autorisiert wird, gilt dies als gleichwertiger- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Vertragslaufzeit der zu überlassenden Software muss 3 Jahre mit einer Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr betragen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 02.10.2026, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der/Die Bewerber- oder Bietergemeinschaft erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 14 des Bundes-Tariftreue- und Tarifverwendungsgesetzes (BTTG) vorliegen. Der Bewerber erbringt den Nachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung im Teil D Anlage 2 Formblatt Eigenerklärungen zur Eign … ganz lesenkürzer
Leistung: Der/Die Bewerber- oder Bietergemeinschaft erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 14 des Bundes-Tariftreue- und Tarifverwendungsgesetzes (BTTG) vorliegen. Der Bewerber erbringt den Nachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung im Teil D Anlage 2 Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung. - Bewerbergemeinschaft: Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen. - Eignungsleihe: Stützt sich der Bewerber auf die Kapazitäten eines Drittunternehmens (eignungsrelevanter Unterauftragnehmer), ist die Eigenerklärung auch von diesem Drittunternehmen einzureichen. - Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen (Formblatt Teil D Anlage 11 Erklärung Russlandsanktionen) - Eigenerklärung zum Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt Teil D Anlage 5 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG) Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteil- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe … ganz lesenkürzer
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1HJWX#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Art
- Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam
- Kontakt
- einkauf@
ilb.de
Bei uns erfasst
- Managed Security Operations Center (MSOC)19.08.2026 · 5 Angebote
- Prüfung der Jahresabschlüsse der Investitionsbank des Landes Brandenburg01.04.2026 · 2 Angebote
- Rahmenvertrag Unterstützung Meldewesen01.04.2026 · 13 Angebote
- Rahmenvereinbarung Weiterentwicklung ServiceNow-Plattform09.03.2026 · 9 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0a013ff5-0490-49f2-96e8-60147d6dada5.